BVB-Attentat: Vierter Verhandlungstag
Der vierte Verhandlungstag am 25. Januar beginnt 10:15 Uhr in Anwesenheit von zwei Journalisten und vier Zuschauern.
Der Rechtsanwalt von Sergej W. gibt zunächst bekannt, dass sein Mandant sich erst nach der Karnevalswoche zum Sachverhalt äußern wird. Des Weiteren verzichtet er auf eine Beweiserhebung im Zusammenhang mit der Urheberschaft und der Beschaffung der Dinge, die in der Nähe des Hotels verbrannt worden sind, was die weiteren Ermittlungen erleichtert.
Dann kommt wieder BKA-Ermittler Timo S. zur Vernehmung und wird vom Verteidiger des Angeklagten zu seinem Abschlussbericht als Verfahrensführer befragt, wobei sich der Anwalt bald in Detailfragen verliert.
Der Angeklagte sitzt nahezu unbeweglich auf seinem Stuhl und starrt gelangweilt auf die Tischplatte vor sich. Dies scheint ansteckend zu sein: einer der Justizbeamten nickt immer wieder ein.
Der Verteidiger hält dem BKA-Beamten unter anderem vor, dass es zu Indiskretionen durch das BKA gekommen sei und Informationen aus den Akten an die Presse gegeben worden seien. Anschließend geht er den Abschlussbericht Wort für Wort durch, mitunter unter Verdrehung des Sachverhalts, wenig zielführender Fragestellung und irreführenden Fragen. Der Oberstaatsanwalt versucht das immer wieder – teils auch harsch –, zu unterbinden, mahnt und auch der Richter muss einhaken.
Auch wenn der Richter spricht, unterbricht ihn der Rechtsanwalt des Angeklagten immer wieder. Dieser hingegen lässt das alles völlig stoisch über sich ergehen.
Später in der Verhandlung – in der der Verteidiger seine Befragung auf die bekannt hinderliche Weise fortführt – moniert er unter anderem, dass eine laut den Akten vorgesehene Versuchssprengung, die der Explosion des Attentats gleichen sollte, nicht durchgeführt worden ist.
Dann wird thematisiert, dass der Täter auch das Trainingszentrum und die Strecke dorthin als möglichen Anschlagsort in Betracht gezogen hat. Eine Überprüfung dieser Überlegung durch die Polizei erbrachte die Feststellung, dass es dort keine geeigneten Plätze für einen Anschlag geben würde.
Eine Einschätzung, die lächerlich zu nennen ist, weil das Trainingsgelänge ein sehr großes und zu dem Zeitpunkt ungeschütztes Areal ist. Auch der Weg vom Trainingscenter zum Stadion ist sehr weit. Zudem ist zu bezweifeln, dass die Beamten, die zu diesem Ergebnis gekommen sind, ausgebildete und erfahrende Personenschutzaufklärer sind. Das Polizeipräsidium Dortmund verfügt nicht über solche Einsatzkräfte.
Des Weiteren bespricht die Verteidigung nun den Fakt, dass nur zwei Stifte aus der Sprengladung den Bus getroffen haben, circa 63 weitere Stifte hätten ihr Ziel also verfehlt.
Wieder einmal wird nach der Logik der Tat gefragt, wenn der Verteidiger die Tat seines Mandanten in Teilen als unlogisch darstellt:„Warum sollte mein Mandant die Internet-Anschrift des Spielerhotels nutzen? Das ist doch unlogisch!“
Verbrechen sind immer unlogisch!
Danach fragt der Verteidiger, warum die mittlere Sprengvorrichtung den Bus nicht getroffen hat. Damit möchte er darauf aufmerksam machen, dass der Täter die Sprengvorrichtungen extra so aufgestellt habe, dass es zu keinen größeren Schaden kommen kann.
Interessant wird es nochmals hinsichtlich des Vortatverhaltens des Angeklagten und wie er sich im Vorfeld über sein Anschlagsziel informiert hat: Per Google habe er nach Angaben zum Mannschaftsbus des BVB gesucht und eine große Menge an Informationen gefunden. Beispielsweise die Buslänge, die Sitzplatzordnung der Spieler und auch Berichte, wie durch Steine und Flaschen Schäden in den Scheiben des Busses verursacht haben.
Bildmotiv: Angeklagter Sergej W. / Urheber: Stefan Bisanz
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