BVB-Attentat: Dritter Verhandlungstag | Verteidiger gerät in Rage
Am dritten Verhandlungstag am 22. Januar 2018 sind, anders als zuletzt, nur noch zwei Zuschauer und zehn Journalisten im Raum.
Befragung des BKA-Ermittlers Timo S. durch die Staatsanwaltschaft
Von der Staatsanwältin nach dem Ermittlungsaufwand befragt, antwortet der Zeuge, dass anfangs circa 150 BKA-Beamte plus Beamte der Landespolizeiämter im Einsatz waren, später dann immer weniger. Derzeit seien es etwa zehn Beamte.
Die ersten Einkäufe zum Sprengsatz wurden am 16. November 2016 bei Elektro Conrad beschafft hierbei ging es um eine Schaltstufe eine Antenne.
Eines der Tatmotive sei der Kauf eines Autor und eines Hauses für seine Eltern, seine Freundin und sich.
Der BKA-Ermittler Timo S. habe nur einmal mit dem Angeklagten, in Anwesenheit seiner Eltern und seiner Schwester, gesprochen, in der JVA Stammheim. Ein Geständnis habe es damals nicht gegeben, weitere Täter konnten auch nicht ermittelt werden.
Nun stellt der Verteidiger Carl Heydenreich Fragen an den Zeugen und will unter anderem erfahren, ob dieser vor Prozessbeginn mit dem Oberstaatsanwaltschaft gesprochen habe. Das bestätigt Timo S. dahingehend, dass man sich ein neues gutes Jahr gewünscht und über die Gerichtstermine gesprochen hätte. Das glaubt der Verteidiger nicht.
Befragung des BKA-Ermittlers Timo S. durch die Verteidigung
Danach berichtet der Rechtsanwalt über seinen Mandanten und dessen psychische Probleme. Er fühle sich minderwertig und habe einen Selbstmordversuch mit einem Gleitschirm unternommen. Er habe kaum Freunde sein Gehalt betrug netto zwischen 2.700 und 3.500 Euro. Davon habe er auch die Kosten seiner Eltern übernommen, zum Beispiel die Miete. Grundsätzlich ist er ein Perfektionist.
Der Rechtsanwalt echauffiert sich
Danach beginnt eine lange Diskussion über das Auffinden und die Flugbahn der Metallbolzen, die wohl nicht in der Kopfstütze des verletzten Spielers Marc Bartra gefunden worden ist, sondern in der am Platz links daneben. Der BKA-Zeuge hatte dies so behauptet, worüber sich Carl Heydenreich sehr aufregt. Er führt mehrere kleine Detailfragen auf, die aber alle nur Stimmung machen und nicht verfahrensrelevant sind.
Hinsichtlich der Anklage des verletzten Motorrad-Polizisten, der als Nebenkläger auftritt, fragt Rechtsanwalt Carl Heydenreich, warum dieser auf Mordversuch klage, denn es habe nicht festgestellt werden können, wo der Polizist zum Spreng-Zeitpunkt war und ob er entsprechend derartig gefährdet gewesen sein können. Daher hält der Verteidiger diese Anklage für nicht gerechtfertigt.
Der Verteidiger findet sodann weitere Ungereimtheiten und fängt an, dem Zeugen zuzusetzen. Und obgleich es tatsächlich Mängel im Bericht des BKA-Beamten gibt und der Zeuge Formulierungsfehler eingesteht, wird der Verteidiger an anderen Stellen von der beisitzenden Richterin hinsichtlich seiner Äußerungen in Teilen widerlegt und zur Raison gerufen, als er unsachlich wird.
Die Fragetaktik des Verteidigers ist, wie in anderen Prozessen auch, immer die gleiche: Dem Zeugen werden Fragen gestellt, die er nicht beantworten kann, wodurch er sich nach und nach verunsichern lässt.
Nach weiteren Fragen durch den Oberstaatsanwalt und neuerlichen Aufregern des Verteidigers Carls Heydenreich endet der dritte Verhandlungstag am Nachmittag.
Bildmotiv: Mannschaftshotel des BVB / Bildquelle: Stefan Bisanz
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