Lübcke-Prozess: 4. Verhandlungstag

02. Juli 2020, Beginn 10:00 Uhr

Die Anzahl an Zuschauern und Medienvertreter nimmt ab. Heute ist die Verteidigerin von Markus H. Nicole Schneiders wieder mit dabei.

Anmerkung: Ihr Lippenstift ist heute, im Gegensatz zu den vorherigen Verhandlungstagen, ein knalliges Rot. Dr. Clemens richtet seine Kleidung. Er steckt sein Hemd in die Hose und auch sein Hemdkragen sitzt noch schief.

Der irakische Staatsbürger und Nebenkläger Esmail ist nicht anwesend.

Um 9:53 Uhr wird der Angeklagte Markus H. in Begleitung von drei Justizwachtmeistern in den Gerichtssaal geführt. Er trägt, wie an den vorherigen Verhandlungstagen, die selbe Kleidung – heute ohne Hoodie. Er macht einen entspannten Eindruck und spricht direkt angeregt mit seinen beiden Verteidigern. Während dieses Gesprächs lächelt er sehr oft. Familie Lübcke betritt den Saal und wird heute durch den Rechtsanwalt Klengel vertreten.

Anmerkung: Frau Braun-Lübcke trägt erstmals ein wenig Farbe – eine apricotfarbene, lange Strickjacke. Christoph Lübke trägt heute zum ersten Mal keine Krawatte.

Um 10:58 Uhr wird der Angeklagte Stephan Ernst zugeführt. Auch er trägt wie immer die selbe Kleidung. Seine beiden Verteidiger sind noch nicht im Saal. Es wirkt blass und schaut sich fast ängstlich im Gerichtssaal um.
Nachdem seine Verteidiger eingetroffen sind unterhält er sich intensiv mit beiden.

Anmerkung: In diesem Augenblick bemerke ich zum ersten Mal, dass er ganz bewusst zum Mitangeklagten Markus H. schaut. Dieser bemerkt es aber nicht.

Der Vorsitzende Richter Thomas Sagebiel eröffnet den Verhandlungstag und gibt die Ergebnisse mehrerer Beschlüsse bekannt. Der Antrag von Dr. Björn Clemens den Haftbefehl seines Mandanten Marcus H. aufzuheben und die Anklage damit faktisch zurückzunehmen wird abgelehnt. Verfahrenshindernisse sind nicht festgestellt worden. Auch ist Markus H. nicht vorverurteilt worden. Auch der Antrag auf Aussetzung des Verfahrens, gestellt von Rechtsanwalt Frank Hannig, wegen "Corona" wird abgelehnt. Es sind ausreichende Schutzmaßnahmen getroffen worden. Auch Rechtsanwältin Nicole Schneiders hat einen Antrag auf Aussetzung des Verfahrens gestellt, da sie keine genügende Akteneinsicht hatte. Auch dieser Antrag wird abgelehnt. Der Vorsitzende Richter teilt mit, dass der Rechtsanwalt Frank Hannig mehrere Terminverschiebungen beantragt hatte. Dies geht leider nicht. Das Gericht plant für den 27. Juli eine Urkundenverlesung; am 28. Juli wird ein Sohn des Opfers gehört und eventuell ein Sachverständiger für Waffen. Am 30. Juli und Anfang August könnte dann die Einlassung des Angeklagten Stephan Ernst erfolgen. Mitte August werden ca. zehn Polizisten als Zeugen gehört.

Rechtsanwalt Dr. Björn Clemens begründet einen Verwertungsanspruch gegen den Videobeweis vom 30.06.2020. Er bezieht sich auf die Aussage von Stephan Ernst, dass sein früherer Rechtsanwalt Waldschmidt ihn zum ersten Geständnis verleitet habe. Dieses wäre eine Straftat. Rechtsanwalt Waldschmidt hat dies bestritten und Strafanzeige gegen Stephan Ernst gestellt.
Hiernach erfolgt nun die Besichtigung der Videovernehmung von Stephan Ernst vom 5. Februar 2020 (Landeskriminalamt Hessen). Die technische Qualität ist sehr schlecht. Dass diese Vernehmung durchgeführt werden soll wurde bereits am 08.01 2020 besprochen. Stephan Ernst berichtet einen ähnlichen Sachverhalt wie bereits am 08.01.2020. Grundsätzlich hat Markus H. fast alles geplant und recherchiert. Die ersten Ausspähungen wurden bereits Anfang 2016 durchgeführt. An diesen Tagen wollten sie insbesondere die Sicherheitsmaßnahmen, z. B. Kameras am Haus überprüfen. Man hatte bereits festgestellt, dass Dr. Lübcke sich immer wieder auf der Terrasse aufhält und dort eine Zigarette raucht sowie das Smartphone bedient. So ist bei Markus H. die Idee entstanden, dass man Dr. Lübcke dort erwischen könnte.

Anmerkung: Solche sich wiederholenden Angewohnheiten, zumal in einem ungeschützten und nicht überwachten Raum, führen sehr oft zu Anschlägen. Täter lassen sich solche Gelegenheiten nicht entgehen, werden dadurch sogar noch ermutigt!

Am Tatabend war der vordere Teil des Hauses durch Lichtstrahler hell erleuchtet. Grundsätzlich war es dämmerig. Zunächst hatten sie Dr. Lübcke gar nicht auf der Terrasse wahrgenommen. Auch dort waren Strahler angebracht. Dann haben sie ihn doch entdeckt und entfernten sich vom Haus, um sich zu besprechen. Dieses Gespräch dauerte etwa 20-25 Minuten.

Anmerkung: Während der Vernehmung zeichnet Stephan Ernst diesen Sachverhalt auf eine Fotografie des Hauses ein.

Der Entschluss wurde gefasst: "Wir machen das jetzt." Zum Tatgeschehen selbst möchte sich Stephan Ernst, auf Anraten seines Verteidigers Frank Hannig, nicht äußern. Oberstaatsanwalt Dieter Killmer möchte wissen, was Ernst und H. denn als Reaktion auf ihren Angriff von Dr. Lübcke erhofft hätten. Dass er dadurch seine Politik verändert, war die Antwort. Der Umgang mit einer Waffe war für Stephan Ernst und Markus H. völlig normal. Der Schuss hat sich unbeabsichtigt gelöst. Die Handys hatten sie aufgrund der Ortungsmöglichkeit nicht mitgenommen, aber Masken für das Gesicht hatten sie nicht dabei.

Pause von 11:38 Uhr bis 12:03 Uhr.

Stephan Ernst ist der Meinung, wenn sie Dr. Lübcke nur geschlagen hätten, hätte er sie danach nicht wiedererkannt, aber eine Telefonortung wäre möglich gewesen. Warum er keine Handschuhe getragen hat weiß er nicht.

Es ging nicht um erschießen, sondern um schlagen oder treten. Das man etwas gegen Dr. Lübcke unternehmen musste stand lange fest. Es war aber nicht so, dass sie ständig daran geplant oder darüber gesprochen hätten. Der Entschluss, Dr. Lübcke etwas anzutun, kam eher von Markus H. Er drängte öfter darauf. Die Ermittler möchten wissen, wie oft sie observierten. Es begann ca. Januar/ Februar 2016. Zu 2017 verweigert Stephan Ernst die Aussage. 2018 haben sie im März und April ausgespäht. Es wurden genaue Erkundungen durchgeführt. Damals haben sie auch Dr. Lübcke angetroffen. Er schaute ihnen intensiv nach, als sie an seinem Grundstück vorbeigingen.

Anmerkung: Dr. Lübcke wurde seit 2015 massiv bedroht. War Dr. Lübcke in dieser Zeit in einer Schutzmaßnahme der Polizei? Wurde diese Information der o.a. Begegnung von Dr. Lübcke an die Polizei weitergegeben oder wurde er in einem üblichen Sicherheitsgespräch nach solchen Gegebenheiten befragt? Welche Versäumnisse der Sicherheitsbehörden lagen vor?

Sie wollten am Spielplatz eine Kamera installieren, um damit ständig die Gegend zu beobachten. Auch dieser Vorschlag kam von Markus H. Zu weiteren Observationsterminen möchte sich Stephan Ernst nicht mehr äußern. Es gibt weitere Fragen zum Tatgeschehen, diese werden weitestgehend nicht beantwortet. Sein Zweitwagen - ein Škoda Octavia - war an dieser Tat nicht beteiligt. Zum Themenkomplex Ludwig möchte sich Stephan Ernst zunächst mit Rechtsanwalt Frank Hannig besprechen. Ludwig wusste davon, dass Stephan Ernst Waffen bei seinem Arbeitgeber (Firma Hü.) vergräbt. Ludwig hat dabei „Schmiere“ gehalten. Stephan Ernst möchte Ludwig nicht belasten und verweigert die weitere Aussage dazu. Auch das ist ein weiteres eingegangenes Risiko (Mitwisser Ludwig). Markus H. hatte mehrere Waffen, aber auch diesbezüglich Ärger mit seiner Freundin. H. hatte dazu Depots im Wald angelegt. Er besitzt folgende Waffen: zwei Weltkriegswaffen, einen 38er Revolver, ein Maschinengewehr (ähnlich dem G3) und diverse Munition: 9 mm, Schrot, Kleinkaliber.

Pause von 13 bis 14:00 Uhr

Anmerkung: Stefan Ernst wollte dieser weiteren Vernehmung und damit seinem Geständnis widersprechen. Er trägt aber nichts zur Wahrheitsfindung bei. Er ist kontrolliert und bei den entscheidenden Fragen verweigert er die Aussage (was sein Recht ist). Sein Verteidiger spricht seit Ende der Pause durchgehend auf Stefan Ernst ein.

Die Ermittler stellen die Frage, warum er die Tatwaffe nur vergraben und einen Mitwisser eingebunden hat. Man hätte die Waffe auch endgültig entsorgen können. Nach dem Verständnis von Stephan Ernst war die Waffe durch diese Vergrabungsaktion verschwunden.

Anmerkung: Es ist sehr schwer in diesem Raum der Vernehmung zu folgen. Die Gespräche in der Videoaufzeichnung sind schwer zu verstehen, insbesondere weil das Klicken der Tastatur durch die Protokollführerin auf dem PC sehr laut sind. Die Konzentration auf den Bildschirm in diesem hell beleuchteten Saal ist ebenfalls anstrengend. Drei von fünf Justizwachtmeistern im Saal betätigen gleichzeitig ihr Handy und spielen darauf herum.

Am Tattag, dem 01.06.2019 trafen sie gegen 21:35 Uhr an der Waschanlage in Kassel ein. Die Kennzeichen waren bereits gewechselt. Gegen 22:20 Uhr trafen sie in Istha ein, sie stellten das Fahrzeug ab. Die eigentliche Tatzeit war gegen 23:20 Uhr - 23:25 Uhr. Um 23:30 Uhr fuhren sie in Istha wieder los. Markus H. war nicht sein Freund. Er hatte ein gutes Wissen und war grundsätzlich versierter als er selbst.

Pause von 14:55 Uhr bis 15:05 Uhr.

Anmerkung: Das Gericht ist pünktlich nach der Pause wieder im Saal. Es fehlt allerdings die Generalbundesanwaltschaft und der Nebenkläger Vertreter der Familie Lübcke. Sie kommen verspätet.

Immer wieder geht jetzt die Vernehmungsrichtung in die Intention, dass Markus H. treibende Kraft war. Stephan Ernst bestätigt dies auch immer wieder. Markus H. hat ihn zur Tat radikalisiert. In seinem Geständnis hat er absichtlich darauf hingezielt, dass er als Psychopath angesehen wird. Stephan Ernst entbindet in dieser Vernehmung ganz formell, seine ersten Rechtsanwälte von deren anwaltschaftlichen Schweigepflicht. Zu seinem Alibigeber möchte er ebenfalls nichts aussagen, außer, dass dieser ihm freundschaftlich verbunden ist. Gelöscht hat Stephan Ernst nach der Tat alle Chatverläufe mit Markus H. auf Treema und mit seiner „Bekannten“ auf WhatsApp.

Anmerkung: Markus H. reagiert auf die Anschuldigung von Stephan Ernst nicht sichtbar. Er ist ruhig und liest die Vernehmung in den Akten mit.

In der Gruppe 18 (rechtsradikale Vereinigung) war er nicht Mitglied. Außer in der NPD und im Schützenverein war er in keinem anderen Verein aktiv. Kontakt zu anderen Größen der rechtsradikalen Schiene, wie z.B. Herrn Bernd Töter hatte er nur einmal auf einer Demonstration in Leipzig. 2018 hat er an AfD-Treffen teilgenommen und er hat auch mal an die AfD gespendet. Ab 2009 war er aus der Kameradschaftsszene ausgetreten. Die Inhalte dieser Kameradschaft waren ihm zu extrem und nicht mehr nachvollziehbar.

Ende des Verhandlungstages 15:39 Uhr
Anmerkung: Markus H. spricht sehr angeregt aber gut gelaunt mit seinen Anwälten.


Bildquelle: Video-Bildausschnitt – ARD Mediathek; Bericht: Stefan Bisanz

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