BVB-Attentat: Erster Verhandlungstag | Verlesung der Anklage und Scharmützel der Verteidigung
Der erste Verhandlungstag am 21. Dezember 2017 beginnt um 12:00 Uhr in Anwesenheit von 30 Pressevertretern und 20 Zuschauern.
Der Angeklagte Sergej W. (28) stammt aus Russland, lebt derzeit aber in Deutschland und wird im Prozess von zwei Rechtsanwälten vertreten, eine Dolmetscherin übersetzt für ihn.
Die Staatsanwaltschaft ist durch einen Oberstaatsanwalt und zwei Staatsanwältinnen vertreten, ebenfalls anwesend sind drei Verteidiger der zwei Nebenkläger, zum einen Borussia Dortmund, zum anderen der Motorradpolizist, der bei diesem Attentat durch ein Knalltrauma verletzt worden ist.
Befangenheitsantrag der Verteidigung
Bevor die Verhandlung eröffnet werden kann, wird bereits ein Befangenheitsantrag von Carl Heydenreich, einem der Rechtsanwälte des Angeklagten, gestellt. Er moniert, dass es einen extremen Druck auf die Beteiligten des Prozesses gäbe, da der Prozess in Dortmund stattfindet und alle Einwohner von Dortmund BVB-Fans wären. Außerdem hätten die Medien eine Hetzjagd auf seinen Mandanten durchgeführt. Es habe erhebliche Indiskretionen von den Verfahrensbeteiligten gegeben. Weiterhin hält er den Oberstaatsanwalt für befangen, da dieser bereits in einem Interview eine lebenslängliche Strafe gefordert hat. Weiterhin kritisiert er, dass die Verteidigung keine komplette Akteneinsicht gehabt hätte und auch nur einseitige Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft durchgeführt worden seien. Außerdem argumentiert er, dass die Sprengvorrichtungen nicht zum Töten gedacht gewesen sein sollte. Sein Antrag an das Gericht lautet Ablösung des Oberstaatsanwalts.
Um über den Befangenheitsantrag zu entscheiden, nimmt sich das Gericht eine Besprechungspause. Danach erfolgt die Stellungnahme des Oberstaatsanwalts, in der er im Wesentlichen angibt, dass alle Akten übergeben worden sind und die Zuständigkeit der Weitergabe nicht bei ihm, sondern beim Landgericht läge. Außerdem sei bekannt, dass ein Antrag auf Vollständigkeit der Aktenübergabe in der Strafprozessordnung nicht normiert ist. Entlastendes für den Angeklagten konnte er als Oberstaatsanwalt nicht ermitteln, da nichts vorläge. Abseits dessen sei dies auch Aufgabe des Angeklagten und seiner Verteidigung. Und seine Forderung einer lebenslänglichen Haftstrafe sei nur eine Wiedergabe des Gesetzestextes.
Die Verteidigung darauf erwidert unter anderem, das die Prüfung von Alternativhypothesen versäumt worden, worauf der Oberstaatsanwalt antwortet, dass man gleich nach dem Attentat von einem Anschlag des IS ausgegangen sei.
Dann verkündet das Gericht seine Entscheidung, dass der Befangenheitsantrag der Verteidigung abgelehnt wird, insbesondere deshalb, weil die beiden Schöffen bestätigt haben, nur die örtliche Presse gelesen, aber keine überregionalen Medien oder Quellen im Internet rezipiert zu haben. Das Gericht wird damit das Verfahren ordnungsgemäß durchführen.
Anklageverlesung
Nun liest der Oberstaatsanwalt die Anklage vor und führt darin aus, dass der Anschlag des mutmaßlichen Täters Sergei W. am 11. April 2017 um 19:16 Uhr als heimtückisch einzustufen und aus Habgier durchgeführt worden sei. Er habe dazu drei Sprengsätze auf einer Länge von zwölf Metern auf dem Fahrtweg des BVB-Busses vom Hotel zur Straße angebracht. Darin befanden sich 65 Metallbolzen, die eine Größe von 74 x 6 Millimeter und ein Gewicht von 16 Gramm aufwiesen. Die Sprengsätze wurden elektrisch gezündet. Der Bus sollte vorne und hinten getroffen werden sowie in der Mitte. Die Bolzen flogen bei der Explosion bis zu 250 Meter weit. Durch die Explosion wurde der Spieler Marc Bartra von einem Bolzen schwer an der Hand verletzt, außerdem drang dieser Bolzen anschließend in seine Kopfstütze ein.
Der Oberstaatsanwalt nennt als Motiv des Angeklagten, dass dieser sich bereichern wollte, da er vorher auf einen fallenden Aktienkurs des BVB nach dem Anschlag gewettet habe. Er habe circa 26.306,43 Euro eingesetztes Kapital besessen, was bei abfallendem Kurs um nur einen Euro auf eine Summe von 506.000 Euro gestiegen wäre.
Nach dem Verlesen der Anklage erklärt unter anderem der Nebenklägervertreter von Spieler Marc Bartra, dass dieser mindestens ein Schmerzensgeld in Höhe von 15.000 Euro verlangt. Hiernach ist der heutige Prozess beendet.
Bildquelle: Michael Grabscheit/pixelio.de
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