Posts By Stefan Bisanz

Lübcke-Prozess: 4. Verhandlungstag

02. Juli 2020, Beginn 10:00 Uhr

Die Anzahl an Zuschauern und Medienvertreter nimmt ab. Heute ist die Verteidigerin von Markus H. Nicole Schneiders wieder mit dabei.

Anmerkung: Ihr Lippenstift ist heute, im Gegensatz zu den vorherigen Verhandlungstagen, ein knalliges Rot. Dr. Clemens richtet seine Kleidung. Er steckt sein Hemd in die Hose und auch sein Hemdkragen sitzt noch schief.

Der irakische Staatsbürger und Nebenkläger Esmail ist nicht anwesend.

Um 9:53 Uhr wird der Angeklagte Markus H. in Begleitung von drei Justizwachtmeistern in den Gerichtssaal geführt. Er trägt, wie an den vorherigen Verhandlungstagen, die selbe Kleidung – heute ohne Hoodie. Er macht einen entspannten Eindruck und spricht direkt angeregt mit seinen beiden Verteidigern. Während dieses Gesprächs lächelt er sehr oft. Familie Lübcke betritt den Saal und wird heute durch den Rechtsanwalt Klengel vertreten.

Anmerkung: Frau Braun-Lübcke trägt erstmals ein wenig Farbe – eine apricotfarbene, lange Strickjacke. Christoph Lübke trägt heute zum ersten Mal keine Krawatte.

Um 10:58 Uhr wird der Angeklagte Stephan Ernst zugeführt. Auch er trägt wie immer die selbe Kleidung. Seine beiden Verteidiger sind noch nicht im Saal. Es wirkt blass und schaut sich fast ängstlich im Gerichtssaal um.
Nachdem seine Verteidiger eingetroffen sind unterhält er sich intensiv mit beiden.

Anmerkung: In diesem Augenblick bemerke ich zum ersten Mal, dass er ganz bewusst zum Mitangeklagten Markus H. schaut. Dieser bemerkt es aber nicht.

Der Vorsitzende Richter Thomas Sagebiel eröffnet den Verhandlungstag und gibt die Ergebnisse mehrerer Beschlüsse bekannt. Der Antrag von Dr. Björn Clemens den Haftbefehl seines Mandanten Marcus H. aufzuheben und die Anklage damit faktisch zurückzunehmen wird abgelehnt. Verfahrenshindernisse sind nicht festgestellt worden. Auch ist Markus H. nicht vorverurteilt worden. Auch der Antrag auf Aussetzung des Verfahrens, gestellt von Rechtsanwalt Frank Hannig, wegen "Corona" wird abgelehnt. Es sind ausreichende Schutzmaßnahmen getroffen worden. Auch Rechtsanwältin Nicole Schneiders hat einen Antrag auf Aussetzung des Verfahrens gestellt, da sie keine genügende Akteneinsicht hatte. Auch dieser Antrag wird abgelehnt. Der Vorsitzende Richter teilt mit, dass der Rechtsanwalt Frank Hannig mehrere Terminverschiebungen beantragt hatte. Dies geht leider nicht. Das Gericht plant für den 27. Juli eine Urkundenverlesung; am 28. Juli wird ein Sohn des Opfers gehört und eventuell ein Sachverständiger für Waffen. Am 30. Juli und Anfang August könnte dann die Einlassung des Angeklagten Stephan Ernst erfolgen. Mitte August werden ca. zehn Polizisten als Zeugen gehört.

Rechtsanwalt Dr. Björn Clemens begründet einen Verwertungsanspruch gegen den Videobeweis vom 30.06.2020. Er bezieht sich auf die Aussage von Stephan Ernst, dass sein früherer Rechtsanwalt Waldschmidt ihn zum ersten Geständnis verleitet habe. Dieses wäre eine Straftat. Rechtsanwalt Waldschmidt hat dies bestritten und Strafanzeige gegen Stephan Ernst gestellt.
Hiernach erfolgt nun die Besichtigung der Videovernehmung von Stephan Ernst vom 5. Februar 2020 (Landeskriminalamt Hessen). Die technische Qualität ist sehr schlecht. Dass diese Vernehmung durchgeführt werden soll wurde bereits am 08.01 2020 besprochen. Stephan Ernst berichtet einen ähnlichen Sachverhalt wie bereits am 08.01.2020. Grundsätzlich hat Markus H. fast alles geplant und recherchiert. Die ersten Ausspähungen wurden bereits Anfang 2016 durchgeführt. An diesen Tagen wollten sie insbesondere die Sicherheitsmaßnahmen, z. B. Kameras am Haus überprüfen. Man hatte bereits festgestellt, dass Dr. Lübcke sich immer wieder auf der Terrasse aufhält und dort eine Zigarette raucht sowie das Smartphone bedient. So ist bei Markus H. die Idee entstanden, dass man Dr. Lübcke dort erwischen könnte.

Anmerkung: Solche sich wiederholenden Angewohnheiten, zumal in einem ungeschützten und nicht überwachten Raum, führen sehr oft zu Anschlägen. Täter lassen sich solche Gelegenheiten nicht entgehen, werden dadurch sogar noch ermutigt!

Am Tatabend war der vordere Teil des Hauses durch Lichtstrahler hell erleuchtet. Grundsätzlich war es dämmerig. Zunächst hatten sie Dr. Lübcke gar nicht auf der Terrasse wahrgenommen. Auch dort waren Strahler angebracht. Dann haben sie ihn doch entdeckt und entfernten sich vom Haus, um sich zu besprechen. Dieses Gespräch dauerte etwa 20-25 Minuten.

Anmerkung: Während der Vernehmung zeichnet Stephan Ernst diesen Sachverhalt auf eine Fotografie des Hauses ein.

Der Entschluss wurde gefasst: "Wir machen das jetzt." Zum Tatgeschehen selbst möchte sich Stephan Ernst, auf Anraten seines Verteidigers Frank Hannig, nicht äußern. Oberstaatsanwalt Dieter Killmer möchte wissen, was Ernst und H. denn als Reaktion auf ihren Angriff von Dr. Lübcke erhofft hätten. Dass er dadurch seine Politik verändert, war die Antwort. Der Umgang mit einer Waffe war für Stephan Ernst und Markus H. völlig normal. Der Schuss hat sich unbeabsichtigt gelöst. Die Handys hatten sie aufgrund der Ortungsmöglichkeit nicht mitgenommen, aber Masken für das Gesicht hatten sie nicht dabei.

Pause von 11:38 Uhr bis 12:03 Uhr.

Stephan Ernst ist der Meinung, wenn sie Dr. Lübcke nur geschlagen hätten, hätte er sie danach nicht wiedererkannt, aber eine Telefonortung wäre möglich gewesen. Warum er keine Handschuhe getragen hat weiß er nicht.

Es ging nicht um erschießen, sondern um schlagen oder treten. Das man etwas gegen Dr. Lübcke unternehmen musste stand lange fest. Es war aber nicht so, dass sie ständig daran geplant oder darüber gesprochen hätten. Der Entschluss, Dr. Lübcke etwas anzutun, kam eher von Markus H. Er drängte öfter darauf. Die Ermittler möchten wissen, wie oft sie observierten. Es begann ca. Januar/ Februar 2016. Zu 2017 verweigert Stephan Ernst die Aussage. 2018 haben sie im März und April ausgespäht. Es wurden genaue Erkundungen durchgeführt. Damals haben sie auch Dr. Lübcke angetroffen. Er schaute ihnen intensiv nach, als sie an seinem Grundstück vorbeigingen.

Anmerkung: Dr. Lübcke wurde seit 2015 massiv bedroht. War Dr. Lübcke in dieser Zeit in einer Schutzmaßnahme der Polizei? Wurde diese Information der o.a. Begegnung von Dr. Lübcke an die Polizei weitergegeben oder wurde er in einem üblichen Sicherheitsgespräch nach solchen Gegebenheiten befragt? Welche Versäumnisse der Sicherheitsbehörden lagen vor?

Sie wollten am Spielplatz eine Kamera installieren, um damit ständig die Gegend zu beobachten. Auch dieser Vorschlag kam von Markus H. Zu weiteren Observationsterminen möchte sich Stephan Ernst nicht mehr äußern. Es gibt weitere Fragen zum Tatgeschehen, diese werden weitestgehend nicht beantwortet. Sein Zweitwagen - ein Škoda Octavia - war an dieser Tat nicht beteiligt. Zum Themenkomplex Ludwig möchte sich Stephan Ernst zunächst mit Rechtsanwalt Frank Hannig besprechen. Ludwig wusste davon, dass Stephan Ernst Waffen bei seinem Arbeitgeber (Firma Hü.) vergräbt. Ludwig hat dabei „Schmiere“ gehalten. Stephan Ernst möchte Ludwig nicht belasten und verweigert die weitere Aussage dazu. Auch das ist ein weiteres eingegangenes Risiko (Mitwisser Ludwig). Markus H. hatte mehrere Waffen, aber auch diesbezüglich Ärger mit seiner Freundin. H. hatte dazu Depots im Wald angelegt. Er besitzt folgende Waffen: zwei Weltkriegswaffen, einen 38er Revolver, ein Maschinengewehr (ähnlich dem G3) und diverse Munition: 9 mm, Schrot, Kleinkaliber.

Pause von 13 bis 14:00 Uhr

Anmerkung: Stefan Ernst wollte dieser weiteren Vernehmung und damit seinem Geständnis widersprechen. Er trägt aber nichts zur Wahrheitsfindung bei. Er ist kontrolliert und bei den entscheidenden Fragen verweigert er die Aussage (was sein Recht ist). Sein Verteidiger spricht seit Ende der Pause durchgehend auf Stefan Ernst ein.

Die Ermittler stellen die Frage, warum er die Tatwaffe nur vergraben und einen Mitwisser eingebunden hat. Man hätte die Waffe auch endgültig entsorgen können. Nach dem Verständnis von Stephan Ernst war die Waffe durch diese Vergrabungsaktion verschwunden.

Anmerkung: Es ist sehr schwer in diesem Raum der Vernehmung zu folgen. Die Gespräche in der Videoaufzeichnung sind schwer zu verstehen, insbesondere weil das Klicken der Tastatur durch die Protokollführerin auf dem PC sehr laut sind. Die Konzentration auf den Bildschirm in diesem hell beleuchteten Saal ist ebenfalls anstrengend. Drei von fünf Justizwachtmeistern im Saal betätigen gleichzeitig ihr Handy und spielen darauf herum.

Am Tattag, dem 01.06.2019 trafen sie gegen 21:35 Uhr an der Waschanlage in Kassel ein. Die Kennzeichen waren bereits gewechselt. Gegen 22:20 Uhr trafen sie in Istha ein, sie stellten das Fahrzeug ab. Die eigentliche Tatzeit war gegen 23:20 Uhr - 23:25 Uhr. Um 23:30 Uhr fuhren sie in Istha wieder los. Markus H. war nicht sein Freund. Er hatte ein gutes Wissen und war grundsätzlich versierter als er selbst.

Pause von 14:55 Uhr bis 15:05 Uhr.

Anmerkung: Das Gericht ist pünktlich nach der Pause wieder im Saal. Es fehlt allerdings die Generalbundesanwaltschaft und der Nebenkläger Vertreter der Familie Lübcke. Sie kommen verspätet.

Immer wieder geht jetzt die Vernehmungsrichtung in die Intention, dass Markus H. treibende Kraft war. Stephan Ernst bestätigt dies auch immer wieder. Markus H. hat ihn zur Tat radikalisiert. In seinem Geständnis hat er absichtlich darauf hingezielt, dass er als Psychopath angesehen wird. Stephan Ernst entbindet in dieser Vernehmung ganz formell, seine ersten Rechtsanwälte von deren anwaltschaftlichen Schweigepflicht. Zu seinem Alibigeber möchte er ebenfalls nichts aussagen, außer, dass dieser ihm freundschaftlich verbunden ist. Gelöscht hat Stephan Ernst nach der Tat alle Chatverläufe mit Markus H. auf Treema und mit seiner „Bekannten“ auf WhatsApp.

Anmerkung: Markus H. reagiert auf die Anschuldigung von Stephan Ernst nicht sichtbar. Er ist ruhig und liest die Vernehmung in den Akten mit.

In der Gruppe 18 (rechtsradikale Vereinigung) war er nicht Mitglied. Außer in der NPD und im Schützenverein war er in keinem anderen Verein aktiv. Kontakt zu anderen Größen der rechtsradikalen Schiene, wie z.B. Herrn Bernd Töter hatte er nur einmal auf einer Demonstration in Leipzig. 2018 hat er an AfD-Treffen teilgenommen und er hat auch mal an die AfD gespendet. Ab 2009 war er aus der Kameradschaftsszene ausgetreten. Die Inhalte dieser Kameradschaft waren ihm zu extrem und nicht mehr nachvollziehbar.

Ende des Verhandlungstages 15:39 Uhr
Anmerkung: Markus H. spricht sehr angeregt aber gut gelaunt mit seinen Anwälten.


Bildquelle: Video-Bildausschnitt – ARD Mediathek; Bericht: Stefan Bisanz

Lübcke-Prozess: 3. Verhandlungstag

30. Juni 2020, Beginn 10:09 Uhr

Das Interesse von Medienvertretern und Zuschauern ist gleichbleibend hoch geblieben. Die Rechtsanwältin Nicole Schneiders wird heute durch ihren Kollegen vertreten.

Um 9:56 Uhr betritt Familie Lübcke (wieder in Trauermarsch-Formation) hintereinander in Reihe den Gerichtssaal. Danach folgen die Rechtsanwälte Mustafa Kaplan und Frank Hannig. Nach und nach betreten alle weiteren Verfahrensbeteiligten den Gerichtssaal. Um 10:05 Uhr wird der Angeklagte Markus H. hereingeführt – begleitet von drei Justizwachtmeistern. Er trägt Handschließen auf dem Rücken. Seine Kleidung ist die gleiche, wie bei den vorherigen Verhandlungstagen. Er trägt das graue Poloshirt. H. schaut sich interessiert um und lässt sich ohne Maske fotografieren. Er spricht mit seinen Rechtsanwälten.

Um 10:07 Uhr wird der Hauptangeklagte Stephan Ernst hereingeführt; auch er trägt Handschließen auf dem Rücken und die gleiche Kleidung wie an den bisherigen Verhandlungstagen. Er wirkt konzentriert. Auch er spricht mit seinen Verteidigern. Der Vorsitzende Richter Thomas Sagebiel eröffnet den Verhandlungstag und stellt fest, dass Rechtsanwältin Nicole Schneiders durch ihren Rechtsanwaltskollegen vertreten wird. Hierzu befragt er den Angeklagten Markus H., ob er damit einverstanden ist. Die Antwort ist klar und deutlich: "Ich bin einverstanden". Danach teilte der Vorsitzende Richter mit, dass er einen Brief an Rechtsanwalt Mustafa Kaplan in den Händen hält der an das Oberlandesgericht geschickt wurde. Auch er hat einen solchen Brief erhalten, in dem „wirres Zeug“ steht. Der Brief wurde entsprechend sicherheitstechnisch untersucht, es gibt keine Gefährdung.Mustafa Kaplan übernimmt den Brief und scheint vom Inhalt amüsiert.

Nun werden die Ergebnisse der Beschlüsse der Verteidigung vom ersten und zweiten Verhandlungstag vorgetragen. Insbesondere die Ablehnungsbeschlüsse sind unzulässig, da sie unbegründet sind. Sie wurden nicht unverzüglich gestellt und auch nicht rechtzeitig eingereicht. Dies hatte der Oberstaatsanwalt Dieter Killmer schon am zweiten Verhandlungstag angemerkt. Weitere Anträge der Verteidigung werden als unbegründet abgelehnt.

Anmerkung: Stephan Ernst hört aufmerksam zu. Ein Justizwachtmeister, der für die Sicherheit von Ernst eingeteilt ist, schläft fast ein und liegt mehr im Stuhl, als das er sitzt. Seine Augen fallen ihm immer wieder zu.

Die Verteidigerin von Markus H. - Nicole Schneiders - gibt eine Erklärung ab. Sie hat eindeutig festgestellt, dass Stephan Ernst weder durch Müdigkeit, noch Medikamenteneinnahme negativ beeinflusst war. Es beweist auch, dass zwischen Stephan Ernst und Markus H. keine besondere Freundschaft bestand. Markus H. wurde nicht durch Stephan Ernst belastet. Das Verhör hält sie für unzulässig, da Suggestivfragen an Stephan Ernst gestellt wurden.

Rechtsanwalt Dr. Björn Clemens gibt ebenfalls dazu eine Erklärung ab.

Er hält den Beweis des Videos für voll verwertbar. Allerdings gab es eine gelenkte Vernehmung durch die Polizei. Es seien Signalstichworte gegeben worden und nicht nur Fragen gestellt. Er ist der Meinung, dass es keine politischen Gründe zur Tat gab, sondern eher psychische Gründe, wie Depression oder Manie des Angeklagten Stephan Ernst. Dr. Clemens regt eine erneute Haftprüfung zu Markus H. an. Der Vorsitzende Richter fragt nach, ob er diesen Einwand für notwendig hält um den Senat daran zu erinnern. Dr. Clemens bejaht das.

Um 10:56 Uhr gibt der Oberstaatsanwalt Dieter Killmer eine Erklärung ab. Das Vernehmungsinterview wurde komplett korrekt geführt und nahezu Lehrbuch mäßig aufgebaut. Um 11:00 Uhr ist der Nebenträgervertreter Rechtsanwalt Ho. mit seiner Erklärung an der Reihe. Auch er befindet, dass es an der Vernehmung nichts auszusetzen gibt. Er hält Stephan Ernst für erfahren genug in solch einer Vernehmungssituation, da sich dieser schon mehrfach in solchen Situationen befunden habe. Er konnte erkennen, dass Stephan Ernst auch in dieser Vernehmung bewusst einige Schlüsselworte gesagt hat.

Rechtsanwalt Frank Hannig gibt für seinen Mandanten eine Erklärung ab. Er möchte mitteilen, dass er zu einem späteren Zeitpunkt schriftlich eine umfassende Einlassung abgeben wird. Einen genauen Zeitpunkt wollte er nicht festlegen. Der Vorsitzende Richter bittet um eine eher zeitnahe Einlassung.

Ab 11:08 Uhr wird die Videovernehmung vom Januar 2020 vor dem Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof Marc Wenske gezeigt.

Die Vernehmung beginnt mit der Belehrung des Stephan Ernst durch den Ermittlungsrichter. Auf befragen teilte Stephan Ernst mit, dass er Medikamente gegen Depressionen eingenommen hat. Er fühlt sich aber dennoch in der Lage voll und ganz der Vernehmung beizuwohnen. Stephan Ernst möchte nicht, dass der Nebenklägervertreter der Familie Lübcke, Professor Dr. Holger Matt persönlich an der Vernehmung teilnimmt. Er lässt es aber zu, dass der Professor der Vernehmung in einem Nebenraum, in den diese per Ton und Video übertragen wird, folgen darf.

Zu Anfang liest Stephan Ernst eine schriftliche Erklärung zum Tatkomplex Dr. Lübcke vor. Er beginnt seine Erklärung damit, dass er bereits seit September 2019 seinem Geständnis widersprechen wollte. Hiervon hat ihm Rechtsanwalt Hannig abgeraten.
Am 01.06.2019 war er gemeinsam mit Markus H. am Tatort bei Lübcke. Markus H. hat Dr. Lübcke versehentlich erschossen, glaubt Stephan Ernst. Sie sind mehrfach gemeinsam nach Istha gefahren. Immer in seinem Wagen. An einem dieser Tage sahen sie auch Dr. Lübcke auf der Terrasse eine Zigarette rauchen. Geparkt hatten sie den Wagen am Ende einer Nebenstraße.

Sie observierten alles ganz genau. Einmal parkten sie auch am Restaurant Kupferkanne in der Nähe der Tankstelle oder am Parkplatz "Fressnapf". Auch die Gegend um das Lübke Haus wurde entsprechend oft observiert. Das alles taten sie gemeinsam, aber angeführt von Markus H. Beim Planen der Tat war klar, dass Stephan Ernst die Waffe mitbringen soll. Eigentlich wollten sie ihn nur einschüchtern. Markus H. sollte ihm die Waffe vorhalten und er sollte ihm dann ins Gesicht schlagen. Am 1.6.2019 kamen sie gegen 22:30 Uhr in Istha an. Sie parkten das Kfz (weißer Caddy) am Ende der Turnplatzstraße. Die Kennzeichen waren manipuliert, da sie die Befürchtung hatten, dass man sie über das Kennzeichen identifizieren könnte. Sie sahen Dr. Lübcke auf der Terrasse sitzen, in der linken Hand hielt er sein iPhone. Sie kamen auf unterschiedlichen Wegen zur Terrasse. Markus H. sagte: "Wir machen das jetzt". Dr. Lübcke bemerkte sie. Markus H. hatte den Abzugshahn des Revolvers bereits vorgespannt. Markus H. sagte zu Dr. Lübcke: "Nun ist es Zeit auszuwandern". Dr. Lübcke wollte sich erheben. Stephan Ernst sagte: "Beweg Dich nicht" und berührte ihn an der Schulter, so dass dieser am Aufstehen gehindert war. Nochmals wollte sich Dr. Lübcke erheben und schrie: "Verschwinden Sie!". Daraufhin wichen beide ein paar Schritte zurück. Dabei löste sich unbeabsichtigt der Schuss und Dr. Lübcke. wurde in den Kopf getroffen. Beide waren geschockt und fuhren schnellstmöglich zurück nach Kassel. Stephan Ernst ließ die Waffe verschwinden. Hierzu hat er ein besonderes Versteck in seinem Büro. Auf die Frage des Ermittlungsrichters, warum er das erste Geständnis abgegeben habe, gab er an, dass ihm sein erster damaliger Rechtsanwalt Dirk Waldschmidt dazu geraten habe. Die Behörden hätten seine DNA auf der Kleidung des Opfers gefunden ihm wäre nicht mehr zu helfen. Er solle die Schuld komplett auf sich nehmen und auf gar keinen Fall Markus H. erwähnen. Für seine Familie würde gesorgt.

Sein neuer und jetziger Rechtsanwalt Frank Hannig riet ihm davon ab und daher möchte er jetzt sein Geständnis widerrufen und die Wahrheit sagen, um damit auch der öffentlichen Vorverurteilung entgegen zu wirken. Im Video zeichnet Stephan Ernst die Positionen der Täter auf einem Satellitenfoto ein. Das Haus ist mit weißen Wänden und einem roten Dach zu sehen. Ernst erklärt den Fahrtweg zum Tatort. In Insta haben sie geparkt, sind über die Haupt- und Kasseler Straße dorthin gelangt und haben sich ca. 20 Minuten besprochen. Die Rückfahrt nach der Tat war um circa 23:25 Uhr. Sie sind den gleichen Weg wie auf der Hinfahrt zurück gefahren.

Anmerkung: Stephan Ernst ist während der Vernehmung mit einem Bauchgurt und Handschließen gefesselt. Rechtsanwalt Frank Hannig bittet darum diese abzunehmen. Dieser Bitte wird entsprochen.

Zum Tatgeschehen gibt Stephan Ernst an, dass sie sich von zwei Seiten der Terrasse genähert haben. Sie wollten Dr. Lübcke damit überraschen. Angekommen sind sie gleichzeitig. Er vorne, Markus H. direkt dahinter. Er kam von links, Markus H. von rechts. Markus H. hatte den Abzugshahn der Waffe vorgespannt und sagte: "Jetzt ist Zeit zum Ausreisen". Stephan Ernst sagte: "Für sowas wie dich gehe ich jeden Tag arbeiten." Dr. Lübcke wollte sich aufrichten. Daraufhin sagte Ernst zu ihm: "Beweg Dich nicht“, berührte ihn mit der linken Hand an der Schulter und drückte ihn in den Stuhl zurück. Eigentlich wollte Ernst ihn am Oberkörper treten. Dr. Lübcke schrie: "Verschwinden Sie." Dann hörte Stephan Ernst den Schuss. Er stand etwas links von Dr. Lübcke, Markus H. stand weiter rechts vom Opfer - ca. 1 bis 1,5 m entfernt. Stephan Ernst bestätigt nochmals, dass er gesehen hat, dass der Abzugshahn der Waffe vorgespannt war. Im Video zeigt Ernst wie Markus H. mit vorgehaltener Waffe vor dem Opfer stand. Die Waffe ist auf den Kopf von Dr. Lübcke gerichtet. Stephan Ernst zeigt am Beispiel des Oberstaatsanwaltes Killmer, wie er Dr. Lübcke in den Stuhl gedrückt hat. Mit der ganzen Handfläche. Dann ist er zurückgegangen und wollte ihm mit dem Fuß gegen den Oberkörper treten. Dr. Lübcke schrie und Ernst und H. wichen beide etwas zurück; dabei löste sich der Schuss.

Anmerkung: Rechtsanwalt Frank Hannig teilt mit, dass sein Mandant die Ermittlungsakte kennt und weiß, dass der Schuss aus einer näheren Distanz, als der, die er gerade angezeigt hat, abgegeben wurde.

In der nun folgenden Pause im Gerichtssaal spricht Stephan Ernst angeregt mit seinem Verteidiger Frank Hannig und Markus H. mit seinen Verteidigern. Nach der Pause führt Stephan Ernst im Video weiter aus, das es keine Kommunikation auf der Terrasse zwischen ihm und Markus H. gegeben hat; weder mit Worten noch mit Blicken. Er war über den Schuss sehr schockiert und hat Markus H. gefragt, warum er denn geschossen habe. H. sagte nur, dass er das nicht wollte und der Schuss sich einfach gelöst hätte. Beide waren aufgeregt und in Panik.

Anmerkung: Rechtsanwalt Hannig versucht im Video zur Aufklärung der Tat beizutragen und fordert Stephan Ernst auf detaillierter zu antworten. Stephan E. antwortet dann auch etwas detaillierter.

Dem Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshofs Marc Wenske und dem Oberstaatsanwalt Dieter Killmer ist vieles unklar, insbesondere scheint die nicht vorhandene Kommunikation zwischen E. und H. nicht glaubhaft. Stephan Ernst erzählt, dass sich bei Schießübungen weder bei ihm, noch bei Markus H. versehentlich ein Schuss gelöst hätte. Marc Wenske möchte wissen, was genau die beiden vor der Tat miteinander verabredet haben. Beide hatten recherchiert, wann die Kirmes stattfinden würde. Daher stand der 1.6.2019 fest. Auch dass sie die Kennzeichen manipulieren müssen, war verabredet worden. Das haben sie im April 2019 organisiert. Markus H. hatte mehrere andere Kennzeichen auf seinem Grundstück liegen. Die unterschiedliche Aufgabenverteilung wurde besprochen. Mitte Mai wurden die Gespräche konkreter. Zum Beispiel wann trifft man sich wo, etc. Markus H. brachte die Kennzeichen mit und Stephan Ernst die Waffe und sein Fahrzeug.

Pause: 12:59 Uhr bis 14:04 Uhr.

Anmerkung: Nach der Pause (12:59 bis 14:04 Uhr) erscheint das Gericht, aber die Angeklagten sind noch nicht zugeführt worden. Erst ein paar Minuten später werden die Angeklagten in den Saal geführt. Das Ansehen der Videovernehmung setzt sich fort.

Kurz vor der Tat hatte Markus H. gesagt, dass Dr. Lübcke mit der Waffe bedroht werde und Stephan Ernst sollte ihn dann schlagen. Genau kann Stephan Ernst das Gespräch nicht mehr wiedergeben.

Anmerkung: Das ist natürlich sehr geschickt ausgesagt, da genau dieses Gespräch für die jeweilige Tatbeteiligung und auch das Strafmaß hätte entscheidend sein können.

Sie haben sich auch immer wieder über Politik unterhalten. Es wurde vorher besprochen, dass der Revolver mitgenommen werden soll, der galt als handlich und unauffällig. Gemeinsam wurde besprochen, dass Stephan Ernst Dr. Lübcke ins Gesicht schlägt oder ihn tritt. Genaue Einzelszenarien haben sie nicht besprochen. Oberstaatsanwalt Dieter Killmer fragt, warum das Kennzeichen am Kfz zu Täuschungszwecken getauscht wurde, jedoch keine Masken getragen worden sind, damit man sie nicht identifizieren kann. Wenn Ernst Dr. Lübcke nur hätte schlagen wollen, hätte ihn dieser sicherlich später wiedererkannt. Diese Gefahr wäre doch sehr groß gewesen. Ernst erklärt, dass er geglaubt hatte, wenn Dr. Lübcke nur geschlagen werde, die Ermittlungen nicht so intensiv gewesen wären, dass man ihn hätte ausfindig machen können. Nach dem Schuss hatte er die Waffe ordentlich gereinigt, d.h. abgewischt und gefettet. Die Munition und auch die leere Hülse wurde in der Waffe gelassen. Erst am Sonntag, einen Tag später, hat er alle seine Waffen in den Keller gebracht. Erst dann wurde auch die Munition aus der Kammer genommen. Stephan Ernst sagt weiter aus, dass die Waffe bei ihm schon fertig geladen war und er sie so an Markus H. vor der Tat übergeben hat. Die Absicht war, Dr. Lübcke einzuschüchtern und ihm einen Denkzettel zu verpassen. Sie wollten ihn dafür verantwortlich machen, dass so viel Terror passiert. Der Ermittlungsrichter fragt warum sie die Waffen behalten haben und nicht direkt entsorgt hätten. Stephan Ernst sagt nur, dass er sie behalten wollte. Der Ermittlungsrichter erzählt nun, dass die Frau von Stephan E. in der Nacht vom 1. auf den 2. Juni 2019 kurz vor dem zu Bett gehen, beim Zähneputzen, zwei schnell heranfahrende Fahrzeuge mit quietschenden Reifen bemerkte. Danach hat sie bemerkt, dass er das Haus betreten hat. Das kann sich Ernst auch nicht erklären, da er und H. nur mit einem Kfz vorgefahren sind. Er hatte seiner Frau vor der Tat gesagt, dass er zum Grillen geht, nach der Tat sagt er, dass er im Wald spazieren war. Nachdem sich Stephan Ernst nach der Tat zuerst ins Bett gelegt hat, ist er nochmals aufgestanden und hat sich ca. eine halbe Stunde in den Garten gesetzt. Er konnte nicht schlafen. Der Ermittlungsrichter möchte auch einige Dinge zu seinem Zweitwagen, dem Škoda Octavia, wissen. Stephan Ernst kann hierzu (noch nicht!) nichts erklären. Stephan Ernst wird unterstellt, dass er die Waffen und das Kfz behalten wollte, um weitere Straftaten zu begehen. Er hatte ja früher ausgesagt, dass er eine Bewegung lostreten möchte.

Anmerkung: Rechtsanwalt Frank Hannig stellt den Antrag, die Öffentlichkeit für die nächsten 5 Minuten, die im Video zu sehen sind, auszuschließen. Sie betreffen das Privatleben von Stephan Ernst und es soll vermieden werden, dass gewisse Details für die Öffentlichkeit sichtbar sind. Der Oberstaatsanwalt Dieter Killmer plädiert auf Ablehnung des Antrages, da es ein schwerwiegender Eingriff wäre, die Öffentlichkeit auszuschließen und die ihm bekannten Gründe wären nicht schwerwiegend genug dafür. Es gehe nicht um die Befindlichkeit des Angeklagten, sondern um das Gut der Öffentlichkeit. Rechtsanwalt Frank Hannig gibt zu bedenken, dass es im Video nicht um Stephan Ernst geht, sondern um eine Person aus dem Umfeld. Diese möchte er schützen.

Nach einer Beratungspause des Senats gibt der Vorsitzende Richter den Beschluss bekannt: der Antrag wird zurückgewiesen, da es keine Passagen zur Intimsphäre gibt, sondern nur zur Privatsphäre des Angeklagten und damit wiegt das Interesse der Öffentlichkeit mehr.

Anmerkung: Rechtsanwalt Frank Hannig ist deutlich anzusehen, dass er mit diesem Beschluss nicht einverstanden ist. Sein Kopf ist dunkelrot.

In der Videovernehmung geht es weiter um die Frage, was sich Stephan Ernst dabei gedacht hat Dr. Lübcke anzugreifen. Ihm ging es dabei um eine Bestrafung. Hinsichtlich der Munition möchte er sich nicht weiter äußern. Dass er das zweite Auto behalten hat, begründet er damit, dass er mit diesem Wagen immer zu einer Bekannten gefahren ist, und seine Frau es nicht bemerken sollte, da sein eigenes Auto ja noch vor dem Haus stand. Stephan Ernst erzählt nochmal von seinem 2. Besuch in Istha; dieser war etwa März oder April 2017. Da hat er Dr. Lübcke ganz aus der Nähe gesehen, da sich dieser mit einem Nachbarn unterhalten hatte. Durch diese Begegnung war er aufgebracht. An diesem Tag haben sie als weiteren Fluchtweg einen Waldweg ausgekundschaftet. Dieser konnte aber nicht befahren werden. Selbst hat er sich mit keiner anderen Person über die Tat unterhalten. Der Ermittlungsrichter berichtet, dass Markus H. bei der Eröffnung des Haftbefehls, fragte ob er nur wegen Beihilfe zum Mord angeklagt sei und nicht wegen einer möglichen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Diese Frage hat Marc Wenske damals ziemlich nachdenklich gemacht. Danach erzählt Stephan Ernst von seiner ersten Begegnung mit Rechtsanwalt Waldschmidt. Dieser fragte ihn direkt, ob er wüsste mit wem er sich hier angelegt hätte. Er solle ein Geständnis abgeben und die Schuld alleine auf sich nehmen. Markus H. muss außen vor bleiben. Man würde man sich auch um seine Familie kümmern. Am Schluss sagte er, dass Odin in schützen sollte. Daraufhin entschloss er sich zu dem Geständnis. Die Gesamtsituation zog ihn herunter und er hatte Angst um seine Familie.

Marc Wenske macht ihn auf die unterschiedlichen Aussagen der zwei Einlassungen aufmerksam. Er sagt, er hat die unterschiedlichen Sachverhalte nicht trennen können. Er hält ihm vor, dass er in seinem Geständnis einen Mord zugegeben hat und seine jetzige Wahrheit doch für ihn viel wichtiger gewesen wäre. Stephan Ernst begründet es damit, dass er zu dieser Zeit im Ausnahmezustand gewesen wäre. Nun ist der Oberstaatsanwalt Dieter Killmer mit seinen Fragen an der Reihe. Er glaubt ihm nicht, weil Stephan E. in seinem Geständnis den Sachverhalt mit vielen Details und mit viel Gefühl geschildert hat. Stephan Ernst erklärt, er hätte sich sein Geständnis aus mehreren Stücken ausgedacht; zum Beispiel die Motive, wie die Kölner Silvesternacht oder der Nizza-Anschlag. Dies sei nur ausgedacht gewesen. Der Ermittlungsrichter teilt ihm nochmals mit, dass er ihm nicht glaubt und dass dann seine Einlassung auch nichts bringt. Auch Rechtsanwalt Frank Hannig spricht ihn nochmal auf die Punkte an.

Anmerkung: Stephan Ernst scheint komplett blockiert zu sein. Er stiert nur noch seinen Verteidiger an.

Stephan Ernst meint, er hätte doch alle Fragen beantwortet. Auch der Oberstaatsanwalt Dieter Killmer belehrt ihn nochmals. Stephan Ernst unternimmt nochmals den Versuch sich zu erklären. Er fühlte sich überfordert und am Anfang der Haft ging es ihm schlecht. Jetzt, nach sechs Monaten, geht es ihm besser. Der Ermittlungsrichter möchte erneut von ihm wissen, warum er in seinem Geständnis einen Mord zugegeben hat. Dies beantwortet Stephan E. damit, dass ihm sein damaliger Rechtsanwalt Waldschmidt gesagt hat, dass ihm die Schuld zugeschoben wird, da seine DNA am Opfer gefunden wurde. Zusätzlich fühlte er sich durch den Ehrenkodex verpflichtet niemanden - auch nicht Markus H. - zu verraten. Er wollte ein Märtyrer sein. Er dachte auch, dass seine Kameraden ihn vorzeitig aus dem Knast holen. Nach dem zweiten Gespräch mit seinem damaligen Rechtsanwalt Waldschmidt glaubte er ihm nicht mehr. Er fühlte sich verarscht. Auf Befragen teilt er mit, dass er bei der Tat keine Handschuhe getragen hat, ob Markus H. welche getragen hat, weiß er nicht.

Anmerkung: Frage: Sind die Angeklagte bei ihrer Festnahme nicht auf Schmauchspuren untersucht worden?

Marc Wenske belehrt ihn nochmals, die Wahrheit zu sagen. Er glaubt ihm nicht. Und damit würde es beim dringendem Tatverdacht des Mordes an Dr. Lübcke bleiben. Es wird allseits besprochen, das Stephan Ernst sich mit seinem Rechtsanwalt Frank Hannig am nächsten Tag nochmals bespricht. Damit ist das Ende der Videovernehmung erreicht.

Der Verteidiger von Markus H., Dr. Björn Clemens widerspricht sofort dem Videobeweis. Das wird zu Protokoll genommen. Der Nebenklägerrechtsanwalt Ho. gibt bekannt, dass in den Abschriften an einer Stelle "Krankenhilfe" steht, gesagt wurde aber "Gefangenenhilfe". Dies würde auch Sinn machen, da die Gefangenenhilfe eine rechtsextreme Vereinigung ist. Rechtsanwalt Frank Hannig gibt zu dem Video eine Erklärung ab. Ihm war die Fragestellung für Stephan Ernst zu komplex. Er war schlicht überfordert. Er bittet diesen Umstand auch während der Befragung im Prozess zu berücksichtigen. Prof. Dr. Matt hält das Widerrufene für komplett falsch. Es erscheint ihm zu gekünstelt. Das damalige Geständnis war authentisch und es klang auch ehrlich. Weitere Fragen bleiben offen. Der Oberstaatsanwalt Dieter Killmer erklärt, dass die Vernehmung sehr seicht geführt wurde. Stephan E. war nicht bereit, Details zu schildern. Er war bemüht Antworten zu finden, aber nicht zu geben.

Dr. Björn Clemens beklagt die Fessellung des Beschuldigten während der Vernehmung und wie die Vernehmung gelenkt worden sei. Er hat viele Widersprüche festgestellt. Er unterstellt den Ermittlern, dass sie wollten, dass sein Mandant Markus H. im Verfahren bleibt; er sollte belastet werden. Er unterstellt weiter, dass Stephan E. Geschichten erzählt hat. Danach diskutiert er mit dem Vorsitzenden Richter, warum sein Mandant in Haft sitzt. Rechtsanwalt Mustafa Kaplan gibt ebenfalls eine Erklärung ab, dass man erst am Anfang der Beweisaufnahme ist.

Ende des Verhandlungstages 16:44 Uhr.


Bildquelle: Jan Huebner/ Pool; Bericht: Stefan Bisanz

Lübcke-Prozess: 2. Verhandlungstag – Videovernehmung von Stephan E.

18. Juni 2020, Beginn 10:09 Uhr.
Auch heute betritt der psychologische Gutachter wieder als erstes den Verhandlungssaal. Kurze Zeit später kommen nach und nach die anderen Verfahrensbeteiligten. Die Familie Lübcke betritt wieder im Trauermarsch den Saal. Um 10:03 Uhr wird der Angeklagte Markus H. zugeführt und bis auf das Waldgrüne Hemd, trägt er dieselbe Kleidung wie am ersten Verhandlungstag. Nur heute hat er die Kapuze nicht tief ins Gesicht gezogen. Nachdem er sich an seinen Platz begeben hat, lässt er sich frei fotografieren. Neu ist seine Frisur er trägt nun kein Haupthaar mehr sondern nahezu eine Glatze. Der Angeklagte Stephan E. wird 2 Minuten später zugeführt. Er trägt auch dieselbe Kleidung wie am 1. Verhandlungstag. E. sieht sehr müde und blass aus. Der Bereich der Zuschauer und der Journalisten ist voll besetzt. Die Angeklagten würdigen sich keines Blickes.

Der Rechtsanwalt K. erhält als Erster das Wort. Er stellt erneut den Antrag, dass sein Mandant den Vorsitzenden Richter S. ablehnt. Als Begründung nennt er Befangenheit, da der Vorsitzende Richter S. E. am ersten Verhandlungstag aufgefordert hat ein Geständnis abzugeben, da das Vorteile für ihn hätte. Rechtsanwalt K. gibt an, dass E. leicht beeinflussbar ist. Der Oberstaatsanwalt der Generalbundesanwaltschaft stellt fest, dass der Antrag von Rechtsanwalt K. nicht unverzüglich gestellt worden ist und daher abzulehnen ist. Der Nebenkläger Verteidiger Prof. Dr. M. schließt sich ausdrücklich dem Antrag der Generalbundesanwaltschaft an. Rechtsanwalt K. beantragt daraufhin eine Unterbrechung der Hauptverhandlung bis zur Entscheidung des Befangenheitsantrages. Diesen Antrag lehnt das Gericht ab. Dazu möchte K. eine Verfügung mit Beschluss. Es gibt eine fünfminütige Pause.

In der Pause spricht E. mit seinen Anwälten, H. liest und schaut sich nebenbei um. Er sitzt mit verschränkten Armen und lacht ab und zu vor sich hin.

Nach der Pause gibt das Gericht bekannt, dass der Antrag abgelehnt wird. Auch Rechtsanwältin SCH. hat Ablehnungsanträge gegenüber drei weiteren Richtern gestellt. Es erfolgt eine weitere Pause von ca. 5 Minuten. Rechtsanwalt K. möchte den Antrag von der Rechtsanwältin SCH. auch erhalten und zu diesen Stellung nehmen. Der Vorsitzende Richter teilt ihm mit, dass das unzulässig sei. Der Senat möchte nun in die Beweisaufnahme gehen und möchte hierzu ein Video vom Geständnis des E. vom 25. Juni 2019 zeigen. Hierzu widersetzt sich Rechtsanwalt K. vehement. Er gibt an, dass er davon nichts wusste. Der Vorsitzende Richter weisst darauf hin, dass der Fernseher und die Leinwand schon am 1. Verhandlungstag im Saal standen, so dass auch der Rechtsanwalt K. damit rechnen konnte, dass es die Videovernehmung seines Mandanten zu sehen gibt. Hierzu möchte der Rechtsanwalt K. einen weiteren Beschluss. Auch jetzt gibt es eine 5 Minuten Pause.

Nach der Pause beklagt die Rechtsanwältin SCH. die Position des Fernsehers. Sie kann das Gesicht von einem Richter nicht komplett sehen. Sie meint, sie hätte einen Anspruch darauf, dass sie Gestik und Mimik aller Verfahrensbeteiligter beobachten kann. Das Gericht und auch der Oberstaatsanwalt stellen fest, dass es diesen Anspruch nicht gibt. SCH. möchte, dass dieser Sachverhalt ins Protokoll aufgenommen wird. Das lehnt der Vorsitzende Richter wegen Unwichtigkeit ab. Daraufhin beantragte SCH. eine zehnminütige Pause zur Beratung mit ihren Mandanten. Diese Pause wird durchgeführt.

Anmerkung: in der Pause spricht Rechtsanwälten SCH. kein einziges Wort mit ihrem Mandanten. Während dieser Pause verlässt der irakische Nebenkläger E. den Gerichtssaal. Dazu muss er an dem Angeklagten H. vorbei. Dieser verfolgt ihn mit verächtlichem Blick.

Nach der Pause beantragt SCH. weiter, dass ihre Beanstandung nicht ins Protokoll genommen wurde, hierzu möchte sie einen Beschluss haben. Wiederum erfolgt eine circa 5 Minuten Pause. Der Angeklagte H. erfreut sich über dieses Kasper Theater. Das Gericht beschließt dass der Antrag von SCH abgelehnt wird. Nun meldet sich Rechtsanwalt H (Verteidiger von E.) zur Sache. Er hält das Video für nicht Vortragbar, da Belehrungsregeln gegenüber seinem Mandanten nicht eingehalten worden sind. Desweiteren sind Vernehmungsmethoden angewandt worden, die so nicht korrekt waren. Die Willenskraft des E. war durch Übermüdung und Einnahme von Medikamenten eingeschränkt.

Rechtsanwalt H. drängt darauf zuerst das Geständnis des Angeklagten E. vom 8. Januar 2020 vorm Ermittlungsrichter in den Prozess einzuführen. Bei dieser Vernehmung hat E. zugegeben am Tat Tag am Tatort gewesen zu sein, aber nicht gemordet zu haben. Rechtsanwalt H. beanstandet, dass die Reihenfolge durch den Senat andersherum vorgenommen wird. Der Senat begründet das mit der chronologischen Abfolge der Vernehmungen. H. ist damit nicht einverstanden und möchte dazu einen Beschluss. Auch dieser erfordert wiederum eine Pause von circa 5 Minuten.

Anmerkung: E. ist in sich gekehrt und ruhig. H. ist eher pro aktiv, macht auf schlau und lustig.

Nach der Pause erfolgt der Beschluss des Senats, dass die Reihenfolge wie vorgesehen bleibt. Nun wird das Video gezeigt. Gleich zu Anfang wird E. durch die anwesenden beiden Polizeibeamten ordnungsgemäß belehrt. Er wird auch darauf hingewiesen, dass er schon bei der Festnahme, als auch in der Justizvollzugsanstalt belehrt worden ist. Am Anfang gibt der Angeklagte E. seine Personalien an. Dies ist der volle Vor- und Zunahme, das Geburtsdatum, der Geburtsort sowie der Wohnort. Weiterhin sein ausgeübter Beruf vor der Festnahme, der Arbeitgeber und sein Familienstand, sowie Kinder. Der Tatvorwurf lautet auf Tötung des Dr. Walter Lübcke. E. wird aufgefordert seine Geschichte von Anfang an zu erzählen. E. beginnt im Jahr 2010.Er berichtet über seine Gruppen Erlebnisse in den Gruppen der Reichsbürger, der Nationalisten, der Freien Kameradschaft Kassel und der NPD.

Anmerkung: E. ist vorbestraft wegen versuchter Tötung aus Ausländerfeindlichen Gründen.

Er berichtet weiter dass er auch die Gruppe 18 (die 18 steht für Adolf Hitler, der 1. und 8. Buchstabe vom Alphabet) kannte. Mit denen wollte er aber nichts zu tun haben. E. drückt sich teilweise sehr gewählt aus und heult zwischendurch. Die Polizisten geben ihm ein Papiertaschentuch und loben seine gute Mitarbeit. Nach 2010, insbesondere nach einer Demonstration in Dortmund, wo es zu heftigen Ausschreitungen kam und er wiederum verurteilt wurde, wollte er sich 2011 zurückziehen und von der Rechten Szene lossagen.

Anmerkung: E. macht während der Vernehmung keinesfalls einen betäubten oder übermüdeten Eindruck. Er wirkt angestrengt und konzentriert. Auf Hinweise der Polizei oder Fragen reagiert er unverzüglich. Seine Gestik und Mimik ist nahezu parallel zu dem was er jeweils sagt. Ein Wasser welches ihm gereicht wird, öffnet er behutsam und kontrolliert damit nichts raus sprudelt.

Anmerkung: der Angeklagte H. hört sehr konzentriert und interessiert zu.

Anmerkung: Nachdem E. die ersten Minuten des Videos gesehen hat, reagiert er stark emotional und aufgewühlt. Daher beantragt der Rechtsanwalt K. eine Pause für E. Der Vorsitzende Richter S. fragt E direkt. Dieser lehnt eine Pause ab. Der Oberstaatsanwalt reicht dem Angeklagten E. Papiertaschentücher, da dieser geweint hat.

Bei der Vernehmung gibt E. niemanden Schuld, sondern nur sich selbst. Den Angeklagten H. hat er erst nach einigen Jahren bei seinem Arbeitgeber wieder getroffen. Dieser wurde dort durch eine Zeitarbeitsfirma eingesetzt. H. forderte E. auf bei ihm im Schützenverein in Sandershausen einzutreten. Hier hat er H. oft in seiner Freizeit wieder getroffen und sie haben wieder angefangen über politische Themen zu sprechen und so wurde E. durch H. wieder radikalisiert. Man war der Meinung, man muss sich als Deutscher vor den Einwanderern mit Waffen schützen. H. teilte E. mit, dass er wüsste wo man illegal Waffen besorgen kann. Entweder in Tschechien oder Frankreich oder auch auf einem Flohmarkt in den Messehallen in Kassel. H. hielt die Gespräche mit E. immer wieder am laufen. 2014 wurde es dann konkret. H. rief E. an und teilte ihm mit, es gebe eine Gelegenheit zum Kauf einer belgischen Schrotflinte. Das tat E. und bezahlte €800 für diese Flinte. Er legte sie dann zu Hause im Keller ab. Später hat er sie weiter verkauft. Er weiß, dass H. auch Waffen zu Hause hat, sowohl voll funktionsfähige, als auch Deko-Waffen. H. hat ihm auch die Munition besorgt Teilweise hat er diese auch selbst hergestellt. Später hat man sich auch mit einem Elmar getroffen, dieser Kontakt wurde über H. hergestellt. Elmar wohnt bei Höxter in einem großen Haus, inklusive Gaststätte, direkt an einer Bushaltestelle. Elmar besorgte H. Waffen. Unter anderem ein Gewehr Hornet, später auch eine 38-iger mit Munition. Für das Gewehr wurden € 850 bezahlt.

Danach bekam E. Kontakt zu Jens L. und Timo A. Die waren ebenfalls Arbeitskollegen von ihm bei der Firma Hü. Denen verkaufte er mehrere Waffen. Einerseits wollte er daran verdienen, andererseits wollte er, dass mehrere Kameraden bewaffnet sind. Der Angeklagte H. hatte Mitte 2015 aufgrund seines Zeitarbeitsvertrages bei der Firma Hü. wieder aufgehört.

Pause von 13:00 Uhr bis 14:11 Uhr.

Anmerkung: In der Pause scherzt H. mit seinem Anwalt Dr. C.

2015 hat E. mit H. eine Veranstaltung in Lohfelden besucht. Hier hat Dr. Walter Lübcke zum Thema der Flüchtlingsproblematik gesprochen. H. hat zeitweise mit seinem Handy gefilmt. Dr. Lübcke hat u.a. gesagt: " Wer diese Werte nicht vertritt, kann dieses Land jederzeit verlassen." Diese Aussage hat E. ungemein wütend gemacht. Hiernach hat er sich näher mit Dr. Lübcke befasst. Er hat über das Internet seine Privat Anschrift sowie seine Telefonnummer herausgefunden. Ab da hatte er ihn auf dem Schirm. E. teilte H. mit, dass man was (mit Lübcke) machen muss. Auch die Silvesternacht in Köln war für ihn eine große Initialzündung. Danach eine weitere; der LKW Anschlag in Nizza. (E. weint im Video). Zitat im Video: "Ich hätte es nicht tun dürfen." Die Videos zu dem Nizza-Anschlag, mit den Leichen und den Schreien musste er sich immer wieder angesehen, immer wieder. Zu diesem Zeitpunkt hat er den Entschluss gefasst dem Herrn Lübcke etwas an zu tun. Etwas mit Waffen oder anschreien oder einfach nur schlagen. E. gesteht, dass er viele Male am Privathaus war. Immer mit seinem Privat-Kfz, einem weißen Caddy und oftmals am Wochenende. Es hat ihn nicht mehr losgelassen. Es war für ihn fast manisch, so dass er dort immer wieder hin fuhr. Für alle Anschläge die auf der Welt passiert sind, hat er Dr. Lübcke verantwortlich gemacht. Die Observation hat er so durchgeführt, dass er sein Auto in der Nähe des Kindergarten abgestellt hat und dann einen Feldweg entlang gegangen ist. Einmal ist er auch nahezu an Herrn Lübke vorbeigegangen, als der gerade mit einem Nachbar am Gartenzaun sich unterhalten hatte. Daraufhin ging er den Berg hinauf und blieb über 3-4 Stunden dort oben, weil er so voller Hass war. Manchmal war er auch nachts da und hat direkt vor der Haustür von der Familie Lübcke gestanden.

Anmerkung: Warum es bei dieser gefährdete Person keine ordentlichen Sicherheitsmaßnahmen gab, wie zum Beispiel Kameras am Wohnhaus, ist mir schleierhaft.

E. war so oft da war, dass er auch um sein Haus gelaufen ist. E. wusste genau wo sein Garten ist und wo die Stühle stehen. 2017 war er zu einem Zeitpunkt, an einem Samstag Nachmittag da, diesmal mit einem anderen Kfz, einem weißen BMW, als er feststellte, dass Kirmes auf dem Turnplatz war. Seine Waffe ein 38-er Revolver hatte er dabei. Dr. Lübcke saß auf der Terrasse, er wollte aussteigen, schießen und weg. Da kam ihm die Idee ihn während der Kirmestage zu erschießen, weil dann die feinen "Leute" merken, dass auch um sie herum die Leute sterben und das sie das gleiche erleben wie bei Terroranschlägen. Zu diesem Zeitpunkt fasste er diesen Entschluss noch fester. 2018 fuhr er auch während der Kirmestage zum Haus der Familie L. Er hat sich so positioniert, dass er die Terrasse einsehen konnte und hat gewartet bis Dr. Walter Lübke auf die Terrasse kam. Er kam, hat ihn aber nicht gesehen, obwohl er nur 3 m von ihm entfernt war. Dr. Lübcke hat dort gesessen. Warum er nicht geschossen hat, kann er heute nicht sagen. Bis das Jahr zur Kirmes 2019 verstrich, war er ab und zu noch mal da, auch unter der Woche. Auch Anfang des Jahres 2019. Zu welchem genauen Datum die Kirmes stattfinden würde hat er sehr leicht raus gefunden. Das letzte Mal vor der Tat war er Anfang Mai 2019 vor Ort. Der definitive Entschluss für seine Tat waren die zwei Rucksacktouristen in Marokko. (E. weint im Video immer wieder) Diesen Touristen wurde der Kopf abgeschnitten und die Schreie hat er nicht mehr aus dem Kopf bekommen. Damit war die Tatausführung für ihn klar. E. ging in die konkrete Tat-Vorbereitung.

Pause: 15:20 bis 15:54 Uhr.

Am Freitag vor der Tat hatte er Urlaub, da der Donnerstag davor ein Feiertag war. Am Samstag war ihm klar, ich fahre hin, nicht mit der Absicht ihn zu erschießen. Damit hatte er sich aber selbst belogen. E. nahm sich die Waffe und fuhr zum Wohnort der Familie L. wollte mal schauen was dort so passiert. An diesem Tag ist er um 07:00 Uhr aufgestanden, hat gefrühstückt und dann am Haus gearbeitet (Bad Renovierung). Gegen 14/ 15:00 Uhr hat er sich auf die Terrasse gesetzt. Es stand für ihn fest, ich fahre hin. Die Waffe, eine 38-er Taurus, 2 Zoll Lauf, ein schwarzer Revolver mit fünf Schuss, war in seinem Büro. Seine Frau ist mit seiner Tochter gegen 18:00 Uhr aus dem Haus gegangen um an einer Veranstaltung ihrer Glaubensgemeinschaft teilzunehmen. So gegen 19:30 Uhr hat er das Haus verlassen. E. trug eine schwarze Cargohose, ein schwarz weißes Sweatshirt und schwarz rote Arbeitsschuhe (Größe 46), eine Umhängetasche aus Nylon mit Klettverschluss. Handschuhe trug er nicht. Sein Handy ließ er wegen der Ortungsmöglichkeit zu Hause. Gegen 20:30 Uhr ist er im Wohnort der Familie Lübcke angekommen. Bis ca. 23:00 Uhr hat er in der Nähe des Hauses gewartet. Gegen 23:05 Uhr ist er in Richtung Haus gegangen. Das Haus war mit zwei Strahlern hell beleuchtet. Er hat 20 Minuten vor Ort gewartet und sich gewünscht, dass Dr. Lübcke nicht erscheint. Dann hat er plötzlich doch Dr. Lübcke auf der Terrasse sitzen gesehen. Erkannt hat er ihn nur, weil er den Schein vom Display des Smartphones gesehen hat. Er ist auf dem Schotterweg von der Pferdekoppel bis zum Grundstück gegangen. E. ist der Meinung, dass Dr. Lübcke ihn nicht gesehen hat. E. hat kurz gezögert, doch dann ging alles sehr schnell. Er ist die Wiese links lang gelaufen, die Mauer hoch und hielt die Waffe in der rechten Hand. Der Hammer war vorgespannt und hat Dr. Lübcke aus 1,5 m direkt in den Kopf geschossen. Es ging so schnell, dass Dr. Lübcke vielleicht noch seinen Schatten gesehen hat, aber seinen Kopf nicht mehr zu ihm drehen konnte. Danach ist E. denselben Weg zurück gelaufen. Er ist gerannt, als ihm auf dem Weg zurück drei Personen (zwei weiblich, eins männlich) entgegengekommen sind, ist der kurz gegangen, danach aber wieder gelaufen. Bis zu seinem Auto. Mit seinem Auto ist er dann über einen Weg der nur für Forstwirtschaftliche Zwecke erlaubt war, zurück gefahren. Er fuhr ziemlich zügig. Zu Hause hat er das Auto vor dem Haus abgestellt und ist hoch um die Waffe wieder in seinem Schrank im Büro zu legen. E. hat sich ausgezogen und dann geduscht und sich schlafen gelegt. Davon ist seine Frau wach geworden. Am nächsten Tag hat er über sein Smartphone erfahren, dass Dr. Lübcke gestorben ist. Sein erster Gedanke war: "Hättest Du es doch nie gemacht." "Was hast du getan?". "Du kannst es nicht rückgängig machen." Am Sonntag war er zwischen 10:00 und 12:00 Uhr mit seinem Sohn zum Bogenschießen, danach sind sie einen Hamburger essen gegangen.

Anmerkung: Familie Lübcke schaut sich das Video komplett mit an. Sie zeigen kaum sichtbare Reaktionen. Das kann auch daran liegen, dass sie das Video schon vorher mehrmals, auch zur Vorbereitung für den Prozess, gesehen haben.

Irgendwie kam es E. am Tag nach Tat so wie vor wie immer. Er ist ganz normal zur Arbeit gegangen. Seine Waffen hatte er alle ins Auto gepackt und hat sie während einer Nachtschicht (20:30 Uhr bis 6:00 Uhr) bei seinem Arbeitgeber Hü. auf dem Grundstück vergraben. Er hatte gegen 2:00 Uhr eine Pause, so dass er mit einer Schaufel zu der Stelle gegangen ist, die er vorher ausgesucht hatte. Er schaufelte etwa ein Loch 1 m mal 50 cm und ca. 60-70 cm tiefes Loch.

Pause von 16:52 Uhr bis 16:07 Uhr.

Seine sonstigen Tatutensilien, die Tasche usw. hat er in den Wagen seines Schwiegervaters (Škoda Octavia) gelegt und das Auto auf einem Parkplatz abgestellt. Seine Tatkleidung hat er zerrissen und in einem blauen Sack gesteckt, den er dann in einen Müllcontainer auf dem Gelände seines Arbeitgebers Hü. geworfen hat. Er hat sich schuldig gefühlt. Die Tatwaffe hatte er von Elmar 2016 gekauft. Entweder bei ihm zu Hause oder auf dem Flohmarkt. Für € 1100,00, inklusive 50 Schuss Hohlspitzmunition. Mit dieser Waffe hat er zwei Probeschießen durchgeführt.

Anmerkung: Die vernehmenden Polizeibeamten möchten von E. genau wissen, wie er die Tathandlung und die Schussszene durchgeführt hat. Hierzu begibt. sich E. außerhalb des Filmbereichs der Kamera, so dass man es nicht sehen kann.

Auch ein Alibi hat er sich besorgt, er hat seinen Kollegen H. angestiftet, damit der ihm für die Zeit Samstag von 21:30 Uhr bis 0:00 Uhr ein Alibi gibt. Man hätte sich auf ein Bier am Aue Bad getroffen. H. wusste nichts von seinem Vorhaben. E. hatte H. nur Andeutungen zu seiner Tat gemacht. Einer Partei gehörte er zu dieser Zeit nicht an. Früher war er bei der NPD. Als Messenger hat er WhatsApp und Threema genutzt. Sein Passwort auf dem PC im Büro lautet German. Der Angeklagte H. hatte ihm Threema als Messenger empfohlen. H. war sehr auf Sicherheit bedacht. Auf dem PC ist noch ein besonders gesicherten Bereich, hierzu möchte die Polizei ebenfalls das Passwort haben. E. erklärt aufwändig wie es sich damit verhält. E. gibt an, dass sich auf diesen Dateien nichts besonderes befindet.

Anmerkung: Rechtsanwalt K. spielt ausschließlich an seinem Handy rum und macht einen sehr desinteressierten Eindruck. H. spricht während des Ablaufs ab und zu mit seinem Verteidiger.

E. teilt im Video mit, dass es ihm unendlich leid tut was er getan hat, er bereut es. Dass ein Mensch sterben muss nur weil er die falschen Worte gewählt hat (dazu bezieht er sich auf die Rede von 2015 zur Flüchtlingsproblematik in Deutschland). Es tut ihm leid, dass er der Familie Lübcke einen lieben Menschen genommen hat. Es ist unverzeihlich, sagt er. Niemand sollte für die Worte die er gesagt hat sterben müssen. E. wurde als Beschuldigter vernommen. Die Vernehmungsdauer gemäß Video dauerte ca. 4 Stunden.

Nach Beendigung der Sichtung des Videos möchte die Verteidigung erst am nächsten Hauptverhandlungstag ihre Stellungnahmen hierzu abgeben. Der Nebenkläger Vertreter der Familie Lübcke Prof. Dr. M. möchte jetzt eine Stellungnahme abgeben. Er betont, dass er das Video als Beweis für glaubwürdig hält und bedauert, dass E. seit Januar/ Februar 2020 eine Lügengeschichte der Wahrheit vorzieht. Er hat hier zu drei Fragen:
1. Wie kam die DNA von E. an das Hemd von Dr. Lübke und warum berührte E. ihn noch kurz?
2. Wie erklärt sich E., dass es Zeugen gibt, die zwei Autos am Tatort gesehen haben?
3. Wie erklärt. E. die gleichzeitige Daten-Löschung bei beiden Angeklagten ?

Zum Schluss dieses Verhandlungstages wird der Antrag des Verteidigers Dr. C. auf Unterbrechung der Hauptverhandlung, weil seine Sicherheit nicht gewährleistet ist, durch den Senat abgelehnt.

Die Verhandlung wird vertagt auf den 30.6.2020 10:00 Uhr.
Ende der Verhandlung 18:24 Uhr


Bildquelle: Frank Röth / F.A.Z./ Pool; Bericht: Stefan Bisanz

Lübcke-Prozess: 1. Verhandlungstag – Befangenheitsanträge usw.

Angesichts der Corona-Schutzmaßnahmen können bei weitem nicht alle Journalisten, die über den Prozess berichten wollen, einen Platz auf der Pressetribüne finden. Es gab ein ausführliches Akkreditierungsverfahren für die Medienvertreter. 200 Journalisten haben sich angemeldet. 19 davon haben einen Platz im Gerichtssaal erhalten! Sie sitzen auf einer Empore oberhalb des Gerichtssaals und der Öffentlichkeit. Für Medienvertreter, die keinen Platz auf der Pressetribüne bekommen haben, steht ein Raum mit insgesamt 41 Plätzen zur Verfügung. Dort können sie dank einer Tonübertragung der Verhandlung folgen.

Das Foto zeigt den Gerichtssaal. Im hinteren Bereich - an der Wand sitzen die fünf Richter des 5. Strafsenats (Staatsschutz), links davon die zwei Vertretungsrichter, rechts außen sitzt der Protokollführer.

In der ersten Reihe sitzen – von links nach rechts: der Angeklagte Stephan E. mit seinen beiden Verteidigern K. und H. und zusätzlich ein Justizwachtmeister. Die zweite Reihe von links ist leer. Die dritte Reihe wird belegt durch den Angeklagten Markus H. mit seinen beiden Verteidigern Sch. und Dr. C. und einem Angestellten der Justizwachtmeisterei. In der Mitte befindet sich der Zeugentisch. In der zweiten Reihe von rechts sitzt Familie Lübcke (die Ehefrau mit den beiden Söhnen) und der Nebenklägerverteidiger Prof Dr. M., zusätzlich sitzt dort der psychologische Sachverständige. Ganz rechts sitzen vorne die beiden Staatsanwälte der Bundesgeneralstaatsanwaltschaft, daneben der Nebenklägerverteidiger und der irakische Nebenkläger E., sowie der Dolmetscher.

Zuerst betritt der psychologische Sachverständige den Saal. Es folgen die beiden Staatsanwälte der Generalbundesanwaltschaft. Beide tragen ihre karmesinroten Roben. Dann betritt den Saal der Verteidiger K. des Angeklagten Stephan E., danach kommt Familie Lübcke mit ihrem Nebenklägeranwalt Prof. Dr. M. Die Familie ist fast komplett in schwarz gekleidet. Sie schreitet bedächtig wie bei einem Trauermarsch mit ernstem Gesichtsausdruck durch den Saal. Die Richter betreten den Gerichtssaal um sich an ihrem Arbeitsplatz einzurichten. Zunächst werden Bücher ausgepackt und Laptops eingerichtet.

Um 10:08 Uhr betritt Markus H. in Handschellen den Saal - begleitet durch zwei Justizwachtmeister. Markus H. ist ca. 178 cm groß, glatzköpfig, trägt einen Kinnbart, hat eine bullige Gestalt und macht einen übergewichtigen Eindruck. Er trägt eine braune Cordhose und ein graues Poloshirt (welches schon mehrfach getragen worden ist) sowie einen Hoodie. Die Kapuze ist über den Kopf gezogen. Später nimmt er die Kapuze ab, so dass seine helle Hautfarbe zu sehen ist. Zum Schutz vor den Fotografen hält er sich einen DIN-A4-Ordner vor das Gesicht. Die Handschellen werden ihm kurz vor Prozessbeginn abgenommen. 2 Minuten später betritt Stephan E. den Saal. Er ist eine stattliche Gestalt, trägt einen schwarzen Blazer, welcher am untersten Knopf zugeknöpft ist; ein weißes Hemd ohne Krawatte, schwarze Hose, schwarze Schuhe. Seine Haare sind kurz und gepflegt. Er versteckt sein Gesicht nicht und auch bei ihm ist die helle Hautfarbe zu sehen. Die Kleidung wirkt insgesamt eine Nummer zu groß; entweder hat er in Untersuchungshaft abgenommen oder in der Anstaltskleiderkammer ist etwas bei der Bestellung schief gelaufen.

Nachdem der Vorsitzende Richter S. den Prozess eröffnet hat werden zuallererst die Personalien der beiden Angeklagten aufgenommen. Danach möchte der Senat den Prozess beginnen. Dies wird unterbrochen weil der Rechtsanwalt K. von Stefan E. Anträge stellt. Der erste Antrag ist ein Ablehnungsantrag des Vorsitzenden Richters S. wegen Befangenheit. Im zweiten beantragt er, das die Rechtsanwältin Sch. des Angeklagten H. als Pflichtverteidigerin auszuschließen ist. Ebenso ist der zweite Verteidiger Dr. C. auszuschließen. Im vierten Antrag fordert er eine Aussetzung der Hauptverhandlung.

Sein Mandant E. hegt Zweifel am Vorsitzenden Richter S., weil er die Rechtsanwältin Sch. als Verteidigerin des Angeklagten H. zugelassen hat. Die Verteidigerin war schon vorher in diesen Fall involviert und hätte deshalb nicht als Pflichtverteidigerin bestellt werden dürfen. Er hält den Vorsitzenden Richter für voreingenommen. Als weiteren Grund gibt er an, dass nur 32 Hauptverhandlungstage angesetzt sind. Dies hält die Verteidigung und der Angeklagte E. für zu wenig. H. beantragt, dass ihm ein dritter Pflichtverteidiger zur Seite gestellt wird. Der Generalbundesanwalt hatte diesen Antrag bereits abgelehnt. Das Gericht hat hier das Ermessen wie viele Pflichtverteidiger dem Angeklagten beigestellt werden. Auch diesen Antrag hat das Gericht bereits am 4.6.2020 abgelehnt.

Anmerkung: Familie L. hört bedächtig zu. Der Angeklagte H. versucht zu folgen, der Angeklagte E. ist konzentriert.

Die vorläufige Festnahme von Stephan E. war am 15. Juni 2020.

Anmerkung: Der Strafsenat ist von der Fülle der Anträge nicht begeistert, die Gesichtsausdrücke zeigen dies deutlich, es hören aber alle konzentriert zu.

Um 10:43 Uhr stellt Rechtsanwalt H. (Verteidiger von E.) einen weiteren Aussetzungsantrag der Hauptverhandlung. Er begründet diesen mit dem ungenügenden Infektionsschutz vor und während der Hauptverhandlung. Hierzu schlägt er die Auswahl eines größeren Raumes vor. Er hält die Behandlung der Presse und der Zuschauer für eine Teilnahme an diesem Prozess für unwürdig. (Während der Ausführungen hustet der Anwalt plakativ) Weiterhin beantragt er bei Gericht die Einsetzung einer Hilfsperson zur Aktendurchsicht, auch während des laufenden Verhandlungstages. Auch dieser Antrag wurde schon einmal wegen Corona abgelehnt. Desweiteren bemängelt er die Weitergabe von Informationen. Seine Erkenntnisse erhält er überwiegend von den Medien und nicht vom Gericht.

Pause: 10:59 Uhr bis 11:16 Uhr. Familie L. verlässt den Saal, die Angeklagten nicht. E. bespricht sich, wie auch H., mit seinen Anwälten.

Anmerkung: H. missbilligt die o.a. Anträge von E..

Nach der Pause stellt die Verteidigerin Sch. den Antrag auf Aussetzung der Hauptverhandlung oder auf eine dreiwöchige Pause, weil ihr eine komplette Akteneinsicht erst ab 20. Mai möglich war. Sie wurde erst am 14. Mai beigeordnet. In der Kürze der Zeit war es ihr nicht möglich sich vorzubereiten. Rechtsanwalt Dr. C. schließt sich ihrem Antrag an. Auch ihm war es nicht möglich sich ordentlich vorzubereiten. Desweiteren teilt er mit, dass es in der Nacht vor diesem Prozesstag einen Farbanschlag mit Bezug auf diesen Prozess auf sein Büro gegeben hat. Er beantragt, dass er vor jedem Prozesstag von Mitternacht bis 6:00 Uhr durch das Polizeipräsidium Düsseldorf geschützt wird. Er hält es für ausgeschlossen, dass das Verfahren unter diesen Umständen fortgesetzt werden kann. Verteidigerin Sch. beantragt weiter, dass das gesamte Verfahren in Ton und Bild aufgezeichnet wird. Sie möchte mindestens ein wörtliches Protokoll. Rechtsanwalt Dr. C. beantragt das Verfahren gegen H. einzustellen und daher erst gar nicht die Anklage gegen seinen Mandanten zu verlesen. Der Haftbefehl ist unverzüglich auszusetzen. Es kann kein faires Verfahren geben, da es suggestive Ermittlungen, zum Beispiel Fragen an E. in Bezug auf H., gegeben hat. Die Presse habe seinen Angeklagten schon vorab verurteilt. Weiterhin sind Teile der Akten durch die Generalbundesanwaltschaft öffentlich gemacht worden.

Anmerkung: Die Anklageschrift beinhaltet ca. 322 Seiten, das gesamte Volumen beläuft sich auf ca. 90.000 Seiten/232 Aktenordner.

Unter anderem wurde ebenfalls bekannt dass Frau D., die Mutter der gemeinsamen Tochter des Angeklagten E. ihn politisch schwer belastet. Sie bezeichnet ihn als "gefühlslosen Nazi". Um die Tochter gibt es einen Kinderrechtsstreit. Der Verteidiger bemängelt auch, dass der Haftbeschluss der Generalbundesanwaltschaft auf deren Internetseite eingesehen werden konnte. Dort gibt es eine Entscheidungsdatenbank. Es waren ca. 30 Seiten einsehbar.

Anmerkung: Bei der Beobachtung der beiden Angeklagten stellt sich mir die Frage: Wer ist wer? Es mutet an, dass nicht E. der Haupttäter ist, sondern eher H. Er scheint der "radikale Denker" und der "geistige Vater" der Tat zu sein. Das wird im Laufe des Prozesses sicher noch ausführlich beleuchtet. Klar ist, dass mutmaßlich E. geschossen haben soll. Weiterhin bedenklich ist, dass diese lang geplante Tat über mehrere Jahre, ohne dass es die Sicherheitsbehörden bemerkt haben, durchgeführt werden konnte. Im Prozess selbst macht H. den entspannteren Eindruck. E. ist hoch konzentriert und angestrengt. H. hat seine Gewieftheit schon bei der Verlängerung seiner Waffenbesitzkarte bewiesen.

Pause: 12:35 Uhr bis 12:49 Uhr. Familie L. verlässt den Saal. E. sitzt ohne seine Anwälte auf dem Stuhl. H. spricht entspannt mit seiner Verteidigerin Sch. E. macht das Verfahren zu schaffen. Er wirkt unentspannt und stiert nachdenklich und orientierungslos in den Saal.

11:50 Uhr Nach der Pause gibt Oberstaatsanwalt K. eine Stellungnahme zu den gestellten Anträgen der Verteidigung ab. Alle Anträge werden abzulehnen. Er führt dazu weiter aus (Prof. Dr. M. Nebenklägervertreter der Familie Lübcke nickt zustimmend). Der Oberstaatsanwalt stellt fest, dass die vorliegende Aktenfülle bei einem Staatsschutzverfahren nicht ungewöhnlich ist. Auch das Corona-Argument zählt nicht, da Maßnahmen getroffen wurden, die einen höheren Schutz erwirken und er festgestellt hat, dass die Verteidigerpartei selber Vorsichtsmaßnahmen außerhalb des Gerichts außer Acht lässt. Eine Vorverurteilung sieht er nicht, da der Senat damit professionell umgehen kann. Zumal dem Senat jegliche Inhalte auch über die Akten vorliegen. Auch der Nebenklägerverteidiger Rechtsanwalt H. lehnt die Anträge ab, obwohl er sich einen größeren Saal gewünscht hätte. Der Nebenklägerverteidiger Prof. Dr. M. für die Familie L., erklärt, dass es für die Familienangehörigen schwer zu ertragen ist, in dieser Situation solch haltlose Anträge hören zu müssen. Sie sind alle abzulehnen und das wüßten die Verteidiger auch. Er unterstellt ihnen Absicht.

Anmerkung: E. folgt dem emotionslos, H. folgt aufmerksam und verzieht mehrfach das Gesicht. Rechtsanwältin Sch. ebenfalls.

Pause: 13:12 Uhr - 14:38 Uhr.

Nach der Pause gibt der Vorsitzende Richter S. bekannt, dass der Befangenheitsantrag gegen ihn später entschieden wird. Andere Anträge wurden abgelehnt oder die Entscheidung dazu vertagt. Gegen 15:05 Uhr kann nun endlich die Anklage durch die Generalbundesanwaltschaft verlesen werden.

E. wird wegen Verstoß gegen das Waffengesetz, das Kriegswaffenkontrollgesetz, sowie Mord und versuchten Mordes angeklagt. Ihm wird eine rassistische Grundhaltung unterstellt. Er zeigt eine Bereitschaft zur schweren Gewalt. E. hat seine Waffen, unter anderem die Lübcke Waffe, von H. gekauft.

H. wird wegen Verstoß gegen das Waffengesetz und Beihilfe zum Mord, hier psychische Beihilfe zum Mord angeklagt.

Anmerkung: H. liest die Anklage mit und reagiert je nach Lage. E. ist quasi bewegungslos. Es gibt keinerlei Kontakt zwischen den beiden, nicht einmal Augenkontakt.

Der Tatort war in Wolfhagen–Istha. Die Ausspähung des Tatortes erfolgte ab 2017, unter anderem mit einer Wärmebildkamera. Der Tag der Tat war Samstag der 1. Juni 2019 zwischen 22:30 Uhr und 22:50 Uhr. Das Opfer Dr. Walter Lübcke saß, eine Zigarette rauchend, auf seiner Terrasse. Er hantierte mit seinem Handy. Der Täter wollte schon gehen, da er dachte Dr. Lübcke würde an diesem Abend nicht auf die Terrasse kommen, sah aber dann doch noch den Lichtschein vom Display des Handys. Er benutzte einem 38er Revolver Rossi und schoss dem Opfer mit einem Schuss in den Kopf. Der Todeszeitpunkt war am 2. Juni 2019 um 2:45 Uhr. Bevor E. den Tatort verließ berührte er Dr. Lübcke noch kurz. Zu Hause löschte er alle Computerdateien die einen Zusammenhang zum Opfer belegen konnten, duschte und legte sich schlafen. E. informierte H. nicht konkret über die Tat, ließ ihn aber wissen, dass etwas gegen Dr. Lübcke getan werden müsse. H. nahm das billigend in Kauf und bestärkte E. in seinem Vorhaben mit Zuspruch. Beide besuchten gemeinsam rechtsorientierte Veranstaltungen. Auch gingen sie mehrfach gemeinsam zum Schießtraining. E. trat auf Geheiß von H. in dessen Schützenverein ein.

Die Generalbundesanwaltschaft gibt bekannt, dass alle Voraussetzungen für eine Sicherungsverwahrung von E. vorliegen.

Der Vorsitzende Richter S. teilt mit, dass die Anklageschrift zugelassen wurde. Verständigungsgespräche haben nicht stattgefunden. E. wurde am 15. Juni 2019 festgenommen und ist seit dem 16.6.2019 in Untersuchungshaft. H. wurde am 26. Juni 2019 festgenommen und befindet sich seit dem 27.6.2019 in Untersuchungshaft. Der Vorsitzende Richter S. belehrt beide Angeklagten, das sich ein in Reue geprägtes Geständnis immer positiv auswirkt und sie in dieser Sache nicht auf ihre Anwälte, sondern auf ihn hören sollten.

Um 15:25 Uhr gibt Rechtsanwalt Dr. C. ein Eingangsstatement ab. Er missbilligt die Formulierungen der Generalbundesanwaltschaft in der Anklageschrift, insbesondere, dass die politische Einstellung von H. erwähnt wird. Das psychologische Gutachten hat ergeben, dass H. für E. eher ein Kollege ist und dass E. ein Einzelgänger sei.

Ende des 1. Verhandlungstages um 15:45 Uhr.


Bildquelle: OLG Frankfurt am Main; Bericht: Stefan Bisanz

Sicherheitspräsenz – für eine „Sichere Stadt“

Es gibt keinen ernsthaften Zweifel daran, dass die Präsenz von Sicherheitskräften im öffentlichen Raum eine präventive Wirkung hat – egal, ob es sich dabei um Polizeikräfte, die städtischen Ordnungsämter oder um private Sicherheitsunternehmen handelt. Deshalb sind hier in Köln und in der Region die Mitarbeiter der Ordnungsdienste inzwischen flächendeckend in der ganzen Stadt unterwegs; zum Teil bilden diese Kräfte sogar gemischte Doppelstreifen mit Kollegen der Polizei. Das Präsenz-Konzept stärkt das Sicherheitsgefühl der Bürger, und das nicht nur in der City, sondern auch in den Stadtteilen. Beispielsweise hilft dieser Ansatz gegen aggressives Betteln. Auch qualifizierte private Sicherheitsunternehmen sind ein wichtiger Baustein eines Modells „Sichere Stadt“ sein.

Es ist nicht zu unterschätzen, welche Bedeutung das Thema Sicherheit auch als Standort-Faktor für die Wirtschaft im Kammerbezirk der IHK Köln hat. Seit 2017 gibt es dazu sogar einen eigenen Arbeitskreis „Wirtschaft und Sicherheit“, in dem Fachleute aus Unternehmen sich darüber abstimmen, wie hier positive Akzente aus der Wirtschaft gesetzt werden können.

Sicherheit – nah am Bürger

Doch letztlich ist es natürlich eine ordnungspolitische Aufgabe, für mehr Präsenz von Sicherheitskräften im Stadtbild zu sorgen. Wir begrüßen es daher als Vertreter der Wirtschaft, dass in unserer Region das Konzept des „Community Policing“ umgesetzt wird. Kernthese dieses Ansatzes: Je näher behördliche oder private Sicherheitskräfte am Bürger ist, um so mehr fühlen die Menschen sich und ihre Sorgen ernst genommen. Das schafft Vertrauen. Das schafft Glaubwürdigkeit. Das wirkt deeskalierend. Das nützt damit auch der Wirtschaft im IHK-Bezirk Köln.

Ins Personal investieren

Um diese Aufgaben flächendeckend umsetzen zu können, bedarf es jedoch einer ausreichenden Personalstärke. Darum war es in den vergangenen Jahren leider schlecht bestellt. Doch zum Glück ist inzwischen von den Verantwortlichen erkannt worden, dass die Polizei sich nicht aus der Fläche verabschieden darf und dafür eine entsprechende personelle Ausstattung vorhanden sein muss. Wir als Wirtschaft fordern daher, noch stärker in diesem Bereich zu investieren.

Schließlich geht es um Langfristigkeit und Konsequenz. Denn nur durch konsequente, kontinuierliche und glaubwürdige Sicherheitspolitik lässt sich der Traum von einer „Sicheren Stadt“ auch verwirklichen. Das umzusetzen, ist eine Aufgabe der Politik. Doch es scheint inzwischen auch dort angekommen zu sein, dass der Erfolg solcher Maßnahmen davon abhängig ist, dass man sie langfristig anlegt. Wir als NewKammer Initiative bleiben an diesem Thema dran. Versprochen!

Verantwortungsgefühl für den Stadtteil zeigen

Wer die gesellschaftspolitischen Umfragen bundesweit verfolgt, wird leider feststellen müssen, dass es einen deutlichen Anstieg der Klagen über den Verlust des subjektiven Sicherheitsgefühls vieler Menschen gibt. In Bussen genauso wie in Parks und bestimmten Stadtbezirken. Oft deckt sich das zwar nicht mit den Kriminalitätsstatistiken. Jedoch müssen wir solche Bedenken und Sorgen viel ernster nehmen als bisher. Das gilt für die Städte Köln und Leverkusen, die Region und auch für den Rest der Republik.

Bei der Gründung des Arbeitskreises Wirtschaft und Sicherheit der IHK Köln im Jahr 2017 hatten wir genau das im Blick. Denn wir wissen: Sicherheit ist ein nicht zu unterschätzender Standort-Faktor für die Wirtschaft in unserer Region. Und wir möchten dieses wichtige Thema auch in die Vollversammlung der IHK Köln bringen, damit sich die politisch Verantwortlichen dieses Themas in Zukunft deutlich stärker annehmen, als das bisher der Fall ist!

Bildung sozialer Brennpunkte stoppen

Fortschritte ließen sich schon im Kleinen erzielen. Das subjektive Sicherheitsgefühl jedes Einzelnen ließe sich bereits dann verbessern, wenn Verantwortlichkeit für das persönliche Umfeld bei jedem Bürger einen höheren Stellenwert genießen würde. Denn soziale Kontrolle im positiven Sinne setzt voraus, dass die Anwohner sich für ihr Umfeld auch mitverantwortlich fühlen – und im Fall des Falles die Zivilcourage aufbringen, dafür einzustehen. Wir glauben: Die Förderung der persönlichen Identifikation mit dem Lebensgebiet fördert die Bereitschaft zur Verantwortung. Dabei müssen wir aber die soziale Balance wahren. Wer die Gettoisierung und Isolation sozialer Gruppen nicht stoppt, fördert, dass sich dort soziale Brennpunkte ausbilden.

In der Soziologie gibt es zu dieser Problemlage seit den 1980er-Jahren die Theorie der „zerbrochenen Fenster“. Kernthese: Wird eine zerbrochene Fensterscheibe in einem Stadtviertel nicht umgehend repariert, kann das weitere Zerstörungen und letztlich einen Verfall der Sitten zur Folge haben – mit dem Ergebnis, dass die Menschen sich in ihr engstes Umfeld zurückziehen und dem Mob den öffentlichen Raum überlassen. Räumliche und soziale Verwahrlosung sind somit Symptome für den Zusammenbruch grundlegender Standards zwischenmenschlichen Verhaltens. Studien haben zudem ergeben, dass instand- und reingehaltene Flächen und Gebäude von den Menschen als sichere Orte empfunden werden.

Auch die Wirtschaft in der Region will mithelfen

Es liegt also an jedem Einzelnen, etwas für das subjektive Sicherheitsgefühl der Menschen zu tun. Es bedarf dazu schlichtweg mehr Verantwortungsgefühl. Auch die Wirtschaft in der Region will und muss bei diesem Prozess mitarbeiten. In unserem Arbeitskreis beraten Sicherheitsverantwortliche aus Wirtschaftsunternehmen und Vertreter der Sicherheitswirtschaft, wie sich Sicherheits- und Ordnungsprobleme in unserem Kammerbezirk beheben lassen. Zurzeit erarbeiten wir Hilfestellungen für den Handel und die Wirtschaft und bieten uns als kompetente Ansprechpartner zu allen Facetten des Themas an. Doch das soll und kann im Interesse unserer Region nur ein Anfang sein, und im Rahmen der NewKammer Initiative können wir das so relevante Thema für unsere Region noch stärker forcieren. Deshalb: Wählen Sie uns!

BVB-Attentat: Fünfter Verhandlungstag | Aussage des BVB-Profis Marc Bartra

Am heutigen 29. Januar 2018 ist das Interesse der Öffentlichkeit besonders groß, 40 Journalisten und 20 Zuschauer befinden sich im Saal. Grund dafür sind die angekündigten Aussagen der BVB-Spieler Marc Bartra und Pierre-Emerick Aubameyang.

Befragung von Marc Bartra

Zunächst wird Marc Bartra befragt, der von seinem Anwalt und einer Dolmetscherin begleitet wird. Sein Rechtsanwalt erklärt jedoch vorab, dass sein Mandant ursprünglich nicht zum Prozess erscheinen wollte, als er erfuhr, dass auch der Täter anwesend sein sollte.

Weil dies für ihn ein echter Schock gewesen sei und der Prozess eine hohe psychische Belastung darstelle, bittet der Rechtsanwalt, ob man auf eine Befragung des Spieles verzichten und er eine schriftliche Erklärung abgeben könne. Der Verlesung stimmen alle Parteien zu, Fragen wird der Fußballprofi später dennoch beantworten.

BVB-Attentat: Fünfter Verhandlungstag | Aussage des BVB-Profis Marc Bartra

In der nun folgenden schriftlichen Erklärung wird die Situation im Bus beim Anschlag geschildert. Es herrschte Todesangst Panik und Geschrei. Die Spieler warfen sich auf den Fußboden.

Seit dem Anschlag habe Marc Bartra Schlafprobleme und Konzentrations-schwierigkeiten. Erst habe er vier Wochen nicht trainiert und sei für sieben bis acht Spiele ausgefallen. Der Tag des Anschlages sei der schlimmste Tag in seinem Leben, er leide noch heute und habe Albträume – der Anschlag habe sein Leben verändert, denn bleibende Schäden sind bis jetzt noch vorhanden. So kann er den rechten Arm nicht ganz strecken.

Während der Verlesung sitzt der Angeklagte ruhig auf seinem Stuhl, hat allerdings die Augen ständig geschlossen.

Nun übernimmt die Staatsanwaltschaft und erkundigt sich, ob der Anschlag immer noch Gespräch in der Mannschaft sei, was der Zeuge bejaht.

Die Mannschaft habe etliche Monate gebraucht, um das Geschehene zu verkraften.

Späterhin fragt der Verteidiger Marc Bartra, ob er denn wüsste, aus welchem Glas die Fensterscheiben im Bus seien. Dieser sagt, er sei Fußballer und müsse nicht wissen, welches Glas im Bus verbaut sei.

Hiernach greift der Angeklagte zum Mikrofon und entschuldigt sich persönlich bei Marc Bartra, während dieser in die entgegengesetzte Richtung und die Entschuldigung nicht hören will. Damit endet seine Vernehmung nach einer halben Stunde.

Befragung des Unfallchirurgen

Der Spieler Pierre-Emerick Aubameyang fehlt heute, entschuldigt durch ein ärztliches Attest.

Als nächster Zeuge wird Unfallchirurg Dr. Ralf S. gehört, der Marc Bartra operiert hat. Er bestätigt, dass die Wunde durch einen Gegenstand verursacht worden ist.

Wohingegen die Verteidigung wissen möchte, ob der Handbruch nicht auch durch den Sturz auf den Bus-Fußboden hätte verursacht werden können – und das wird durch den Unfallarzt klar verneint – erkundigt sich die Staatsanwaltschaft, ob die Verletzung auch hätte tödlich sein können, wenn ein Metallstift beispielsweise den Kopf getroffen hätte. Dies wird klar bejaht.

Nach einer Verhandlungspause gibt der Verteidiger Carl H. eine Erklärung gemäß Paragraf 275 Strafprozessordnung ab, und beschuldigt darin den Zeugen und BKA-Beamten Timo S., eine Falschaussage getätigt zu haben. Er habe seinen Kontakt zur Staatsanwaltschaft nicht vollständig angegeben.

Abschließend wird ein weiterer BKA-Beamter befragt, Ronald S. Inhaltlich geht es um die Beschaffung und Zusammensetzung der Sprengvorrichtungen. Es wird genau beschrieben, an welchen Tagen welche Teile zu welchen Preisen – zum Beispiel Antennenschaltstufen, Basisempfangsmodule, Schimmelentferner und Metallgliederketten – gekauft worden sind.


Bildmotiv: Stellplatz des BVB-Bus und Tatort | Urheber des Bildes: Stefan Bisanz

BVB-Attentat: Vierter Verhandlungstag

Der vierte Verhandlungstag am 25. Januar beginnt 10:15 Uhr in Anwesenheit von zwei Journalisten und vier Zuschauern.

Der Rechtsanwalt von Sergej W. gibt zunächst bekannt, dass sein Mandant sich erst nach der Karnevalswoche zum Sachverhalt äußern wird. Des Weiteren verzichtet er auf eine Beweiserhebung im Zusammenhang mit der Urheberschaft und der Beschaffung der Dinge, die in der Nähe des Hotels verbrannt worden sind, was die weiteren Ermittlungen erleichtert.

Dann kommt wieder BKA-Ermittler Timo S. zur Vernehmung und wird vom Verteidiger des Angeklagten zu seinem Abschlussbericht als Verfahrensführer befragt, wobei sich der Anwalt bald in Detailfragen verliert.

Der Angeklagte sitzt nahezu unbeweglich auf seinem Stuhl und starrt gelangweilt auf die Tischplatte vor sich. Dies scheint ansteckend zu sein: einer der Justizbeamten nickt immer wieder ein.

BVB-Attentat: Vierter Verhandlungstag

Der Verteidiger hält dem BKA-Beamten unter anderem vor, dass es zu Indiskretionen durch das BKA gekommen sei und Informationen aus den Akten an die Presse gegeben worden seien. Anschließend geht er den Abschlussbericht Wort für Wort durch, mitunter unter Verdrehung des Sachverhalts, wenig zielführender Fragestellung und irreführenden Fragen. Der Oberstaatsanwalt versucht das immer wieder – teils auch harsch –, zu unterbinden, mahnt und auch der Richter muss einhaken.

Auch wenn der Richter spricht, unterbricht ihn der Rechtsanwalt des Angeklagten immer wieder. Dieser hingegen lässt das alles völlig stoisch über sich ergehen.

Später in der Verhandlung – in der der Verteidiger seine Befragung auf die bekannt hinderliche Weise fortführt – moniert er unter anderem, dass eine laut den Akten vorgesehene Versuchssprengung, die der Explosion des Attentats gleichen sollte, nicht durchgeführt worden ist.

Dann wird thematisiert, dass der Täter auch das Trainingszentrum und die Strecke dorthin als möglichen Anschlagsort in Betracht gezogen hat. Eine Überprüfung dieser Überlegung durch die Polizei erbrachte die Feststellung, dass es dort keine geeigneten Plätze für einen Anschlag geben würde.

Eine Einschätzung, die lächerlich zu nennen ist, weil das Trainingsgelänge ein sehr großes und zu dem Zeitpunkt ungeschütztes Areal ist. Auch der Weg vom Trainingscenter zum Stadion ist sehr weit. Zudem ist zu bezweifeln, dass die Beamten, die zu diesem Ergebnis gekommen sind, ausgebildete und erfahrende Personenschutzaufklärer sind. Das Polizeipräsidium Dortmund verfügt nicht über solche Einsatzkräfte.

Des Weiteren bespricht die Verteidigung nun den Fakt, dass nur zwei Stifte aus der Sprengladung den Bus getroffen haben,  circa 63 weitere Stifte hätten ihr Ziel also verfehlt.

Wieder einmal wird nach der Logik der Tat gefragt, wenn der Verteidiger die Tat seines Mandanten in Teilen als unlogisch darstellt:„Warum sollte mein Mandant die Internet-Anschrift des Spielerhotels nutzen? Das ist doch unlogisch!“

Verbrechen sind immer unlogisch!

Danach fragt der Verteidiger, warum die mittlere Sprengvorrichtung den Bus nicht getroffen hat. Damit möchte er darauf aufmerksam machen, dass der Täter die Sprengvorrichtungen extra so aufgestellt habe, dass es zu keinen größeren Schaden kommen kann.

Interessant wird es nochmals hinsichtlich des Vortatverhaltens des Angeklagten und wie er sich im Vorfeld über sein Anschlagsziel informiert hat: Per Google habe er nach Angaben zum Mannschaftsbus des BVB gesucht und eine große Menge an Informationen gefunden. Beispielsweise die Buslänge, die  Sitzplatzordnung der Spieler und auch Berichte, wie durch Steine und Flaschen Schäden in den Scheiben des Busses verursacht haben.


Bildmotiv: Angeklagter Sergej W. / Urheber: Stefan Bisanz

BVB-Attentat: Dritter Verhandlungstag | Verteidiger gerät in Rage

Am dritten Verhandlungstag am 22. Januar 2018 sind, anders als zuletzt, nur noch zwei Zuschauer und zehn Journalisten im Raum.

Befragung des BKA-Ermittlers Timo S. durch die Staatsanwaltschaft

Von der Staatsanwältin nach dem Ermittlungsaufwand befragt, antwortet der Zeuge, dass anfangs circa 150 BKA-Beamte plus Beamte der Landespolizeiämter im Einsatz waren, später dann immer weniger. Derzeit seien es etwa zehn Beamte.

Die ersten Einkäufe zum Sprengsatz wurden am 16. November 2016 bei Elektro Conrad beschafft hierbei ging es um eine Schaltstufe eine Antenne.

BVB-Attentat: Dritter Verhandlungstag | Verteidiger gerät in Rage

Eines der Tatmotive sei der Kauf eines Autor und eines Hauses für seine Eltern, seine Freundin und sich.

Der BKA-Ermittler Timo S. habe nur einmal mit dem Angeklagten, in Anwesenheit seiner Eltern und seiner Schwester, gesprochen, in der JVA Stammheim. Ein Geständnis habe es damals nicht gegeben,  weitere Täter konnten auch nicht ermittelt werden.

Nun stellt der Verteidiger Carl Heydenreich Fragen an den Zeugen und will unter anderem erfahren, ob dieser vor Prozessbeginn mit dem Oberstaatsanwaltschaft gesprochen habe. Das bestätigt Timo S. dahingehend, dass man sich ein neues gutes Jahr gewünscht und über die Gerichtstermine gesprochen hätte. Das glaubt der Verteidiger nicht.

Befragung des BKA-Ermittlers Timo S. durch die Verteidigung

Danach berichtet der Rechtsanwalt über seinen Mandanten und dessen psychische Probleme. Er fühle sich minderwertig und habe einen Selbstmordversuch mit einem Gleitschirm unternommen. Er habe kaum Freunde sein Gehalt betrug netto zwischen 2.700 und 3.500 Euro. Davon habe er auch die Kosten seiner Eltern übernommen, zum Beispiel die Miete. Grundsätzlich ist er ein Perfektionist.

Der Rechtsanwalt echauffiert sich

Danach beginnt eine lange Diskussion über das Auffinden und die Flugbahn der Metallbolzen, die wohl nicht in der Kopfstütze des verletzten Spielers Marc Bartra gefunden worden ist, sondern in der am Platz links daneben. Der BKA-Zeuge hatte dies so behauptet, worüber sich Carl Heydenreich sehr aufregt. Er führt mehrere kleine Detailfragen auf, die aber alle nur Stimmung machen und nicht verfahrensrelevant sind.

Hinsichtlich der Anklage des verletzten Motorrad-Polizisten, der als Nebenkläger auftritt, fragt Rechtsanwalt Carl Heydenreich, warum dieser auf Mordversuch klage, denn es habe nicht festgestellt werden können, wo der Polizist zum Spreng-Zeitpunkt war und ob er entsprechend derartig gefährdet gewesen sein können. Daher hält der Verteidiger diese Anklage für nicht gerechtfertigt.

Der Verteidiger findet sodann weitere Ungereimtheiten und fängt an, dem Zeugen zuzusetzen. Und obgleich es tatsächlich Mängel im Bericht des BKA-Beamten gibt und der Zeuge Formulierungsfehler eingesteht,  wird der Verteidiger an anderen Stellen von der beisitzenden Richterin hinsichtlich seiner Äußerungen in Teilen widerlegt und zur Raison gerufen, als er unsachlich wird.

Die Fragetaktik des Verteidigers ist, wie in anderen Prozessen auch,  immer die gleiche: Dem Zeugen werden Fragen gestellt, die er nicht beantworten kann, wodurch er sich nach und nach verunsichern lässt.

Nach weiteren Fragen durch den Oberstaatsanwalt und neuerlichen Aufregern des Verteidigers Carls Heydenreich endet der dritte Verhandlungstag am Nachmittag.


Bildmotiv: Mannschaftshotel des BVB / Bildquelle: Stefan Bisanz

BVB-Attentat: Zweiter Verhandlungstag | Angeklagter entschuldigt sich

Der zweite Verhandlungstag am 8. Januar versammelt 20 Journalisten und zwölf Zuschauer im Verhandlungsraum. Sergej W. wird sich heute zur Tat äußern.

Entschuldigung des Täters

Der Täter persönlich beginnt mit seinem Geständnis und entschuldigt sich. Sein Plan sei gewesen, dass das Champions-League-Spiel durch seinen Anschlag nicht stattfinden kann und dadurch der Kurs der BVB-Aktie sinken sollte. An den zu erwartenden Kursverlusten wollte er partizipieren. Er wollte niemanden verletzen und hat die Bombe auch so gebaut, dass niemand hätte zu Schaden kommen sollen. Die weitere Erklärung zur Anklage wird durch den Rechtsanwalt Carl Heydenreich gegeben.

BVB-Attentat: Zweiter Verhandlungstag | Angeklagter entschuldigt sich

Er erklärt, dass Sergei W., der durch Kredite in Höhe von 40.000 Euro verschuldet sei, keinen Sinn mehr in seinem Leben gesehen habe, auch weil sich kurze Zeit vorher seine Freundin von ihm getrennt habe. Er habe sich außerdem immer um seine Eltern gekümmert.

Vor der Tat hat sein Mandant zweimal im Spielerhotel genächtigt hat, um so die Örtlichkeiten zu erkunden. Außerdem hat er versucht, die Tat dem IS anzulasten.

Die Bombe, die Sergej W. dann verwendete, wurde unter anderem mit einem Gemisch aus Dünger + Nitron in einem in Harz verschlossenen Gefäße gebaut. Auch der Zünder wurde selbst hergestellt. Des Weiteren gab es ein Wasserstoffperoxid-Gemisch. Alle Teile wurden zur besseren Tarnung grün eingefärbt. Die Bomben links und die rechts wurden jeweils im Abschusswinkel von 35 Grad  aufgestellt, die mittlere in einem Abschusswinkel von 70 Grad und in einem Meter Höhe. Der Angeklagte habe vermutet, dass der Bus Sicherheitsglas hat.

Anschließend beklagt sich der Rechtsanwalt darüber, dass immer noch nicht alle Verfahrensakten vorlägen und das Gericht die Staatsanwaltschaft auffordern solle, alles nachzureichen. Der Oberstaatsanwalt erwidert und verwehrt sich gegen die erneuten Vorwürfe der Verteidigung.

Aussage des übergeordneten BKA-Ermittlers

Nach einer kurzen Pause wird der erste Zeuge gehört, Ermittler Timo S. vom BKA aus Berlin. Er ist der übergeordnete Koordinator dieses Falls. Das BKA wurde aufgrund des Verdachtes, dass der IS den Anschlag durchgeführt haben könnte, durch die Generalstaatsanwaltschaft beauftragt.

Der BKA-Beamte teilt mit, dass der Bus zur Anschlagszeit circa 24 km/h gefahren ist, die Buslänge betrug 13,70 Meter. Die Sprengsätze waren auf einer Länge von zehn Metern angebracht. Die beiden äußeren lagen auf dem Boden, der mittlere wurde in einem Meter Höhe befestigt.

Mit der Explosion schlugen etwa zehn Bolzen im Bus ein, weitere in parkenden Autos und im Haus gegenüber. Am weitesten flog ein Bolzen, der in circa 250 Meter Entfernung gefunden wurde. Die Sprengkraft war also enorm und betrug circa 135 Joule. Ab 65 Joule  ist eine Sprengwirkung tödlich.

Am Tatort selbst lagen drei vermeintliche Selbstbezichtigungsschreiben des IS-Kalifen, auf DIN A4-Papier mit Schreibmaschine geschrieben. Ein viertes Schreiben muss auf einer der Bombe gewesen sein, weil Papierfetzen dazu gefunden worden sind.

Weiterhin teilt  der BKA-Beamte mit, dass am angrenzenden Wald eine Brandstelle von einer Größe circa 15 Quadratmetern entdeckt worden ist, wo unter anderem ein Fernglas mit Stativ, Konservendosen, ein Kippschalter, ein Nachtsichtgerät, Drähte für Antennen mit einer Frequenz von 433,92  Hertz weiteres verbrannt worden sind. Hier wurden durch die Beamten außerdem viele Zecken entdeckt. Spuren und DNA wurden an den verbrannten Sachen nicht festgestellt. Mantrailer-Hunde nahmen die Spur von Sergej W. vom Hotel zur Brandstelle auf.

Am Finanzmarkt wurde festgestellt, dass unter anderem 96 Optionsscheine gekauft worden sind. Diese versprachen Gewinne, wenn der Kurs des BVB fällt.

Zum konkreten Tatablauf berichtet er Zeuge zunächst, dass alle Daten zum Tagesablauf der Mannschaft des BVB waren öffentlich bekannt bzw. im Internet einsehbar, zum Beispiel, das Spielerhotel, der Mannschaftsbus und die Wegstrecke vom Hotel zum Spielort.

Der Sergej W. war für die Tage der möglichen Champions-League-Begegnungen Dortmund gegen Monaco im März 2017 im Hotel eingecheckt und hatte diese Buchung im Januar vorausbezahlt. Er äußerte den Wunsch nach einem Zimmer, das nach vorne rausgeht. Bei seiner Arbeitsstelle meldete er sich krank wegen einer Handverletzung, was nötig war, weil zu dieser Zeit eigentlich Urlaubssperre herrschte.

Nach dem Anschlag begab sich Sergej W. ins Hotelrestaurant und hielt sich dort auf. Eine Kellnerin erinnerte sich an „das Jüngelchen“. Alle waren aufgeregt, nur er wollte als einziger darüber sprechen.

Am 12. April, also am Tag nach dem Attentat, hatte eine Sergej W. als einziger im Hotel eine Massage, alle anderen Gästen hatten ihre Massagen abgesagt. Die Masseurin hatte in seinem Oberschenkel eine Zecke festgestellt, ihm das jedoch nicht mitgeteilt und die Zecke im Oberschenkel belassen. Eine weitere Zecke hatte Sergej W. selbst entdeckt und im Spa-Bereich nach einer Pinzette gefragt, um sich die Zecke aus der Schulter zu ziehen. Diese legte er auf ein Tuch und sagte der Angestellten, dass diese verbrannt werden müsste, damit sie auch wirklich tot ist.

Die Festnahme von Sergej W. erfolgte am 15. April als er an seinem Arbeitsplatz aus seinem Auto ausstieg. Man durchsuchte den Wagen, den Arbeitsplatz und die Wohnung. In der Wohnung wurden belastende Unterlagen gefunden, so beispielsweise, welche Möglichkeiten es gibt, Frequenzen zu stören oder Reichweiten festzustellen. Es wurden auch Ausspähungsunterlagen festgestellt und eine Planung befasste sich mit dem Trainingsgelände und dem Trainingszentrum des BVB. Aufgrund der Fundsachen wird angenommen, dass die Durchführung des Anschlags auch durch eine Zündauslösung mittels einer Casio- Uhr durchgeführt werden sollte. Sprengstoff haben Spürhunde im Hotel nicht festgestellt, aber in der Wohnung und im Spind auf der Arbeitsstelle. Auf dem PC des Angeklagten wurden Google-Anfragen zu möglichen Attentatszielen gefunden, auch eine Suche nach einer Seilbahn und dem Eurotunnel wurde festgestellt. Es kamen auch Einkaufslisten zutage, unter anderem über Teile für den Bau eines Auslösers. Der Angeklagte hat ebenfalls 50 Stück 12 Millimeter-Kugeln bei Conrad gekauft und außerdem eine weitere Bestellung über 190 Kugeln aufgegeben. Das fiel deswegen auf, weil das mehr als der gesamte Jahresumsatz für diesen Artikel bei Conrad ist.

Der Zeuge beschließt seine Aussage um 14:45 Uhr, wenig später endet auch der Verhandlungstag.

Bildmotiv: Anklagebank / Bildquelle: Stefan Bisanz

BVB-Attentat: Erster Verhandlungstag | Verlesung der Anklage und Scharmützel der Verteidigung

Der erste Verhandlungstag am 21. Dezember 2017 beginnt um 12:00 Uhr in Anwesenheit von 30 Pressevertretern und 20 Zuschauern.

Der Angeklagte Sergej W. (28) stammt aus Russland, lebt derzeit aber in Deutschland und wird im Prozess von zwei Rechtsanwälten vertreten, eine Dolmetscherin übersetzt für ihn.

Die Staatsanwaltschaft ist durch einen Oberstaatsanwalt und zwei Staatsanwältinnen vertreten, ebenfalls anwesend sind drei Verteidiger der zwei Nebenkläger, zum einen Borussia Dortmund, zum anderen der Motorradpolizist, der bei diesem Attentat durch ein Knalltrauma verletzt worden ist.

BVB-Attentat: Erster Verhandlungstag

Befangenheitsantrag der Verteidigung

Bevor die Verhandlung eröffnet werden kann, wird bereits ein Befangenheitsantrag von Carl Heydenreich, einem der Rechtsanwälte des Angeklagten, gestellt. Er moniert, dass es einen extremen Druck auf die Beteiligten des Prozesses gäbe, da der Prozess in Dortmund stattfindet und alle Einwohner von Dortmund BVB-Fans wären. Außerdem hätten die Medien eine Hetzjagd auf seinen Mandanten durchgeführt. Es habe erhebliche Indiskretionen von den Verfahrensbeteiligten gegeben. Weiterhin hält er den Oberstaatsanwalt für befangen, da dieser bereits in einem Interview eine lebenslängliche Strafe gefordert hat. Weiterhin kritisiert er, dass die Verteidigung keine komplette Akteneinsicht gehabt hätte und auch nur einseitige Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft durchgeführt worden seien. Außerdem argumentiert er, dass die Sprengvorrichtungen nicht zum Töten gedacht gewesen sein sollte. Sein Antrag an das Gericht lautet Ablösung des Oberstaatsanwalts.

Um über den Befangenheitsantrag zu entscheiden, nimmt sich das Gericht eine Besprechungspause. Danach erfolgt die Stellungnahme des Oberstaatsanwalts, in der er im Wesentlichen angibt, dass alle Akten übergeben worden sind und die Zuständigkeit der Weitergabe nicht bei ihm, sondern beim Landgericht läge. Außerdem sei bekannt, dass ein Antrag auf Vollständigkeit der Aktenübergabe in der Strafprozessordnung nicht normiert ist. Entlastendes für den Angeklagten konnte er als Oberstaatsanwalt nicht ermitteln, da nichts vorläge. Abseits dessen sei dies auch Aufgabe des Angeklagten und seiner Verteidigung. Und seine Forderung einer lebenslänglichen Haftstrafe  sei nur eine Wiedergabe des Gesetzestextes.

Die Verteidigung darauf erwidert unter anderem, das die Prüfung von Alternativhypothesen versäumt worden, worauf der Oberstaatsanwalt antwortet, dass man gleich nach dem Attentat von einem Anschlag des IS ausgegangen sei.

Dann verkündet das Gericht seine Entscheidung, dass der Befangenheitsantrag der Verteidigung abgelehnt wird, insbesondere deshalb, weil die beiden Schöffen bestätigt haben, nur die örtliche Presse gelesen, aber keine überregionalen Medien oder Quellen im Internet rezipiert zu haben. Das Gericht wird damit das Verfahren ordnungsgemäß durchführen.

Anklageverlesung

Nun liest der Oberstaatsanwalt die Anklage vor und führt darin aus, dass der Anschlag des mutmaßlichen Täters Sergei W.  am 11. April 2017 um 19:16 Uhr als heimtückisch einzustufen und aus Habgier durchgeführt worden sei. Er habe dazu drei Sprengsätze auf einer Länge von zwölf Metern auf dem Fahrtweg des BVB-Busses vom Hotel zur Straße angebracht. Darin befanden sich 65 Metallbolzen, die eine Größe von 74 x 6 Millimeter und ein Gewicht von 16 Gramm aufwiesen. Die Sprengsätze wurden elektrisch gezündet. Der Bus sollte vorne und hinten getroffen werden sowie in der Mitte. Die Bolzen flogen bei der Explosion bis zu 250 Meter weit. Durch die Explosion wurde der Spieler Marc Bartra von einem Bolzen schwer an der Hand verletzt, außerdem drang dieser Bolzen anschließend in seine Kopfstütze ein.

Der Oberstaatsanwalt nennt als Motiv des Angeklagten, dass dieser sich bereichern wollte, da er vorher auf einen fallenden Aktienkurs des BVB nach dem Anschlag gewettet habe. Er habe circa 26.306,43 Euro eingesetztes Kapital besessen, was bei abfallendem Kurs um nur einen Euro auf eine Summe von 506.000 Euro  gestiegen wäre.

Nach dem Verlesen der Anklage erklärt unter anderem der Nebenklägervertreter von Spieler Marc Bartra, dass dieser mindestens ein Schmerzensgeld in Höhe von 15.000 Euro verlangt. Hiernach ist der heutige Prozess beendet.


Bildquelle: Michael Grabscheit/pixelio.de

Prozess gegen BVB-Attentäter

Am 11. April 2017 explodierten am Mannschaftsbus von Borussia Dortmund (BVB) drei Sprengsätze, die einen Spieler sowie einen Polizisten zum Teil schwer verletzten. Deponiert hatte die Bomben vermutlich der Deutsch-Russe Sergej W. Gegen ihn hat die Staatsanwaltschaft Dortmund daher Anklage wegen Mordversuchs in 28 Fällen, Herbeiführen eines Sprengstoffanschlages sowie gefährlicher Körperverletzung erhoben, der durch das Landgericht Dortmund stattgegeben wurde. Am 21. Dezember beginnt nun die Hauptverhandlung, die ich unter folgenden Aspekten verfolgen werde: Wie hätte der Anschlag verhindert werden können (welche Sicherheitsmaßnahmen wurden im Vorfeld ergriffen)? Welchem Tätertyp entspricht der mutmaßliche Attentäter und wie sah seine Handlungsplanung und -umsetzung aus?

Am 11. April 2017 explodierten am Mannschaftsbus von Borussia Dortmund (BVB) drei Sprengsätze, die einen Spieler sowie einen Polizisten zum Teil schwer verletzten. Deponiert hatte die Bomben vermutlich der Deutsch-Russe Sergej W. Gegen ihn hat die Staatsanwaltschaft Dortmund daher Anklage wegen Mordversuchs in 28 Fällen, Herbeiführen eines Sprengstoffanschlages sowie gefährlicher Körperverletzung erhoben, der durch das Landgericht Dortmund stattgegeben wurde. Am 21. Dezember beginnt nun die Hauptverhandlung, die ich unter folgenden Aspekten verfolgen werde: Wie hätte der Anschlag verhindert werden können (welche Sicherheitsmaßnahmen wurden im Vorfeld ergriffen)? Welchem Tätertyp entspricht der mutmaßliche Attentäter und wie sah seine Handlungsplanung und -umsetzung aus?

Rückblick

Über dieses Verbrechen ist ausführlich berichtet worden, daher sollen im Folgenden nur die für meine Fragestellung wichtigsten Fakten benannt werden, die der Berichterstattung bis heute zu entnehmen sind.

Die Sprengkörper hatte der mutmaßliche Täter in einer Hecke versteckt, neben der der Mannschaftsbus stand. Sergej W., ausgebildeter Elektrotechniker, hat sich zu diesem Zeitpunkt höchstwahrscheinlich am Fenster des gegenüberliegenden Hotels aufgehalten und die Bomben per Fernsteuerung gezündet.

Wie Zeit Online auf Basis von Erkenntnissen des Rechercheverbundes von NDR, WDR und SZ berichtet, soll Sergej W. in der Vorbereitung Notizen angefertigt haben, in denen er Überlegungen zu Funkfrequenzen für die Fernzündung von Sprengsätzen und zur Frage, wie sich der spätere Tatort auskundschaften lasse, angestellt habe. Außerdem soll er an der Börse auf einen Kursrutsch der BVB-Aktie nach dem Anschlag spekuliert haben, wobei er im Falle des Gelingens etwa vier Millionen Euro hätte bekommen können.

Dass sein mutmaßlicher Plan nicht aufging, war verursacht durch einen Fehler: Der Täter hatte die mittlere Bombe zu weit oben angebracht, sodass der größte Teil der Metallbolzen über den Bus hinwegflogen. Nur die wenigsten gerieten in den Businnenraum, richteten dort aber dennoch erheblichen Sach- und Personenschaden an

Abseits des banalen Tatbeweggrundes, sich am geplanten Tod von 28 Menschen finanziell bereichern zu wollen, spricht auch die Kaltschnäuzigkeit für die hohe kriminelle Energie von Sergej W.: Laut einem Bericht von Focus Online aß der mutmaßliche Attentäter in Ruhe Abendbrot und tischte den ihn später festnehmenden Behörden außerdem selbstsicher Lügen bezüglich seines Aufenthalts in Dortmund auf.

Doch gegen ihn sprechen laut Staatsanwaltschaft Dortmund nicht nur seine nachweislich getätigten Börsengeschäfte oder die gefundenen Notizen. In seinem Besitz wurden außerdem Spuren von Wasserstoffperoxid gefunden, das zur Herstellung von Sprengstoff verwendet werden kann. Die Bomben des BVB-Attentates enthielten ebenfalls Wasserstoffperoxid.

Prozessbeginn

Es wird daher nun spannend zu erfahren sein, wie und wie lange der mutmaßliche Täter sein Vorhaben vorbereitet hat, wer eventuell außerdem involviert war, woher er sein Wissen bezog oder, wie er sich Kenntnisse zu den Abläufen bei Borussia Dortmund verschaffen konnte.

Ebenso spannend ist jedoch die Frage, welche Sicherheitsmaßnahmen ein derart in der Öffentlichkeit stehender Verein wie Borussia Dortmund im Vorfeld installiert hat? Immerhin: Seit Jahren schon sind die Gefahren (terroristischer) Anschläge evident und mit dem Team des BVB zerstörte man nicht nur einen extrem hohen finanziellen Wert, sondern richtete vor allem auch einen ungleich höheren ideellen Schaden an. Die unweigerlichen (auch politischen) Folgen wären nicht zu ermessen.

Hat man sich beim BVB auf die Anwesenheit der Polizei verlassen oder hat der eigene Sicherheitsdienst versagt? Falls Letzteres: Wo liegen die Fehlerquellen?

Die Entwicklung des Verfahrens wird hier im Blog genau verfolgt und analysiert.

Quelle: azulgrana.futbolowo.pl/ (gefunden: https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Borussia_Dortmund_logo.svg#file)

Söldner-Prozess: 4. Verhandlungstag | Die Urteilsverkündungen

Heute sollte der letzte Zeuge gehört werden, der Dolmetscher, der bei den Vertragsverhandlungen zwischen Asgaard und dem somalischen Politiker Galadid Abdinur Ahmad Darman übersetzte. Da dieser jedoch nicht auffindbar ist, konnte keine Ladung erfolgen. Obwohl die Staatsanwältin darauf beharrte, den Dolmetscher als Zeugen zu hören, um nachweisen zu können, dass den Beschuldigten der Vertragsinhalt und der Vertragswille eindeutig klar gewesen sein muss, wird ihr Beweisantrag vom Gericht abgelehnt, weil darin kein Beweis genannt werde, der durch dieses Verfahren hätte beigebracht werden können. Das Gericht ist nicht der Überzeugung, dass der Zeuge die Einlassung der Beschuldigten verändern könnte.

Söldner-Prozess: 4. Verhandlungstag | Die Urteilsverkündungen

Da der Vermittler nicht persönlich gehört werden kann, sind alle Parteien damit einverstanden, dass seine Aussage, die er am 6. Oktober 2011 bei der Polizei getätigt hat, vorgelesen wird. Darin verweist er darauf, dass er nur ein Vermittler zwischen der Firma Asgaard und dem Somalier gewesen sei, ihm allerdings auch eine Provisionszahlung versprochen worden sei.

Hiernach wird die Beweisaufnahme geschlossen. Der Vollständigkeit halber liest die Richterin nun noch die Eintragungen aus dem Bundeszentralregister beider Beschuldigter vor. Wohingegen bei Dirk G. keine Eintragung vorliegt, ist bei Thomas K. neben dem Vorwurf der Veruntreuung (Geldentnahme aus der Kasse des Reservistenverbandes) ein weiteres Vergehen vor kundig. Hierbei handelt sich es sich um Veruntreuung von Arbeitsentgelt in 20 Fällen. Das Urteil lautete damals 90 Tagessätze zu 30 Euro. Diese Strafe wurde von Thomas K. komplett abgegolten, wobei die letzte Einzahlung am 7. Oktober 2017 erfolgte.

Versäumnisse von Firmeninhaber und Gesetzgeber?

Bei Thomas K. zeigt sich deutlich ein kriminelles Muster: Zwei Fälle von Veruntreuung sowie ein Verstoß gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz. Das wirft die dringliche Frage auf, auf welcher Grundlage und angelehnt an welche Maßstäbe die Gesellschafter der Firma Asgaard Thomas K. als Geschäftsführer ihres Unternehmens ausgewählt haben?

Und müsste der Gesetzgeber nicht auch strenge Zulassungsvoraussetzungen für die Position eines Geschäftsführers einer Sicherheitsfirma aufstellen bzw. bestehende Zulassungsvoraussetzungen verschärfen?

Die Plädoyers

Die Staatsanwältin beginnt mit der unbestreitbaren Feststellung, dass die Beschuldigten am 31. September 2009 in Frankfurt am Main einen Vertrag mit dem angeblichen somalischen Präsidenten Galadid Abdinur Ahmad Darman über Serviceleistungen im Sicherheitsbereich geschlossen haben, obwohl sie Kenntnis über ein bestehendes EU-Embargo hatten. Sie verliest die genauen Inhalte des Vertrages und weist darauf hin, dass die Ausführungsbestimmungen dieses Embargos enthalten, dass allein die Unterschrift unter einen solchen Vertrag eine schuldhafte Tathandlung sei (Paragraf 18 Außenwirtschaftsgesetz). Als strafmildernd führt die Staatsanwältin an, dass die Beschuldigten nicht vorbestraft sind, die Tat schon lange her sei und, dass beide Beschuldigten mit den Behörden kooperiert haben. Als strafverschärfend wertet die Juristin, dass der Vertrag eine Laufzeit von fünf Jahren aufwies und zudem einen Kampfauftrag enthielt. Weiterhin sei eine Gewinnerwartung vorhanden gewesen. Als Strafmaß fordert sie für Thomas K. eine Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung, für Dirk G. eine Freiheitsstrafe von vier Monaten auf Bewährung.

Nun hält die Rechtsvertretung von Thomas K. sein Plädoyer. Der Anwalt zweifelt an, dass das Schriftstück ein Vertrag ist, weil es keinen Vertretungsberechtigten für die Republik Somalia als Vertragspartner gegeben habe. Ein Vertrag ist also niemals zustande gekommen und objektive Tatbestände sind ausgeschlossen. Als Schluss aus diesem Sachverhalt müsse sein Mandant freigesprochen werden.

Der Rechtsanwalt von Dirk G. stellt in seinem Plädoyer die Frage nach der Wirksamkeit des Vertrages und die Einlassung seines Mandanten heraus. Auch er beantragt Freispruch für Dirk G.

Im Rahmen ihrer letzten Worte schließen sich Thomas K. und Dirk G. den Ausführungen ihrer Anwälte an.

Die Urteilsverkündigungen

Die Richterin verurteilt Thomas K. wegen Untreue (Geldentnahme aus der Kasse des Reservistenverbandes) zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten auf Bewährung (zwei Jahre). Vom Vorwurf des Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz werden beide Angeklagten jedoch freigesprochen.

Das Gericht erläutert in seiner Begründung, dass es letzte Zweifel hat und nicht davon überzeugt sei, dass Thomas K. und Dirk G. dieses Schriftstück schon als Einzelvertrag angesehen haben. Diese Einlassung der Beschuldigten konnte während der Verhandlung nicht widerlegt werden. Als Beweis dafür führt die Richterin an, dass es noch zu keiner leihoperativen Handlung oder zu einer sonstigen anderen Umsetzung aus dem Vertrag gekommen ist. Somit läge keine Schuld der Angeklagten vor, weswegen beide freigesprochen werden müssten.

Eine Zusammenfassung von Verhandlung Urteilsspruch inklusive eines Statements von mir hat die WDR Lokalzeit Münsterland gesendet, hier geht’s zum Beitrag (ab Minute 1:18).


Bildquelle: WDR Lokalzeit Münsterland / Screenshot WDR Lokalzeit Münsterland, Bericht, Stefan Bisanz

Söldner-Prozess: 2. und 3. Verhandlungstag | Tagesschau-Reporter als Zeuge

Zu Beginn des zweiten Verhandlungstages erklärt der Rechtsanwalt des Beschuldigten Dirk G. zunächst, dass er die Veröffentlichungen der Presse stark verurteile, da diese wiederum eine Vorverurteilung seines Mandanten vornimmt.

Danach sagt der Beschuldigte Dirk G. zum Sachverhalt aus. Durch die Richterin befragt, wiederholt er im Großen und Ganzen die Schilderung des Angeklagten Thomas K., die dieser am vorangegangenen Verhandlungstag zu Protokoll gegeben hat. Auch er vertritt dabei die Auffassung, dass kein Vertrag geschlossen worden ist. Dieser wäre erst dann zustande gekommen, wenn eine Sicherheitsanalyse und eine Machbarkeitsstudie durchgeführt worden wäre. Dies wiederum sei an eine Vorabüberweisung in Höhe von circa 150.000 Euro an die Firma Asgaard gebunden gewesen. Sie, die Geschäftsführer von Asgaard, seien bei den Vertragsverhandlungen jedoch mehr oder weniger gedrängelt worden, diesen Vertrag zu unterschreiben, insbesondere durch die beiden Vermittler, die unbedingt eine Provisionszahlung hätten erzielen wollen.

Söldner-Prozess: 2. und 3. Verhandlungstag | Tagesschau-Reporter als Zeuge

Auch ist Dirk G. wichtig, darauf hinzuweisen, dass er und sein Partner natürlich alle Genehmigungen eingeholt hätten, die für diesen Auftrag notwendig gewesen wären. Er habe den Geschäftsführer Thomas K. daher auch angewiesen, alle Behörden entsprechend zu informieren. Was Thomas K. in dieser Hinsicht dann allerdings genau getan habe, könne er nicht sagen. Seine, Dirk G.s, Aufgabe sei es gewesen, für die operative Umsetzung zu sorgen, jedoch nicht, das Kaufmännische zu bearbeiten.

Bezüglich der Pressemitteilungen, die durch Thomas K. herausgegeben worden sind, erwähnt Dirk G. lapidar „klappern gehört zum Geschäft“. Auch, dass diese Erklärung auf der Internetseite der Firma Asgaard stand, sei ihm nicht bewusst gewesen.

Dirk G. stellt sich hier als Soldat und Kamerad dar.

Auf die Frage der Staatsanwälten, warum überhaupt ein Vertrag unterschrieben worden ist, antwortet Dirk G, dass „alle Druck gemacht“ hätten und man daher schwach geworden wäre.

Im Zuschauerraum sitzen drei Herren, sehr elegant gekleidet (wahrscheinlich die neuen Chefs der Firma Asgaard), zu welchen der Angeklagte immer wieder vor Beantwortung der Fragen Augenkontakt aufnimmt. Der in der Mitte sitzende, ältere Mann nickt Dirk G. dann entweder zu oder schüttelt den Kopf, je nach Antwort.

Die Staatsanwältin zweifelt die Aussagen von Dirk G. an, weil der Vertrag mehr enthalte als nur die Erstellung einer Sicherheitsanalyse.

Interview mit der Tagesschau

Am Nachmittag wird der Zeuge Alexander D. aus Hamburg gehört. Er ist Journalist bei der Tagesschau und hat ein Interview mit Thomas K. geführt. Er berichtet von einem Interview, welches er im April 2010 geführt hat. Er teilt dazu eindeutig mit, dass er den Eindruck hatte, Asgaard wolle Vertragsbestandteile erfüllen, zu denen u.a. Personenschutzmaßnahmen gehörten. Man hätte schon an der Rekrutierung von entsprechendem Personal gearbeitet, deutsche Ex-Soldaten mit mindestens vier Jahren Erfahrung und einem Alter zwischen 25-45 Jahren. Thomas K. sagte ihm, Alexander D., auch, dass diese Kräfte in der Hoffnung eingesetzt würden, auch militärische Aktionen durchführen zu können. Der Vertrag hätte eine Gültigkeitsdauer von fünf Jahren aufgewiesen und einen Wert von mehreren Millionen Euro umfasst. Die Zahl der Einsatzkräfte hätte eine deutlich dreistellige Zahl sein sollen. Thomas K. sagte dem Journalisten wörtlich, „die Kräfte säßen auf gepackten Koffern“. Für Thomas K. war sein Vertragspartner Galadid Abdinur Ahmad Darman der legitime Präsident.

Auf der Anklagebank herrschte betretenes Schweigen bei Thomas K. und Dirk G.

Der Zeuge Alexander D. stellt nochmals fest, dass er den Eindruck hatte, dass Thomas K. die Legitimierung Galadid Abdinur Ahmad Darmans als Präsident Somalias abwarten würde.

Die Staatsanwältin will nun erfahren, ob in dem Interview eine Sicherheitsanalyse oder eine Machbarkeitsstudie besprochen wurde, was der Zeuge verneint.

Der Anwalt von Dirk G. moniert, dass im Zuge des Interviews des NDR nicht richtig recherchiert worden sei, dieses sei nur ein PR-Gag gewesen. Thomas K. ergänzt, dass er Unterlagen seiner Firma an unterschiedliche Ministerien und auch an den Bundesnachrichtendienst gefaxt habe. Den Vertrag allerdings habe er nicht gefaxt, woraufhin die Staatsanwältin und die Richterin nachfragen, was der Grund für diese Unterlassung gewesen sei. Thomas K. antwortet lediglich „Warum sollte ich?“ und erntet dafür Unverständnis.

Dritter Verhandlungstag

Am dritten Verhandlungstag werden zwei Beamte vom Zoll gehört. Sie können keine wesentlichen Neuheiten zum Sachverhalt beitragen. Insbesondere bleibt die Frage ungeklärt, wie konkret die Planungen der Beschuldigten zur Durchführung ihrer Vertragsinhalte waren. Für die Anwälte der Beschuldigten ist damit der Sachverhalt hinreichend geklärt und sie teilen mit, dass sie keine neuen Beweisanträge stellen werden, auch weitere Zeugen müssten nicht gehört werden. Die Staatsanwältin sieht das naturgemäß anders und möchte den Vermittler des Vertrages als Zeugen hören sowie den Dolmetscher, der die Vertragsverhandlungen zwischen Galadid Abdinur Ahmad Darman und den Beschuldigten übersetzt hat. Dieser soll bezeugen, ob der Vertrag wirklich zustande kommen sollte. Da dieser Zeuge jedoch bisher nur über seine Ehefrau erreicht werden konnte, wird der Verhandlungstag schon früh beendet und auf den 10. Oktober vertagt.


Bildquelle: I-vista / pixelio.de

Söldner-Prozess: 1. Verhandlungstag | Ein nervöser Angeklagter

Am 21. September 2017 um 11:00 Uhr eröffnet die Richterin Kampelmann am Amtsgericht Münster den Prozess gegen Thomas K., geboren 1969 in Münster, und Dirk G., geboren 1970 in Herne. Ihnen als verantwortliche Geschäftsführer und Gesellschafter der Firma Asgaard Security Group 2009 wird vorgeworfen, dem somalischen Oppositionspolitiker Galadid Abdinur Ahmad Darman die Bereitstellung von 150 Sicherheitskämpfern angeboten zu haben, um, wie es heißt, „Sicherheit und Frieden“ in das Land zu bringen. Thomas K. wird weiterhin vorgeworfen, dass er gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz verstoßen hat, weil er in seiner Funktion als Kreisvorstand der Reservistenkameradschaft in seinem Keller 4.000 Schuss Munition (Übungsmunition) und zwei Leuchtkörper Boden (Pyrotechnik) gelagert hat.

Die Staatsanwältin verliest die Anklage sowie einige Auszüge aus dem Vertrag mit dem somalischen Politiker. Im Vertrag wurde in Paragraf 1 eine Vertragsdauer von fünf Jahren festgelegt. In Paragraf 2 wurden die Aufgaben beschrieben, die unter anderem Dienstleistungen im Bereich der Piraterie, Schutz und Küstenschutz, aber auch Beratung und Strategiearbeiten sowie Schulungen der heimischen Sicherheitsbehörden beinhalteten. In Paragraf 4 wurde geregelt, dass für alle 150 Kämpfer Arbeitsgenehmigungen oder Visa bzw. eventuell Aufenthaltsbescheinigung vorbereitet werden. Weiterhin wurde durch den Vertrag zugesagt, dass öffentliche Waffenscheine ausgestellt würden sowie Ein- und Ausfuhrgenehmigungen von Waffen vorhanden sein sollten. In Paragraf 6 ging es um Zahlungen.

Söldner-Prozess: 1. Verhandlungstag | Ein nervöser Angeklagter

Für das Team sollten insgesamt vier Millionen Euro überwiesen werden, 100.000 Euro unmittelbar nach Unterzeichnung des Vertrags. Als Vertragsbeginn wurde der 31.10.2009 festgelegt. Eine Genehmigung vom Wirtschaftsministerium wurde jedoch nicht eingeholt.

Thomas K. gegenüber wurde noch ein weiterer Vorwurf eingebracht: Er war Kassierer in einem Reservistenverband und hat in dieser Funktion vom 27.6.2013 bis zum 6.7.2014 über 8.000 Euro veruntreut. Dieses Geld brauchte er, nach eigener Einlassung, um seinen Handwerksbetrieb finanzieren können, da einige Kunden nicht bezahlt hätten. Zusätzlich wurden die Angeklagten durch das Gericht aufgeklärt, dass der Paragraf 34 AWG seit 2017 neu geregelt ist und nun das Strafmaß abmildert geworden ist.

Die Verteidiger beklagen zwischendrin, dass sich die Verfahrensdauer so lange hingezogen hat, die Ermittlungen liefen bereits seit 2010, daher sollte das Verfahren eingestellt werden.

Zum Vorwurf des Verstoßes gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz erklärt Thomas K., dass es sich nur um Platzpatronen gehandelt habe, die er bei einer dienstlichen Veranstaltung der Bundeswehr nicht verschossen hat und somit mit nach Hause nehmen und in seinem Keller lagern musste. Die Untreue als Kassierer räumte Thomas K. ein, teilt aber zugleich mit, dass es einen Vergleich gibt, wonach er 50 Monate lang jeweils 50 Euro abbezahlt.

Schon nach einer Stunde Verfahrenszeit wird deutlich, dass der Angeklagte Thomas K. die Schuld immer bei den anderen verortet. Die Munition hatte er wohl nur deshalb, weil die Bundeswehr sich darum nicht gekümmert hat. Auch hinsichtlich der Untreue – dem Griff in die Kasse – haben andere Personen Schuld, weil keiner eine ordentliche Kontrolle durchgeführt habe. Auch seine Kunden, die seine Dienstleistung als Maler in Anspruch genommen haben, trügen Schuld, weil sie nicht bezahlt hätten. Die Staatsanwältin hält dem fragend entgegen, warum er erst jetzt, unmittelbar nach Bekanntwerden seiner Untreue, mit der Rückzahlung beginnt. Daraufhin teilt der Angeklagte lapidar mit, dass ihm nicht bekannt gewesen sei, wohin er hätte überweisen sollen. – Wieder einmal sind die anderen schuld.

Befragung des ersten Zeugen

Dann kommt der erste Zeuge, Oberstleutnant Thomas E., der sich mit Munition bei der Bundeswehr auskennt. Er teilt eindeutig mit, dass auch diese Manöver- und Übungsmunition als echte Munition einzustufen ist, da sie vier Gramm Pulver enthält. Ebenso sind die Leuchtkörper Boden als Munition anzunehmen und sie dürfen auf gar keinen Fall zu Hause gelagert werden. Die Einlassung des Angeklagten, dass die Bundeswehr ihm dieses erlaubt hätte, kann der Zeuge definitiv nicht bestätigen.

Die Richterin befragt den Angeklagten nun immer intensiver nach den Vertragsinhalten mit dem somalischen Oppositionellen. Der Angeklagte weist mehrfach darauf hin, dass das Einverständnis des Vertrages nicht zustande gekommen ist, da der Politiker nie als Präsident von Somalia bestätigt worden ist. Der Angeklagte ist der Ansicht, dass erst nach dieser Bestätigung die Paragrafen Wirkung erlangen.

Thomas K. ist sehr nervös. Er antwortet ausweichend und spielt mit dem Kugelschreiber auf dem Tisch. Wiederholt fragte die Richterin, was denn die Absicht des Vertrages gewesen sei.  Hierauf antwortet Thomas K. nur, dass alles hätte möglich sein können. Was er vor Ort allerdings exakt machen sollte, wusste er nicht. Dazu hätte es zuerst einer Sicherheits- und Gefährdungsanalyse sowie eine Machbarkeitsstudie bedurft, die er durchführen wollte. Erst danach hätte sich die Firma Asgaard entschieden, was zu tun ist. Was eklatant auffällig ist: Der Angeklagte verwechselt immer wieder die Bedeutung von Gefährdungsanalyse, Sicherheitskonzeption und Machbarkeitsanalyse. Dies liegt vielleicht daran, dass er in keinster Art und Weise eine Art von Sicherheitsausbildung oder -studium vorweisen kann.

Schlagabtausch zwischen Richterin und Angeklagtem

Selbst als die Vorsitzende Richterin dem Angeklagten eine Presseerklärung der Firma Asgaard aus dem Dezember 2009 vorliest, in der eindeutige Absichten der Firma genannt werden, redet sich Thomas K. raus und gibt an, dass er mit einer Referentin des damaligen Kanzleramtsministers Ronald Pofalla gesprochen hat. Sie wäre vollumfänglich eingewiesen gewesen und hätte ihm mitgeteilt, dass er alles korrekt durchgeführt hat. Auch dem Wirtschaftsminister sowie dem Verteidigungsminister habe er entsprechende Briefe und Faxe geschrieben, weswegen diese für ihn offiziell informiert gewesen seien. Beim damaligen Verteidigungsminister Jung wollte er einen persönlichen Termin erwirken,  um diesem sein Unternehmen als Dienstleister im Ausland für Deutschland vorstellen zu können. Auch, dass er einen Provisionsvertrag mit zwei Vermittlern unterschrieben hat, der beinhaltete, das diese bei Vertragsunterzeichnung eine Provision von 400.000 Euro erhalten würden, ist für den Angeklagten Thomas K. kein Indiz gewesen dafür, dass er tatsächlich einen Vertrag unterschrieben habe.

Die Richterin wirft ihm weiter vor, dass Thomas K. auch Vertragsentwürfe für Mitarbeiter gefertigt und auch schon entsprechende Bewerbungsgespräche mit konkreten Lohnzahlung durchgeführt hat. Auch dies tut Thomas K. nur als Vorbereitung für den Einsatz ab.  Dann wird dem Angeklagten ein Schreiben des damaligen somalischen Oppositionspolitikers vom 21. Januar 2010 vorgehalten, in dem dieser die beiden Angeklagten Thomas K. und Dirk G. als seine Security benannt hatte. Diesen Umstand kann sich Thomas K. nicht erklären.

Auf die nun folgende Frage der Richterin, ob er denn seinen Aufgabenbereich als Geschäftsführer detaillierter erklären könnte, führt er aus, dass er nur die Firma präsentieren musste, Verträge abgeschlossen hat und den Kontakt zu Behörden halten sollte. In diesem Zusammenhang hat er sich über Somalia und ein entsprechendes Embargo aus den Tageszeitungen informiert.

Von der Staatsanwältin wird Thomas K. nun gefragt, wer denn den Vertrag mit dem somalischen Oppositionspolitiker formuliert hätte. Daraufhin entgegnete der Angeklagte, dass er zwar den Laptop mitgebracht hätte, allerdings alle vier Beteiligten den Vertrag formuliert hätten.

Das Gericht argumentiert daraufhin, dass das durchaus eine Vorleistung ist, die zu entsprechenden Dienstleistungen in Somalia hätte führen können.

Die Anwälte drängen nun darauf, das Verfahren einzustellen oder aber mindestens in ein Ordnungswidrigkeitsverfahren umzuwandeln.

Der nächste Verhandlungstag findet am 28. September 2017 statt.


Bild: Amtsgericht Münster | Bildquelle: Stefan Bisanz

Besuch der IAA: Sonderschutzfahrzeuge der neuesten Generation

Derzeit findet vom 14. September bis 24. September die Internationale Automobil-Ausstellung, abgekürzt IAA, in Frankfurt am Main statt, eine der größten und international bedeutendsten Automobilfachmessen der Welt.

Mir ist es eine große Freude, am 20. September auf Einladung mehrerer großer Automobilhersteller deren neueste Sonderschutzfahrzeuge persönlich und en détail kennenlernen zu dürfen und einen Einblick zu erhalten, welche Weiterentwicklungen aktuell umgesetzt werden konnten.

Besuch der IAA: Sonderschutzfahrzeuge der neuesten Generation

Aus der täglichen Praxis sowie durch permanente Weiterbildung ergeben sich immer neue Anforderungen an Schutzfahrzeuge, die mit immer unterschiedlichen Ansprüchen und sich stetig veränderten Bedrohungsszenarien zunehmend komplexer werden. Einher gehen bei der Konzeption und Produktion natürlich auch die Berücksichtigung eines gewissen Komfortbedürfnisses der exponierten Schutzperson sowie die Möglichkeit, auch im Auto effektiv arbeiten zu können.

Wie die Hersteller von Sonderschutzfahrzeugen diese Herausforderungen aktuell meistern, werde ich mir unter anderem bei BMW, Mercedes und Trasco anschauen.

So verspricht beispielsweise BMW beim Modell X5 Security Plus, dass die Fenster Rüstungsklasse VR6 erreicht haben und das Auto Feuerwaffen oder auch Granaten standhalten kann. Mercedes – führend mit seinen Schutzfahrzeugen – verwendet für die Karosserien mehrere Zentimeter dicke Stahlplatten, wodurch die Fahrgastzelle quasi undurchdringbar ist. Der S 600 Pullman Guard vermag, nach Firmenangaben, Schutzpersonen vor Granaten, Minen und Bomben zu bewahren.

Sollten interessierte Blog-Leser ebenfalls morgen die IAA besuchen, trifft man sich vielleicht an den Ständen der genannten Unternehmen, über ein persönliches Kennenlernen und einen Austausch würde ich mich freuen.

Deutsche Söldner vor Gericht

Am 21. September beginnt im Amtsgericht Münster um 11:00 Uhr der Hauptverhandlungstermin im Strafbefehlsverfahren gegen zwei Männer, die sich – zusammengefasst – dem Vorwurf ausgesetzt sehen, Profit mit deutschen Söldnern auf ausländischem Boden gemacht haben zu wollen.

Worum geht es in erster Linie?

2010 wurde bekannt, dass das private militärische Dienstleistungsunternehmen Asgaard German Security Group – damals ansässig in Telgte – rund 100 Personen für einen Einsatz in Somalia anwerbe, darunter ehemalige Bundeswehrsoldaten, um dort den somalischen Politiker Galadid Abdinur Ahmad Darman militärisch zu unterstützen. Dieser wiederum wähnte sich als rechtmäßiger Präsident – ohne von der internationalen Staatengemeinschaft anerkannt gewesen zu sein – und plante die tatsächliche Erringung der Macht in dem ohnehin sehr strapazierten Land.

Söldner-Prozess

Damit hätte Asgaard – wo man durchaus eine Legitimation von Darman als Präsident gesehen hat – gegen den Paragrafen 109h des Strafgesetzbuches verstoßen, wonach deutschen Staatsbürgern der Wehrdienst bei einer ausländischen Macht verboten ist. Erste Beweise konnten bei einer Razzia im Unternehmen im Jahr 2010 gefunden werden, so unter anderem der Vertrag zwischen Asgaard und Darman, sowie umfangreiche Mengen Munition.

Was den Fall damals wie heute weiterhin brisant macht ist die Frage, ob sich das Unternehmen, resp. der nun angeklagte ehemalige Firmenchef und sein Geschäftskollege strafbar gemacht haben, da sie, so die Staatsanwaltschaft, unter anderem gegen das Außenwirtschaftsgesetz verstoßen haben. Danach hätten sie „gemeinschaftlich und vorsätzlich einem im Bundesanzeiger veröffentlichten, unmittelbar geltenden Verkaufsverbot eines Rechtsakts der europäischen Gemeinschaften zuwider gehandelt […], indem sie mit einem Vertreter des Präsidenten der Republik Somalia einen Vertrag über Sicherheitsdienstleistungen [ge]schlossen [haben]“, teilt eine Pressemitteilung des Amtsgerichts Münster mit. Kurz: Das Embargo der Vereinten Nationen gegen Somalia könnte verletzt worden sein.

Die dahinterstehende Frage: Sicherheitspartner oder Söldner?

Die Tagespresse sah nach dem Bekanntwerden des Asgaard-Deals die Grenze zwischen einem Sicherheitsdienstleister und modernem Söldnertum – wieder mal – überschritten. Die Genfer Konvention, Artikel 47 Absatz 2 I. Zusatzprotokoll definiert den Söldner völkerrechtlich. Als Söldner gilt,

  • wer im Inland oder Ausland zu dem besonderen Zweck angeworben ist, in einem bewaffneten Konflikt zu kämpfen,
  • wer tatsächlich unmittelbar an Feindseligkeiten teilnimmt,
  • wer an Feindseligkeiten vor allem aus Streben nach persönlichem Gewinn teilnimmt und wer von oder im Namen einer am Konflikt beteiligten Partei tatsächlich die Zusage einer materiellen Vergütung erhalten hat,
  • wer weder Staatsangehöriger einer am Konflikt beteiligten Partei ist noch in einem von einer am Konflikt beteiligten Partei kontrollierten Gebiet ansässig ist,
  • wer nicht Angehöriger der Streitkräfte einer am Konflikt beteiligten Partei ist und
  • wer nicht von einem nicht am Konflikt beteiligten Staat in amtlichem Auftrag als Angehöriger seiner Streitkräfte entsandt worden ist.

Im Fall Asgaard dürfte nur das Kriterium der Anwerbung zum Kampf strittig sein, denn alle weiteren Kriterien treffen zu. Darunter auch eine Teilnahme an Feindseligkeiten, die sich auch bei Personen- und Konvoischutz nicht hätte verhindern lassen.

Krieger gegen Bezahlung, die aus Deutschland kommen, sind nicht selten in den Krisenregionen weltweit; z.B. auf dem Balkan oder in Afghanistan. Mehrere Tausend Deutsche „arbeiten“ inzwischen als Angestellte deutscher oder internationaler Sicherheitsfirmen. Meist handelt es sich um ehemalige Polizisten und GSG9-Beamte oder aus dem Dienst geschiedene Bundeswehrsoldaten. Als „Objektschützer“ oder „Military Contractor“ für private Firmen ist ihr Aufgabenspektrum häufig dubios und undurchsichtig, aber hervorragend bezahlt, wie Lisa Caspari in ihrem Text „Gekaufte Krieger“ beschreibt, der auf www.zeit.de erschienen ist.

Was im Gerichtsverfahren nun zu klären sein wird, ist die Frage, ob Asgaard sich tatsächlich strafbar gemacht hat oder das Handeln „nur“ moralisch verwerflich ist.

Gerade angesichts derartiger Fragestellungen gilt es, sauber zu differenzieren: Private Sicherheits- und Militärfirmen können nicht per se als Söldner bezeichnet werden, denn nur ein kleiner Teil führt militärische Kampfhandlungen aus. Die überwiegende Mehrheit der Unternehmen fungiert als Sicherheitspartner und beschränkt ihr Angebot auf Logistik, Beratung und Ausbildung, wie auch Robert Seidl in seinem Überblick „Private Sicherheits- und Militärfirmen als Instrumente staatlichen Handelns“ festhält, der in Nummer 51 der „Aktuelle Analysen“ der Hanns-Seidel-Stiftung erschienen ist. Die Branche habe insgesamt eine moderne Unternehmensstruktur und rekrutiere ihre Angestellten professionell. Die Kunden reichen von staatlichen Regierungen über die Vereinten Nationen bis hin zu Nichtregierungs-Organisationen oder Privatunternehmen.

Ob nun das Handeln von Asgaard als strafbar einzustufen ist, werden die kommenden drei Verhandlungstage offenbaren, wobei vielleicht schon am 5.10. mit einem Urteil zu rechnen sein wird.

Die Entwicklung des Verfahrens wird hier im Blog genau verfolgt und analysiert werden.


Bildquelle: © Tim Reckmann / pixelio.de

„Bodyguard schießt“-Prozess: Urteilsverkündung

„Herr K., es ist etwas Schreckliches passiert, weil Sie in der Provinz rumgeballert haben und Sie Sheriff spielen wollten.”

Alle Parteien betreten pünktlich den Verhandlungssaal. Es sind circa zehn Zuschauer anwesend.

Der Angeklagte Uwe K., der gemeinsam mit seinem Anwalt kommt, macht einen sehr angespannten Eindruck. Er wird begleitet durch zwei ältere Herren, die ebenfalls aus dem Sicherheitsbereich kommen und früher im behördlichen Bereich einer Bundespolizei tätig waren.

Nach der Begrüßung durch den Richter möchte dieser die Beweisaufnahme mit dem Vorlesen eines Gutachtens abschließen. Dieses Gutachten setzt sich mit der Schussverletzung des Opfers auseinander. Es erklärt medizinisch, an welcher Stelle das Opfer verletzt worden ist.

„Bodyguard schießt“-Prozess: Urteilsverkündung

Bevor der erste Zeuge in den Gerichtssaal eintritt, möchte der Rechtsanwalt des Angeklagten mitteilen, dass sein Mandant Uwe K. einen Täter-Opfer-Ausgleich angestrebt. Hierzu ist er bereit, 10.000 Euro unmittelbar an das Opfer Mirnes A. zu bezahlen. Der Nebenkläger des Opfers teilt mit, dass das Opfer hieran kein Interesse hat, da sich der Angeklagte nicht wirklich reuevoll verhält und er annimmt, dass er sich mit dieser Zahlung lediglich aus der Verantwortung kaufen möchte.

Hiernach kommt Kriminalkommissar Michael W. von der Polizei Augsburg in den Zeugenstand. Er war damit beauftragt, Spuren an der Waffe zu sichern. Er teilt mit, dass er die Waffe, eine Clock 19, am Tatort entgegengenommen und festgestellt hat, dass eine Patrone (9 x 19 Millimeter) verschossen worden ist und sich zudem eine weitere im Lauf sowie zwölf weitere im Magazin befunden haben.

Das Magazin hätte 15 Patronen aufnehmen können. Warum Uwe K. sein Magazin nicht voll munitioniert hatte, bleibt unklar.

Hiernach ist die Beweisaufnahme abgeschlossen und die Parteien halten nach einer kurzen Sitzungsunterbrechung ihre Plädoyers. Die Staatsanwältin beginnt.

Plädoyers der Staatsanwaltschaft

Sie führt aus, dass der Angeklagte mit seinem Schutzauftrag am 26. Juni 2016 begonnen hat. Hintergrund waren Schüsse auf die Haustür seiner Schutzperson sowie ein körperlicher Angriff auf diese, die die Auftragserteilung aus Sicht des Auftraggebers notwendig gemacht haben. Es habe ein sogenanntes „abstraktes Bedrohungsszenario“ vorgelegen.

Am Tattag selbst habe Uwe K.s Schutzperson Erwin S. sehr provozierend auf dessen Gesprächspartner eingewirkt, so dass dieser ihn mit der flachen Hand eine Ohrfeige auf die linke Wange versetzt habe. Weiter sei nichts geschehen. Es habe weder einen weiteren gegenwärtigen Angriff auf die Schutzperson oder den Angeklagten selbst gegeben, sondern nur Gedränge und Geschiebe innerhalb der Gruppe. In dieser Situation habe der Angeklagte seine Waffe gezogen und auf das spätere Opfer geschossen. Die Verletzung hätte Lebensgefährlich sein können, das Opfer hat seitdem aber erhebliche psychische Folgen zu erleiden. Ein Geständnis des Täters liegt vor.

Die Zeugin Sandra W. hat ausgesagt, dass der Täter nur eineinhalb Meter Abstand zum Opfer hatte. Das Opfer hatte Todesangst. Aus diesem Sachverhalt ist laut Staatsanwältin klar festzustellen, dass sich der Angeklagte gemäß Paragraf 224 Abs. 1 StGB der gefährlichen Körperverletzung schuldig gemacht hat. Es habe keine Notwehrsituation vorgelegen, da kein gegenwärtiger Angriff geschehen sei. Es steht nun ein Strafmaß von sechs Monaten bis zu zehn Jahren zur Disposition. Ebenso läge kein minderschwerer Fall vor, somit ist eine Strafrahmenverschiebung nicht relevant. Auch eine mögliche Strafrahmenverschiebung gemäß Paragraf 46 a StGB Täter-Opfer-Ausgleich trifft in diesem Fall nicht zu, da zwischen Täter und Opfer keine Kommunikation zustande kam. Strafmildernd kann man anführen, dass der Angeklagte keinerlei Vorstrafen und er ein Geständnis abgegeben hat. Strafverschärfend wirken die Tatfolgen, insbesondere die psychischen Leiden des Opfers und der unberechtigte Waffeneinsatz.

Die Staatsanwältin fordert eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren zur Bewährung ausgesetzt und auf drei Jahre Bewährungszeit angesetzt. Zusätzlich fordert sie 10.000 Euro Schmerzensgeld an das Opfer. Bewährung fordern Sie deshalb, da zu dem Angeklagten eine günstige Sozialprognose abgegeben werden kann. Des Weiteren wertet sie das abstrakte Bedrohungsszenario als besonderen Umstand. Sie fasst zusammen, dass der Personenschützer Uwe K. den Anforderungen seines Berufes nicht gerecht worden sei.

Plädoyer des Opferanwalts

Der Nebenkläger des Schussopfers stellt in seinem Plädoyer klar, dass eine Strafe über zwei Jahre der Tat und der Schuld angemessen wäre. Immerhin lag hier ein Schusswaffengebrauch in der Öffentlichkeit vor und das ohne eine Notwehrlage. Der Angeklagte ist ausgebildeter Personenschützer und hätte die Situation besser einschätzen müssen. Weiterhin führt er an, dass es seit zehn Monaten keine Entschuldigung gegenüber seinem Mandanten gegeben hat. Erst als der Angeklagte während des Prozesses gemerkt hat, dass die Notfallsituation zu kippen drohte, gab es eine Entschuldigung.

Plädoyer des Verteidigers

Der Verteidiger geht in seinem Plädoyer zuerst auf die Persönlichkeit seines Mandanten ein. Er stellt außerdem fest, dass Uwe K. einen Irrtum begangen hat. Des Weiteren beschreibt er die Situation kurz vor der Schussabgabe.

Seine Schutzperson Erwin S. habe demnach viele Feinde. Er sei an diesem Abend angespannt und gegenüber seinen Gesprächspartnern sehr provozierend gewesen.

Die Personen, darunter das Opfer, die sich am Tatabend mit Erwin S. in der Auseinandersetzung befanden, sähen aus wie Inkasso-Eintreiber, so der Verteidiger. Sie wirkten sehr bedrohlich: Das Opfer selbst ist knapp zwei Meter groß und wiegt weit über 100 Kilo, auch sein ebenfalls anwesender Bekannter, Dominik K., ist 1,94 Meter groß und wiegt 135 Kilo. Beide haben eine starke Statur.

Uwe K. selbst war fokussiert auf Erwin S., wollte ihn schützen. Das spätere Opfer Mirnes A. wiederum habe verhindern wollen, dass Uwe K. Adis A. nach dessen Ohrfeige für Erwin S. zur Hilfe kommen kann.

Es sei richtig, so der Verteidiger, dass die Einsicht von Uwe K., dass es keine Notwehrlage gewesen sei, erst während der Hauptverhandlung geäußert wurde. Doch das Gericht möge bitte berücksichtigen, dass er nur Sekundenbruchteile für seine Entscheidung gehabt hatte. Er arbeite seit 20 Jahren als Bodyguard, ohne dass jemals eine Schussabgabe im Einsatz notwendig geworden sei. Außerdem sei richtig, dass Uwe K. sich einer gefährlichen Körperverletzung schuldig gemacht hat. Sein Mandant zeige aber Reue und Einsicht.

Der Verteidiger hält ein Strafmaß im unteren Bereich, also ein Jahr auf Bewährung, für angemessen. Eine Ausgleichssumme von 5000 Euro, zahlbar in drei Monaten, hält er ebenfalls für angebracht. Insbesondere weil das derzeitige Einkommen von Uwe K. nur 1500 Euro beträgt. Aus der Sicht des Anwalts erfordern die Umstände der Tat eine Beurteilung als geringe Schuld.

Die letzten Worte des Angeklagten werden unter Tränen erstickt und kommen nur stockend. Er teilt mit, dass er die Tat bedauert und möchte sich nochmals entschuldigen. Weitere Worte kann Uwe K. nicht mehr sprechen. Vor der Urteilsverkündung gibt es eine Unterbrechung.

Die Urteilsverkündung

Der Angeklagte Uwe K. wird wegen gefährlicher Körperverletzung mit einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung bestraft. So teilt es der Richter mit. Weiterhin spricht er den Verurteilten Uwe K. direkt an: „Herr K., es ist etwas Schreckliches passiert, weil sie in der Provinz rumgeballert haben und sie Sheriff spielen wollten.” Zu diesem Einsatz waren 17 Polizeistreifen der Polizei Augsburg im Einsatz. Bis zum Eintreffen der Polizei hat Uwe K. alle in Schach gehalten, weil er glaubte, das zu dürfen, so der Vorsitzende Richter.

Die Tat der gefährlichen Körperverletzung rechtfertigt unbedingt eine Gefängnisstrafe. Nur die Beurteilung der Person Uwe K. hat letztendlich das Gericht dazu veranlasst, eine Strafe im Bewährungsrahmen auszusprechen. Das Gericht ist der Meinung, dass ein Mensch wie Uwe K. nicht in den Knast gehört. Allerdings wäre es für diese Beurteilung durchaus besser gewesen, wenn sich Uwe K. schon am ersten Verhandlungstag persönlich beim Opfer Mirnes A. entschuldigt hätte.

Der Beschluss des Gerichts lautet demnach Freiheitsstrafe über zwei Jahre auf Bewährung, Bewährungszeit drei Jahre und zusätzlich die Zahlung von 10.000 Euro an das Opfer innerhalb von zwei Monaten.

Die Verteidigung und die Staatsanwaltschaft akzeptieren das Urteil sofort. Der Nebenklägervertreter ist dazu noch nicht in der Lage, da er sich zuerst mit seinen Mandanten besprechen muss.


Angeklagter / Bildquelle: Stefan Bisanz

„Bodyguard schießt“-Prozess startet in Augsburg

Vor dem Landgericht Augsburg wird gegen den Personenschützer Uwe K. aus Dormagen verhandelt, der am Donnerstag, 30. Juni 2016 dem Gesprächspartner seiner Schutzperson Erwin S. in einer Konfliktsituation ins Bein geschossen hat. Erwin S. hatte die Dienste von Uwe K. in Anspruch genommen, nachdem er zuvor zusammengeschlagen und außerdem auf seine Haustür geschossen worden ist.

Am Abend der Tat wiederum waren Uwe K. und sein Klient Erwin S. zusammen mit dessen Lebensgefährtin gegen 19 Uhr Gäste der Augsburger Gastronomie L’Osteria. Kurze Zeit später und eher zufällig trafen dort Mirnes A. und sein Bruder Adis A. sowie deren Bekannter Dominik K. ein. Adis A. forderte Erwin S. zu einer Aussprache vor dem Lokal auf, die sich um zivilrechtliche Forderungen (€ 70.000,00) aus der Vergangenheit drehen sollte. Erwin S. ließ sich darauf ein.

„Bodyguard schießt“-Prozess

Im darauffolgenden Gespräch lehnte Erwin S. jede persönliche Haftung ab und verwies Adis A. auf den Insolvenzverwalter. Adis A. geriet in Rage, woraufhin Erwin S. ihn auslachte. Adis A. versetzte Erwin S. nun mit der flachen Hand eine Ohrfeige auf die linke Wange.

In diesem Moment wollte der Personenschützer Uwe K. in das Geschehen eingreifen, wurde jedoch von den beiden Begleitern von Adis A. abgeschirmt. Ohne, dass es einen weiteren Angriff auf seine Schutzperson oder ihn selbst gegeben hätte, zog Uwe K. seine Schusswaffe (Clock 19), lud sie durch und schoss gezielt auf den Unterkörper des circa eineinhalb Meter von ihm entfernt stehenden Mirdes A.

Die Kugel durchschlug das rechte Bein des Geschädigten mittig im oberen Teil des Oberschenkels, circa zehn Zentimeter von der Leiste entfernt. Mirdes A. erlitt heftigste Schmerzen im gesamten rechten Bein. Er musste operativ versorgt werden und eine Woche stationär im Klinikum Augsburg behandelt werden. Der Schuss war insbesondere wegen der der Nähe der Wunde zur Oberschenkelarterie und zum Oberschenkelnerv geeignet, lebensgefährliche Verletzungen hervorzurufen. Eine konkrete Lebensgefahr ist jedoch nicht eingetreten.

Die Anklage

Uwe K. wird beschuldigt, durch seine Handlung eine andere Person körperlich misshandelt und gesundheitlich geschädigt zu haben. Diese Körperverletzung ist mittels einer Waffe durch eine, das Leben gefährdende Tat, zugefügt worden. Des Weiteren wird Uwe K. beschuldigt, entgegen des Paragrafen 28 des Waffengesetzes, eine Schusswaffe geführt zu haben. Es muss nun gerichtlich festgestellt werden, ob die Tat als gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit unerlaubten Führens einer Waffe zu werten und somit strafbar ist.

Fazit:

Es gilt nun, mehrere Fragenkomplexe zu beurteilen:

  1. Der Angeschuldigte ist Personenschützer und auch berechtigt, eine halbautomatische Pistole des Herstellers Clock, Kaliber 9 mm, zu führen. Jedoch besaß der Angeschuldigte keine erforderliche schriftliche Genehmigung der Waffenbehörde für diesen Personenschutz-Auftrag. Warum wurde keine Waffentrageberechtigung für diesen Auftrag eingeholt?
  2. Lag eine Notwehr- oder Nothilfe-Situation vor? Immerhin hat es keine weiteren Angriffshandlungen gegeben.
  3. Wie ist die Verhältnismäßigkeit bei der Wahl der Abwehr aus? Hätte hier nicht körperliche Gewalt gereicht? Uwe K. ist angeblich ein versierter Kampfsportler.
  4. Gilt der Grundsatz: „Einer, ist keiner“?
  5. Wie sah die Weiterbildung des Bodyguards aus?

 

Gericht Augsburg / Bildquelle: Stefan Bisanz

Auswahlkriterien für einen Personenschützer

Bodyguard-Prozess: Auswahlkriterien für einen Personenschützer

An welchen Auswahlkriterien hätten Verona Pooth und andere Auftraggeber erkennen können, dass der nunmehr verurteilte Totschläger Jens H. als Personenschützer ungeeignet ist?

Um dieser Fragestellung nachzugehen, habe ich an allen acht Verhandlungstagen im Landgericht Düsseldorf am Totschlagsprozess gegen Jens H. als Prozessbeobachter teilgenommen. Nur im Gerichtssaal war es mir möglich, die Kriterien zu eruieren, anhand derer man hätte erkennen können, dass Jens H. nicht geeignet ist, Personenschutzaufgaben professionell wahrzunehmen.

Seine V.I.P.-Schutzperson Verona Pooth hat in Interviews nach Bekanntwerden der Tat einige Aussagen zu Jens H. getätigt: „Er war stets ein sehr freundlicher und zuvorkommender Fahrer und Bodyguard.“ In einem RTL-Interview gestand sie: „Wenn ich ihn heute sehen würde, hätte ich Angst vor ihm. Er kannte mein Leben natürlich sehr gut, aber ich seines weniger. Ich wusste nur, dass er in zweiter Ehe verheiratet ist und zwei Kinder hat, und dass er immer, wenn er im Auto war, ein echter Rheinländer war, mit Humor; das war das Bild, das ich von ihm hatte.“ Diese Aussagen zeigen schon, wie fahrlässig Schutzpersonen in der Auswahl ihrer Personenschützer oder, wie in diesem Falle, ihres Bodyguards sind.

Auswahlkriterien für einen Personenschützer

Folgende Kriterien und deutlichen Warnzeichen habe ich festgestellt:

1. Jens H. kam aus der Türsteherszene und war dort entsprechend bekannt.
2. Er war Bodybuilder mit überproportional dicken Oberarmen, die durch die Einnahme von Anabolika aufgepumpt waren.
3. Seit seinem 18. Lebensjahr war er alkohol- und drogenabhängig.
4. Seit 2012 ist er depressiv und nimmt ständig Medikamente ein.
5. Er war nicht Geschäftsführer seiner eigenen Firma.
6. Er hat mehrere Insolvenzen verursacht.

Folgende Lösungsansätze gibt es:

1. Ein psychologisches Gutachten über den Personenschützer erstellen lassen.
2. Einen Sachverständigen für Personenschutz mit einem Tätigkeits- und Background-Check beauftragen.
3. Nur Personenschützer beauftragen, die auch ein soziales Kontrollumfeld haben, zum Beispiel ein Netzwerk oder Arbeitskollegen in einer Personenschutzfirma. Dies ist bei vielen sogenannten Freelancern oder Einzelunternehmern, wie Jens H. einer war, nicht gegeben.

Im Geschäftsleben kennen wir den Begriff „Auswahlverschulden“. Man spricht vom Auswahlverschulden, wenn ein Auftraggeber einen Auftragnehmer auswählt, der nicht den geforderten Qualifikationen und den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Das Tötungsdelikt von Jens H. war natürlich zu keinem Zeitpunkt vorherzusehen. Dennoch zeigen die oben genannten Punkte, dass Jens H. zumindest sehr labil war und somit nicht wirklich professionell hat handeln können, wenngleich er gegenüber seiner Kundschaft offenbar ein guter Blender war. Man möchte sich nicht vorstellen, wie er gegebenenfalls in Stresssituationen während eines Kundenauftrags reagiert hätte, zu welchem Fehlverhalten es hätte kommen können. Um das zu vermeiden, können die vorgeschlagenen Lösungsmaßnahmen vor der Wahl eines Personenschützers konkret helfen und verlässliche Entscheidungsgrundlagen sein.

Folgende Quintessenz fasst es gut zusammen: Niemals einen Bodyguard engagieren, sondern immer einen professionellen Personenschützer beauftragen.