Lübcke-Prozess: 1. Verhandlungstag – Befangenheitsanträge usw.

Angesichts der Corona-Schutzmaßnahmen können bei weitem nicht alle Journalisten, die über den Prozess berichten wollen, einen Platz auf der Pressetribüne finden. Es gab ein ausführliches Akkreditierungsverfahren für die Medienvertreter. 200 Journalisten haben sich angemeldet. 19 davon haben einen Platz im Gerichtssaal erhalten! Sie sitzen auf einer Empore oberhalb des Gerichtssaals und der Öffentlichkeit. Für Medienvertreter, die keinen Platz auf der Pressetribüne bekommen haben, steht ein Raum mit insgesamt 41 Plätzen zur Verfügung. Dort können sie dank einer Tonübertragung der Verhandlung folgen.

Das Foto zeigt den Gerichtssaal. Im hinteren Bereich - an der Wand sitzen die fünf Richter des 5. Strafsenats (Staatsschutz), links davon die zwei Vertretungsrichter, rechts außen sitzt der Protokollführer.

In der ersten Reihe sitzen – von links nach rechts: der Angeklagte Stephan E. mit seinen beiden Verteidigern K. und H. und zusätzlich ein Justizwachtmeister. Die zweite Reihe von links ist leer. Die dritte Reihe wird belegt durch den Angeklagten Markus H. mit seinen beiden Verteidigern Sch. und Dr. C. und einem Angestellten der Justizwachtmeisterei. In der Mitte befindet sich der Zeugentisch. In der zweiten Reihe von rechts sitzt Familie Lübcke (die Ehefrau mit den beiden Söhnen) und der Nebenklägerverteidiger Prof Dr. M., zusätzlich sitzt dort der psychologische Sachverständige. Ganz rechts sitzen vorne die beiden Staatsanwälte der Bundesgeneralstaatsanwaltschaft, daneben der Nebenklägerverteidiger und der irakische Nebenkläger E., sowie der Dolmetscher.

Zuerst betritt der psychologische Sachverständige den Saal. Es folgen die beiden Staatsanwälte der Generalbundesanwaltschaft. Beide tragen ihre karmesinroten Roben. Dann betritt den Saal der Verteidiger K. des Angeklagten Stephan E., danach kommt Familie Lübcke mit ihrem Nebenklägeranwalt Prof. Dr. M. Die Familie ist fast komplett in schwarz gekleidet. Sie schreitet bedächtig wie bei einem Trauermarsch mit ernstem Gesichtsausdruck durch den Saal. Die Richter betreten den Gerichtssaal um sich an ihrem Arbeitsplatz einzurichten. Zunächst werden Bücher ausgepackt und Laptops eingerichtet.

Um 10:08 Uhr betritt Markus H. in Handschellen den Saal - begleitet durch zwei Justizwachtmeister. Markus H. ist ca. 178 cm groß, glatzköpfig, trägt einen Kinnbart, hat eine bullige Gestalt und macht einen übergewichtigen Eindruck. Er trägt eine braune Cordhose und ein graues Poloshirt (welches schon mehrfach getragen worden ist) sowie einen Hoodie. Die Kapuze ist über den Kopf gezogen. Später nimmt er die Kapuze ab, so dass seine helle Hautfarbe zu sehen ist. Zum Schutz vor den Fotografen hält er sich einen DIN-A4-Ordner vor das Gesicht. Die Handschellen werden ihm kurz vor Prozessbeginn abgenommen. 2 Minuten später betritt Stephan E. den Saal. Er ist eine stattliche Gestalt, trägt einen schwarzen Blazer, welcher am untersten Knopf zugeknöpft ist; ein weißes Hemd ohne Krawatte, schwarze Hose, schwarze Schuhe. Seine Haare sind kurz und gepflegt. Er versteckt sein Gesicht nicht und auch bei ihm ist die helle Hautfarbe zu sehen. Die Kleidung wirkt insgesamt eine Nummer zu groß; entweder hat er in Untersuchungshaft abgenommen oder in der Anstaltskleiderkammer ist etwas bei der Bestellung schief gelaufen.

Nachdem der Vorsitzende Richter S. den Prozess eröffnet hat werden zuallererst die Personalien der beiden Angeklagten aufgenommen. Danach möchte der Senat den Prozess beginnen. Dies wird unterbrochen weil der Rechtsanwalt K. von Stefan E. Anträge stellt. Der erste Antrag ist ein Ablehnungsantrag des Vorsitzenden Richters S. wegen Befangenheit. Im zweiten beantragt er, das die Rechtsanwältin Sch. des Angeklagten H. als Pflichtverteidigerin auszuschließen ist. Ebenso ist der zweite Verteidiger Dr. C. auszuschließen. Im vierten Antrag fordert er eine Aussetzung der Hauptverhandlung.

Sein Mandant E. hegt Zweifel am Vorsitzenden Richter S., weil er die Rechtsanwältin Sch. als Verteidigerin des Angeklagten H. zugelassen hat. Die Verteidigerin war schon vorher in diesen Fall involviert und hätte deshalb nicht als Pflichtverteidigerin bestellt werden dürfen. Er hält den Vorsitzenden Richter für voreingenommen. Als weiteren Grund gibt er an, dass nur 32 Hauptverhandlungstage angesetzt sind. Dies hält die Verteidigung und der Angeklagte E. für zu wenig. H. beantragt, dass ihm ein dritter Pflichtverteidiger zur Seite gestellt wird. Der Generalbundesanwalt hatte diesen Antrag bereits abgelehnt. Das Gericht hat hier das Ermessen wie viele Pflichtverteidiger dem Angeklagten beigestellt werden. Auch diesen Antrag hat das Gericht bereits am 4.6.2020 abgelehnt.

Anmerkung: Familie L. hört bedächtig zu. Der Angeklagte H. versucht zu folgen, der Angeklagte E. ist konzentriert.

Die vorläufige Festnahme von Stephan E. war am 15. Juni 2020.

Anmerkung: Der Strafsenat ist von der Fülle der Anträge nicht begeistert, die Gesichtsausdrücke zeigen dies deutlich, es hören aber alle konzentriert zu.

Um 10:43 Uhr stellt Rechtsanwalt H. (Verteidiger von E.) einen weiteren Aussetzungsantrag der Hauptverhandlung. Er begründet diesen mit dem ungenügenden Infektionsschutz vor und während der Hauptverhandlung. Hierzu schlägt er die Auswahl eines größeren Raumes vor. Er hält die Behandlung der Presse und der Zuschauer für eine Teilnahme an diesem Prozess für unwürdig. (Während der Ausführungen hustet der Anwalt plakativ) Weiterhin beantragt er bei Gericht die Einsetzung einer Hilfsperson zur Aktendurchsicht, auch während des laufenden Verhandlungstages. Auch dieser Antrag wurde schon einmal wegen Corona abgelehnt. Desweiteren bemängelt er die Weitergabe von Informationen. Seine Erkenntnisse erhält er überwiegend von den Medien und nicht vom Gericht.

Pause: 10:59 Uhr bis 11:16 Uhr. Familie L. verlässt den Saal, die Angeklagten nicht. E. bespricht sich, wie auch H., mit seinen Anwälten.

Anmerkung: H. missbilligt die o.a. Anträge von E..

Nach der Pause stellt die Verteidigerin Sch. den Antrag auf Aussetzung der Hauptverhandlung oder auf eine dreiwöchige Pause, weil ihr eine komplette Akteneinsicht erst ab 20. Mai möglich war. Sie wurde erst am 14. Mai beigeordnet. In der Kürze der Zeit war es ihr nicht möglich sich vorzubereiten. Rechtsanwalt Dr. C. schließt sich ihrem Antrag an. Auch ihm war es nicht möglich sich ordentlich vorzubereiten. Desweiteren teilt er mit, dass es in der Nacht vor diesem Prozesstag einen Farbanschlag mit Bezug auf diesen Prozess auf sein Büro gegeben hat. Er beantragt, dass er vor jedem Prozesstag von Mitternacht bis 6:00 Uhr durch das Polizeipräsidium Düsseldorf geschützt wird. Er hält es für ausgeschlossen, dass das Verfahren unter diesen Umständen fortgesetzt werden kann. Verteidigerin Sch. beantragt weiter, dass das gesamte Verfahren in Ton und Bild aufgezeichnet wird. Sie möchte mindestens ein wörtliches Protokoll. Rechtsanwalt Dr. C. beantragt das Verfahren gegen H. einzustellen und daher erst gar nicht die Anklage gegen seinen Mandanten zu verlesen. Der Haftbefehl ist unverzüglich auszusetzen. Es kann kein faires Verfahren geben, da es suggestive Ermittlungen, zum Beispiel Fragen an E. in Bezug auf H., gegeben hat. Die Presse habe seinen Angeklagten schon vorab verurteilt. Weiterhin sind Teile der Akten durch die Generalbundesanwaltschaft öffentlich gemacht worden.

Anmerkung: Die Anklageschrift beinhaltet ca. 322 Seiten, das gesamte Volumen beläuft sich auf ca. 90.000 Seiten/232 Aktenordner.

Unter anderem wurde ebenfalls bekannt dass Frau D., die Mutter der gemeinsamen Tochter des Angeklagten E. ihn politisch schwer belastet. Sie bezeichnet ihn als "gefühlslosen Nazi". Um die Tochter gibt es einen Kinderrechtsstreit. Der Verteidiger bemängelt auch, dass der Haftbeschluss der Generalbundesanwaltschaft auf deren Internetseite eingesehen werden konnte. Dort gibt es eine Entscheidungsdatenbank. Es waren ca. 30 Seiten einsehbar.

Anmerkung: Bei der Beobachtung der beiden Angeklagten stellt sich mir die Frage: Wer ist wer? Es mutet an, dass nicht E. der Haupttäter ist, sondern eher H. Er scheint der "radikale Denker" und der "geistige Vater" der Tat zu sein. Das wird im Laufe des Prozesses sicher noch ausführlich beleuchtet. Klar ist, dass mutmaßlich E. geschossen haben soll. Weiterhin bedenklich ist, dass diese lang geplante Tat über mehrere Jahre, ohne dass es die Sicherheitsbehörden bemerkt haben, durchgeführt werden konnte. Im Prozess selbst macht H. den entspannteren Eindruck. E. ist hoch konzentriert und angestrengt. H. hat seine Gewieftheit schon bei der Verlängerung seiner Waffenbesitzkarte bewiesen.

Pause: 12:35 Uhr bis 12:49 Uhr. Familie L. verlässt den Saal. E. sitzt ohne seine Anwälte auf dem Stuhl. H. spricht entspannt mit seiner Verteidigerin Sch. E. macht das Verfahren zu schaffen. Er wirkt unentspannt und stiert nachdenklich und orientierungslos in den Saal.

11:50 Uhr Nach der Pause gibt Oberstaatsanwalt K. eine Stellungnahme zu den gestellten Anträgen der Verteidigung ab. Alle Anträge werden abzulehnen. Er führt dazu weiter aus (Prof. Dr. M. Nebenklägervertreter der Familie Lübcke nickt zustimmend). Der Oberstaatsanwalt stellt fest, dass die vorliegende Aktenfülle bei einem Staatsschutzverfahren nicht ungewöhnlich ist. Auch das Corona-Argument zählt nicht, da Maßnahmen getroffen wurden, die einen höheren Schutz erwirken und er festgestellt hat, dass die Verteidigerpartei selber Vorsichtsmaßnahmen außerhalb des Gerichts außer Acht lässt. Eine Vorverurteilung sieht er nicht, da der Senat damit professionell umgehen kann. Zumal dem Senat jegliche Inhalte auch über die Akten vorliegen. Auch der Nebenklägerverteidiger Rechtsanwalt H. lehnt die Anträge ab, obwohl er sich einen größeren Saal gewünscht hätte. Der Nebenklägerverteidiger Prof. Dr. M. für die Familie L., erklärt, dass es für die Familienangehörigen schwer zu ertragen ist, in dieser Situation solch haltlose Anträge hören zu müssen. Sie sind alle abzulehnen und das wüßten die Verteidiger auch. Er unterstellt ihnen Absicht.

Anmerkung: E. folgt dem emotionslos, H. folgt aufmerksam und verzieht mehrfach das Gesicht. Rechtsanwältin Sch. ebenfalls.

Pause: 13:12 Uhr - 14:38 Uhr.

Nach der Pause gibt der Vorsitzende Richter S. bekannt, dass der Befangenheitsantrag gegen ihn später entschieden wird. Andere Anträge wurden abgelehnt oder die Entscheidung dazu vertagt. Gegen 15:05 Uhr kann nun endlich die Anklage durch die Generalbundesanwaltschaft verlesen werden.

E. wird wegen Verstoß gegen das Waffengesetz, das Kriegswaffenkontrollgesetz, sowie Mord und versuchten Mordes angeklagt. Ihm wird eine rassistische Grundhaltung unterstellt. Er zeigt eine Bereitschaft zur schweren Gewalt. E. hat seine Waffen, unter anderem die Lübcke Waffe, von H. gekauft.

H. wird wegen Verstoß gegen das Waffengesetz und Beihilfe zum Mord, hier psychische Beihilfe zum Mord angeklagt.

Anmerkung: H. liest die Anklage mit und reagiert je nach Lage. E. ist quasi bewegungslos. Es gibt keinerlei Kontakt zwischen den beiden, nicht einmal Augenkontakt.

Der Tatort war in Wolfhagen–Istha. Die Ausspähung des Tatortes erfolgte ab 2017, unter anderem mit einer Wärmebildkamera. Der Tag der Tat war Samstag der 1. Juni 2019 zwischen 22:30 Uhr und 22:50 Uhr. Das Opfer Dr. Walter Lübcke saß, eine Zigarette rauchend, auf seiner Terrasse. Er hantierte mit seinem Handy. Der Täter wollte schon gehen, da er dachte Dr. Lübcke würde an diesem Abend nicht auf die Terrasse kommen, sah aber dann doch noch den Lichtschein vom Display des Handys. Er benutzte einem 38er Revolver Rossi und schoss dem Opfer mit einem Schuss in den Kopf. Der Todeszeitpunkt war am 2. Juni 2019 um 2:45 Uhr. Bevor E. den Tatort verließ berührte er Dr. Lübcke noch kurz. Zu Hause löschte er alle Computerdateien die einen Zusammenhang zum Opfer belegen konnten, duschte und legte sich schlafen. E. informierte H. nicht konkret über die Tat, ließ ihn aber wissen, dass etwas gegen Dr. Lübcke getan werden müsse. H. nahm das billigend in Kauf und bestärkte E. in seinem Vorhaben mit Zuspruch. Beide besuchten gemeinsam rechtsorientierte Veranstaltungen. Auch gingen sie mehrfach gemeinsam zum Schießtraining. E. trat auf Geheiß von H. in dessen Schützenverein ein.

Die Generalbundesanwaltschaft gibt bekannt, dass alle Voraussetzungen für eine Sicherungsverwahrung von E. vorliegen.

Der Vorsitzende Richter S. teilt mit, dass die Anklageschrift zugelassen wurde. Verständigungsgespräche haben nicht stattgefunden. E. wurde am 15. Juni 2019 festgenommen und ist seit dem 16.6.2019 in Untersuchungshaft. H. wurde am 26. Juni 2019 festgenommen und befindet sich seit dem 27.6.2019 in Untersuchungshaft. Der Vorsitzende Richter S. belehrt beide Angeklagten, das sich ein in Reue geprägtes Geständnis immer positiv auswirkt und sie in dieser Sache nicht auf ihre Anwälte, sondern auf ihn hören sollten.

Um 15:25 Uhr gibt Rechtsanwalt Dr. C. ein Eingangsstatement ab. Er missbilligt die Formulierungen der Generalbundesanwaltschaft in der Anklageschrift, insbesondere, dass die politische Einstellung von H. erwähnt wird. Das psychologische Gutachten hat ergeben, dass H. für E. eher ein Kollege ist und dass E. ein Einzelgänger sei.

Ende des 1. Verhandlungstages um 15:45 Uhr.


Bildquelle: OLG Frankfurt am Main; Bericht: Stefan Bisanz

Comments are Disabled