Personenschutz-Sachverständiger

Die Grundpflichten des öffentlich bestellten und vereidigten (Abkürzung ö.b.u.v.) Sachverständigen für Personschutz – ein nach § 132a Strafgesetzbuch gesetzlich geschützter Titel – sind Unabhängigkeit, Weisungsfreiheit, Gewissenhaftigkeit, Unparteilichkeit und die Wahrung der bei Ausübung seiner Tätigkeit zur Kenntnis gebrachten Privat- und Geschäftsgeheimnisse. Hierauf leistet der ö.b.u.v. Sachverständige, der durch die bestellende IHK beaufsichtigt wird, einen Eid; eine Verletzung der Schweigepflicht ist zudem strafbar.

Diese Grundpflichten gelten nicht nur gegenüber Gerichten, sondern auch gegenüber jedem privaten Auftraggeber. In Gerichtsverfahren sollen nach den Prozessordnungen grundsätzlich nur öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige beauftragt werden.

Aufgabenfeld

Personenschützer kümmern sich um potientell gefährdete Menschen. Bei einem Schutzauftrag steht ein Politiker, hoher Beamter, Vorstand, Geschäftsmann, Privatier, Star oder Zeuge im Mittelpunkt. Diese Menschen müssen vor Attentätern, Stalkern, Erpressern, Terroristen oder organisierter Kriminalität geschützt werden – und manchmal auch nur vor zudringlichen Fans und ihren überschwänglichen Gefühlen.

Im Idealfall sollte der ö.b.u.v. Sachverständige für Personenschutz bereits im Vorfeld einer kritischen Situation gerufen werden, um präventiv Zweifelsfälle zu klären, zu beraten und zu prüfen.

Die Praxis zeigt, dass der ö.b.u.v. Sachverständige aber auch dann gefragt ist, wenn bereits ein Mensch zu Schaden gekommen ist oder aber Schaden genommen hat. Dann wird eine glaubwürdige, öffentlich bestellte, vereidigte Person benötigt, die Gerichten, Behörden und der Öffentlichkeit dient, indem sie unabhängige Gutachten erstellt und so zur gerechten Beurteilung des Gesamtzusammenhangs beiträgt.

Konkrete Aufgaben des ö.b.u.v. Sachverständigen für Personenschutz

Das Aufgabengebiet eines Sachverständigen umfasst unterschiedliche Schwerpunkte:

  • Klärung der Sachverhalte nach einem Ereignisfall, sowie Klärung der Fragen eines Schadenersatzanspruches.
  • Beurteilung der Bewilligungen für Personenschützer und ihre Angehörigen bei Maßnahmen durch die Agentur für Arbeit, den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr oder ähnliche öffentliche Einrichtungen.
  • Begutachtung von Dienstunfällen, Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen oder Ausrüstungsmängeln.

Dabei beschreibt das Gutachten des ö.b.u.v. Sachverständigen den Auftrag und Zweck der Analyse, liefert alle nötigen Unterlagen zum Verständnis des Vorgangs, dokumentiert die vorgenommenen Besichtigungen und Gespräche zur Tatsachenfeststellung und schließt mit den Schlussfolgerungen und einer Bewertung.

Außerdem steht ein Sachverständiger selbstverständlich auch Verbänden und Ausbildungseinrichtungen zur Verfügung und dient den Medien als Ansprech­partner.

Zudem unterstützt der Sachverständige für Personenschutz Unternehmensvertreter, die beispielsweise Schadensfälle im Bereich Organisationsverschulden zu klären haben oder Rat in Weiterbildungsfragen brauchen.