Posts By Stefan Bisanz

Eine „Schmierenkomödie“ der Verteidigung

Der heutige Prozesstag, der 2. Oktober 2014, ist zugleich der dritte Jahrestag des feigen Anschlags auf Louisa P. Die Tochter der Familie P. sollte seinerzeit entführt werden. Der Versuch schlug fehl, allerdings wurde in diesem Zusammenhang tragischerweise der Sicherheitsmitarbeiter Thorsten H. durch eine Schussverletzung querschnittsgelähmt.

Die Verteidigung des mutmaßlichen Täters „glänzt“ während der heutigen Verhandlung mit einer Schmierenkomödie; so zumindest bezeichnet Nebenkläger Dr. Panos P. das Auftreten der Anwaltschaft.

Doch zunächst wird der Zeuge Fabian Detlef T. gehört.

Eine „Schmierenkomödie“ der Verteidigung

Äußerst fit und gut trainiert: Mario K. hält Vereinsrekord

Fabian Detlef T. war Boxtrainer in der Betriebssportgemeinschaft (BSG). In der BSG hatte der Beschuldigte Mario K. 2011 circa zwei bis drei Mal pro Woche trainiert. Neben allgemeinen Aussagen ist besonders hervorzuheben, dass der Trainer auch sagte, Mario K. habe einen sehr fitten Eindruck hinterlassen und er habe keinerlei körperliche Beeinträchtigungen festgestellt. Besonders ist hervorzuheben, dass Mario K. bis heute noch einen Vereinsrekord in einer speziellen Fitnessübung hält. Bei dieser Übung handelt es sich um Sit-ups, bei denen man sich zu zwei Dritteln zurückbeugen muss und beim Vorbeugen eine kurze Rechts-Links-Schlagkombination auf die Handpratzen des Boxtrainers abgeben muss. Der Rekord von Mario K. liegt bei 136 Wiederholungen in drei Minuten. Das bedeutet eine Wiederholung pro 1,32 Sekunde.

Das kann man durchaus einen extrem fitten körperlichen Zustand nennen. Doch nun kommt der Höhepunkt des Tages.

„Schmierenkomödie“ der Verteidigung

Der Verteidiger Axel W. bringt eine DVD mit einer Rekonstruktion des möglichen Tatablaufes in Sachen Stefan T. ein, und zwar den Teil, auf dem die Verbringung von Stefan T. mit dem Kajak vom Haus am Storkower See bis zum möglichen Ablageort zu sehen ist. Dazu erläutert der Verteidiger die Randbedingungen: Die Rekonstruktion wurde am 22. September 2014, um 13:10 Uhr durchgeführt. Die Luft hatte 17 Grad Celsius, das Wasser 18 Grad Celsius.

Die Rekonstruktion beginnt mit der Abfahrt am See. Der Ersatztäter sitzt bereits im Kajak. Das Ersatzopfer wird durch den Verteidiger Christian L. dargestellt. Die Fahrt beginnt am Ufer des Nachbaranwesens von Stefan T. Der Ersatztäter sitzt in Fahrtrichtung, abgewandt vom Ufer. Er wiegt 120 Kilo, ist 34 Jahre alt und trägt kurze Beinkleidung. Das Ersatzopfer ist mit einer Leinenhose sowie mit einem Hemd und einem leichten Wollpullover sowie normalen Socken bekleidet. Er ist an den Händen gefesselt und seine Augen sind mit Klebeband verbunden. Der Ersatztäter macht keinen durchtrainierten Eindruck, dies bemerkt man schon nach den ersten 200 Metern, die er das Ersatzopfer hinter seinem Kajak herzieht. Er macht kleine Schlagpausen mit dem Doppelpaddel. Die gesamte Strecke, die der Täter ursprünglich zurückgelegt hat, beträgt circa 1600 Meter. Die Rekonstruktion muss allerdings bereits nach der Hälfte abgebrochen werden, da der Ersatztäter nicht durchhält. Christian L. wird nun an Bord geholt und zittert sehr stark.

Ich kann mir vorstellen, dass es für die Opfer nur schwer zu ertragen ist, sich diese Show anzusehen. Petra P. und Louisa P. machen das in meinen Augen einzig Richtige und drehen sich bewusst vom Bildschirm weg.

Nachdem die circa 15- bis 20-minütige Vorführung beendet ist und der Verteidiger Axel W. einen Beweisantrag einbringen möchte, gibt der Nebenklägervertreter von Stefan T., Dr. Panos P., eine Erklärung ab. Er betitelt die Vorführung als Schmierenkomödie, die „äußerst geschmacklos“ sei. Zusätzlich ist die Rekonstruktion mit dem geschilderten Tathergang von Stefan T. auch nicht identisch und somit nicht geeignet. Insbesondere scheint der Ersatztäter als Kajakfahrer nicht geübt zu sein, er macht einen unsportlichen Eindruck. Dr. Panos P. appelliert an die Verteidigung, doch etwas mehr auf den Opferschutz zu achten. Hierauf gibt Axel W. seine Meinung bekannt. Er stellt fest, dass es im Prozess nicht um Geschmacksfragen geht. Der Versuch wäre sogar zugunsten des Opfers Stefan T. verändert worden.

Hier sei die Frage erlaubt, warum der Verteidiger etwas zugunsten der Opfer einbringen möchte?

Auch die Nebenklägervertreter von Petra P., Dr. Jakob D., und die Anwältin von Thorsten H., Frau Evelyn R., erklären, dass sie die Vorführung dieser Rekonstruktion für geschmacklos und ungeeignet halten. Die Verteidigung versucht, sich durch Axel W. zu erklären; so ganz gelingt ihm das jedoch nicht. Insbesondere möchte er darauf aufmerksam machen, dass der Ersatztäter ein 34-jähriger Kanu-Polo-Spieler aus der Bundesliga ist. Damit möchte er untermauern, dass es sich hierbei um einen fitten Ersatztäter handelte.

Tatsächlich sollte man bei einer Rekonstruktion nahezu identische Randbedingungen schaffen. In diesem Fall sollte man die Gesamtstrecke der Kajakfahrt von 1600 Metern in Relation mit einem Kanu-Polo-Spiel stellen. Ein Kanu-Polo-Spielfeld hat die Größe von 35 × 25 Metern. Ein Team besteht aus acht Spielern, davon sind drei Auswechselspieler. Das Spiel dauert 2 × 10 Minuten, sodass jeder Spieler eine durchschnittliche Spielzeit von 12,5 Minuten hat. Das bedeutet: pro Halbzeit 6,25 Minuten. Man könnte also annehmen, dass bei einem Kanu-Polo-Spiel insbesondere Schnellkraft gefordert wird. Wenn ich aber eine Strecke von 1600 Meter mit Belastung hinter mich bringen möchte, ist wahrscheinlich eher Ausdauerkraft gefordert. Sollte ein vergleichbarer Fitnesszustand des Ersatztäters getestet werden, so haben wir soeben von dem Boxtrainer gehört, dass Mario K. einen Vereinsrekord in der Disziplin Sit-ups mit nachfolgender Schlagkombination aufgestellt hat. Dieser Test wäre also zum Fitnessvergleich geeignet.

Nachdem alle ihre Erklärungen zur Rekonstruktion vorgetragen haben, stellt Axel W. einen Beweisantrag. Er gibt an, dass der Tathergang, so wie Stefan T. ihn geschildert hat, nicht stattgefunden haben kann. Dies würde seine soeben gezeigte Rekonstruktion deutlich aufzeigen. Er beantragt mithin, dass das gesamte Gericht einen Ortstermin durchführen sollte. Hier möchte er den kompletten Tathergang – von der Verbringung vom Anwesen von Stefan T. bis zur Selbstbefreiung und dem Zurücklegen des Fluchtwegs bis zum Knüppeldamm – rekonstruiert haben. Auch die bereits durchgeführten Rekonstruktionen der Polizei seien nicht tauglich. Insbesondere bemängelt Axel W., dass der Weg vom Aussteigen aus dem Kajak zum Ablageort mit verbundenen Augen nicht entsprechend nachgestellt wurde.

Während der 15-minütigen DVD-Vorführung kommentierte Mario K. das Leinwandgeschehen gegenüber seinem Rechtsanwalt Christian L. Dieser wiederum teilte die Kommentare sofort Axel W. mit. Mario K. hat eine besondere Gestik: Beim Erzählen mit Armen und Händen hält er immer den Daumen senkrecht hoch. Auch wenn er seinen Kopf abstützt, ist auffällig, dass er das mit den Daumen macht, genauso kratzt er sich mit dem Daumen im Gesicht oder am Kopf.

Neun Messer

Anschließend wird der Zeuge Andreas W. gehört. Er ist der Lebensgefährte und Verlobte von Mario K.s Schwester. Er hat den Beschuldigten erstmalig nach dessen Gefängnisaufenthalt 2009 kennengelernt. Er wollte weder Kontakt zu ihm, noch, dass er die gemeinsame Wohnung betritt. Andreas W. weiß zu berichten, dass sich seine Verlobte gelegentlich zum Kaffee mit Mario K. außerhalb der Wohnung getroffen hat. Weiterhin erzählt er, dass Mario K.s Schwester aufgefordert wurde, ein Telefon für den Beschuldigten zu besorgen, welches nicht zurückverfolgt werden konnte. Er, Andreas W., hat davon erst im Nachhinein erfahren. Als Andreas W. in den Medien von der Tat gegen Stefan T. hörte, hatte er sofort ein komisches Gefühl und glaubte, dass Mario K. der Täter hätte sein können. All dies trägt der Zeuge frei und authentisch vor.

Nach der Vernehmung durch das Gericht, wird der Zeuge noch zu weiteren Punkten von Dr. Jakob D. befragt. Auch der Nebenklägervertreter Dr. Panos P. erhält Gelegenheit für Fragen. Insbesondere interessieren ihn einige Messer. Neun Stück wurden bei der Wohnungsdurchsuchung durch die Polizei festgestellt. Zwei der Messer waren in einem Tresor, der nicht abschließbar war, abgelegt, eines ist mit dem möglichen Tätermesser identisch. Dr. Panos P. möchte vom Zeugen wissen, warum gerade diese beiden im Tresor gelagert waren, und warum das „Tätermesser“ sauber ist und das andere nicht. Nun endet die freie authentische Rede des Zeugen, er beginnt mit ausweichenden und zögerlichen Antworten. Den Sachverhalt kann er nicht hinreichend erklären.

Bildquelle: I. Rasche / pixelio.de

Ein fragwürdiger Schießsportverein und ein unglaubwürdiger Zeuge

Der heutige Prozesstag – der 28. – beginnt ein wenig verspätet. Auf der A12, der Autobahn von Berlin nach Frankfurt (Oder) hatte es einen Unfall gegeben und nahezu alle Prozessbeteiligten waren Leidtragende. Um 9:55 Uhr beginnt der Richter die Verhandlung mit der Frage, ob auf den Sachverständigen, Herrn K., von allen Parteien verzichtet werden kann. Dies wurde von allen bejaht.

K. wurde am 25. Prozesstag anlässlich des ersten Gutachtens zu Dr. Bettina G. gehört. Da dieses Gutachten jedoch keinerlei Relevanz mehr hat, wurde K. lediglich als Zeuge gehört.

Fragwürdiges Verhalten im Schießsportverein

Der erste Zeuge des heutigen Tages ist Herr B., Vorsitzender des Schießsportvereins, in dem der Angeklagte trotz mehrerer Vorverurteilungen, unter anderem wegen unerlaubten Waffenbesitzes, Mitglied war und schießen durfte.

Ein fragwürdiger Schießsportverein und ein unglaubwürdiger Zeuge

Der Angeklagte begrüßte Herrn B. lächelnd mit einem freundlichen Kopfnicken.

Herr B. gibt an, dass der Angeklagte im November 2010 auf Empfehlung der Kraftsportgruppe des Betriebssportvereins der Berliner Stadtreinigung als Gastschütze aufgenommen wurde. Im Januar 2011 wurde der Angeklagte dann sogar Mitglied des Schützenvereins. Diese Mitgliedschaft wurde 2013 beendet, weil der Angeklagte sich nicht mehr meldete und der Verein nicht in Vorkasse für die Vereinsgebühren treten wollte. Der Zeuge erinnert sich, dass der Angeklagte eine Auszeit ankündigte, und zwar von Frühjahr 2012 bis September 2012. Er werde sich in dieser Zeit in Griechenland aufhalten und deshalb nicht im Verein tätig sein können. Abweichend von den bereits gehörten Mitgliedern des Schützenvereins hält es Herr B. für unmöglich, Munition vom Schießstand zu entwenden. Zumal der Angeklagte immer so enge Sportkleidung getragen habe, dass man es gesehen hätte. Die weiteren Aussagen, Aussehen und Eindruck betreffend, sind deckungsgleich mit denen der anderen Mitglieder.

Schon bei den ersten Einlassungen des Zeugen hatte ich das Gefühl, er wolle sich und „seinen“ Verein verteidigen. Vor allem die Unmöglichkeit der Wegnahme von Munition erschien hilflos lächerlich für jeden, der schon einmal auf einem Schießstand war,

Der Staatsanwalt hat nun das Wort und stellt die zunächst belanglos erscheinende Frage, ob der Zeuge denn wisse, warum der Angeklagte von der Kraftsportgruppe zum Schützenverein gewechselt habe. Der Zeuge berichtet, der Angeklagte habe ihm erzählt, die Mitgliedschaft in der Kraftsportgruppe sei ihm zu teuer und er müsse zu weit fahren, um dort zu trainieren. Jedoch wurde dem Zeugen später klar, dass die Entfernung eher kürzer oder zumindest gleich ist und die Gebühren zu 100 Prozent identisch waren.

Anschließend stellt der Staatsanwalt die Frage, die auch mich brennend interessiert: Wusste der Zeuge, dass Mario K. vorbestraft war? Der Zeuge gibt an, es nicht gewusst zu haben und, dass dies erst bei der Erlangung der Waffenbesitzkarte (WBK) bekannt geworden wäre. Der Verein hat keine Kontrollmechanismen, die dies hätten erkennen können.

Bei den Einlassungen des Zeugen und den schon früher gehörten Schützenbrüdern war stets die Rede von Sportgeräten. Allerdings sind diese Sportgeräte Waffen. Es ist nicht hinnehmbar, dass unter dem Deckmantel des Sports auf unabdingbare Regularien für die Ausführenden verzichtet wird. Hierzu bedarf es meines Erachtens nicht der Anpassung des ohnehin sehr strengen Waffenrechts, sondern eindeutig der Verantwortung der Schützenvereine. Ein Vorfall wie dieser ist inakzeptabel und in der Sache ein Skandal. Es sollte allerdings noch schlimmer kommen.

Bei der weiteren Befragung wird verlesen, wie viel Munition der Angeklagte wann verschossen hat. Es stellt sich heraus, dass das durch den Vorsitzenden übermittelte Protokoll aus den Prozessakten, aus dem diese Anzahl hervorgeht, von dem Zeugen auf Anforderung erstellt wurde und ein Mix aus drei Protokollen ist, welche beim Schießen geführt wurden. Um es abzukürzen: Der Zeuge hat keinerlei Unterlagen, aus denen hervorgeht, wann er wie viel Munition an den Angeklagten verkauft hat. Eventuell gibt es Aktennotizen in den Schießstandprotokollen. Der Zeuge weiß jedoch nicht, ob diese noch existieren. Es sei schon so lange her und es gebe keine Pflicht zur Archivierung.

Die Antworten und der Tonfall des Zeugen wurden nun schon fast patzig. Er war genervt von der vermeintlichen Nachweispflicht. Für mich ist es allerdings absolut unverständlich, wie jemand in einer solchen Verantwortung und im Besitz einer Waffenbesitzkarte, die ihm auch den Erwerb von Munition erlaubt, so fahrlässig mit der Weitergabe dieser umgehen kann. Im Bereich von gewerblichen Sicherheitsdienstleistungen hat lediglich der Geschäftsführer diese Erlaubnis. Hier würde ein derart fahrlässiger Umgang mit Munition den Bestand des Unternehmens gefährden.

Der Richter bittet den Zeugen, alle relevanten Unterlagen herauszusuchen und an das Gericht zu übersenden. Die Befragung dauerte 80 Minuten.

Verlängerung des Prozesses

Anschließend wird Frau B. gehört, die Vorsitzende der Betriebssportgemeinschaft der Berliner Stadtreinigung. Frau B. kann nichts Neues zum Prozess beitragen. Ihre Befragung dauert lediglich drei Minuten.

Jetzt warten alle Beteiligten auf den Zeugen Herrn W., der aber nicht erscheint, so dass der Richter die Mittagspause vorzieht, um Herrn W. im Anschluss zu hören. Noch vor der Pause bittet der Richter die Prozessbeteiligten, zu prüfen, ob diverse Termine im Januar und Februar 2015 in die Terminplanung passen würden. Es ist also klar, dass der Prozess verlängert wird, wobei 2015 nur noch ein Termin pro Woche vorgesehen ist.

Ein Zeuge mit Erinnerungslücken

Herr W. ist auch nach der Pause nicht anwesend, so dass das Gericht den nächsten Zeugen, Herrn H., aufruft.

Diese Befragung soll mit Unterbrechungen mehr als dreieinhalb Stunden dauern und sie gestaltet sich sehr schwierig, da der Zeuge zwar inhaltliche Angaben machen kann aber nicht in der Lage ist, diese zeitlich einzuordnen.

Aber zunächst zur Sache: Herr H. hat zum fraglichen Zeitraum am Scharmützelsee gewohnt und zwar, nach eigenen Angaben, gegenüber dem Anwesen der Familie P. Er habe (hier noch ohne Tagesangabe) auf dem Weg zur Arbeit zwischen 3:30 Uhr und 4:00 Uhr einen Mann auf die Straße treten sehen. H. selbst hatte das Fernlicht eingeschaltet und war erschrocken, weil da sonst nie jemand war, schon gar nicht um diese Uhrzeit. Außerdem waren in dem Gebiet, aus dem die Person kam, nur unbewohnte Finnhütten. Der Zeuge ist sich sicher, dass es der Angeklagte war, den er gesehen hat. Dabei blieb er auch nach mehrfacher Nachfrage des Gerichts. Außerdem habe er den Angeklagten über einen gewissen Zeitraum mehrfach gesehen und zwar in Diensdorf, Diensdorf-Radlow und in Diensdorf am Strand.

Diensdorf ist eine Gemeinde am Scharmützelsee, also im unmittelbaren räumlichen Umfeld aller drei Taten.

Bei einer der Begegnungen auf seinem Weg zur Arbeit habe er die Person sogar aus dem Auto heraus angesprochen. Hier allerdings hatte er den Eindruck, die Person hätte einen so genannten Tunnel im Ohr, also ein bewusst überdehntes Ohrloch.

Zu diesem Zeitpunkt wird bereits deutlich, dass der Zeuge nicht ausführen kann, wann er die Person wo gesehen hat. Er kann zwar den Ort benennen, aber eine zeitliche Reihenfolge kann er nicht angeben.

Des Weiteren gibt der Zeuge an, er habe die Polizei immer informiert, aber passiert sei daraufhin nichts. Beamte, welche ihn später vernahmen, sollen gesagt haben, wäre früher richtig ermittelt worden, wäre das alles nicht passiert.

Um es vorwegzunehmen: Aus der Aktenlage geht dies nicht hervor.

Der Zeuge wiederholt mehrfach und voller Überzeugung, den Angeklagten gesehen zu haben. Er könne sich Gesichter gut merken, Namen und Zeiten nicht.

Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang ein offen ausgetragener Konflikt zwischen dem Richter und dem Verteidiger, Axel W. Axel W. ist bei den Fragen des Richters etwas unklar und er interveniert, worauf der Richter erwidert, er sei jetzt dran. Axel W. lässt nicht locker, was den Richter zu dazu veranlasst, seine Stimme deutlich zu erheben und auf den Tisch zu hauen. Axel W. kommentiert auch dies, woraufhin der Richter eine zehnminütige Pause ansetzt.

Mir als neutralem Beobachter fiel schon in den letzten Prozesstagen auf, dass Axel W. seine Grenzen auslotete, was ihm als Verteidiger bedingt zusteht. Bisher hat er dies jedoch bei den Befragungen der Nebenklagevertreter getan, die sich hierbei nach Kräften wehrten, aber offensichtlich eine Mahnung des Richters erwarteten. Ich denke, heute ging der Verteidiger einen Schritt zu weit. Der Richter hat jedoch äußerst schnell bemerkt, dass die Situation hier aus dem Ruder lief und sie durch die anberaumte Pause souverän wieder eingefangen.

Grundsätzlich bringt die Befragung der Staatsanwaltschaft keine weiteren Erkenntnisse, was ausschließlich dem fehlenden Vermögen des Zeugen geschuldet ist, seine Schilderungen in einen zeitlichen Zusammenhang zu bringen.

Nun hat die Verteidigung die Möglichkeit, den Zeugen zu befragen. Auch Axel W., der Verteidiger, versucht wiederholt, die Aussagen des Zeugen in einen zeitlichen Zusammenhang zu bringen, was nur begrenzt gelingt und auch nur unter Vorhaltung der Vernehmungsprotokolle. Fast zufällig fragt Axel W. den Zeugen, ob er wegen anderer Sachverhalte bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft war. Nun stellt sich heraus, dass der Zeuge verschiedene Aussagen und acht bis neun Anzeigen wegen der vermeintlichen Misshandlung seiner Tochter durch den neuen Lebensgefährten der leiblichen Mutter zu Protokoll gegeben hat. Mittlerweile lebt die Tochter beim Zeugen. Allerdings steht der Zeuge aktuell selbst einer Anklage wegen falscher Verdächtigungen im Zusammenhang mit den Vorwürfen der Misshandlung gegenüber.

Der Sachverhalt an sich tut hier nichts zur Sache, spielt allerdings bezüglich der Glaubwürdigkeit des Zeugen der Verteidigung in die Hände.

Im Ergebnis bleibt nach dieser Befragung festzustellen, dass der Zeuge bezüglich einer Begegnung nicht mehr sicher ist, dass es sich bei der gesehenen Person um den Angeklagten handelte. Bei den anderen mindestens fünf Begegnungen ist er überzeugt, dass es der Angeklagte war.

Es wird nun ein Polizeibeamter gehört, der die von dem Zeugen Herrn H. geschilderten, leer stehenden Objekte auf den möglichen Aufenthalt des Täters observiert hat. Der Zeuge konnte keine Auffälligkeiten an den Objekten feststellen, die Befragung dauerte drei Minuten.

Als letzte Zeugin wird Frau W. befragt, die am 7. Oktober .2012 eine Beobachtung bei der Pilzsuche machte. Hierbei ist ihr eine Person aufgefallen, die durch den Wald rannte und erschrocken war, sie zu sehen. Frau W. ist sich weder sicher, dass es sich um den Angeklagten handelte, noch kann sie es ausschließen.

Das war es für heute, weiter geht es am kommenden Donnerstag.

Bildquelle: GG-Berlin / pixelio.de

Aus dem Gerichtssaal nichts Neues

Der 27. Verhandlungstag, am 25. September 2014, ist durch einige Zeugenaussagen und die Ansicht von Videos zur Tatrekonstruktion der Tat an Stefan T. geprägt.

Unter anderem werden vier Polizeibeamte als Zeugen gehört. Der erste Zeuge war einer der ersten Einsatzkräfte nach dem Notruf von Frau T. unmittelbar nach der Tat, am 5. Oktober 2012, in Storkow. Begleitet hat ihn die Zeugin Christiane H., die als Erste mit Frau T. am Tatort gesprochen hat.

Beide sagen aus, dass Frau T. relativ gefasst gewirkt und auch ruhig gesprochen hat. Ob das ein normales Verhalten nach einer solchen Tat ist, wollten beide nicht beurteilen, weil jeder Mensch anders reagiert.

Aus dem Gerichtssaal nichts Neues

Weitere Zeugen sind der Polizeibeamte Ralf K., der bei Eintreffen am Tatort die Außensicherung durchgeführt hat, sowie der Hundeführer Heiko S.

Das Auftreten der Polizeibeamten vor Gericht war sehr unterschiedlich. Der eine ist gut vorbereitet und vertritt seinen Standpunkt selbstsicher. Andere sind eindeutig nicht vorbereitet und fühlen sich in ihrer Zeugenrolle sehr unwohl, sodass sie sich auch im Antwortverhalten entsprechend negativ darstellen.

Zudem wird ein Video angesehen. Es wurde am 30.Oktober 2012 erstellt und zeigt eine Tatrekonstruktion bezüglich der Fahrt mit dem Kajak unmittelbar nach der Entführung. Hier wurde durch Polizeibeamte dargestellt, wie das Opfer am Kajak hing und sich hinterherziehen lassen musste.

Ferner fand ein anonymer Vergleichstest mit unterschiedlichen Kajaks statt. Das Opfer Stefan T. konnte unter fünf verschiedenen Booten das richtige herausfinden.

In der zweiten Videorekonstruktion zeigte das Opfer Stefan T. wie er gefesselt war und wie er sich befreien konnte. Die Fesselung zeigte er anhand eines Dummys. Die Situation mit dem Silikonschlauch konnte nicht dargestellt werden, da kein solcher Silikonschlauch vorhanden war.

Auch die Frau des Opfers demonstrierte das Geschehen der Fesselung kurz vor der Entführung. Diese Demonstration fand ohne den Sohn statt.

Das war es für heute.

Bildquelle: Peter Hebgen  / pixelio.de

Aussagechaos und fehlende Akten

Nach den spektakulären Ereignissen der letzten Verhandlungsabschnitte verläuft der heutige 26. Prozesstag etwas ruhiger. So wird zunächst eine ehemalige Angestellte der Familie P. gehört. Sie war als Pferdepflegerin angestellt und hatte an beiden Tattagen Dienst. Zum Tatzeitpunkt allerdings war sie schon im Feierabend. Aufgrund dieser Tatsache kann die Zeugin nichts Erhellendes zum Tatverlauf beitragen und wird bereits nach acht Minuten mit Dank aus dem Zeugenstand entlassen.

Aussagechaos und fehlende Akten

Nächtliche Begegnung

Der nächste Zeuge schildert die Begegnung mit einer männlichen Person am 22. August 2011 (also am Tag der Tat gegen Petra P.), gegen 22:40 Uhr. Er war mit seinem Hund spazieren, als plötzlich eine männliche Person aus einem Waldweg kam. Der Ort dieser Begegnung liegt circa zwei Kilometer entfernt vom Wohnort der Familie P., dem Tatort. Beide erschraken ob der Begegnung; die männliche Person wandte sofort ihr Gesicht ab, zog sich eine Kapuze über den Kopf und ging schnellen Schrittes über die Straße. Anschließend verschwand er in einem Waldstück, wo er ein Paddel aufhob und tiefer in den Wald verschwand. Dabei ging er in Richtung eines Tümpels, der zu einem Vogelschutzgebiet gehört. Kurze Zeit später wurden aus Richtung des Tümpels Vögel aufgescheucht, so dass bei dem Zeugen der Eindruck entstand, die männliche Person setze ihren Weg über den Tümpel fort. Gesehen hat er das jedoch nicht. Gemeldet hat sich der Zeuge bei der Polizei allerdings erst nach der Tat gegen Stefan T., also mehr als ein Jahr nach seiner Beobachtung. Er habe vorher keinen Zusammenhang gesehen. Erst als er durch die Medien erfuhr, dass bei der Entführung ein Kajak verwendet wurde, meldete er sich bei der Polizei.

Der Zeuge beschreibt den Mann: Er sei circa 1,80 Meter groß gewesen und habe ein dunkles Oberteil mit Kapuze sowie eine dunkle, karierte Hose, eventuell Flecktarn, getragen. Bei der späteren Befragung durch die Prozessbeteiligten fügt er noch hinzu, dass die Person einen sportlichen Eindruck machte. Abweichend von den Vernehmungsprotokollen, in denen steht, dass die Person 20 bis 25 Meter von ihm entfernt war, besteht der Zeuge heute darauf, dass es nur zehn Meter waren.

Die Verteidigung will wiederholt vom Zeugen wissen, warum er sich erst nach der Tat gegen Stefan T. gemeldet hat, worauf der Zeuge wiederholt, er habe damals keinen Zusammenhang gesehen. Durch die Medienveröffentlichungen habe ihn dann aber seine Frau gedrängt, zur Polizei zu gehen.

Anschließend macht die Verteidigung noch einen „Schlenker“, wahrscheinlich aufgrund der Tatsache, dass der Zeuge nebenbei erwähnte, er lebe bereits seit mehr als 50 Jahren in Bad Saarow. Die Verteidigung will wissen, wie denn die Stimmung in der Bevölkerung war, als das Strandbad geschlossen wurde. Der Zeuge gibt an, dass die Stimmung in der Bevölkerung nicht gut war, was aber nach Schließung einer solch touristisch wichtigen Lokation normal sei.

Hintergrund ist hier, dass der Eigentümer des Strandbades Christian P. ist, Gatte und Vater der Opfer Petra P. und Louisa P., und die Verteidigung offensichtlich eine weitere Reihe möglicher Täter ins Spiel bringen möchte.

Kajak im Fokus

Anschließend werden Zeugen gehört, die Aussagen zum Themenkomplex Kajak machen sollen. Die ersten fünf Zeugen sind alle der Yacht-Akademie am Scharmützelsee zuzuordnen. Der Inhaber und vier seiner zum Tatzeitpunkt Angestellten werden gehört. In der Sache geht es darum, ob das bei der Tat zum Nachteil von Stefan T. verwendete Kajak aus der Yacht-Akademie stammen könnte. Alle Aussagen sind nahezu deckungsgleich.

Es ist definitiv ein Kajak abhanden gekommen, allerdings wurde das erst bemerkt, als die Sendung „Aktenzeichen XY … ungelöst“ den Fall „Maskenmann“ thematisierte. Man wisse weder genau wo, noch wann es entwendet wurde. Das Kajak, welches im Gerichtssaal liegt, könne durchaus das entwendete sein, allerdings kann das keiner hundertprozentig bestätigen. Form und Farbe stimmen und ein Chargenstempel ist identisch mit dem der anderen Kajaks aus dem Club. Die Abklebungen mit Paketband und die Öffnung im Deckel stammen nicht von der Yacht-Akademie. Die jetzt graue Einfärbung könne entweder von einem Farbanstrich kommen, oder aber auch eine Art Patina sein, weil das Kajak zu lange im Wasser lag.

Im Rahmen der Befragung kommt es wiederholt zu kurzen Plänkeleien zwischen der Verteidigung und den Vertretern der Nebenklage, insbesondere Dr. Panos P., dem Vertreter von Stefan T. Jeden der Zeugen aus dem Yacht-Club fragt die Verteidigung mehr oder minder deutlich, ob es denn nach der Einschätzung des Zeugen möglich sei, jemanden hinter diesem Kajak herzuziehen; die Frage wird trotz der Tatsache, dass jeder einzelne der Befragten in seinen Ausführungen angab, dass er keine oder nur wenig Erfahrung mit Kajaks habe, gestellt.

Da die Zeugen weder Sachverständige sind, noch über einschlägige Erfahrung mit dem Kajak verfügen, ist die Nebenklage über diese Art der Fragen mehrfach empört und bringt dies zum Ausdruck.

Im Rahmen der Befragung kann außerdem festgestellt werden, dass die Zeugen Stefan T. kennen, da sein Unternehmen drei Firmen-Incentives durch die Yacht-Akademie hat ausrichten lassen. Darunter war auch ein Geocaching-Event mithilfe von GPS-Geräten. Stefan T. ist zudem Mitglied im Sporting Club Berlin, einem Golfclub am Scharmützelsee, der gute Beziehungen zur Yacht-Akademie unterhält. Auch die Familie P. ist bekannt, da Petra P. und ihre Tochter Louisa hier einen Segelkurs belegt haben.

Als nächstes wird ein Ehepaar getrennt voneinander gehört, welches das Kajak auf einem eingezäunten Freigelände mit Wasserzugang (Steg) gesehen haben will. Hier wurde das Boot so abgelegt, dass es von der Wasserseite nicht zu sehen war. Der Ehemann ist sich absolut sicher, dass es das Kajak war, welches heute im Gerichtssaal liegt. Allerdings hat er gegenüber der Polizei zu Protokoll gegeben, dass es sich bei dem Klebeband um silbergraues Panzertape handeln soll – an dem Kajak ist jedoch braunes Paketklebeband. Dennoch bleibt der Zeuge dabei: Er ist sich hundertprozentig sicher, das Kajak aus dem Gerichtssaal seinerzeit gesehen zu haben. Auch das Nachhaken der Verteidigung ändert an seiner Aussage nichts.

Die Schilderung der Ehefrau ist nahezu deckungsgleich, jedoch kann sie sich an das Klebeband nicht erinnern. Auf Nachfrage der Verteidigung gibt sie an, dass die Vernehmung bei der Polizei gemeinsam mit ihrem Ehemann durchgeführt wurde.

Diese Befragung durch die Polizei war eher unglücklich, da man davon ausgehen kann, dass die Zeugin nun die Schilderung ihres Mannes wiedergibt und nicht ihre eigene. Auch hier wäre es zielführender gewesen, die beiden einzeln zu befragen.

Ein Zeuge in Angst und fehlende Akten

Nun kommt der „Auftritt“ des letzten Zeugen. Auch dieser soll eigentlich etwas zu dem Kajak auf dem Freigelände erzählen. Eigentümer des Geländes ist sein Bruder. Hierüber berichtet er nur kurz, aber inhaltlich genau wie das vorher befragte Ehepaar. Plötzlich und ohne danach befragt zu werden, schilderte er allerdings die Begegnung mit einem Läufer. Der Zeuge ist sich absolut sicher, dass es der Angeklagte Mario K. war. Schon während der Schilderung steht er auf und setzt seine Ausführungen im Stehen fort, um allen Beteiligten zeigen zu können, wie der Läufer lief und wie er sich anschließend bewegte.

Der Zeuge verließ mit seinem Fahrzeug sein Grundstück und fuhr dafür über einen Feldweg zur Bundesstraße. Hier erblickte er den auf dem Radweg laufenden Mario K., der circa acht Meter vor ihm stehen blieb und dabei tänzelnde Bewegungen machte. In der Hand soll Mario K. ein GPS-Gerät gehalten haben, auf welches er ständig schaute. Die tänzelnden Bewegungen wurden im Rahmen der Befragung mehrfach vom Zeugen „vorgetanzt“, übrigens ohne dass ihn jemand dazu aufgefordert hatte. Nach dieser Begegnung habe er aus Angst „in der Hölle“ gelebt und um Polizeischutz gebeten (Erläuterndes dazu im weiteren Text).

Der Richter unterbricht vorerst die Ausführungen und will den Fokus wieder auf das Kajak lenken. Hier räumt der Zeuge ein, dass er die Farbe des Kajaks und des Klebebandes nicht erkannt habe, da es bereits dämmrig gewesen sei als er es sah. Wichtig ist dem Zeugen noch zu erwähnen, dass gegenüber dem Freigelände ein rostiges Damenfahrrad an eine Hauswand gelehnt war, welches da noch nie gestanden hatte.

Die Art der Beantwortung und das ständig völlig übermotivierte Aufstehen und Rumtänzeln des Zeugen könnte man zum Anlass nehmen, an seiner Glaubwürdigkeit zu zweifeln. Allerdings gilt es auch hier, durch eine sinnvolle Fragetaktik die Inhalte des Gesagten zu prüfen. Allein das Auftreten des Zeugen für eine Bewertung des Gesagten heranzuziehen, wäre fahrlässig.

Im Anschluss hieran fällt es sehr schwer, der Befragung zu folgen. Der Angeklagte springt wild in seinen Ausführungen und der Richter muss ihn immer wieder einfangen, was sich als sehr schwierig herausstellte.

Dennoch kommt im Zuge der Befragung heraus, dass es früher schon zu einer Befragung durch die Polizei gekommen war. Dies geschah, weil ein Jogger am Grundstück des Zeugen entlang lief, was wiederum sehr ungewöhnlich sei, da hier ein militärisches Sperrgebiet liegt (Truppenübungsplatz). Das daraufhin angefertigte Phantombild bezeichnet der Zeuge heute als wenig aussagekräftig, er sei damals schon zu müde gewesen und der Zeichner wollte auch schnell wieder nach Hause, weil es schon so spät war.

Danach schildert der Zeuge, wie er einen Radfahrer, der schnell an seinem Grundstück vorbeifuhr, mit seinem PKW verfolgte, um ein Foto zu machen. Dies gelang ihm nicht, trotz längerer Verfolgung. Er könne den Radfahrer auch nicht beschreiben, weil er immer nur durch die Linse seines iPhones geschaut habe. Auf die Frage des Richters, warum er denn den Radfahrer verfolgt habe, teilt er mit, er habe nach den Taten an Familie P. in ständiger Angst gelebt. Er fürchtete, dass er und sein Bruder auch Opfer einer Entführung sein könnten. Die Angst sei vor allem aufgekommen, als die Polizei bei beiden zuhause war und einen Zettel vorlegte, auf dem Stand: „Wir können für Ihre Sicherheit nicht garantieren; es wäre besser sie ziehen weg.“ Der Zettel sollte von beiden Personen unterschrieben werden.

Die oben genannten Schilderungen wiederholt der Zeuge mehrfach und springt hierbei auch immer wieder zwischen den Sachverhalten. Am Ende versucht der Richter diese anhand der Prozessakten nachzuvollziehen. Hierbei wird festgestellt, dass die letzte Vernehmung abgebrochen wurde und eine Fortsetzung aus den Akten nicht hervorgeht.

Darüber hinaus macht der Zeuge mehrfach auf eine E-Mail aufmerksam, in der er die Schilderung rund um den Läufer, der nach den heutigen Ausführungen Mario K. gewesen sein soll, zu Protokoll gegeben haben will. Auch diese E-Mail liegt nicht in den Prozessakten.

Die Fragen der Prozessbeteiligten bringen hier auch keine Ordnung in das Aussagechaos, allerdings wird nun geprüft, wo die fehlenden Unterlagen sind und der Richter behält sich vor, den Zeugen erneut zu laden.

Bildquelle: Stefan Bisanz

Ein Täter im Profil

Als erster Zeuge am heutigen 24. Prozesstag wird Prof. Dr. Heubrock von der Universität in Bremen gehört, der dort beim Institut für Rechtspsychologie tätig ist. Der Leiter der SOKO Imker, Polizeihauptkommissar K. hatte ihn mit der Persönlichkeitseinschätzung bzgl. einer tatverdächtigen Person beauftragt. Zudem sollte eine Vernehmungstaktik ausgearbeitet werden. Es wurde eine Täteranalyse sowie ein Coaching der für die Vernehmung in Frage kommenden Polizisten durchgeführt.

Ein Täter im Profil

ie Tatgeschehen in der Analyse

Prof. Dr. Heubrock hat bei seinen Analysen einige Besonderheiten festgestellt: Bei den Angriffen auf Petra P. und Louisa P. ist der Täter sehr zügig, entschlossen und gewalttätig vorgegangen. Bei allen drei Tatgeschehen kam es jeweils zu einem unerwarteten Tatabbruch. Auch die Schussabgabe im Fall Louisa P. war nicht unbeabsichtigt, sondern ein reiner Kontrollgewinn, ebenso beim Tatgeschehen um Stefan T. Zudem unterstellt Prof. Dr. Heubrock neben einer Bereicherungsabsicht, die eher als Zweitmotiv zu sehen ist, auch die Abarbeitung eines bestimmten Traumas beim Täter.

Zusätzlich zum Kontrollgewinn durch die Schussabgabe im Tatgeschehen um Stefan T., sind während der Entführung des Opfers eindeutig Elemente der Demütigung festzustellen. Dazu zählen insbesondere das Hinterherziehen des Opfers im See, das Fesseln und Einwickeln in Folie, das Schreiben der Briefe und das Trinken des Seewassers. Weiterhin ist bei allen drei Taten des mutmaßlichen „Maskenmannes“ eine lange Vorbereitungszeit des Täters festzustellen.

Bei allen Tatkomplexen wurden hochpotente Tatmittel mit erheblicher Bedrohung eingesetzt. Zugleich ist bei aller Gewalttätigkeit bei den Überfällen und der Entführung auch eine mangelnde Durchführung zu ersehen.

Bezüglich der Auswahl der Opfer gab es bei allen einen erkennbaren Wohlstand und eine regionale Nähe zu den Tatorten.

Auch, dass das Opfer Stefan T. die Briefe zu seiner Lösegeldforderung selber schreiben musste, zeigt, dass nicht nur das Materielle eine Rolle spielt. Es gibt hier auch einen ideologischen Hintergrund, der den Täter zu diesem Verhalten veranlasst. In der Regel sind die Briefe bei Lösegeldforderungen schon sehr exakt vorbereitet.

Der Täter im Profil

Auch zum Täterprofil gibt es einige stichwortartige Bemerkungen von Prof. Dr. Heubrock:

  • hohes Dominanzstreben
  • die Vorläuferdelikte hatten ebenfalls eine Affinität zu Waffen
  • die Verletzbarkeit des Eigentums und der Körperlichkeit von Menschen spielten bei seinen früheren Taten absolut keine Rolle
  • das Verhältnis zwischen Mutter und Sohn beruhte auf Hass

Hass ist eine der stärksten Emotionen, die wir empfinden können. Der Täter hatte ein ständiges und tiefes Misstrauen gegen staatliche Institutionen, war ein Querulant und Eigenbrötler. Sein Antwortverhalten ist vorsichtig und abwägend gewesen. Der Täter hält sich für einen besonderen Menschen. Es gibt keine Selbstreflektion, er hat nur Anforderungen an andere Menschen.

Darüber hinaus ist er etwas zwanghaft veranlagt. Das zeigt sich bei seiner präzisen und paranoiden, überpünktlichen Art. Er ist narzisstisch und entwickelte durch ein Mangelerleben von Liebe und Vertrauen Allmachtsfantasien. Diese Besonderheit des eigenen Erlebens hat er durch seine Taten in andere Familien getragen, nach dem Motto: „Was ich nicht hatte, sollen auch andere nicht haben.“

Weiterhin entwickelte Prof. Dr. Heubrock Vernehmungsstrategien, die dazu führen sollten, dass Polizeibeamte nach der Festnahme überhaupt eine tragbare Kommunikation mit dem Täter führen konnten.

Die genannten Einschätzungsmerkmale hat der Zeuge Prof. Dr. Heubrock vor Festnahme des Täters getätigt, zu diesem Zeitpunkt war der Beklagte noch Tatverdächtiger. Es gibt allerdings eine große Deckungsgleichheit zwischen dem, was Prof. Dr. Heubrock vor der Festnahme des Beschuldigten Mario K. herausgefunden hat, und dem jetzt tatsächlich Erlebten.

Insbesondere die Einschätzung, der Täter würde gerne hören, dass er ein besonderer Mensch ist und die Taten genial geplant und durchgeführt wurden, stimmen mit der Aussage des ersten Vernehmungspolizisten, unmittelbar nach der Festnahme des Beschuldigten Mario K., zu 100 Prozent überein.

Auch die Verteidigung, der Rechtsanwalt Axel W., hat noch einige Fragen an den Zeugen. Da die Aussage sehr fundiert und kompetent vorgetragen wurde, beschränkt sich der Verteidiger jedoch auf die Fragen zur Qualifikation von Prof. Dr. Heubrock. Des Weiteren interessiert ihn die formelle Aufbereitung des Gutachtens. Seine Versuche, die gleichen Fragen in anderer Formulierung zu stellen, beeindrucken Prof. Dr. Heubrock nicht.

Als Resümee kann man feststellen, dass der Täter sein Familientrauma durch die Zerstörung der Opferfamilien inszeniert hat.

Des Täters letzte Freundin im Verhör

Gegen Mittag kommt die Zeugin Susan-Antje H. in den Zeugenstand. Sie war vor der Festnahme die Freundin des mutmaßlichen Täters.

Jetzt sieht man den Beschuldigten Mario K. das erste Mal lächeln.

Sie wird begleitet durch ihren Ehemann Andreas K. Dieser kann der Verhandlung inhaltlich nicht immer folgen, wird während der Vernehmung zweimal durch den Richter belehrt und verlässt später auch den Zuhörerraum.

Susan-Antje H. erzählt von der Kennenlernphase mit dem Beschuldigten: Man hat sich zufällig auf dem Fahrrad kennengelernt und am nächsten Tag ein Bier getrunken. Danach ist man gemeinsam ausgegangen. Nachdem sie zwei Wochenenden zusammen verbracht haben, folgte der Entschluss, dass Mario K. doch bei ihr einziehen könnte. Da sie noch ein Zimmer frei hatte, in dem vorher ihr Ehemann gewohnt hat, war dies möglich. Der Zeitraum der Gemeinsamkeit erstreckte sich nur auf die sechs Wochen vor der Festnahme.

Der Vorsitzende Richter wollte auch etwas über die Wesenszüge des Beschuldigten oder etwaige Gesprächsinhalte wissen. Darauf konnte Susan-Antje H. allerdings nicht antworten und meinte, man habe mehr Körperkontakt gehabt, als dass man Gespräche geführt hätte. Auf sie wirkte er sensibel und weichherzig, aber auch misstrauisch und geizig. Er hat seine Wut durch cholerische Anfälle ausgedrückt. Das Schlimmste für ihn war seine frühere Beinoperation und der damit verbundene körperliche Schmerz.

Die Durchsuchung ihrer Wohnung durch die Polizei nach der erfolgten Festnahme des Beschuldigten war für sie ein traumatisches Erlebnis. Er hätte ihr zwar erzählt, dass er ein Verbrecher sei, aber über die begangenen Taten habe er nicht gesprochen.

Die Nebenklägervertreter möchten anschließend von der Zeugin wissen, in welcher Art und Weise sie vor ihrer Vernehmung bei Gericht Kontakt zu den Verteidigeranwälten hatte. Ist in einem Termin mit der Verteidigung über die Protokolle ihrer Vernehmung und ihr Verhalten bei Gericht gesprochen worden? Sie berichtet daraufhin, dass die Verteidiger ihr ihre Aussage bei der Polizei in Teilen vorgelesen hätten. Zu einigen Punkten sei sie gefragt worden, wie sie das genau gemeint habe. Sie gibt dann bekannt, dass Mario K. der Mann ist, den sie liebt und dem sie inzwischen auch vertraut, obwohl er sie in der sechswöchigen Beziehung eigentlich täglich belogen hat.

Der Rechtsanwalt des Beschuldigten, Axel W., konstatiert in seiner Befragung der Zeugin, dass es der Wunsch der Zeugin war, einen Termin in seiner Kanzlei durchzuführen. Ursprüngliches Thema war eine mögliche Wohnraumabhörung. Erst danach ging es um die mögliche Vernehmungssituation bei Gericht.

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Vorwurf ans Opfer: Eigene Entführung vorgetäuscht?

Den heutigen 23. Prozesstag beginnt der Richter mit Formalitäten. Zum einen teilt er diverse Umladungen von Zeugen mit, zum anderen informiert er die Prozessbeteiligten, dass eine DVD mit Mitschnitten der Telefonüberwachung wegen technischer Probleme bei der Polizei noch nicht vorliegt und nachgereicht wird.

DNA-Ergebnisse

Der erste Zeuge des heutigen Tages ist der Sachverständige für Abstammungsbegutachtung, Prof. Dr. Klaus O. Dieser war mit einem Gutachten bezüglich der Jacke, welche Petra P. zum Zeitpunkt der Tat trug, beauftragt. Das Beweisstück sollte insbesondere auf DNA-Spuren geprüft werden. Die Begutachtung ergab eine Reihe von Spuren, darunter Haare von Tieren (Hund, Katze, Pferd), vom Menschen sowie so genannte Wischspuren, also Anhaftungen, in denen verwertbares Material gefunden wurde.

Vorwurf ans Opfer: Eigene Entführung vorgetäuscht?

Das Auffinden der Tierhaare überraschte nicht; dies ist vielmehr auf die Wohnsituation und den Umgang mit den Tieren des Hauses von Familie P. zurückzuführen. Allerdings regte der Gutachter an, auch diese Haare genauer zu untersuchen, weil es durchaus möglich sei, dass diese vom Täter übertragen wurden. Es gibt Verfahren, die übertragene Tierhaare von denen, die aus dem Hause der Familie stammen, unterscheiden können. Mit dieser erweiterten Begutachtung wurde Prof. Dr. Klaus O. nicht beauftragt.

Bei einer der Wischspuren wurde Material entdeckt, welches weder Frau Petra P., noch der Tochter zuzuordnen war. Auch dies wurde im Rahmen dieses Gutachtens nicht weiter untersucht, weil der Auftrag hier endete. Warum eigentlich?

Schließlich wurden noch Anhaftungen von Haaren gefunden, die mit Hilfe einer STR-Analyse (short tandem repeats: DNA-Extraktion) einen genetischen Fingerabdruck ergaben. Das bei der Untersuchung gewonnene Extrakt mit der DNA wurde an das LKA Brandenburg weitergegeben. Was damit weiter geschah, weiß der Sachverständige nicht.

Da es nach den oben benannten Ergebnissen keine weiteren Beauftragungen durch das LKA gegeben hat, ist der Gutachter davon ausgegangen, der Fall sei abgeschlossen.

Der Angeklagte als Zeuge

Der zweite Zeuge ist ein Polizeibeamter der Polizeidirektion Frankfurt (Oder). Dieser hat den Angeklagten am 22. Oktober 2012, im Rahmen einer Zeugenbefragung vernommen. Der Angeklagte hatte seinerzeit eine polizeiliche Zeugenvorladung erhalten, welcher er nicht gefolgt war. Er reagierte erst auf die staatsanwaltliche Vorladung.

Bei der Zeugenbefragung wurden dem heute Angeklagten diverse Fragen rund um die Sachverhalte gestellt, die ihm heute zur Last gelegt werden. Zu diesem Zeitpunkt war er „nur“ Zeuge, weil keine belastenden Beweise gegen ihn vorlagen und er lediglich in ein Raster passte. So hatte der heute Angeklagte bereits zuvor eine Straftat mit dem Waffentyp begangen, der auch bei den Straftaten zum Nachteil der Familie P. und Herrn T. verwendet wurde.

Im Übrigen war Mario K. nicht der einzige, der zu diesem Zeitpunkt in dem benannten Raster hängen blieb, auch andere wurden als Zeugen befragt.

Neue Erkenntnisse werden durch die Befragung des Polizeibeamten nicht gewonnen. Doch nach diesen eher unspektakulären Befragungen folgt nun eine Sachverständige, deren Anhörung sehr hohe Emotionalität im Gerichtssaal hervorruft.

Gewagte These der Sachverständigen: Entführung von Stefan T. vorgetäuscht?

Gehört wurde Dr. Bettina G., eine sachverständige Kriminologin aus Magdeburg. Dr. Bettina G. hatte nach eigenen Angaben den telefonischen Auftrag, die Ermittlungen zu unterstützen, indem Sie eine Fallanalyse zu den Ermittlungen im Fall des Herrn Stefan T. erstellt. Hierzu wurden ihr zwei Vernehmungsprotokolle, DVDs mit Videos von Befragungen sowie die Briefe, welche Herr Stefan T. im Auftrag des Täters schreiben musste, zur Verfügung gestellt.

Bevor ich zu dem Verlauf der Befragung komme, eine kleine Rückblende: Bereits am ersten Prozesstag war die heute befragte Sachverständige Thema. Der Verteidiger Axel W. hatte direkt nach Anklageverlesung eine Niederschrift verlesen, in der er unter anderem der Staatsanwaltschaft die Zurückhaltung des Gutachtens vorwarf, um welches es heute gehen wird. Vertieft hat er dies in einem Fernsehbeitrag für den Sender rbb. Auch hier hat er, neben der Selbstanzeige eines Beamten der Soko Imker, auf eben dieses Gutachten verwiesen, welches Widersprüche bei der Schilderung des Stefan T. seine Entführung betreffend aufzeigen solle. Der rbb hatte es sich in dem Beitrag nicht nehmen lassen, die heute erschienene Sachverständige hierzu um Stellungnahme zu bitten, was diese dann auch schriftlich tat. In Summe und ohne den Verlauf der heutigen Befragung vorwegzunehmen bleibt zu hoffen, dass sich der Verteidiger Axel W. bei seiner These, Stefan T. hätte die Entführung vorgetäuscht, nicht nur auf dieses „Gutachten“ stützt. Ob der Angeklagte die vorgeworfene Tat begangen hat oder nicht – hiermit wird die Tat an sich in Frage gestellt.

Wie bei jedem Zeugen oder Sachverständigen erteilt der Richter nach Belehrung und Nennung der Personalien der Sachverständigen das Wort. Diese beschreibt kurz den Auftrag und resümiert dann vor den weiteren Ausführungen sehr deutlich, dass es sich nicht um ein Gutachten handelt, sondern um eine Einschätzung ihrerseits, welche der Polizei weitere Ermittlungsansätze aufzeigen sollte. Nach ihrer Einschätzung und Prüfung der vorliegenden Daten lässt der Sachverhalt Zweifel an den Aussagen von Stefan T. zu.

Sie begründet diese Zweifel mit verschiedenen Punkten, die ihr aufgefallen sind. So fragte Stefan T. sofort nachdem der Täter im Haus war, ob er sich einen Pullover anziehen dürfe. Dies erscheint der Sachverständigen unlogisch. Wie konnte Stefan T. zu diesem Zeitpunkt schon wissen, dass er das Haus verlassen würde. Anschließend fragte sie sich, warum der Täter das Opfer an einem Kajak, auf einer Luftmatratze durch den See zieht. Das sei völlig unlogisch: zu langsam, zu auffällig und vor allem zu anstrengend. Der nächste Punkt, den die Sachverständige anführt, ist die Aussage des Täters, er müsse Stefan T. durchsuchen, was er mit folgendem Satz unterstrich: „Vielleicht hast Du ja ein Ortungsgerät im Arsch.“ Diese Angaben hält sie für „völligen Schwachsinn“. Warum sollte der Täter so etwas fragen? Stefan T. wusste ja nicht, dass er entführt wird, und 99,9 Prozent der Deutschen tragen wohl nicht ständig ein Ortungsgerät. Darüber hinaus hat sie in den Vernehmungen bei der Schilderung des Tatablaufs nicht einmal die Sorge um Frau und Kind gehört. Auch Kälte und Nässe wurden nie erwähnt, was nach Meinung der Sachverständigen absolut untypisch ist. Im Gegenteil: Opfer von Straftaten erinnern sich genau an die widrigen Begleitumstände.

Es gab noch weitere Beispiele, welche ich hier bewusst auslasse. Auffällig ist jedoch, dass die Sachverständige immer ihre persönliche Meinung wiedergibt: „Ich hätte das so nicht gemacht.“, „Ich trage ja auch kein Ortungsgerät.“ usw. Das ist äußerst ungewöhnlich. Auch wenn es hier nicht um ein Gutachten geht, so ist sie hier dennoch als Sachverständige geladen. Es geht also um ihre sachverständige Einschätzung, nicht um ihre persönliche Meinung.

Alle angeführten Beispiele lassen nach Meinung von Dr. Bettina G. nur zwei Interpretationen zu: Entweder das Opfer lügt, oder der Täter ist naiv.

Der Richter führt nun die Befragung durch und befragt die Sachverständige nach ihren Qualifikationen. Sie gab an, sie habe einen Master in Kriminologie und einen Magister in Soziologie, wobei sie Psychologie im Nebenfach studiert habe. Auf Nachfrage des Richters teilte sie mit, noch keine Entführungsfälle bearbeitet zu haben.

Anschließend stellt der Richter vertiefende Fragen zu den Eingangsausführungen der Sachverständigen und greift hierbei das Wort „schwachsinnig“ auf. Die Sachverständige erwidert, dass die Tatausführung nach den Schilderungen von Stefan T. unsinnig sei und die geschilderten Abläufe schwachsinnig.

Auf die Frage des Richters, warum sie denn daraus schließe, dass Stefan T. unglaubwürdig sei und, ob es nicht sein könne, dass der Täter die Tat unsinnig plante, reagiert die Sachverständige: es fehle dann immer noch die Sorge um Frau und Kind und die Schilderung von Kälte und Nässe.

Abschließend fragt der Richter nach dem Fazit. Die Sachverständige gibt an, sie habe erhebliche Zweifel an der Schilderung und sagt dann wörtlich: „Bewusst erwähne ich das Wort ‘Vortäuschung’.“

Der Saalaufteilung geschuldet sitzt Stefan T. ca. fünf Meter von der Sachverständigen entfernt. Neben häufigem Kopfschütteln erkenne ich bei einigen Ausführungen von Dr. Bettina G. blankes Entsetzen in seinem Gesicht. Petra P. hat während der gesamten Ausführungen der Sachverständigen den Stuhl zu dieser gedreht und betrachtet sie mit festen Blick. Allerdings ist auch ihr bei der Einlassung von Dr. Bettina G. sehr häufig schieres Unverständnis anzumerken.

Nun hat die Staatsanwaltschaft die Möglichkeit der Befragung. Insgesamt werden mehr als 50 Fragen gestellt, so dass ich hier nur die Essenzen wiedergebe. Nach Fragen zur Qualifikation der Sachverständigen fragt die Staatsanwaltschaft nach dem konkreten Auftrag.

Die Sachverständige gibt an, sie sollte eine Einschätzung über das ihr zur Verfügung gestellte Material abgeben. Die Staatsanwaltschaft erwidert, dass nach ihrer Erinnerung der Auftrag gewesen sei, harte Fakten von weichen zu trennen. Also: Was hat Herr Stefan T. wirklich erlebt? Und was wurde aufgrund der Stressfaktoren hinzugefügt? Dr. Bettina G. fragt die Staatsanwaltschaft nun wiederum, wo denn der schriftliche Auftrag sei, es hätte doch nur einen Anruf gegeben.

Viel dreht sich um die Frage, ob Dr. Bettina G. alle zur Verfügung gestellten Unterlagen gesichtet hat, bevor sie die Einschätzung erstellte, was sie bejaht. Allerdings liegt der Staatsanwaltschaft ein Schriftstück vor, aus dem hervorgeht, dass dies nicht der Fall war. Die Sachverständige beharrt jedoch auf ihrem Ja. Wann sie die Einschätzung übersendet hat, wisse sie jetzt nicht, dazu müsse sie zuhause in ihre Unterlagen schauen. Im Übrigen habe sie das Ergebnis per E-Mail übermittelt.

Auch fragt die Staatsanwaltschaft, ob ihr bekannt sei, dass das Ergebnis zurückgehalten wurde. Darüber habe sie erst aus der Presse erfahren. Bei diesem Sachverhalt wird es ein wenig hitziger: Es werden Fragen und Gegenfragen gestellt, doch der Staatsanwalt betont, er stelle nun die Fragen. Darauf reagiert die Sachverständige schroff, andere Prozessbeteiligte schalten sich ein, so dass im Ergebnis durch eine Rückkopplung der Mikrofonanlage nur noch ein Pfeifen im Saal zu hören ist.

Dann geht es um konkrete Aussagen in der Fallanalyse. So fragt die Staatsanwaltschaft nach folgenden, konkret in der Analyse benannten Punkten und der entsprechenden Begründung der Sachverständigen:

  • Stefan T. ist überdurchschnittlich intelligent.
  • Er ist überheblich.
  • Er ist ein Kontrollfreak.
  • Er zeigt wenige Emotionen, jedoch ist kein Verdrängungsmuster erkennbar.
  • Das Schriftbild der Briefe lässt nicht auf Druckausübung durch den Täter schließen.
  • Die Körpersprache ist überlegend und ruhig.
  • Stefan T. verschränkte während der Befragung häufig die Arme über dem Kopf, obschon er in dieser Position gefesselt war. Das macht kein Opfer.
  • Er strich mit der Zunge sehr häufig über die Oberlippe, was ein Indikator für Lügen ist.
  • Er gab an, um vier Uhr in einen Dämmerschlaf verfallen zu sein, was bei so viel Adrenalin im Körper nicht möglich ist.
  • Die Schilderung des Trinkens aus dem Wasserschlauch ist technisch nur schwer möglich.
  • Stefan T. trug zum Zeitpunkt des Eindringens des Täters Absatzschuhe, obwohl er mit seiner Familie auf der Couch saß.
  • Stefan T. leidet an einer narzisstischen Persönlichkeitsstörung.

Auch hier greife ich zwei Begründungen heraus, die aber deutlich die Ausrichtung der Sachverständigen aufzeigen.

Erstens setzt sie beispielsweise voraus, dass man zuhause keine Straßenschuhe trägt, erst recht nicht, bei einem Videoabend mit der Familie. Sie trägt zuhause Hausschuhe, und wenn sie bei Freunden ist, tragen da auch alle Hausschuhe.

Zweitens führt sie die narzisstische Persönlichkeitsstörung auf die Aussage von Stefan T. während einer Befragung zurück, der Hund sei bei Züchtern aufgewachsen, die in einfachen Verhältnissen leben.

Der Nebenklagevertreter Dr. Panos P. weißt die Sachverständige sehr energisch darauf hin, dass diese Aussage ehrenrührig sei. Sie habe als Sachverständige eine gewisse Verantwortung für das Gesagte. Die Sachverständige ist hiervon zunächst unbeeindruckt und gibt sinngemäß an, dass hundertprozentig alle Merkmale eines Lügners erfüllt seien.

Der Staatsanwalt fragt anschießend nach Fachbegriffen wie Baseline (Verhaltensgrundlinie), Realkennzeichen (Auswertung der Körpersprache) oder der Undeutsch-Hypothese (Udo Undeutsch – Auswertung der Aussagen). Alle drei Begriffe sagen der Sachverständigen nichts, was für Verwirrung im Saal sorgt; sind dies doch Grundlagen im Bereich Aussagepsychologie.

Nun sah sich selbst der Richter genötigt, die Sachverständige darauf hinzuweisen, dass es für sie als Sachverständige besser sei, sie würde auf Fragen aus der Psychologie mit folgendem Passus antworten: „Hier habe ich keinen medizinischen Sachverstand.“

Bemerkenswert ist außerdem, dass die Analyse unentgeltlich erstellt wurde, was für die Tätigkeit eines Sachverständigen nicht nur unüblich ist, sondern auch immer einen Beigeschmack von Gefälligkeit hinterlässt.

Nun dürfen die Nebenklagevertreter Dr. Bettina G. befragen, wobei Rechtsanwalt Dr. Panos P. den Anfang macht. Der Rechtsbeistand von Stefan T. vertieft verschiedene vorherige Fragestellungen, allerdings hatt die Art der Fragestellung jetzt durchaus bemerkenswerte Ergebnisse zur Folge.

So räumt Frau Dr. Bettina G. nun doch ein, nicht alle DVDs gesehen zu haben. Im weiteren Verlauf der Befragung nimmt sie gar die Aussage der narzisstischen Persönlichkeitsstörung zurück.

Allerdings bleibt auch festzustellen, dass sie – trotz aller Argumente von Dr. Panos P. – nicht von ihrer These abweicht, die Entführung könne vorgetäuscht sein. Selbst das Verlesen der Protokolle der Telefonüberwachung, bei der Stefan T. seinem Vater und engen Freunden nach der Tat sagt, dass Leben würde sich nun ändern, er werde Storkow verkaufen, er werde die Autos verkaufen usw., bringt sie hiervon nicht ab.

An dieser Stelle ist zu erwähnen, dass Dr. Bettina G. im Rahmen der Analyse der Polizei einen Test vorgeschlagen hat. Sinngemäß regte sie an: Sagt Stefan T., er muss aus Sicherheitsgründen das Haus verlassen und ihr werdet sehen, er wird sich winden, dann sagen, es sei doch alles nicht so schlimm, und bleiben.

Rechtsanwalt Dr. Panos P. versucht anschließend, verschiedene Punkte der Analyse durch weitere Ermittlungsergebnisse zu entkräften und fragt Dr. Bettina G. nach ihrer jetzigen Einschätzung. Die Antwort ist, man müsse das große Ganze sehen und sie könne nicht ausschließen, dass das alles vorgetäuscht war.

Sowohl bei allen Vertretern der Nebenklage, den Opfern, als auch im Zuschauerraum ist nur noch Kopfschütteln zu sehen. Den Opfern und Nebenklägern fällt es sichtlich schwer, die Fassung zu wahren. Auch im Zuschauerbereich fallen Äußerungen, die ich hier nicht wiedergeben werde.

Schließlich darf der Vertreter von Petra P., Dr. Jakob D. noch einige Fragen stellen. Der Richter weist schon zu Beginn daraufhin, dass er in 20 Minuten die Verhandlung unterbrechen wird.

Auch diese Befragung wird sehr emotional geführt, was vor allem dem geschuldet ist, dass Dr. Bettina G. in ihrer Analyse auch einen Bezug zum Fall der Familie P. herstellt. So gibt sie an, dass es sich dabei nie um eine geplante Entführung gehandelt haben könne, sondern es nur um willkürliche Schikaneaktionen gegangen sei. Der abgegebene Schuss sei außerplanmäßig gewesen, es hätte niemand verletzt werden sollen. Familie P. habe einen klaren persönlichen Feind und es müsse der Familie möglich sein, diesen zu benennen.

Auf die Fragen des Nebenklagevertreters, woher sie diese Erkenntnisse habe, ob sie beispielsweise Akteneinsicht hatte, gibt Dr. Bettina G. an, sie habe den Fall gegoogelt und „Aktenzeichen XY … ungelöst“ geschaut. Jetzt geht der Rechtsanwalt die Sachverständige Dr. Bettina G. schließlich deutlich an und bezichtigt sie ebenfalls der Lüge. Der Richter beruhigt die Situation und gibt bekannt, dass er Dr. Bettina G. erneut vorladen werde, da die Befragung noch nicht beendet sei. Die Prozessbeteiligten bitten um möglichst zeitnahe Vorladung, damit keine zu große Lücke zu der erneuten Befragung entsteht.

Weiter geht es am kommenden Donnerstag.

Bildquelle: I. Rasche / pixelio.de

Eine Sachverständige unter Beschuss

Am Anfang der heutigen Verhandlung, am 25. Prozesstag bekommen alle Verfahrensbeteiligte zunächst sieben DVDs der Telefonüberwachung (TKÜ = Telefonkommunikationsüberwachung).

Aus für die Sachverständige Dr. Bettina G.

Danach stellt der Staatsanwalt gemäß Strafprozessordnung den Antrag auf Ablehnung der Sachverständigen Dr. Bettina G. wegen Befangenheit. Er führt ihre inkompetente, nicht-neutrale Einschätzung im Glaubwürdigkeitsgutachten zum Opfer Stefan T. an.

Eine Sachverständige unter Beschuss

Der schriftliche Antrag der Staatsanwaltschaft wird kopiert und an alle Verfahrensbeteiligten – auch an Dr. Bettina G., die draußen auf den Wartestühlen Platz genommen hat – ausgeteilt. Nach einer kurzen Pause wird sie hineingebeten und kann zu diesem Antrag Stellung nehmen. Als sie den Saal betritt, wird sie vonseiten der Staatsanwaltschaft und der Nebenklägervertreter teilweise mitleidig angeschaut. Die Verteidigung hingegen sucht keinen Augenkontakt.

Sie nimmt dahingehend Stellung, dass sie den Auftrag hatte, zum Sachverhalt der möglichen Entführung von Stefan T. neue Ermittlungsansätze zu erörtern. Es sei auch kein Gutachten gewesen, sondern eine Einschätzung.

Hiernach zieht sich das Gericht zur Beratung zurück. Nach einer Pause gibt das Gericht bekannt, dass dem Antrag der Staatsanwaltschaft stattgegeben wird. Insbesondere sei ihr Gutachten ehrverletzend gewesen und überschreitet deutlich ihre Fachkompetenz. Zusätzlich hat sie keine Kenntnis im Bereich der Körpersprache und maßt sich weitere Kompetenz im medizinischen Bereich an. Ihre Erkenntnisse hätten jedoch keine fundierten wissenschaftlichen Hintergründe gehabt. Auch ihre Quellen (Internet & die TV-Sendung „Aktenzeichen XY … ungelöst“) seien nicht standesgemäß. Sie sei voreingenommen und nicht neutral gegenüber dem Opfer Stefan T. gewesen.

Kopfschütteln und Stirnrunzeln

Es folgt eine zehnminütige Pause. Danach wird die Sachverständige Dr. Bettina G. – nun als Zeugin – vernommen, die in Magdeburg als Kriminologin und Soziologin angestellt ist. Jetzt ist es im Interesse aller Parteien, herauszufinden, wie sie zu diesem Auftrag kam, wie genau er gelautet hat und wie sie ihn erfüllt hat. Des Weiteren wird gefragt, mit wem sie dazu telefoniert hat. Auf all diese Fragen antwortet die Zeugin entsprechend.

Insbesondere geht es um einen Kontakt zum Sachverständigen K. vom LKA Eberswalde, der sie zu ihrer Einschätzung / ihrem Gutachten telefonisch befragt hat. Hierzu teilt sie mit, dass er ihr gesagt habe, ihre Einschätzung könne eine Gefährdung der Verurteilung bedeuten.

Viele ihrer Antworten erzeugen Kopfschütteln und Stirnrunzeln seitens der Staatsanwaltschaft und der Nebenkläger. Teilweise sind ihre Aussagen sehr schwankend und das Erinnerungsvermögen lückenhaft.

Der nächste Zeuge ist der nämliche Sachverständige, Jan-Gerrit K., Psychologe und Fallanalytiker beim LKA Eberswalde. Er hatte den Auftrag, ein zweites Gutachten anlässlich des ersten Gutachtens der Dr. Bettina G. zu erstellen. Da dieses erste Gutachten nun nicht mehr bei Gericht eingeführt wird, ist auch die Einschätzung des Zeugen K. für diesen Teil nicht mehr notwendig.

Daher wird er fortan nicht mehr als Sachverständiger, sondern vielmehr als Zeuge vernommen. Für alle Parteien ist es wichtig zu erfahren, wie er zu seinem Auftrag kam und wie er das Gutachten erstellt hat. Dies wird souverän durch den Zeugen beantwortet. Nun geht es im Weiteren darum, in welcher Art und Weise er mit der vorherigen Zeugin Dr. Bettina G. gesprochen hat. K. bestätigt, dass er Frau G. in einem Anruf auf die möglichen Konsequenzen hingewiesen hat, die für sie persönlich, aber auch für die Arbeit der Polizei und des Gerichts aus ihrer vorliegenden Einschätzung erwachsen können.

K. selbst akzeptiert ihr Gutachten nicht als solches, da ein Glaubwürdigkeitsgutachten gemäß Gerichtsurteil nur durch einen gelernten Psychologen erstellt werden darf. Da Frau Dr. Bettina G. keine Psychologin ist, ist dieses Gutachten als nichtig anzusehen. Der Zeuge K. hat die Zeugin Dr. Bettina G. beim Bundesverband für Psychologen angezeigt mit der Begründung, dass er ihre vorgelegten Arbeiten unter ethischen Gesichtspunkten nicht gutheißen kann.

Bildquelle: Rainer Sturm  / pixelio.de

Waffenspuren deuten stark auf Täterschaft des mutmaßlichen „Masken-Mannes“

Der 22. Verhandlungstag beginnt mit der Hörung des Zeugen Dr. B. Er ist Aufsichtsratsvorsitzender der Investmentfirma von Stefan T. und wird wie jeder andere Zeuge vor ihm belehrt und nach seinen persönlichen Daten wie Alter, Beruf und Wohnanschrift gefragt. Die letzte Frage dient immer der Klärung möglicher Verwandtschaftsverhältnisse mit dem Angeklagten. Der Zeuge Dr. B wendet suchend seinen Blick in den Gerichtssaal, um den Beklagten zu finden.

Mario K. wendet Körper und Blick dem Zeugen zu und meldet sich geradezu. Das ist beachtlich, denn dieses Verhalten zeigte er gegenüber Opfern, die mit dem Täter möglicherweise einen persönlichen Kontakt hatten, nicht.

Waffenspuren deuten stark auf Täterschaft des mutmaßlichen „Masken-Mannes“

Arbeitskollege des Entführungsopfers Stefan T. im Zeugenstand

Der Zeuge kennt Stefan T. seit 1991 und hat mit ihm inzwischen ein gutes Arbeits- und Freundschaftsverhältnis. Er beschreibt die positiven Charaktereigenschaften von Stefan T.

Bei einer Vernehmung am 6. Oktober 2012 durch die Polizei – zu diesem Zeitpunkt war Stefan T. noch entführt – gab der Zeuge an, dass Stefan T. seinem Eindruck nach in den letzten Wochen etwas bedrückt war. Auf die Frage des Gerichts nach einer möglichen Veränderung der Wesenszüge des Stefan T. nach der Entführung, sagte Dr. B., dass dieser sich tatsächlich verändert hat. Seine Offenheit sei zurückgetreten, dafür sei mehr Nachdenklichkeit und Bedrücktheit zu spüren gewesen.

Bei weiteren Fragen der Verteidigung geht es um Geschäftskollegen, um Termineinträge in seinem Kalender, und um das Verhalten in seinem familiären Umfeld.

Sachverständige zur Spurenlage: Patronen und Waffe weisen auf Angeklagten

Nach dieser Zeugenaussage kommen Sachverständige zu Wort. Der erste, Dr. Sven K. (Diplomchemiker), war mit der Untersuchung der Spuren in Bad Saarow betraut und erklärt ausführlich, wie er das Verfahren durchgeführt hat. Der zweite Sachverständige, Dr. Frank B. (Diplombiologe) bewertete ebenfalls Spuren, insbesondere untersuchte er entsprechende Fasern oder auch Haare. Er konnte feststellen, dass die Textilfasern, die an dem beschlagnahmten Kajak festgestellt wurden, mit dem Kaschmirpullover von Stefan T. identisch sind. Sie waren an den Seilen im Bug- und im Heckbereich feststellbar.

Der dritte Sachverständige des heutigen Tages ist Klaus H. vom Bundeskriminalamt aus Wiesbaden. Er ist seit 2005 Sachverständiger für Waffenspuren. In dem verhandelten Fall hat er vier Hülsen sowie Vollmantelgeschosse einer 9 Millimeter Luger untersucht. Im Gutachten stellte er eindeutig fest, dass die vier Hülsen aus den zwei Tatbereichen Bad Saarow und Storkow aus ein und derselben Waffe abgeschossen worden sind. Diese Waffe ist mit allerhöchster Wahrscheinlichkeit eine Czeska 75. Mit solch einem Waffentyp hat der Beklagte frühere Straftaten begangen und bei seinem Schießsportverein geschossen.

Spurenlage nahezu identisch mit Opfer- und Zeugenaussagen

Nach der Mittagspause werden Videos gezeigt, die Aussagen von Petra P. und Frau E., der Hausangestellten von Petra P., zeigen.

Der Angeklagte schaut sich das Video sehr interessiert an. Sein Verhalten erinnert mich an Menschen, die eine selbstkritische Fehleranalyse durchführen.

Petra P. schaut sich das Video nicht an, sie blickt fortwährend zum Angeklagten. Zu den beiden Videos wird der letzte Zeuge, der Sachverständige Dr. Joachim H. vom Landeskriminalamt aus Eberswalde, gehört. Er sollte Widersprüche herausarbeiten, die zwischen Aussagen und der tatsächlichen Spurenlage aufgekommen sind. Dazu hat Dr. Joachim H. das Geschehen vor Ort in sechs Phasen aufgeteilt:1) Annäherung des Täters, 2) Angriff des Täters, 3) Rangelei mit der Geschädigten, 4) Zurückweichen der Geschädigten, 5) Straucheln und Sturz der Geschädigten sowie des Täters und 6) Flucht der Geschädigten. Er schließt mit der Feststellung, dass es eine weitgehende Übereinstimmung der Aussagen mit der Spurenlage gibt, geringe Abweichungen entsprechen einer tattypischen Wahrnehmungsstörung.

Doch dazu möchte der Verteidiger Axel W. vom Sachverständigen wissen, wie er sich den Zeitunterschied erklärt, den Petra P. als Tatzeit nannte (22:10 Uhr), im Gegensatz zur genannten Tatzeit der Haushälterin Frau E., deren Aussage um fünf Minuten abweicht (22:05 Uhr). Axel W. sieht hierin einen maßgeblichen Widerspruch. Der Sachverständige erklärt dazu, dass sich die beiden Frauen wahrscheinlich in der Ablesezeit etwas geirrt haben. Nachdem schon etliche Fragen gestellt worden sind, zweifelt der Verteidiger Axel W. nach Erhalt dieser Antwort die Sachkunde des Sachverständigen an.

Dies ist das Schicksal vieler Sachverständiger vor Gericht: Gereicht eine Aussage für eine der beiden Parteien zum Nachteil, so wird oft unverzüglich der Sachverständige für inkompetent gehalten.

Bildquelle: Stefan Bisanz

Hohes Medieninteresse: Sohn des Entführungsopfers im Zeugenstand

Das Interesse der Medien am 21. Prozesstag, dem 4. September 2014, ist enorm. Es sind zwei Fernsehteams und acht Vertreter der Printmedien anwesend. All das hat nur einen einzigen Grund: Heute wird Ricardo T., der Sohn des Entführungsopfers Stefan T., gehört. Er musste am Tag der Entführung, dem 5. Oktober 2012, als damals erst Zehnjähriger seinem Vater auf Befehl des Täters die Hände auf dem Rücken fesseln.

Zwölfjähriger antwortet über Video aus dem Nebenraum

Er hat die gesamte Entführungsszenerie vor Ort miterlebt. Um der besonderen Situation des jetzt Zwölfjährigen gerecht zu werden, wird eine audiovisuelle Vernehmung durchgeführt. Ricardo T. sitzt im Beratungszimmer neben dem Gerichtssaal, und von dort aus wird eine Live-Kamera- und -Audiosequenz gesendet. Er erhält Beistand durch seinen Bruder Carlo T. Auch Frau Sabine T., die Mutter von Ricardo T., ist heute anwesend und sitzt im hinteren Teil des Zuschauerraums. Sie wird von zwei jungen Frauen begleitet, wahrscheinlich die Schwester des Zeugen und die Freundin des Bruders.

Hohes Medieninteresse: Sohn des Entführungsopfers im Zeugenstand

Als der Angeklagte Mario K. den Gerichtssaal betritt, schaue ich zu Frau Sabine T. Ihr Gesichtsausdruck verdunkelt sich und man kann eine Spur von Ekel ablesen. Ein Moment, indem sie, nach ihrer Wahrnehmung, die Anwesenheit des Täters erneut erdulden muss, diesmal im Gerichtssaal.

Bevor die audiovisuelle Vernehmung beginnen kann, besteht der Verteidigeranwalt Axel W. darauf, dass auch Carlo T. im Bild zu sehen ist. Er befürchtet, dass er auf die Antworten von Ricardo T. ansonsten ungesehen Einfluss nehmen könnte.

Es steht ja nach wie vor die Behauptung des Verteidigers Axel W. im Raum, dass die Entführung überhaupt nicht stattgefunden hat.

Der Vorsitzende Richter befragt Ricardo T. zum Tagesablauf vor der Tat sowie zum eigentlichen Tatablauf. Zusätzlich möchte das Gericht wissen, was der Vater, Stefan T., seinem Sohn von der Tat erzählt hat. Inhaltlich haben wir das nun zu Hörende auch schon von anderen Zeugen vernommen, sodass hier keine wesentlichen neuen Erkenntnisse gewonnen werden können.

Zwischendurch wird dem zwölfjährigen Ricardo T. ein Messer gezeigt, welches dem Tätermesser ähnlich sein soll. Ricardo T. nimmt das Messer in die Hand und beschreibt das Messer, welches er bei der Tat gesehen hat. Es bestätigt, dass das ihm vorgelegte Messer der Tatwaffe tatsächlich ähnlich ist.

Ich empfinde diese Szenerie als durchaus grenzwertig.

Nachdem das Gericht seine Vernehmung beendet hat, fragen die Staatsanwältin und der Rechtsanwalt des Vaters jeweils mit einer Frage noch mal nach. Danach ist die Verteidigung an der Reihe. Auch Axel W. möchte noch einige Details genauer erklärt bekommen. Er fragt den zwölfjährigen Zeugen 23 Fragen. Danach ist die Zeugenvernehmung von Ricardo T. um 10:31 Uhr beendet.

Schon vor der Vernehmung dieses Zeugen haben sich die Zuschauer die Frage gestellt, ob der Zeuge Ricardo T. glaubwürdig ist. Die Personen in den Reihen vor und hinter mir haben dies überwiegend positiv beantwortet. Auch ich habe diesen Aspekt für mich geprüft und glaube an die korrekte Aussage von Ricardo T. Gestik und Mimik sind hierzu eindeutig, seine Hände und Arme haben während seiner Aussage dasselbe gesprochen wie sein Mund, alles war zu 100 Prozent synchron. Das ist bei einer bewussten Falschaussage oder einer einstudierten Antwort kaum möglich.

Tätermotivation: Entführung und Erpressung als Altersvorsorge

Im weiteren Verlauf des Prozesstages werden als Zeugen der Kriminalhauptkommissar (KHK) Herbert L. und der KHK Gerald Sch. gehört, beide aus Frankfurt (Oder). Sie gehörten zur Führungsgruppe der SOKO Imker.

Die jeweiligen Anwaltsparteien stellen unter anderem Fragen zu den Einzelaufgaben der beiden Beamten, aber auch zu weiteren Ermittlungen und zu anderen möglichen Verdächtigen. Der Zeuge Gerald Sch. glaubt, dass Stefan T. tatsächlich zwei Tage entführt war. Maßgeblich waren für ihn dabei die Stimmungsschwankungen zwischen Euphorie und Nachdenklichkeit. Zu einer möglichen Tätermotivation kann er berichten, dass Stefan T. ihm erzählt hat, der Täter habe ihm gesagt: „Früher hat Geld keine Rolle für mich gespielt, aber heute muss ich an Altersvorsorge und Familie denken.“

Bildquelle: Stefan Bisanz

Einblicke in die polizeiliche Ermittlungsarbeit

Zu Beginn des 20. Verhandlungstages am 1. September wird ein Schlauch (Spur 4.01) in Augenschein genommen, der am Ablageort von Stefan T. gefunden wurde. Mit diesem Schlauch sollte Stefan T. Wasser aus dem See trinken können. Ein Ende befand sich im Wasser, das andere Ende wurde durch eine Verklebung in den Mund des Opfers gesteckt. Alle Beteiligten sind sehr interessiert, sich diesen Schlauch ganz genau anzuschauen.

Weiter gibt das Gericht bekannt, dass die Anzahl der Verhandlungstage erhöht werden müsse, so dass bis einschließlich 18. Dezember 2014 verhandelt werden wird.

Einblicke in die polizeiliche Ermittlungsarbeit

Arbeitsweise und -ergebnisse der SOKO Imker

Am heutigen Verhandlungstag können alle neun vorgeladenen Zeugen auch tatsächlich vernommen werden. Der Fragemarathon der beteiligten Parteien bleibt dabei auf einem Normalmaß. Wie bereits am letzten Prozesstag handelt es sich bei den Zeugen ausschließlich um Polizeibeamte der SOKO Imker, die für den Fall des „Maskenmannes“ zuständig war.

Diese nahmen an unterschiedlichen Polizeimaßnahmen teil, unter anderem bei den Opferfamilien, bei der Wohnungsdurchsuchung bei der Schwester des Beschuldigten und in einer ehemaligen WG, in der Mario K. ein Zimmer bewohnte. Bei der Durchsuchung wurden unter anderem Zelte, ein tarnfarbener Schlafsack, ein Fernglas, ein Nachtsichtgerät und auch Stadtpläne entdeckt. Auffällig war außerdem, dass auch Theaterschminke gefunden wurde.

Des Weiteren waren einige der zu hörenden Beamten bei der Rekonstruktionsfahrt mit dem Kajak auf dem See eingesetzt. Hier wurde die Verbringungsstrecke zwischen dem Seegrundstück von Stefan T. und der Ablageinsel nachgefahren. Diese Strecke war 1.630 Meter lang und wurde ohne Belastung in einer Zeit von 16 Minuten zurückgelegt. Unter Belastung – das Opfer wurde nach eigenen Worten mit einer Luftmatratze vom Täter gezogen – dauert die Fahrt 38 Minuten. Diese Zeitangabe musste jedoch hochgerechnet werden, da aufgrund der ungeeigneten Versuchskonstruktion nach 700 Metern die Strecke nicht mehr wie beschrieben zu fahren war.

Auch der Fluchtweg von der ca. 2 qm großen „Opferinsel“ zum Knüppeldamm wurde durch die Beamten in einer Rekonstruktion nachgegangen. Hier wurde das Augenmerk darauf gelegt, ob sich Beamte verletzt hätten oder nicht. Die Verteidigeranwälte behaupten, dass dieser Weg nicht ohne Verletzung oder Schrammen gegangen werden kann. Doch bisher hat sich bei keinem der Rekonstruktionsgänge irgendein Beteiligter verletzt.

Die Staatsanwaltschaft bringt in den Prozess ein, dass die Beamten der SOKO Imker auch in andere Verdachtsrichtungen ermittelt haben. So wurde gegen weitere Verdächtige ermittelt, aber aus unterschiedlichen Gründen (z. B. Alibi) wurden diese wieder eingestellt. Ein Polizeibeamter wurde damit beauftragt, eine Stimmaufzeichnung von Mario K. zu erstellen. Dazu wurde ein Termin des Beschuldigten beim Jobcenter in Berlin-Lichtenfeld genutzt. Später sollte dann die aufgenommene Stimme des Beschuldigten durch das Opfer aus zehn Vergleichsstimmen, die von Polizeibeamten stammten, herausgehört und identifiziert werden. Die Auswahl der Polizeibeamten erfolgte über deren regionale Zugehörigkeit. Der Anwalt Axel W. merkt an, dass die Vergleichsstimmen ausschließlich im Vergleich zu dem damals verdächtigen Mario K. ausgesucht worden sind. Da es aber auch Zeugen gab, die ausgesagt haben, dass der Täter Hochdeutsch spricht, wäre es wohl auch nötig gewesen, im Vergleich Hochdeutsch sprechende Stimme zu hören.

Ein weiterer Beamter beschäftigte sich mit der Zugehörigkeit des Beschuldigten zum Schießverein. Die Unterlagen ergaben, dass er circa 30 Schießtermine mit jeweils 50 oder 100 abgegebenen Schüssen hatte. Die Schießaufsicht vor Ort konnte bezeugen dass Mario K. zwar ein sehr ehrgeiziger, aber kein guter Schütze war. Ob bei den Schießtrainings Munition entwendet wurde, konnte nicht festgestellt werden. In den Zeiten vor den jeweiligen Taten wurde der Beschuldigte nicht beim Schießtraining gesehen.

Auch zur Briefmarke, die auf dem Lösegeldbrief aufgebracht war, wurde durch die Polizei ermittelt. Der Verteidiger Axel W. bringt hierzu ein, dass die Marke „600 Jahre Universität Leipzig“ für 0,55 Euro in zwei Ausführungen hergestellt worden ist: Die zu benetzende Ausführung wurde neun Million Mal hergestellt, die selbstklebende Ausführung über 903 Millionen Mal.

Bildquelle: Rainer Sturm  / pixelio.de

Polizeibeamte im Verhör

Heute sind neun Polizeibeamte zur Vernehmung bei Gericht geladen. Tatsächlich können aus Zeitgründen nur vier vernommen werden. Ich möchte kurz erläutern wie es zu diesen Umständen kam. Beispielhaft benenne ich den ersten Zeugen, einen Polizeibeamten aus Potsdam.

Nur um den Lesern mal einen Eindruck dieser Vernehmung mitzugeben, will ich im Folgenden ein paar Fakten nennen: Die Befragung dieses Zeugen beginnt um 9:44 Uhr und endet um 12:08 Uhr, genau 2 Stunden und 24 Minuten. Das Gericht fragt naturgemäß als erstes und benötigt dafür 38 Minuten. Danach sind Staatsanwaltschaft, Nebenkläger und der psychologische Gutachter an der Reihe. Diese Gruppe benötigt 19 Minuten. Die restliche Zeit von 1 Stunde und 27 Minuten wird durch die Verteidiger Axel W. und Christian L. genutzt. In dieser Zeit werden durch die Verteidiger des Beschuldigten 279 Fragen an den Zeugen gestellt.

Polizeibeamte im Verhör

Erstkontakt zum mutmaßlichen „Maskenmann“

Inhaltlich kommen wir nun zu dem besagten ersten Zeugen der Polizei, Maik R. aus Potsdam. Er hatte an einem Sichtungstraining teilgenommen, durchgeführt durch Prof. Dr. Heubrock aus Bremen. Dieser hatte zehn Beamte in Vernehmungstechnik und -taktik gecoacht. Das Coaching fand mehrere Monate vor der eigentlichen Festnahme des mutmaßlichen „Maskenmannes“ statt und hatte den Sinn, unter diesen zehn die besten drei Vernehmungsbeamten herauszufinden. Maik. R. war einer von diesen und hatte am Tag der Festnahme des Beschuldigten, am 17. September 2013, die Aufgabe, der erste Vernehmungsbeamte zu sein.

Er traf fünf Minuten nach der Festnahme durch ein SEK in Berlin-Köpenick auf Mario K. Anschließend fuhr er mit dem Festgenommenen von Berlin nach Eberswalde, wo die weiteren Verfahrensschritte durchgeführt werden sollten. Auf dieser Fahrt, so war sein Auftrag, sollte er eine gute Gesprächsatmosphäre und einen Zugang zu Mario K. finden. Maik R. belehrte ihn ordnungsgemäß und las ihm den Haftbefehl vor. Mario K. war sehr daran interessiert, was ihm denn konkret vorgeworfen werde.

Der Polizist erläuterte ihm, dass es nicht einen einzelnen Punkt gibt, sondern dass ihn das Gesamtbild zum Hauptverdächtigen gemacht hat. Mario K. gab daraufhin an, dass er mit den Tatvorwürfen nichts zu tun hätte. Auf die jeweiligen Vorwürfe reagierte er unterschiedlich. Als Maik R. ihm mitteilte, dass sowohl eine DNA-Spur auf einer Decke am Ablageort des Opfers Stefan T. gefunden wurde, und diese Decke von einem Gelände stammt, welches sich 600 Meter von seinem letzten Wohnort befindet, beunruhigte dies Mario K, sehr. Mario K. war in diesem Gespräch auf der Fahrt zur Polizeistation Eberswalde sehr konzentriert und versuchte, die Vorhaltungen dahingehend auszutarieren, inwieweit sie ihm zum Nachteil gereichen könnten.

Die Nebenklägervertreter fragen den Zeugen, ob er denn glaubt, dass Mario K. der Täter sei. Diese Frage beantwortet er sehr eindeutig und gibt bekannt, dass Mario K. in seiner Aussage bezüglich des Zeltens gelogen hat. Er ist davon überzeugt, dass Mario K. der Schuldige ist.

In Bezug auf das Zelten war es nämlich so, dass Mario K. mehrere Monate vor seiner Festnahme in unterschiedlichen Lagern um Berlin herum gezeltet hatte. Bei seiner Vernehmung gab er aber an, dass es sich nur um ein paar Tage gehandelt habe. Zu dieser Lüge muss es auch ein Motiv geben.

All dies trägt der Zeuge außerordentlich korrekt, ruhig und sachlich vor. Danach sind die Verteidiger des Beschuldigten an der Reihe.

Unter ihren vielen Fragen geht es auch darum, ob denn der festgenommene Mario K. im Auto auch angeschnallt war. Und warum man ihm die Hände auf dem Rücken gefesselt hat und nicht im Schoß. Viele Fragen werden doppelt und dreifach gestellt, das merkt auch der Zeuge – und wiederholt dennoch seine Antworten. Dabei wird er des Öfteren unterbrochen, so dass er den Anwalt auffordert, ihn doch bitte ausreden zu lassen. Ansonsten zielen die meisten Fragen auf das Gespräch im Fahrzeug. Der Verteidiger Christian L. interessiert sich insbesondere für den Werdegang des Polizisten und in welchem Umfang er Vernehmungstrainings absolviert hat.

Als der Zeuge über die genaue Situation der Belehrung und des Vorlesens des Haftbefehls aussagt, reagiert der Beschuldigte, indem er sich zum Zeugen wendet und einen aggressiven Gesichtsausdruck annimmt. Er spricht lautlos einen langen Satz in Richtung des Zeugen. Dieses wird weder durch das Gericht, noch durch seine beiden Anwälte wahrgenommen.

Natürlich hat die Aussage dieses Zeugen aus Sicht des Beschuldigten einen negativen Effekt.

Im Anschluss wird ein weiterer Polizeibeamter befragt. Er war der Fahrer des Fahrzeuges, mit dem Mario K. vom Festnahmeort in Berlin-Köpenick zur Polizeistation nach Eberswalde verbracht wurde. Ihm war aufgefallen, dass der Festgenommene sehr entspannt war, ruhig und besonnen. Das hat ihn sehr gewundert, weil Mario K. fünf Minuten vorher immerhin durch ein SEK überwältigt worden war.

Mario K.: „So lange klebt ihr mir schon am Arsch, …“

Nachdem Mario K. unter anderem eröffnet wurde, dass er schon etliche Monate durch die Polizei observiert worden war, antwortete er: „So lange klebt ihr mir schon am Arsch, das habe ich gar nicht mitbekommen.“ Bei den weiteren vorgetragenen Vorwürfen sagt Mario K. einmal: „Nicht ich, sondern der Täter hat das getan.“ Diese Aussage sollte sicherlich nochmals seine Unschuld bekräftigen.

Die Verteidiger von Mario K. interessieren sich nun für den Umstand der Einsatzvorbereitung und der Verbringung, insbesondere ob die Fahrroute vorgegeben war oder das Navigationsgerät im Fahrzeug entsprechend genutzt wurde.

Weitere Befragung der Polizeibeamten

Im weiteren Verlauf des Nachmittages wird noch eine Polizeibeamtin aus Frankfurt (Oder) vernommen. Sie war in diesem Fall an mehreren Teileinsätzen der Sonderkommission Imker beteiligt. Unter anderem hat sie am Tag nach der Entführung von Stefan T. den Sohn Ricardo T. vernommen. Dieser machte dabei erst einen gefassten Eindruck, weinte zwischendurch aber auch bitterlich. In diesem Zusammenhang fragt der Vorsitzende Richter, ob sie glaube, dass Ricardo T. geschauspielert hat. Dies beantwortet die Zeugin mit einem klaren Nein; da sie auch Mutter sei, wäre ihr das aufgefallen. Sie schildert, dass Ricardo T. große Angst um seinen entführten Vater hatte.

Des Weiteren war sie bei der Hausdurchsuchung der Schwester von Mario K. im Einsatz. Der Nebenklägervertreter Dr. Jakob D. befragt die Zeugin bezüglich einer möglichen spontanen Äußerung zu Beginn der Durchsuchung. Da die Schwester ein umfangreiches Zeugnisverweigerungsrecht in Anspruch genommen hat, aber spontane Äußerungen trotzdem durchaus erlaubt sind, gibt es ein kleines Wortgefecht zwischen den Parteien Verteidigung und Nebenklägervertreter.

Schlussendlich erlaubt ein Gerichtsbeschluss die Antwort nicht, sodass die Äußerung der Schwester nun nicht im Prozess und zur Wahrheitsfindung verwendet werden kann.

Bei der Rekonstruktion des Fluchtweges von Stefan T. war die Polizeibeamtin als Einsatzleiterin vor Ort. Einer der ihr unterstellten Beamten hat das Opfer Stefan T. gespielt und ist den möglichen Weg wie das Opfer vom Ablageort zum Knüppeldamm gegangen. Hierzu möchte das Gericht wissen, ob dieser Beamte sich Verletzungen oder Schrammen zugezogen hat. Dieses wird eindeutig durch die Zeugin verneint.

Der Verteidigung geht es im Folgenden auch um einen Hinweis während der Sendung „Aktenzeichen XY … ungelöst“. Hier hat ein Schichtleiter der Firma Pont Security aus Darmstadt per Telefon mitgeteilt, dass er vor circa drei Jahren eine Rundmail in der Firma gelesen hat, in der stand, dass in Berlin zehn Pistolen der Marke Ceska mit passender Munition gefunden worden seien. Darüber hinaus geht es um eine am 31. Oktober 2011 auf dem Handy eingegangene SMS von Christian P. Diese Nachricht wurde von dem allseits bekannten VIP-Bodyguard Ahmad Mohammed an Christian P. gesendet. Er teilt ihm darin mit, dass er seine Leute informiert habe, sie möchten sich umschauen, und bei eingehenden Informationen, werde er Christian P. darüber in Kenntnis setzen. Ein Kontakt zwischen Ahmad Mohammed und der Familie P. besteht dadurch, dass er Mieter im Europacenter ist.

Mit diesen Fragen und Informationen endet der Prozesstag am Nachmittag.

Bildquelle: Stefan Bisanz

Im Fokus: Die Kriminaltechnische Untersuchung

Am heutigen Prozesstag wird der Beschuldigte nicht durch Axel W. vertreten, sondern durch Frau Naila W., von der wir später noch mehr lesen werden.

Die erste Zeugin des Tages ist die Polizeibeamtin L. der Polizeidirektion Ost aus Frankfurt (Oder). Sie war am 22. August 2011 mit der KTU bei Petra P. beschäftigt. Überdies ist sie mit einem Kollegen den Fluchtweg von Stefan T. vom Ablageort bis zum Knüppeldamm abgegangen. Sie berichtet, wie viele andere vor ihr auch, dass sie sich keine Verletzungen zugezogen habe, auch ihr Kollege nicht, der wesentlich größer und schwerer als sie ist. Auch war sie in einer Gruppe mit weiteren Beamten bei einer Wohnungsdurchsuchung der Exfrau des Beschuldigten eingesetzt. Hierbei wurden im Keller einige Sachen sichergestellt, die laut Aussage ihres Lebenspartners, Herrn W., dem Beschuldigten gehörten. Dies waren unter anderem einen Tarnanzug aber auch Pinzetten, wie sie der Zeuge Stefan T. beschrieben hat.

Im Fokus: Die Kriminaltechnische Untersuchung

Der Beschuldigtenanwalt Christian L. interessiert sich vor allem für die Aufgaben der Zeugin und fragt, ob sie als Qualifikation für die Arbeit bei der KTU einen technischen Hintergrund habe, oder ob sie nur eine normale Polizistin sei. Des Weiteren interessiert ihn unter anderem, welche Feststellungen sie bei der Nachverfolgung des Fluchtweges von Stefan T. getroffen hat. Frau L. berichtet, dass sie Reste eines silbernen Klebebands auf dem Weg gefunden habe, wie es der Zeuge Stefan T. erwähnt hat.

Anschließend wird ein weiterer Zeuge, der Polizeibeamte und KTU-Mitarbeiter Dirk S., ebenfalls von der Polizeidirektion Ost Frankfurt (Oder) gehört. Seine Aufgabe war es nicht zuletzt, mögliche ehemalige Wohnsitze des Beschuldigten abzusuchen. Insbesondere bei einer ehemaligen Wohnung, die bereits gekündigt war, fiel ihm auf, dass sie komplett leer geräumt und sehr, sehr gründlich gereinigt wurde, wahrscheinlich mit einem Chlorreiniger. In seinen Augen war das für einen normalen Auszug ungewöhnlich.

Nach der Mittagspause sagt der Zeuge Michael H. aus, Kriminalbeamter der Polizeidirektion Ost Frankfurt (Oder) und ebenfalls Mitarbeiter im Bereich der KTU. Er wird vorwiegend zur Körperlänge des Täters vernommen. Hierzu gab es bei dem Opfer Petra P. eine Rekonstruktion, in der Michael H. den Täter spielte. Petra P. sagte bei der Rekonstruktion aus, dass er größer sei als der Täter, obwohl er 1,79 Meter groß ist, der Beschuldigte aber 1,84 Meter.

Danach darf auch die Rechtsanwältin des Beschuldigten, Naila W., ihre Befragung durchführen. Sie hat eine ähnliche aktive Fragerhetorik wie ihre beiden Kollegen. Auch sie ist bemüht, dem Zeugen „Worte in den Mund zu legen“.

In einer Pause, die ich in der Cafeteria des hiesigen Landgerichts verbrachte, habe ich unbeabsichtigt das Gespräch am Nebentisch mithören können. Hier erklärte ein Verteidiger seinem Mandanten – die beide nichts mit dem „Maskenmann“-Prozess zu tun haben –, dass die wichtigste Aufgabe des Verteidigers sei, den Vorsitzenden Richter vom Wesentlichen abzulenken. Ich sehe zwar im Hinblick auf den „Maskenmann“-Prozess keine Gefahr in dieser Hinsicht, interessant ist die Aussage aber alle Mal.

Es werden nun noch sehr viele Fragen an Michael H. gestellt in Bezug darauf, wie sich der Zeuge auf seine Aussage vorbereitet hat, wie die Täterbeschreibung von Frau Petra P. ihm gegenüber ausgesehen hat, und ob es auch weitere Verdächtige gab. Bei der letzten Frage ging es vornehmlich um Nicolas N., einen Metallbauer, der zwei Tage vor der Tat an der Garage der Familie P. gearbeitet hat. Doch zu Nicolas N. kann der Zeuge nichts aussagen. Auch nachdem ihm ein Foto des besagten Metallbauers gezeigt wurde, hat er hierzu keine Erinnerung.

In der weiteren Befragung Michael H.s durch die Verteidigung geht es auch um einen Einsatz des Zeugen am 6. Oktober 2012, im Haus der Familie T. Der Zeuge hat die erste Vernehmung von Frau T. durchgeführt. Er wird nach Kenntnissen zur Stimme und zum Aussehen des Verdächtigen gefragt.

Ferner wird nun auch nach Telefondaten und Verbindungsprotokollen der Handys von den Opfern Frau und Herr T. gefragt. Hierzu gibt es Unstimmigkeiten, da die Daten auf den Handys nicht die Nummern anzeigen, die gemäß ihren Aussagen zu sehen sein müssten. Außerdem ist der Verteidigung nicht klar, warum dieser Zeuge die erste Vernehmung der Frau T. durchgeführt hat, obwohl er nicht der eingeteilte Opferbetreuer war und auch keine genaue Einweisung in den Fall erhalten hatte. Hierzu fragt Dr. Panos P., der Nebenklägervertreter von Stefan T., nach und stellt die korrekte Durchführung der Vernehmung fest. Dies bestätigt der Zeuge eindeutig.

Der Angeklagte Mario K. und sein Verteidiger Axel W. sitzen zwei Stühle auseinander. Als Axel W. Mario K. etwas sagen will, winkt er ihn mit einer Handbewegung zu sich her. Mario K. folgt sofort ganz brav.

Es werden schließlich noch zwei weitere Zeugen der Polizei Fürstenwalde gehört, diese Aussagen führen zu keinen weiteren Erkenntnissen.

Bildquelle: Peter Hebgen  / pixelio.de

Ende der Sommerpause im„Maskenmann“-Prozess

Nach der Sommerpause im „Maskenmann“-Prozess ist das Medieninteresse wieder etwas angestiegen: Es sind insgesamt neun Vertreter der Printmedien und ein TV-Team anwesend, dazu circa zehn Zuschauer.

Um 9:30 Uhr eröffnet das Gericht den Verhandlungstag. Alle bislang am Prozess Beteiligten Parteien sind wieder anwesend. Der Vorsitzende Richter gibt bekannt, dass in den letzten Wochen im Spandauer Forst eine Kiste mit verrosteten Waffen gefunden wurde. Darunter auch eine Ceska-Pistole. Mit diesem Pistolentyp wurden die Verbrechen des „Maskenmannes“ ausgeführt. Eine Überprüfung der gefundenen Waffen ergab allerdings keinen Zusammenhang zu den Taten.

Fehler der Staatsanwaltschaft

Dann soll mit der ersten Vernehmung des Tages begonnen werden, erwartet wird die Befragung der Zeugin H. Sie ist die letzte Ex-Frau von Mario H., bei der er zum Tatzeitpunkt auch gewohnt haben soll. Jedoch beendet ein Fehler der Staatsanwaltschaft die Befragung unfreiwillig, noch bevor dieselbe begonnen hat: Sowohl den Nebenklägervertretern, als auch den Verteidigern wurde ein TKÜ-Protokoll nicht rechtzeitig vor dem Prozesstag übereignet und es ist auch nicht in den Akten vermerkt, das heute ausgegeben wurde. Gegen die Vernehmung der Zeugin wird daher durch die Verteidigung Einspruch eingelegt. Die Zeugin wird entlassen und zu einem neuen Termin im September geladen.

Ende der Sommerpause im„Maskenmann“-Prozess

Mit der Zeugin, aber auch mit ihrem aktuellen Lebensgefährten, der in der letzten Reihe des Zuschauerraums sitzt, tritt der Beschuldigte Mario K. in eine für ihn ungewöhnliche nonverbale Kommunikation. Er lächelt die Zeugin freundlich an, zwinkert ihr sogar zu. Als der aktuelle Lebensgefährte den Saal verlässt, streckt er den rechten Arm mit geballter Faust in die Höhe und ruft dem Beschuldigten zu: „Alles Gute!“

Dies ist eine sehr ungewöhnliche Reaktion des Beschuldigten. Will er durch diese Aktionen die Zeugin freundlich stimmen, weil sie maßgebliche Hinweise zu seinen Lasten geben könnte?

Erneute Befragung des Opfers Stefan T.

Um 10:29 Uhr wird dann ein weiteres Mal das Entführungsopfer Stefan T. als Zeuge gehört. Die Befragung wird durch den Verteidigeranwalt Axel W. fortgeführt. Er beginnt seine Befragung mit der Einlassung, dass er nur wenige Fragen an den Zeugen hat. Doch am Ende wird die Befragung mehr als eine Stunde gedauert haben und der Verteidiger ist immerhin knapp 100 „wenige“ Fragen losgeworden.

Es geht ihm in den sehr detailreichen Fragen vor allem um die Verbringung des Opfers vom Haus bis zum Boot am See. Im Großen und Ganzen werden aber keine neuen Erkenntnisse ans Tageslicht gebracht.

Auffällig ist allerdings, dass die Fragerhetorik darauf zielt, Stefan T. in Widersprüche zu verwickeln. Doch Stefan T. antwortet heute deutlich gelassener und souveräner, als in seinen vorherigen Vernehmungen.

Wie an früheren Prozesstagen auch, schaut der Beschuldigte Mario K. das Opfer Stefan T. nicht an, vermeidet absolut jeden Blickkontakt, schreibt aber viel mit.

Kritik an Tatortbesichtigung

Nach der Mittagspause werden zwei DVDs angeschaut, die die Tatortbesichtigung am 02. Juli 2014 wiedergeben. Die Filme zeigen, wie der Weg des Opfers vom Ablageort zum Knüppeldamm nachgegangen wird. Dabei sollte festgestellt werden, ob sich die Beamten verletzen würden. Hintergrund dessen: Die Verteidiger wunderten sich, dass sich das Opfer Stefan T. bei seiner Flucht keine Verletzung zugezogen hat.

Auch der Nebenklägervertreter von Louisa P. hat diese Tatortbesichtigung begleitet und teilt im Prozess mit, dass er sich ebenfalls nicht verletzt hat, obwohl er einen schwierigeren Weg gegangen ist als die Polizei. Verteidiger Axel W. kritisiert gegenüber dem Gericht, dass der Auftrag des Gerichtes nicht erfüllt worden sei. Die Polizei sei die falsche Strecke gegangen und auch der Ablageort des Opfers und die Täterinsel wären nicht genauestens untersucht worden. Bemerkenswert sei auch, dass für das Personal der KTU (Kriminaltechnischen Untersuchung) ein Steg gebaut worden ist, der genau auf der Täterinsel endet. So sei es im Nachhinein schwierig, sich einen genauen Überblick zu verschaffen.

Über die Sinnhaftigkeit der Maßnahme, den Steg genau auf der Täterinsel enden zu lassen, dürfte wirklich intensiv nachgedacht werden. Es entsteht der starke Eindruck, dass die Videos und die Tatortbesichtigung nicht zweckmäßig waren.

Bildquelle: Stefan Bisanz

Frühere Urteile bestätigen: Angeklagter ist kriminell und gewalttätig

Am heutigen Prozesstag, dem 16., merkt man allen Beteiligten an, dass sie die nun folgende Urlaubspause herbeisehnen. Der Richter hatte wohl vorsorglich nur drei Zeugen geladen und nach Anhörung dieser die Verlesung der vorherigen Urteile des Angeklagten anberaumt.

Auch der Verteidiger lässt sich heute durch eine Kollegin vertreten. Von den Nebenklägern ist lediglich Petra P. anwesend. Aber der Reihe nach.

Lügen: Gefängnis statt Griechenland

Zunächst liegen dem Gericht nun die Leistungsakten vom Jobcenter Berlin-Lichtenberg vor. Ordnungsgemäß werden diese an die Prozessbeteiligten übergeben.

Frühere Urteile bestätigen: Angeklagter ist kriminell und gewalttätig

Anschließend wird die Antwort auf eine Anfrage an Interpol Griechenland verlesen. Offensichtlich war angefragt worden, ob sich Mario K. an verschiedenen Orten in Griechenland aufgehalten hatte. Die Antwort verneinte dies sehr deutlich. Sowohl bei den benannten Adressen, als auch bei anderen Quellen konnte im Zusammenhang mit Mario K. nichts ermittelt werden.

Nun wird die erste Zeugin gehört. Diese wurde von Mario K. beim Fahrradfahren an einer roten Ampel angesprochen, was im Austausch der Telefonnummern endete. Fünf Tage später rief Mario K. die Dame an, und am selben Tag verabredete man sich auf einen Kaffee. Dieses Kaffeetrinken endete wiederum damit, dass die Dame mit den Worten „Ich geh’ dann mal zum Sport.“ aufbrach, worauf Mario K. erwiderte, er hätte sich den Abend anders vorgestellt.

Das Auftreten der Dame und der „Modus Operandi“ des Ansprechens lässt erneut darauf schließen, dass K. über eine ordentliche Portion Selbstbewusstsein verfügt. Teilweise wirkt das widersprüchlich, wenn man sich seine früheren Taten und deren Begehung vor Augen führt.

Bei der Befragung können keine neuen Erkenntnisse gewonnen werden. Auch dieser Dame hat Mario K. erzählt, dass er fünf Jahre im Ausland gelebt habe, und jetzt wieder zurück sei, weil das Geld knapp geworden wäre. Er habe einen Job als Dachdecker und lebe bei einem Freund, sei aber derzeit auf Wohnungssuche. Die Frau schilderte, dass sie bei der Angabe „fünf Jahre im Ausland“ das Gefühl hatte, Mario K. sei im Gefängnis gewesen. Wie sie zu diesem Gefühl kam, konnte sie nicht beschreiben, es „sei halt ein Gefühl“. Mario K. sagte ihr gegenüber auch, dass er mit einer zweiten Person krumme Sachen gemacht habe, wobei es um eine größere Summe ging. Was genau sagte er nicht.

Die Vertreter von Mario K. fragen nun die Zeugin, wie denn die Polizei auf sie gekommen sei. Die Zeugin gibt an, sie sei von der Polizei angerufen und gefragt worden, ob sie am Wochenende ferngesehen habe (hier wurden wohl Bilder der Festnahme gezeigt). Die Zeugin verneinte. Dann fragte man sie, ob sie einen Mario kenne. Die Zeugin kennt mehrere Marios und konnte die Frage nicht klar beantworten. Nun eröffnete die Polizei, dass die Nummer der Zeugin im Handy des Maskenmannes gefunden worden sei und man sich gerne mit ihr unterhalten würde. Dem willigte die Zeugin ein und erschien auf einem Polizeirevier.

Auch hier darf in Frage gestellt werden, ob die geschilderte Art ein professioneller Ermittlungsansatz ist. Eine Zeugenbefragung sollte immer persönlich geführt werden, und der Zeuge sollte unvoreingenommen in die Vernehmung gehen. Ein derartiges Verhalten am Telefon vor der eigentlichen Vernehmung gefährdet jeglichen Wahrheitsgehalt der Aussage, weil es der Zeugin unmöglich ist, unbefangen in die Vernehmung zu gehen.

Der zweite Zeuge ist ein ehemaliger Arbeitskollege von Mario K. Beide arbeiteten für das gleiche Dachdeckerunternehmen. Auch dem Kollegen hat Mario K. die Geschichte vom Ausland erzählt, hier benannte er aber als konkreten Aufenthaltsort Kreta. Ansonsten sei Mario K. sehr zuverlässig, pünktlich und stets höflich gewesen. Der Zeuge kann sich erinnern, dass Mario K. Knieprobleme hatte und die Firma um entsprechende Knieschoner bat. Solange diese nicht da waren, stopfte er sich Socken in die für Knieschoner eingelassenen Hosentaschen.

Tag der Festnahme

Nach diesen allgemeinen Aussagen geht es um den 17. September 2013, den Tag der Festnahme Mario K.s. Der Zeuge schildert, dass der Tag wie immer begann, was sich änderte, nachdem Mario K. einen Anruf erhalten hatte, dessen Inhalt der Zeuge nicht kennt. Ab diesem Anruf war Mario K. sehr nervös und angespannt. Der Zeuge hatte das Gefühl, Mario K. wolle am liebsten aus dem Auto, in dem beide unterwegs waren, aussteigen. Beide fuhren auf dem Weg nach Hause noch zu einer Tankstelle, um Zigaretten bzw. Tabak zu kaufen. Die Tankstelle hatte den Tabak von Mario K. nicht, woraufhin er wieder hinaus ging. Als der Zeuge nach dem Kauf seiner Zigaretten wieder zum Fahrzeug kam, war Mario K. nicht da. Er kam kurze Zeit später hinter der Waschanlage vor. Was er da gemacht hatte, weiß der Zeuge nicht. Mario K. ließ sich nicht zu Hause absetzen, sondern vor einer Sparkasse. Er müsse noch Geld holen, sagte K. dem Zeugen.

Hier schließt sich nun der dritte Zeuge an, ein Mitarbeiter dieser Sparkasse. Dieser gibt an, dass Mario K. sich bei ihm beschwert hat, da er am Automaten seinen Kontostand nicht sehen konnte und er sein gesamtes Geld abheben wollte. Der Zeuge fragte Mario K., ob er auch die Centbeträge wolle, was dieser verneinte. Also übergab der Zeuge Mario K. eine Karte zur Auszahlung von 160,00 Euro und 8,00 Euro in bar. Der Zeuge bot Mario K. an, mit zum Automaten zu gehen, um das Problem mit dem Kontostand zu prüfen, was Mario K. sinngemäß mit den Worten ablehnte „Das hat eh alles keinen Sinn mehr.“. Der Zeuge erklärt zudem, er habe den Eindruck gehabt, dass Mario K. sich eine andere Bank suchen wollte und brachte den Ausspruch damit in Zusammenhang. Auch auf intensives Befragen der Nebenklägervertreter weicht der Zeuge von diesem Eindruck nicht ab.

Die Nebenkläger hätten hier augenscheinlich gerne die Aussage des Zeugen bekommen, dass Mario K. dies gesagt hat, weil er aufgeflogen ist. Selbst nach mehrfachem Fragen, bei denen sich auch die Vertreter von Mario K. einschalteten (wie oft denn noch!?), war der Zeuge zu keiner anderen Aussage zu bewegen.

Auf Fragen der Verteidigung gibt der Zeuge dann noch an, dass er die Vernehmung der Polizei als sehr lang empfunden habe. Zwei bis zweieinhalb Stunden seien schon viel, schließlich habe er ja nur sechs Minuten mit Mario K. zu tun gehabt.

Kriminelle Vergangenheit: Frühere Gerichtsurteile decken auf

Schließlich werden die Urteile sowie deren Begründungen zu den Straftaten verlesen, wegen denen Mario K. früher verurteilt worden war. Neben Urteilen, bei denen man die Strafe zur Bewährung (vgl. Blogbeitrag vom 15. Juli) ausgesetzt hatte, wird auch die Urteilsbegründung zu der Verurteilung wegen eines Vorfalls in Berlin verlesen. Ein Bekannter Mario K.s hatte im betrunkenen Zustand eine Gruppe Jugendlicher angepöbelt. Es kam zu einem Handgemenge, bei dem Mario K. zunächst versuchte, seinen Bekannten zu beruhigen und wegzuziehen. Als alles vorbei zu sein schien, ließen einige Jungendliche nicht locker und liefen Mario K. und seinem Bekannten nach. Plötzlich zog Mario K. eine Waffe und schoss, gemäß der verlesenen Begründung, sofort vor die Füße der Jugendlichen, wobei mehrere von ihnen durch Querschläger oder Splitter verletzt wurden. Einer der Jugendlichen schlug Mario K. daraufhin mit einer Warnbarke ins Kreuz, woraufhin dieser fiel und die Waffe verlor. Der Jugendliche nahm sie an sich und schoss Mario K. dreimal in die Beine. Das Strafmaß wurde hier auf drei Jahre und neun Monate festgesetzt.

Zu dieser Zeit kann das Selbstbewusstsein von Mario K. noch nicht so groß gewesen sein, wusste er sich doch hier nur mit einer Waffe zu helfen.

Das nächste Urteil war dann heftiger. Es ging in der Sache um Diebstahl und Brandstiftung, und man kann die lange Begründung auf einen kurzen Nenner bringen. Mario K. stahl zunächst ein Boot, anschließend einen Motor und anderes Bootszubehör. Nach der Tat zündete er die Boote, von denen er Gegenstände gestohlen hatte, an.

Interessant ist hier, dass Mario K. bei seiner Festnahme auf einer Insel in der Schmöckwitzer Bucht illegal campierte. Er selbst war mit Flecktarnsachen bekleidet, während Zelte, Generatoren und Batterien entweder durch einen Anstrich oder durch Netze getarnt waren. Das Boot, welches er zuerst gestohlen hatte, war mit dem später gestohlenen Motor ausgestattet und ebenfalls in Tarnfarben angestrichen worden. Darüber hinaus wurden Materialien gefunden, die darauf schließen ließen, dass Mario K. das Boot mit einem (leisen) Elektromotor ausstatten wollte. Eine selbstgebaute, hölzerne Vorrichtung zum Anbringen des Motors war schon vorhanden. Im Ergebnis wurde Mario K. hier für fünf Jahre und drei Monate die Freiheit entzogen.

Da Mario K. während der Haft keinerlei Einsicht gezeigt hatte, wurde die Strafe komplett verbüßt und das Gericht entschied, ihn anschließend unter eine so genannte Führungsaufsicht zu stellen.

Zuletzt wird noch das Urteil zu einer bereits an einem anderen Prozesstag benannten Tat verlesen. Mario K. beleidigte eine ausländische Nachbarin rassistisch und wurde hierfür zu 120 Tagessätzen à 15,00 Euro verurteilt (Blogbeitrag vom 4. Juli).

Weiter geht es am 21. August 2014.

Bildquelle: Stefan Bisanz

Personenschützer der Thüringer Ministerpräsidentin verursachen Verkehrsunfall auf Autobahn

Was ist passiert?

Am Samstag, den 26. Juli 2014, befuhr die Ministerpräsidentin Christiane Lieberknecht mit ihrer Fahrzeugkolonne die Bundesautobahn 71. Dazu gehörte das Fahrzeug, in dem die Ministerpräsidentin saß – ein sondergeschützter 7er BMW – und ein Begleitfahrzeug, in dem sich Polizeibeamte (Personenschützer) des LKA Thüringen befanden. Das Personenschutzkommando besteht in der Regel aus vier Personenschützern, dessen Kommandoführer auf dem Beifahrersitz im Fahrzeug der Ministerpräsidentin Platz nimmt. Die anderen drei Personenschützer sitzen im Begleitfahrzeug.

Personenschützer der Thüringer Ministerpräsidentin verursachen Verkehrsunfall auf Autobahn

Auf Höhe der Abfahrt Erfurt-Nord scherte urplötzlich ein LKW auf die Fahrspur der Fahrzeugkolonne der Ministerpräsidentin. Dadurch musste der Fahrer des 7er BMW, in dem die Ministerpräsidentin saß, eine sofortige Not- und Gefahrenbremsung einleiten, ein Vorgang der bei Personenschutz- und VIP-Fahrern in speziellen Fahrtrainings geübt wird.

Der Personenschützer und Fahrer des Begleitfahrzeugs konnte jedoch nicht so schnell reagieren und ebenfalls eine Not- und Gefahrenbremsung durchführen, sodass sein Fahrzeug auf das VIP-Kfz auffuhr und einen Unfall verursachte.

Positiv festzustellen ist, dass keiner der Insassen verletzt wurde. Der LKW allerdings, Verursacher der Gefahrenbremsung, ist einfach weitergefahren. Die Polizei hat daraufhin eine Fahndung eingeleitet und versucht, den Fahrer und Halter des LKW festzustellen.

Eklatante Versäumnisse der Beamten

Unabhängig von den taktischen Einsatzgrundsätzen beim fahrenden Personenschutz ist hierbei dringend anzumerken, dass auch Polizeibeamte oder Zivilkraftfahrer der Ministerien sich selbstverständlich ebenfalls an die allgemeinen Verkehrsregeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) zu halten haben.

Hier ist natürlich der § 1, die Grundregeln der Straßenverkehrsordnung (StVO), zu nennen. In Absatz 1 heißt es: „Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.“ Absatz 2 besagt: „Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.“ Beides ist dem Fahrer in dieser Situation nicht gelungen, was zum bekannten Verkehrsunfall führte.

§ 3 der StVO wiederum beschäftigt sich mit der Geschwindigkeit und besagt unter Absatz 1 „Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, dass er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.“ Auch dieses wurde nicht erfüllt.

Weiter geht’s in der Straßenverkehrsordnung (StVO) § 4, Thema Abstand. In Absatz 1 heißt es: „Der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es p l ö t z l i c h gebremst wird.“ Auch das wurde offenbar nicht beherzigt.

Allerdings muss hier auch der § 35 (Sonderrechte) erwähnt werden. Hier steht im Absatz 1, dass von den Vorschriften dieser Verordnung unter anderem die Polizei befreit ist, „soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.“

Jedoch: Die Beförderung der zwar gefährdeten Person, Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht, ist jedoch ohne konkrete Gefährdungshinweise keine dringend gebotene Erfüllung hoheitlicher Aufgaben.

Was hat der Personenschützer und Fahrer falsch gemacht?

Grundsätzlich sieht einsatztaktisches Personenschutzfahren oft so aus: Der Abstand zwischen dem Schutzpersonenfahrzeug und dem Begleitfahrzeug, in dem weitere Personenschützer sitzen, ist stets eng. So soll vermieden werden, dass sich ein potentielles Täterfahrzeug dazwischendrängen kann. Da der Abstand nun sehr dicht ist, fahren die Fahrzeuge in der Regel versetzt, so dass der Fahrer des Begleitfahrzeuges am VIP-Fahrzeug vorbeisehen und den davor liegenden Verkehr besser beobachten kann. So wird schnelles Reagieren ermöglicht.

Entsprechend der allgemeinen Auffassung „wer auffährt, hat Schuld“ muss auch in diesem Falle geprüft werden, inwieweit der Fahrer des Begleitfahrzeuges Schuld an diesem Unfall hat.

Des Weiteren würde mich als ö.b.u.v. Sachverständiger für Personenschutz interessieren, in welcher Art und Weise der Fahrer des Begleitfahrzeuges im fachpraktischen und personenschutzeinsatztaktischen Fahren ausgebildet, aber auch weitergebildet wurde. Eine zweimalige Weiterbildung pro Jahr, möglichst einmal im ersten und einmal im zweiten Halbjahr, im einsatztaktischen Personenschutzfahren halte ich für dringend geboten und angemessen.

Außerdem fände ich es spannend, zu erfahren, ob es sich bei dem Fahrer um einen Polizeibeamten des LKA Thüringen oder einen Zivilkraftfahrer des Landeskriminalamtes oder des Landes Thüringen handelte.

Wichtig ist auch die Prüfung, dass alles getan wird, um solche Situationen zukünftig zu vermeiden.

Bildquelle: Rainer Sturm / pixelio.de

Prozesspause | Zeit für Feedback und Kommentare

Liebe Kollegen, Freunde und Partner!

Seit Anfang Mai kann man auf meinem Blog regelmäßig Beobachtungen und Einschätzungen rund um den Prozess gegen den „Maskenmann“, der derzeit in Frankfurt (Oder) stattfindet, verfolgen.

Aus zahlreichen Rückmeldungen, die mich über verschiedene Wege erreichen, erfahre ich großes Interesse an dieser Art der Prozessbegleitung.

Daher möchte ich die momentane Prozesspause dafür nutzen, den Dialog zu vertiefen. Ich würde mich also sehr über Kommentare zum Prozess freuen, aber auch über Meinungen zum Blog.

Prozesspause | Zeit für Feedback und Kommentare

Ich bin gespannt auf Feedback und Ansichten, die mir gern per E-Mail an folgende Adresse geschickt werden können:

bisanz@personenschutz-sachverstaendiger.de

Ich hoffe, meine Leser weiterhin spannend und unterhaltsam zu informieren und freue mich auf Kommentare, Weiterempfehlungen und Anmerkungen!

Firma Gegenbauer aus Berlin stellt mehrfach vorbestraften Gewalttäter Mario K. ein

Zum 15. Verhandlungstag sind fünf Medienvertreter und fünf Zuschauer in den Gerichtssaal gekommen.

Mit einem schon fast anekdotischen Hinweis eröffnet das Gericht den Prozesstag: Es wird darauf hingewiesen, dass der Arzt von Stefan T., der ihn nach dessen Flucht auch wegen eines Beinbruchs behandelt hatte, derzeit leider nicht erreichbar ist. Denn zurzeit weilt der Arzt in Brasilien und wird demnächst auch noch im Fernsehen zu sehen sein, da er an der Sendung „Die Bachelorette“ teilnimmt.

Firma Gegenbauer aus Berlin stellt mehrfach vorbestraften Gewalttäter Mario K. ein

Nichts Neues aus dem Jobcenter

Nach dieser Information wird der Zeuge A., Abteilungsleiter im Jobcenter Berlin, weiter vernommen. Es ist bereits der zweite Termin. Hierbei werden verschiedene Termine zwischen 2010 und Ende 2012 durchgesprochen, die der Angeklagte im Jobcenter wahrgenommen hat.

Es offenbart sich dabei schnell ein Widerspruch dahingehend, welche Termine der Angeklagte persönlich wahrgenommen, und wann er nur schriftlich etwas eingereicht hat. Der Zeuge A. kann darauf zwar zunächst nicht Sinn gebend antworten und erklärt sogar, dass er sich eventuell geirrt habe. Er besteht allerdings darauf, dass seine heutige Aussage, entgegen der damaligen Vernehmung bei der Polizei, die richtige sei. Der Anwalt des Beklagten fragt zwar weiter beharrlich nach, aber der Zeuge hält sich stur an seine Aktenlage.

Hier prallt nun Beamtentum auf Anwaltschaft.

Letztendlich teilt die Kammer ihren Beschluss mit: Es sollen die Leistungsakte vom Jobcenter Berlin-Lichtenberg sowie PC-Ausdrucke und Nachweise zur Krankschreibung des Angeklagten Mario K. angefordert werden.

Danach werden zwei weitere Zeugen gehört: Eine Verkäuferin und ein Zeuge aus Strausberg, der einen Campingladen hat und dem Angeklagten eine Luftmatratze verkaufte.

Zum Verhalten der Polizei bei der Vernehmung der Verkäuferin bemängelt der Anwalt von Mario K., Axel W., dass der Zeugin zuerst eine Fotoserie ausschließlich mit Bildern des Angeklagten vorgelegt wurde. Erst mit der zweiten Fotoserie wurden ihr Bilder mit unterschiedlichen Menschen gezeigt, auf denen sie eine bestimmte Person erkennen sollte. Dass sie den Angeklagten nach Vorlage der ersten Fotoserie erkennt, ist laut Axel W. nur zu logisch. Diese Vorgehensweise der Polizei befremdet den Anwalt sehr.

Im Zeugenstand: Die Bewährungshelferin von Mario K.

Auch die Bewährungshelferin von Mario K. wird als Zeugin gehört. Seit Februar 2010 war er bei ihr unter Führungsaufsicht. Sie berichtet, dass er alle Auflagen des Gerichts erfüllt, aber mit ihr nie über persönliche Dinge gesprochen hat. Er hatte ein grundsätzliches Misstrauen gegenüber dem Staat. Ihr gegenüber war er korrekt, freundlich, aber zurückhaltend, weil er nichts preisgeben wollte. Sie berichtet vom System der Führungsaufsicht. Einmal im Monat muss sich der Entlassene bei ihr persönlich melden.

Was alle Anwesenden verwundert, ist, dass man sich unter Führungsaufsicht mit einer Anschrift im Ausland abmelden kann und dann auch die monatliche Meldung bei der Bewährungshilfe entfällt. Die Anschrift, die der Proband angibt, wird nicht überprüft. Es kann auch ein Brief- oder E-Mailkontakt vereinbart werden.

Firma Gegenbauer stellt Gewalttäter Mario K. ein – und missachtet eigene Regeln

Der nächste Zeugenblock ist insbesondere für Sicherheitsbeauftragte und Sicherheitsfirmen interessant.

Hierbei handelt es sich um drei Zeugen der Firma Gegenbauer aus Berlin, die unter anderem Dienstleistungen in den Bereichen Sicherheit und Reinigung anbietet. Für diese Firma hat der Angeklagte vom November 2012 bis März 2013 im so genannten Winterdienst gearbeitet. Die Niederlassungsleiterin aus Berlin, Sabine P., erinnert sich daran, dass zu dieser Zeit eine hohe Nachfrage herrschte und die Einstellungen von Mitarbeitern sehr zügig durchgeführt wurden.

Der Angeklagte Mario K. war zu dieser Zeit aufgrund mehrfacher Verurteilungen schon mehrere Jahre in der JVA gewesen und darüber hinaus – wie oben aufgeführt – unter Führungsaufsicht. Eine Überprüfung der Mitarbeiter fand in der Firma Gegenbauer nicht statt. Das ist insbesondere erwähnenswert, weil die Firma Gegenbauer eine Sicherheits-Tochterfirma hat und somit die Standards bei Einstellungen unbedingt kennen sollte. Hier werden Grundsätze in der eigenen Firma nicht beachtet, die aber den Kunden der Firma Gegenbauer empfohlen werden.

Es wird nun der Service Manager der Firma Gegenbauer, Herr K. gehört. Er hatte sich seinerzeit unter anderem mit Mario K. unterhalten und erinnert sich noch heute an eine Aussage. Damals sagte ihm Mario K. „dass die Reichen zu reich sind und man denen mal alles wegnehmen sollte, um deren Geld dann unter allen aufzuteilen.“

Diese Ausspruch ist, im Hinblick auf einen anderen Entführungsfall aus dem März 2006 in Köln, bei dem der Enkel von Herrn B., Eigentümer des Sicherheitsunternehmens W. I. S., entführt wurde, bemerkenswert und vielsagend. Wie sich herausstellte, waren die Entführer bei einer Reinigungsfirma angestellt, die als Subunternehmer für die W. I.S. arbeitete. Über diese Arbeit haben sie entsprechende Informationen über die Inhaberfamilie erlangt.

Auch in diesem Fall wäre es dem Angeklagten Mario K. möglich gewesen, mehr Informationen über die Familie Gegenbauer zu erlangen. Deshalb ist eine Überprüfung von Mitarbeitern unbedingt notwendig und, wie ich meine, bei Sicherheitsfirmen unabdingbar. Hieraus entsteht eine unmittelbare Gefahr für die Eigentümer, Familie Gegenbauer. Ich bin gespannt, ob Herr Gegenbauer über diese Vorgehensweise Bescheid weiß.

Zu diesem Zeugenkomplex gibt der Anwalt des Beklagten, Axel W., noch einen Hinweis an das Gericht. Er teilt mit, dass der Angeklagte Mario K. am 24. Oktober 2012 ein Bewerbungsgespräch bei der Firma Gegenbauer hatte. Zwei Tage vorher, am 22. Oktober 2012, wurde er durch die Polizei zu Sachverhalten, die hier im Prozess verhandelt werden, vernommen.

Mit diesem Hinweis möchte der Anwalt Zweifel dahingehend streuen, dass ein wirklicher Schuldiger, der erst am 22. Oktober zu Taten vernommen wird, die er angeblich begangen haben soll, sich niemals zwei Tage später bei einem Arbeitgeber vorstellt – und das auch noch in Tarnhose. Wenn man diesen „Zweifeln“ folgen wollte, bedeutet das, dass man dem Täter, beziehungsweise dem Beschuldigten, eine Logik unterstellt. Jedoch: Es gibt keine Täterlogik!

Denn gäbe es eine Täterlogik, würde der Beschuldigte diese Taten erst gar nicht begehen! Ich stelle immer wieder fest, dass Nicht-Beschuldigte ihr eigenes Logikermessen Tätern und Beschuldigten überstülpen wollen. Das ist einfach nicht möglich!

Hiernach wird das Vorstrafenregister des Beklagten ausführlich vorgetragen. Ich möchte es kurz zusammenfassen:

  • 1992: verurteilt wegen unerlaubten Schusswaffen- und Munitionsbesitzes
  • 1992: versuchter Diebstahl und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung; Gesamtstrafe der zwei Delikte: Ein Jahr und drei Monate auf zwei Jahre und sechs Monate Bewährungszeit
  • 1998: gefährliche Körperverletzung in vier Fällen im Zusammenhang mit unerlaubtem Waffenbesitz. Hier wurde er durch eines seiner Opfer mit seiner eigenen Waffe dreimal angeschossen, jeweils links und rechts in den Oberschenkel und ins rechte Knie. Strafmaß: drei Jahre und neun Monate
  • 2003 / 2004: Brandstiftung und Diebstahl in mehreren Fällen; Strafmaß: fünf Jahre und drei Monate
  • März 2012: wegen Bedrohung 120 Tagessätze zu 15 Euro

Erinnern wir uns an dieser Stelle an eine frühere Aussage des Opfers Stefan T. im Prozess: Stefan T. berichtete, dass der Täter, der ihn entführt hatte, einmal sagte, wenn die Entführung nicht klappen und er erwischt würde, ginge er lebenslang in den Knast. Bei einem Täter mit dem oben aufgeführten Vorstrafenregister wäre das so.

Erfolgloser Womanizer

Als weiterer Zeugenblock werden jetzt vier Damen gehört. Alle vier hatten Verabredungen mit Mario K. Die Vorgehensweise seitens Mario K. war bei allen vier Frauen nahezu identisch: Er sprach alle vier Frauen von sich aus und sehr spontan, „rein zufällig“ an. Er war in der Lage, mit den Frauen sehr schnell Handynummern auszutauschen und sich auch sehr schnell, oftmals noch für denselben oder für den nächsten Tag, zu verabreden. Man trank gemeinsam einen Kaffee oder ein Glas Wein, manchmal bei den Frauen zuhause, manchmal in einem Restaurant oder im Bistro. Mitunter gab es Annäherungsversuche, die in unterschiedlichen Maßen erwidert wurden. Doch bei allen vier Damen gab es kein weiteres Treffen, da sie alle ein ungutes Gefühl hatten.

Es lässt sich also durchaus ein Muster im Anspracheverhalten des Angeklagten Mario K. gegenüber Frauen erkennen. Auch ein bestimmter Frauentyp ist erkennbar, denn alle wirken eher unscheinbar.

Welches Kindheitstrauma der Angeklagte Mario K. hier verarbeitet, wird sicher noch der psychologische Sachverständige in seiner Beurteilung gegen Ende des Prozesses erläutern.

Der nächste Verhandlungstag findet am 31. Juli 2014 statt.

Bildquelle: Stefan Bisanz

Engagement für die IHK Köln: Projekt „Sichere Ringe“

Als die „Ringe“ wird Kölns Ausgehmeile inmitten der Innenstadt bezeichnet, die in den letzten Jahren zunehmend mit der Problematik von Gewalt und Raub zu kämpfen hat. Um den Gegebenheiten Herr zu werden, wurde ein Runder Tisch ins Leben gerufen, deren Vertreter gemeinsam nach Lösungen suchen, die über kurz- bis mittelfristige Verbesserung hinausgehen und die Ringe langfristig wieder sicher machen.

Am Runden Tisch sitzen Vertreter der Stadt Köln, der Polizei, der Ringe-Gastronomie sowie vom Hotel- und Gaststättenverband und dem Haus- und Grundbesitzerverein. Auch die IHK Köln/Bonn ist eingebunden, deren Berater der ö.b.u.b. Sachverständige Personenschutz ist. In den Beratungs- und Beschlussfassungsgesprächen beurteilt und erläutert der Sachverständige aufgrund eigener Analysen momentane Schwachstellen in den Sicherheitskonzepten der Gastronomien (unter anderem hinsichtlich des Türpersonals) sowie Gefährdungsorte und -potentiale. Des Weiteren werden Optimierungsvorschläge ausgearbeitet und präsentiert, die Stadt, Polizei aber auch den Gastronomien sowie allen anderen Stakeholder unterstützen sollen, die Sicherheitssituation zu verbessern.

Um Sicherheit und Attraktivität der Ausgehmeile zu erhöhen, wurde Anfang Juli 2014 ein Übereinkommen getroffen, ab Januar 2015 in puncto Wachpersonal, Videoüberwachung und Hausverbote aktiv zu werden. Unter anderem geht es im Detail darum, besser ausgebildetes Sicherheitspersonal einzusetzen, wie auch generell einen verbindlichen Qualitätsstandard für Türsteher und Security-Mitarbeiter zu etablieren. Hierfür sind Zuverlässigkeitsprüfungen und Deeskalationstraining geplant. Zudem darf das Sicherheitspersonal keiner gewaltbereiten oder kriminellen Gruppierung zugehörig sein.

Des Weiteren sollen zukünftig mehr Videokameras zum Einsatz kommen, insbesondere in und vor den Gastronomien, wie auch „überörtliche“ Hausverbote, die Randalierern gegenüber ausgesprochen werden sollen.

Pressebericht zum ersten Runden Tisch: Bild Köln, 7. Mai 2014 (JPG).

Einblicke ins Leben des mutmaßlichen “Maskenmannes”

Am heutigen Verhandlungstag, dem 14. Prozesstag, werden zwei Neffen, eine Nichte und die Mutter des Angeklagten – dem mutmaßlichen “Maskenmann” – gehört. Alle machen vom Zeugnisverweigerungsrecht gemäß § 52 der Strafprozessordnung (StPO) Gebrauch.

Interessant: Keiner der vier Zeugen sucht den Blickkontakt zum Angeklagten, selbst seine Mutter nicht. Nach ihrer Aussage nimmt die Mutter als Zuhörerin im Zuschauerraum Platz. Von hier aus beobachtet sie dann doch ihren Sohn. In ihrem Gesicht meine ich, Zweifel lesen zu können. Glaubt auch die Mutter des Angeklagten nicht an die Unschuld ihres Sohnes?

Einblicke ins Leben des mutmaßlichen “Maskenmannes”

Nach der Mittagspause, gegen 13:00 Uhr, wird eine Zeugin gehört, die im Juli 2013 eine frivole Begegnung mit dem Angeklagten hatte. An einer Bahnstation wurde sie von vom Angeklagten angesprochen, man tauschte Telefonnummern aus und verabredete sich zu einem Picknick an einem See. Dort trank man gemeinsam eine Flasche Rotwein. Zunächst ließ die Dame Zärtlichkeiten zu, blockte dann jedoch ab, als der Angeklagte mehr wollte. Zu einem zweiten Treffen kam sie jedoch nicht, da dieses in einem dunklen Schlosspark stattfinden sollte, was ihr ein schlechtes Bauchgefühl verursachte.

Diese Zeugin schaute der Angeklagte die gesamte Zeit an!

Nach dieser Zeugin werden vier weitere Personen befragt, die im August 2013 in einer Dachdeckerfirma in Berlin mit dem Angeklagten zusammengearbeitet haben. Die erste der vier Zeugen ist die Betriebsleiterin der Firma, die viele positive Dinge vom Angeklagten Mario K. zu berichten hat. Sie weist insbesondere auf dessen gut trainierten Körper hin.

Die anderen drei Zeugen berichten unter anderem auch von Streitsituationen, in die Mario K. mit unterschiedlichen Angestellten der Firma verwickelt war. Auch, dass eine weibliche Angestellte nicht mit ihm zusammenarbeiten wollte, da er sie „angemacht“ hatte. Sie erzählen auch, dass Mario K. nach ein paar Leistungsverweigerungen nach nur 14 Tagen durch den Vorarbeiter der Firma entlassen wurde. Dies hatte die Betriebsleiterin vergessen zu erzählen.

Den drei Angestellten war außerdem aufgefallen, dass Mario K. immer mit dem Fahrrad zur Arbeit kam und außerdem immer mit Handschuhen gearbeitet hat – obwohl ihn der Vorarbeiter aufgefordert hatte, diese auszuziehen. Zudem duschte er als Einziger nach der Arbeit im Container, alle anderen Mitarbeiter der Firma duschten zu Hause.

Duschte der Angeklagte hier, weil er keine eigene Wohnung hatte, oder weil er dies einfach als gute Gelegenheit wahrnahm?

Kleidung des Opfers Stefan T. und Videobilder des Tatorts

Anschließend kommt es am heutigen Verhandlungstag zur Inaugenscheinnahme der Kleidung von Stefan T. vom Tattag sowie zur Wiedergabe zweier DVDs, die von der BAO (Besondere Aufbau Organisation) „Imker“ angefertigt wurden.

Die Kleidung des Opfers Stefan T. wurde von der Polizei am Tage seiner Flucht sichergestellt. Es handelt sich um vier bis fünf Paar schwarze Socken, die etwas dicker als Tennissocken sind, sowie um eine schwarze Hose, die er als Unterbeinbekleidung trug. Des Weiteren ist noch eine schwarze Jogginghose als Oberbeinbekleidung und zusätzlich ein dunkelblaues Kapuzen-Sweatshirt mit der weißen Aufschrift „Super League“ auf der Vorderseite dabei.

Hiernach werden die Inhalte zweier DVDs vorgeführt. Auf der ersten sehen wir die Suche der Polizei, unter anderem nach dem Aufbewahrungsort des Opfers Stefan T. Von der anderen Seeseite aus, gegenüber des Grundstücks von Stefan T., fahren mehrere Polizeischiffe den Ort an, dirigiert von Stefan T. Die Stelle der Aufbewahrung wird gefunden und man sieht eine kleine Insel. Auf dieser Insel liegt eine blaue Plastikfolie, auf der wiederum eine Decke liegt. Zudem sind einige Reste von Klebeband zu sehen sowie das blaue Plastikdach und die Stelle, an der Gras abgerissen wurde. Auf der zweiten DVD sehen wir Aufnahmen, die von einem Polizeieinsatzhubschrauber aus gemacht wurden, der das Seeufer absucht, um weitere Hinweise zu finden – was jedoch nicht gelingt.

Am 10. Juli folgt der 15. Verhandlungstag im „Maskenmann“-Prozess.

Bildquelle: Stefan Bisanz

Ein mutmaßlicher Täter wird zum Mensch: Freunde und Nachbarn erzählen vom Angeklagten

Der 13. Verhandlungstag ist geprägt von Menschen aus dem privaten Umfeld des Angeklagten. Diese kommen aus der jüngeren, aber auch aus der älteren Vergangenheit und erzählen vom Charakter des Mario K. Dies ermöglicht, hinter die kühle Maske zu blicken, die ihn während des Prozesses oft so teilnahmslos wirken lässt.

Doch zuerst kommt der Zeuge K. Dieser war Wachmann auf dem Gewerbehof Marzahner Chaussee in Berlin, wo die Decke, die bei der Entführung von Stefan T. zum Einsatz kam, gefunden wurde. Da dieser Zeuge von der Polizei zeitweise auch als Verdächtiger geführt wurde, ist es natürlich insbesondere für die Verteidiger des Angeklagten interessant, in diese Richtung nachzufragen. Allerdings werden jegliche Thesen der Anwälte, die diesen Weg eines möglichen weiteren Tatverdächtigen verfolgen, durch die Nebenklägervertreter widerlegt.

Ein mutmaßlicher Täter wird zum Mensch: Freunde und Nachbarn erzählen vom Angeklagten

Aggressiv und ausländerfeindlich

Hiernach werden zwei frühere Nachbarn des Angeklagten befragt. Beide können von Situationen berichten, die den Angeklagten als unbeherrscht und aufbrausend bezeichnen. Die direkte Nachbarin L., eine geborene Vietnamesin, hat Mario K. sogar wegen Bedrohung angezeigt. Denn in der Annahme, dass sie und ihre Kinder im Haus lärmen würden, klopfte Mario K. heftig gegen die Zwischenwand der Wohnungen. Als Nachbarin L. daraufhin bei ihm klingelte, sagte er zu ihr: „Verpisst euch und geht nach Vietnam zurück. Wenn die Zeit reif ist, machen wir mit euch das gleiche, wie mit den Juden.“

Eine weitere Nachbarin, Angelika T., beschreibt eine Szene, in der Poststelle. Hier stand sie in der Schlange vor dem Postschalter. Eine Postangestellte fragte einen Kunden, ob er noch Geld abheben möchte, worauf dieser extrem aggressiv reagierte. Nachbarin Angelika T. schaute hoch und erkannte in dem aggressiven Kunden ihren Nachbarn Mario K. Auch berichtet sie, dass Mario K. oft aus seinem Fenster heraus die Kinder auf dem Spielplatz anschrie oder Hundebesitzer anbrüllte. Sie meint, er reagiere oft überempfindlich und weise andere Menschen zurecht. Ab und zu müsse er wohl Dampf ablassen. Mitunter verließ er das Haus mit einer Sporttasche am Abend und kam erst in der Frühe wieder.

Da Mario K. im fraglichen Zeitraum vor den Taten muskulöser und nahezu glatzköpfig war, erkannte die Zeugin den Angeklagten im Gerichtssaal nicht, der dieser Tage ein blaues Oberhemd trägt und einen Bart sowie längere Haare hat.

Guter Draht: Eltern der Ex-Freundin mögen Mario K.

Der Nachmittag stand im Zeichen der Familie K. aus Ahrensfelde. Die Tochter, Susanne K., war circa anderthalb Jahre (1996 bis 1997) mit Mario K. liiert. Das ist nun 17 Jahre her. Doch bis heute hatten die Eltern – die zuerst befragt werden – auch nach der Beendigung des Verhältnisses immer wieder Kontakt zu Mario K., etwa zwei bis dreimal im Jahr. Auch sein mehrjähriger Aufenthalt in einer Justizvollzugsanstalt hielt die Eltern nicht davon ab, weiterhin mit Mario K. in Kontakt zu bleiben.

Der Angeklagte und die beiden Zeugen begrüßen sich jeweils zwar nur sehr kurz, aber trotzdem mit einem Anflug von Freundlichkeit. Das ist eindeutig neu bei Mario K.

Die Eltern beschreiben Mario K. als freundlich und hilfsbereit, teilweise sei er verträumt, manchmal auch dominant. Der Vater hat Mario K. aufgrund seiner handwerklichen Fähigkeiten respektiert.

Auf dem Grundstück der Familie K. steht ein 40-Fuß-Container, etwa zwei bis drei Meter von der Grundstücksgrenze entfernt. Das Grundstück selbst ist mit einem einfachen Maschendrahtzaun von 1,20 Metern Höhe befriedet. Den Container benutzt die Familie als Abstellraum.

Sowohl innerhalb als auch außerhalb des Containers deponierte auch der Angeklagte Mario K. Dinge aus seinem Besitz. Bei einer Durchsuchung durch die Polizei wurden zum Beispiel eine Tauchausrüstung, einige Chemikalien, ein Waffenholster mit zwei Magazinen sowie ein noch original verpackter Jogginganzug gefunden. Weiterhin wurden Briefmarken mit dem Themenaufdruck „Universitätsstadt Leipzig 500 Jahre“ gefunden. Briefmarken mit diesem Motiv waren auch auf den Erpressungsschreiben des Entführers von Stefan T. genutzt worden.

Es geht bei der Befragung der beiden Eltern unter anderem darum, inwieweit Mario K. die Möglichkeit hatte, an seine am oder im Container deponierten Sachen zu kommen. Das kann nicht eindeutig beantwortet werden. Allerdings kommt auch die naheliegende Frage nach einem möglichen Zweitschlüssel nicht auf. Jedoch: Circa sechs Wochen vor einer Durchsuchung des Grundstückes der Familie K. hat der Angeklagte Mario K. eine mittelgroße Reisetasche aus dem Container abgeholt.

Anschließend kommt die Tochter und ehemalige Freundin von Mario K., Susanne K. zur Anhörung. Sie erzählt, dass sie und Mario K. seinerzeit friedlich auseinandergegangen sind und es keinen bestimmten Grund zur Trennung gab. Seit der Trennung 1997 hat sie den Angeklagten nur einmal wiedergesehen. Sie wusste allerdings auch nicht, dass ihre Eltern regelmäßig Kontakt mit Mario K. hatten.

Susanne K. beantwortet ganz viele Fragen mit einem einfachen „Nein“, sodass ich mich frage, was die beiden in den circa anderthalb Jahren Beziehung überhaupt gemeinsam getan haben.

Zudem: Es scheinen sich Widersprüche im Charakter des Angeklagten aufzutun. Denn einerseits beschreiben seine Nachbarn Mario K. als aufbrausend und unbeherrscht. Andererseits schildert ihn die Familie K. als freundlich und hilfsbereit, eher ruhig und besonnen.

Für mich zeigt sich hier allerdings kein Widerspruch, weil diese Erlebnisse circa 15 bis 17 Jahre auseinander liegen. So sollte auch das damals junge Alter des Angeklagten berücksichtigt werden. Auch hat er sich mehrfach strafbar gemacht und war mehrere Jahre in der Justizvollzugsanstalt.

Das Verhältnis zu den Eltern seiner damaligen Freundin Susanne K. kann man sicherlich auch als eine Art Ersatzelternschaft betrachten, dies vor allem vor dem Hintergrund, dass der Angeklagte zu seiner leiblichen Mutter kein gutes Verhältnis hatte.

Halbschwester des Angeklagten verweigert Aussage

Des Weiteren soll heute die Zeugin Yvonne B. gehört werden, die Halbschwester des Angeklagten. Sie wird vom Vorsitzenden Richter über das Zeugenverweigerungsrecht belehrt, das ihr aus ihrer verwandtschaftlichen Beziehung zu Mario K. entsteht. Aufgrund der Belehrung macht sie von ihrem Verweigerungsrecht Gebrauch. Auch die Einsicht in ihre polizeilichen Vernehmungsakten bei Gericht verweigert sie.

All dies ist sicherlich ihr gutes Recht, doch wäre hier ein wenig mehr Zivilcourage im Sinne der Unterstützung der Opfer besser gewesen. Während der Zeit, in der Yvonne B. im Fokus steht, würdigt Mario K. seine Halbschwester übrigens keines Blickes.

Der Prozess wird am 7. Juli 2014 weitergeführt.

Bildquelle: twinlili  / pixelio.de