Blog Stefan Bisanz

In diesem Blog werden neben Beiträgen aus dem umfangreichen Gebiet der Sicherheit auch bundesweit aufsehenerregende Gerichtsverhandlungen begleitet, die im öffentlichen Interesse stehen, entweder aus spezial- als auch aus generalpräventiven Gründen. Stefan Bisanz besucht als Beobachter jeden einzelnen Tag eines ausgewählten Prozesses und berichtet im Anschluss aus der Experten-Sicht eines Personenschützers über die Ereignisse. Im Fokus jedoch stehen immer die Täter!

Sachverständige befinden sich permanent in Fortbildung und so ist es auch für einen Sachverständigen für Personenschutz immens wichtig, immer an aktuelle Informationen und Hintergründe zu erlangen, die in irgendeiner Form mit Personenschutz zu tun haben. Die Beobachtung eines Prozesses liefert wichtige Erkenntnisse darüber, wie Verbechen, wie etwa Entführungen oder Attentate, zukünftig vermieden werden können. Dabei ist das Täterwissen der entscheidende Faktor. In Prozessen können zunächst Gewohnheiten und Gepflogenheiten der Täter herausgearbeitet und anschließend analysiert werden. Bei zukünftigen Personenschutzmaßnahmen ist es dann möglich, die Fehler zu vermeiden.


Konstantin Klostermann im Gespräch mit Stefan Bisanz zum Thema “Wirtschaft & Sicherheit. Welche Gefahren lauern wo?”
Wirtschaft & Sicherheit ist ein Thema, das an Brisanz und Relevanz gewinnt. Auf der einen Seite ist Sicherheit in den Städten und Kommunen ein klarer Wirtschaftsfaktor. Auf der anderen Seite gibt es immer mehr Gefahren, die auf unsere Unternehmen lauern, Stichwort Cybersicherheit. Was eine IHK mit diesen Themen zu tun hat und wie sie ihre Mitgliedsunternehmen dabei unterstützt, darum geht es in dieser Folge.


Stefan Bisanz im IHKpus-Interview zum Thema: Sichere Städte und Sparen am falschen Ende.


Säureanschlag auf ein Vorstandsmitglied

Am Freitag wird am Landgericht Wuppertal das Hauptverfahren gegen einen Angeklagten wegen des Säureangriffs auf den Manager (Bernhard Günther) eröffnet.

Mit Eröffnungsbeschluss vom 11. Mai 2022 hat die 2. große Strafkammer des Landgerichts Wuppertal die Anklage der Staatsanwaltschaft Wuppertal vom 5. April 2022 gegen einen Angeklagten zur Hauptverhandlung zugelassen.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagtem vor, am 04. März 2018 in Haan gemeinsam mit einer weiteren Person dem damaligen Finanzvorstand der RWE-Tochter innogy aufgelauert zu haben.

Das Opfer war, wie fast jeden Sonntag joggen. Um gleichzeitig auf der ständigen Joggingstrecke, Brötchen für das Familienfrühstück zu holen.

Die Täter lauerten dem Opfer in einer parkähnlichen Anlage ca. 300 bis 400 Meter vom Wohnhaus entfernt auf. Gemeinsam sollen sie den Mann hinterrücks angegriffen, zu Boden gebracht und dort festgehalten haben. Der Angeklagte soll dann hochkonzentrierte Schwefelsäure in das Gesicht des 51-jährigen geschüttet haben. Hierdurch soll der Mann Verletzungen in Gestalt ausgedehnter tiefgreifender Verätzungen am Kopf (insbesondere im Gesicht und den Ober- und Unterlidern der Augen), am Hals, an der linken oberen Rumpfpartie, den Beuge- und teilweise Streckseiten der oberen sowie den Streckseiten der unteren Extremitäten erlitten haben. Das Opfer soll aufgrund seiner Verletzungen bereits mehrere Male operiert worden sein und sich auch zukünftig weiteren Operationen unterziehen müssen. Er soll seither im Augenschluss, seiner Mimik sowie seiner allgemeinen körperlichen Belastbarkeit erheblich eingeschränkt sein. Durch die Verletzungen am Kopf soll er laut der Anklage dauerhaft entstellt sein.

Der 42-jährige Angeklagte (Belgier) konnte im Dezember 2021 in der belgischen Provinz Limburg festgenommen werden. Eine gesicherte DNA-Probe am Tatort konnte ihm zugeordnet werden.

Weder sein Anwalt noch der Angeklagte selbst äußern sich zu den Vorwürfen. Falls es zu einer Verurteilung wegen schwerer Körperverletzung kommt, ist ein Strafmaß von drei bis fünfzehn Jahren möglich.

Zur Motivation der Tat gibt es viele Gerüchte und Spekulationen. Auch das Opfer scheint etwas zu ahnen, möchte aber keine Namen nennen.

Es bleibt spannend und abzuwarten, was die kommenden Verhandlungstage bringen.

Ich werde für Sie das Geschehen beobachten und darüber berichten.


Linksextremisten lehnen unsere staatliche Ordnung ab und wollen eine andere Gesellschaftsform etablieren. Ihr Ziel ist die Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Sie soll entweder durch ein totalitäres, sozialistisch-kommunistisches System oder durch eine „herrschaftsfreie Gesellschaft“ ersetzt werden. Linksextremisten greifen dabei unterschiedliche Themen- und Aktionsfelder auf. [..]


Am 2. Juni 2020 hat das OLG Frankfurt am Main das Hauptverfahren gegen Stephan E. und Markus H. wegen der Tötung des Kasseler Regierungspräsidenten Dr. Walter Lübcke bzw. Beihilfe zu dieser Tat eröffnet.

In dem Strafverfahren gegen den 46-jährigen Stephan E. und den 44 Jahre alten Markus H. hat der 5. Strafsenat die Anklage des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof zur Hauptverhandlung zugelassen. Darüber hinaus hat der Senat angeordnet, dass beide Angeklagte weiter in Untersuchungshaft bleiben.

Dem Angeklagten Stephan E. wird vorgeworfen, in der Nacht vom 1. auf den 2. Juni 2019 den Kasseler Regierungspräsidenten Dr. Walter Lübcke erschossen zu haben. Dem Angeklagten Markus H. wird zur Last gelegt, zu dieser Tat Beihilfe geleistet zu haben, indem er Stephan E. in seinem Tatentschluss bestärkte. Beide Angeklagte sollen diese Tat in rechtsradikaler, fremdenfeindlicher Gesinnung begangen haben.

Stephan E. ist des weiteren angeklagt, am 6.1.2016 in Lohfelden einen aus dem Irak stammenden Bewohner einer Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge niedergestochen zu haben, um diesen zu töten. Auch zu dieser Tat soll Stephan E. aufgrund seiner fremdenfeindlichen Einstellung motiviert gewesen sein.

Am 4. Juni 2020 fand zu diesem Anlass ein exklusives Pressegespräch im OLG Ffm statt. Die Gastgeber waren der Präsident des OLG Ffm Prof. Dr. Roman Posek und die Pressesprecherin Richterin am OLG Dr. Gundula Fehns-Böer. Hier wurde bekannt gegeben, dass es ein sehr hohes öffentliches Interesse gibt und dass der Prozess der Wahrheitsfindung dient. Insgesamt werden ca. 25. Verfahrensbeteiligte teilnehmen, z.B. fünf Richter plus zwei Vertretungsrichter, der Protokollführer, 2 Staatsanwälte der Bundesstaatsanwaltschaft, die beiden Angeklagten mit jeweils zwei Verteidigern; ebenso die Familie Lübcke als Nebenkläger mit ihrem Anwalt. Dieser Prozess erfordert sehr hohe Sicherheitsmaßnahmen.

Ich werde hier in diesem Blog immer wieder aktuell über das laufende Verfahren berichten.

Die einzelnen Verhandlungstage finden Sie HIER.


Urbane Sicherheit im öffentlichen Raum umfasst mannigfaltige Aufgaben. An der Schaffung und dem Erhalt sicherer Städte sind viele Ak­teure beteiligt. Sicherheit und Ordnung ist im Grundsatz eine staatliche Aufgabe. In der öffentlichen Diskussion sind aber die Städte und Gemeinden die ersten Ansprechpartner, wenn es um Missstände geht. Umfassende Problemstellungen sind nur in einem interdisziplinären Ansatz zu lösen. Politik und Gesetzgebung, Planer und Architekten, private und öffentliche Entwickler und Bauunternehmer, Sozialarbeiter, Geschäftsleute, Verbände wie z.B. der Einzelhandelsverband und die Industrie- und Handelskammer, die Bildungseinrichtungen, Polizei und Ordnungskräfte sowie die private Sicherheitswirtschaft sind gleichermaßen gefordert.


Am 11. April 2017 explodierten am Mannschaftsbus von Borussia Dortmund (BVB) drei Sprengsätze, die einen Spieler sowie einen Polizisten zum Teil schwer verletzten. Deponiert hatte die Bomben vermutlich der Deutsch-Russe Sergej W. Gegen ihn hat die Staatsanwaltschaft Dortmund daher Anklage wegen Mordversuchs in 28 Fällen, Herbeiführen eines Sprengstoffanschlages sowie gefährlicher Körperverletzung erhoben, der durch das Landgericht Dortmund stattgegeben wurde. Am 21. Dezember beginnt nun die Hauptverhandlung, die ich unter folgenden Aspekten verfolgen werde: Wie hätte der Anschlag verhindert werden können (welche Sicherheitsmaßnahmen wurden im Vorfeld ergriffen)? Welchem Tätertyp entspricht der mutmaßliche Attentäter und wie sah seine Handlungsplanung und -umsetzung aus?


Am Strafgericht Münster findet von September bis Oktober 2017 ein Verfahren gegen zwei Männer statt, die 2009 für das deutsche Sicherheitsunternehmen Asgaard mit einem somalischen Politiker einen Vertrag über die Ausbildung von somalischen Kämpfern geschlossen haben.

Der Vorwurf, dem sich die Männer in Münster vor Gericht ausgesetzt sehen, lautet, „... einem im Bundesanzeiger veröffentlichten unmittelbar geltenden Verkaufsverbots eines Rechtsaktes der europäischen Gemeinschaften zuwider gehandelt zu haben...“ (Sanktionsbruch). Außerdem gilt es, zu prüfen, ob sie gegen Paragraf 109 des Strafgesetzbuches verstoßen haben, wonach das „Anwerben für einen fremden Wehrdienst“ mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft werden kann.


Derzeit findet vom 14. September bis 24. September die Internationale Automobil-Ausstellung, abgekürzt IAA, in Frankfurt am Main statt, eine der größten und international bedeutendsten Automobilfachmessen der Welt.

Mir ist es eine große Freude, am 20. September auf Einladung mehrerer großer Automobilhersteller deren neueste Sonderschutzfahrzeuge persönlich und en détail kennenlernen zu dürfen und einen Einblick zu erhalten, welche Weiterentwicklungen aktuell umgesetzt werden konnten.


Vor dem Landgericht Augsburg wird gegen den Personenschützer Uwe K. aus Dormagen verhandelt, der am Donnerstag, 30. Juni 2016 dem Gesprächspartner seiner Schutzperson Erwin S. in einer Konfliktsituation ins Bein geschossen hat. Erwin S. hatte die Dienste von Uwe K. in Anspruch genommen, nachdem er zuvor zusammengeschlagen und außerdem auf seine Haustür geschossen worden ist.


Mitte April 2016 entführten mehrere Männer einen Geschäftsmann aus Detern im Landkreis Leer, verschleppten ihn und hielten ihn fast zwei Tage in einem Ferienhaus in Hatzum gefangen. Das Opfer wurde geschlagen, gefoltert und mit Waffen bedroht. Nach der Zahlung eines Lösegelds in Höhe von einer Million Euro wurde der Entführte freigelassen.

Der Geschäftsmann hat vorab wohl keine Sicherheitsmaßnahmen installiert, außerdem ist von erheblichem Vortatverhalten der Gangster auszugehen, die aus Sicht eines Personenschützers besonders spannend und interessant sind. Die Prozessbeobachtung inklusive des weitestgehend genauen Berichts von Vortatabläufen – soweit die Aussagen aller Prozessbeteiligten dies sachlich ermöglichen – ist daher ein wichtiges Instrument des Kenntnisgewinns.


Im August 2015 wurde die 17-jährige Anneli aus Klipphausen zunächst entführt, ihr Vater erfolglos um 1,2 Millionen Euro erpresst und das Mädchen in Lampersdorf dann gewaltsam zu Tode gebracht.

Bei der Beobachtung des Prozesses geht es vor allem darum, die genauen Umstände der Tat und die Motivation sowie Aufschlussreiches über die Vorgehensweise der Täter zu erfahren und zu analysieren. Zugleich soll das Ziel sein, aufzuzeigen, wie es überhaupt zu solch einer Tat kommen konnte. Vielleicht lässt sich mithin – zumindest in Ansätzen – beantworten, wie ähnliche Verbrechen durch hohe Hemmschwellen eventuell sogar verhindert werden können.


Am Morgen des 17. Oktober 2015 hatte der 44-jährige Frank S. auf einem Wochenmarkt in Köln-Braunsfeld versucht, die damalige Kandidatin für das Kölner Oberbürgermeisteramt heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen zu töten. Bei der Tat verletzte er vier weitere Menschen zum Teil schwer.

Der Fall ging bundesweit durch die Medien und erzeugte ebenso im Ausland ein großes Echo. Auch aufgrund der politischen Brisanz der Tat bzw. wegen ihres „spezifischen staatsgefährdenden Charakters“ ging die Ermittlungsarbeit von der Staatsanwaltschaft Köln auf die Bundesanwaltschaft über, die nun auch die Anklage erhoben hat.

Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Personenschutz werde ich auch diesem Prozess als Beobachter beiwohnen und darüber hier im Blog berichten. Auch in diesem Falle steht das Vortatverhalten des Täters im Vordergrund, aber auch die spezielle Tätermotivation, Opferauswahl und auch ein mögliches Versäumnis der Staatsschutzbehörden durch Verzicht auf Schutzmaßnahmen.


In Düsseldorf soll der ehemalige Bodyguard und Chauffeur von Verona Pooth, Jens Christoph H., am 23. August 2015 seine zweite Ehefrau Ana H. heimtückisch und brutalst zu Tode gebracht haben. Und obwohl die Beweislage klar zu sein scheint – allerdings liegt noch kein Geständnis vor – ist der verhandelte Fall ein besonderer: Denn entgegen der nachvollziehbaren Annahme, dass der Schutz von Leib und Leben die erste Aufgabe eines Personenschützers sein sollte, scheint diesmal der „Bodyguard“ der Mörder zu sein.

Und das ist zugleich das Stichwort, das Anlass sein soll, diesen Prozess zu verfolgen: Denn ein muskelbepackter „Bodyguard“ ist nicht gleichzusetzen mit einem qualifizierten Personenschützer. Allem Anschein nach hat der ehemalige Zeitsoldat Jens Christoph H. neben einer Kampfausbildung (außerdem war der Angeklagte wohl auch Boxer) keine Personenschutz-Schulung oder eine ähnliche Ausbildung absolviert. Es stellt sich die Frage, mit welcher Qualifikation er mithin die Gründung seines Unternehmens begründet und nach welchen Kriterien er seine Mitarbeiter ausgesucht hat. Mindestens ebenso fraglich ist, wie eine in der Öffentlichkeit stehende Person wie Verona Pooth ihren Schutzstatus einschätzt und als Folge daraus ihre Personenschützer auswählt.

Insofern ist die Prozessbeobachtung eine besondere Notwendigkeit, denn hierüber lässt sich herausarbeiten, welche beruflichen und menschlichen Qualifikationen ein Personenschützer haben muss und welche Entscheidungskriterien Schutzpersonen der Auswahl ihrer Sicherheitsexperten zugrunde legen sollten.


Die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) legt Mario K. unter anderem versuchten Mord, versuchten Totschlag, schwere Körperverletzung und räuberische Erpressung zur Last. Er hatte am 22. August 2011. Petra P. – Gattin des Bauunternehmers Christian P. – vor ihrer Villa in Bad Saarow brutal zusammengeschlagen. Daraufhin wurde zwar eine Sicherheitsmaßnahme eingerichtet, doch schon am 2. Oktober 2011 kehrte er zurück, und wollte die Tochter Louisa P. (23) entführen. Dabei schoss er mehrfach auf sie und ihre Schutzbegleitung. Während Louisa P. unverletzt blieb, traf er den Personenschützer, der daraufhin ins Koma fiel und nun querschnittsgelähmt ist. Ein Jahr später, am 5.Oktober 2012, trat der mit einer Maske verkleidete Täter wieder in Erscheinung: Diesmal entführte er Investmentbanker Stefan T. aus seinem Wochenendhaus in Storkow und forderte anschließend ein Lösegeld von einer Million Euro. Doch das Entführungsopfer – zwei Tage auf einer Schilfinsel festgehalten – konnte unverletzt fliehen.

Die Verbrechen und die Suche nach dem Täter – aufgrund seiner Vermummung von der Presse als der “Maskenmann” bezeichnet – empfand der Leiter der Soko, Siegbert Klapsch, als einen der größten und schwierigsten Fälle der Brandenburger Polizei. Doch am 18. September 2013 gelang schließlich die Festnahme.

Bei der Beobachtung des Prozesses und der bewertenden Dokumentation im Blog stehen die genauen Umstände der Tat, die Motivation sowie das Vortatverhalten im Fokus.