Söldner-Prozess: 2. und 3. Verhandlungstag | Tagesschau-Reporter als Zeuge

Zu Beginn des zweiten Verhandlungstages erklärt der Rechtsanwalt des Beschuldigten Dirk G. zunächst, dass er die Veröffentlichungen der Presse stark verurteile, da diese wiederum eine Vorverurteilung seines Mandanten vornimmt.

Danach sagt der Beschuldigte Dirk G. zum Sachverhalt aus. Durch die Richterin befragt, wiederholt er im Großen und Ganzen die Schilderung des Angeklagten Thomas K., die dieser am vorangegangenen Verhandlungstag zu Protokoll gegeben hat. Auch er vertritt dabei die Auffassung, dass kein Vertrag geschlossen worden ist. Dieser wäre erst dann zustande gekommen, wenn eine Sicherheitsanalyse und eine Machbarkeitsstudie durchgeführt worden wäre. Dies wiederum sei an eine Vorabüberweisung in Höhe von circa 150.000 Euro an die Firma Asgaard gebunden gewesen. Sie, die Geschäftsführer von Asgaard, seien bei den Vertragsverhandlungen jedoch mehr oder weniger gedrängelt worden, diesen Vertrag zu unterschreiben, insbesondere durch die beiden Vermittler, die unbedingt eine Provisionszahlung hätten erzielen wollen.

Söldner-Prozess: 2. und 3. Verhandlungstag | Tagesschau-Reporter als Zeuge

Auch ist Dirk G. wichtig, darauf hinzuweisen, dass er und sein Partner natürlich alle Genehmigungen eingeholt hätten, die für diesen Auftrag notwendig gewesen wären. Er habe den Geschäftsführer Thomas K. daher auch angewiesen, alle Behörden entsprechend zu informieren. Was Thomas K. in dieser Hinsicht dann allerdings genau getan habe, könne er nicht sagen. Seine, Dirk G.s, Aufgabe sei es gewesen, für die operative Umsetzung zu sorgen, jedoch nicht, das Kaufmännische zu bearbeiten.

Bezüglich der Pressemitteilungen, die durch Thomas K. herausgegeben worden sind, erwähnt Dirk G. lapidar „klappern gehört zum Geschäft“. Auch, dass diese Erklärung auf der Internetseite der Firma Asgaard stand, sei ihm nicht bewusst gewesen.

Dirk G. stellt sich hier als Soldat und Kamerad dar.

Auf die Frage der Staatsanwälten, warum überhaupt ein Vertrag unterschrieben worden ist, antwortet Dirk G, dass „alle Druck gemacht“ hätten und man daher schwach geworden wäre.

Im Zuschauerraum sitzen drei Herren, sehr elegant gekleidet (wahrscheinlich die neuen Chefs der Firma Asgaard), zu welchen der Angeklagte immer wieder vor Beantwortung der Fragen Augenkontakt aufnimmt. Der in der Mitte sitzende, ältere Mann nickt Dirk G. dann entweder zu oder schüttelt den Kopf, je nach Antwort.

Die Staatsanwältin zweifelt die Aussagen von Dirk G. an, weil der Vertrag mehr enthalte als nur die Erstellung einer Sicherheitsanalyse.

Interview mit der Tagesschau

Am Nachmittag wird der Zeuge Alexander D. aus Hamburg gehört. Er ist Journalist bei der Tagesschau und hat ein Interview mit Thomas K. geführt. Er berichtet von einem Interview, welches er im April 2010 geführt hat. Er teilt dazu eindeutig mit, dass er den Eindruck hatte, Asgaard wolle Vertragsbestandteile erfüllen, zu denen u.a. Personenschutzmaßnahmen gehörten. Man hätte schon an der Rekrutierung von entsprechendem Personal gearbeitet, deutsche Ex-Soldaten mit mindestens vier Jahren Erfahrung und einem Alter zwischen 25-45 Jahren. Thomas K. sagte ihm, Alexander D., auch, dass diese Kräfte in der Hoffnung eingesetzt würden, auch militärische Aktionen durchführen zu können. Der Vertrag hätte eine Gültigkeitsdauer von fünf Jahren aufgewiesen und einen Wert von mehreren Millionen Euro umfasst. Die Zahl der Einsatzkräfte hätte eine deutlich dreistellige Zahl sein sollen. Thomas K. sagte dem Journalisten wörtlich, „die Kräfte säßen auf gepackten Koffern“. Für Thomas K. war sein Vertragspartner Galadid Abdinur Ahmad Darman der legitime Präsident.

Auf der Anklagebank herrschte betretenes Schweigen bei Thomas K. und Dirk G.

Der Zeuge Alexander D. stellt nochmals fest, dass er den Eindruck hatte, dass Thomas K. die Legitimierung Galadid Abdinur Ahmad Darmans als Präsident Somalias abwarten würde.

Die Staatsanwältin will nun erfahren, ob in dem Interview eine Sicherheitsanalyse oder eine Machbarkeitsstudie besprochen wurde, was der Zeuge verneint.

Der Anwalt von Dirk G. moniert, dass im Zuge des Interviews des NDR nicht richtig recherchiert worden sei, dieses sei nur ein PR-Gag gewesen. Thomas K. ergänzt, dass er Unterlagen seiner Firma an unterschiedliche Ministerien und auch an den Bundesnachrichtendienst gefaxt habe. Den Vertrag allerdings habe er nicht gefaxt, woraufhin die Staatsanwältin und die Richterin nachfragen, was der Grund für diese Unterlassung gewesen sei. Thomas K. antwortet lediglich „Warum sollte ich?“ und erntet dafür Unverständnis.

Dritter Verhandlungstag

Am dritten Verhandlungstag werden zwei Beamte vom Zoll gehört. Sie können keine wesentlichen Neuheiten zum Sachverhalt beitragen. Insbesondere bleibt die Frage ungeklärt, wie konkret die Planungen der Beschuldigten zur Durchführung ihrer Vertragsinhalte waren. Für die Anwälte der Beschuldigten ist damit der Sachverhalt hinreichend geklärt und sie teilen mit, dass sie keine neuen Beweisanträge stellen werden, auch weitere Zeugen müssten nicht gehört werden. Die Staatsanwältin sieht das naturgemäß anders und möchte den Vermittler des Vertrages als Zeugen hören sowie den Dolmetscher, der die Vertragsverhandlungen zwischen Galadid Abdinur Ahmad Darman und den Beschuldigten übersetzt hat. Dieser soll bezeugen, ob der Vertrag wirklich zustande kommen sollte. Da dieser Zeuge jedoch bisher nur über seine Ehefrau erreicht werden konnte, wird der Verhandlungstag schon früh beendet und auf den 10. Oktober vertagt.


Bildquelle: I-vista / pixelio.de

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