Ende der Sommerpause im„Maskenmann“-Prozess
Nach der Sommerpause im „Maskenmann“-Prozess ist das Medieninteresse wieder etwas angestiegen: Es sind insgesamt neun Vertreter der Printmedien und ein TV-Team anwesend, dazu circa zehn Zuschauer.
Um 9:30 Uhr eröffnet das Gericht den Verhandlungstag. Alle bislang am Prozess Beteiligten Parteien sind wieder anwesend. Der Vorsitzende Richter gibt bekannt, dass in den letzten Wochen im Spandauer Forst eine Kiste mit verrosteten Waffen gefunden wurde. Darunter auch eine Ceska-Pistole. Mit diesem Pistolentyp wurden die Verbrechen des „Maskenmannes“ ausgeführt. Eine Überprüfung der gefundenen Waffen ergab allerdings keinen Zusammenhang zu den Taten.
Fehler der Staatsanwaltschaft
Dann soll mit der ersten Vernehmung des Tages begonnen werden, erwartet wird die Befragung der Zeugin H. Sie ist die letzte Ex-Frau von Mario H., bei der er zum Tatzeitpunkt auch gewohnt haben soll. Jedoch beendet ein Fehler der Staatsanwaltschaft die Befragung unfreiwillig, noch bevor dieselbe begonnen hat: Sowohl den Nebenklägervertretern, als auch den Verteidigern wurde ein TKÜ-Protokoll nicht rechtzeitig vor dem Prozesstag übereignet und es ist auch nicht in den Akten vermerkt, das heute ausgegeben wurde. Gegen die Vernehmung der Zeugin wird daher durch die Verteidigung Einspruch eingelegt. Die Zeugin wird entlassen und zu einem neuen Termin im September geladen.
Mit der Zeugin, aber auch mit ihrem aktuellen Lebensgefährten, der in der letzten Reihe des Zuschauerraums sitzt, tritt der Beschuldigte Mario K. in eine für ihn ungewöhnliche nonverbale Kommunikation. Er lächelt die Zeugin freundlich an, zwinkert ihr sogar zu. Als der aktuelle Lebensgefährte den Saal verlässt, streckt er den rechten Arm mit geballter Faust in die Höhe und ruft dem Beschuldigten zu: „Alles Gute!“
Dies ist eine sehr ungewöhnliche Reaktion des Beschuldigten. Will er durch diese Aktionen die Zeugin freundlich stimmen, weil sie maßgebliche Hinweise zu seinen Lasten geben könnte?
Erneute Befragung des Opfers Stefan T.
Um 10:29 Uhr wird dann ein weiteres Mal das Entführungsopfer Stefan T. als Zeuge gehört. Die Befragung wird durch den Verteidigeranwalt Axel W. fortgeführt. Er beginnt seine Befragung mit der Einlassung, dass er nur wenige Fragen an den Zeugen hat. Doch am Ende wird die Befragung mehr als eine Stunde gedauert haben und der Verteidiger ist immerhin knapp 100 „wenige“ Fragen losgeworden.
Es geht ihm in den sehr detailreichen Fragen vor allem um die Verbringung des Opfers vom Haus bis zum Boot am See. Im Großen und Ganzen werden aber keine neuen Erkenntnisse ans Tageslicht gebracht.
Auffällig ist allerdings, dass die Fragerhetorik darauf zielt, Stefan T. in Widersprüche zu verwickeln. Doch Stefan T. antwortet heute deutlich gelassener und souveräner, als in seinen vorherigen Vernehmungen.
Wie an früheren Prozesstagen auch, schaut der Beschuldigte Mario K. das Opfer Stefan T. nicht an, vermeidet absolut jeden Blickkontakt, schreibt aber viel mit.
Kritik an Tatortbesichtigung
Nach der Mittagspause werden zwei DVDs angeschaut, die die Tatortbesichtigung am 02. Juli 2014 wiedergeben. Die Filme zeigen, wie der Weg des Opfers vom Ablageort zum Knüppeldamm nachgegangen wird. Dabei sollte festgestellt werden, ob sich die Beamten verletzen würden. Hintergrund dessen: Die Verteidiger wunderten sich, dass sich das Opfer Stefan T. bei seiner Flucht keine Verletzung zugezogen hat.
Auch der Nebenklägervertreter von Louisa P. hat diese Tatortbesichtigung begleitet und teilt im Prozess mit, dass er sich ebenfalls nicht verletzt hat, obwohl er einen schwierigeren Weg gegangen ist als die Polizei. Verteidiger Axel W. kritisiert gegenüber dem Gericht, dass der Auftrag des Gerichtes nicht erfüllt worden sei. Die Polizei sei die falsche Strecke gegangen und auch der Ablageort des Opfers und die Täterinsel wären nicht genauestens untersucht worden. Bemerkenswert sei auch, dass für das Personal der KTU (Kriminaltechnischen Untersuchung) ein Steg gebaut worden ist, der genau auf der Täterinsel endet. So sei es im Nachhinein schwierig, sich einen genauen Überblick zu verschaffen.
Über die Sinnhaftigkeit der Maßnahme, den Steg genau auf der Täterinsel enden zu lassen, dürfte wirklich intensiv nachgedacht werden. Es entsteht der starke Eindruck, dass die Videos und die Tatortbesichtigung nicht zweckmäßig waren.
Bildquelle: Stefan Bisanz
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