Einblicke in Opferseelen: Wenn kriminelle Geldgier Leben zerstört

Warum heute nur zwei Medienvertreter und auch nur zwei Zuschauer im Saal sind, ist mir nicht erklärlich. Dennoch: Der Vorsitzende Richter eröffnet die Sitzung um 9:35 Uhr. Louisa P. & Torsten H. sind nicht anwesend. Als zusätzlicher Sachverständiger ist der Rechtsmediziner Dr. V. im Saal.

Der heutige Prozesstag erlaubt einen zwar kurzen, aber ergreifenden Einblick in das, was verbrecherische Geldgier in den Seelen unschuldiger Opfer anrichten, ja zerstören kann. Welche gravierenden, weil langfristige Folgen solche Wahnsinnstaten wie die des „Maskenmannes“ haben. Die Vernehmung von Sabine T. gibt beredtes Zeugnis dessen. Darin steckt außerdem die sattsam bekannte Erkenntnis, dass Verbrechern die urmenschliche Fähigkeit zur Empathie völlig fehlt. Ist es das, was sie zu Tätern macht?

Einblicke in Opferseelen: Wenn kriminelle Geldgier Leben zerstört

Vom Angriff auf ihre Familie: Augenzeugin Sabine T. berichtet

Als erste Zeugin wird die Frau des Entführungsopfers Stefan T. gehört, der wiederum die letzten beiden Verhandlungstage dominierte. Seine Gattin Sabine T. macht einen sehr angespannten und angestrengten Eindruck, ist aber trotzdem in der Lage, sehr detailliert und sachlich zu beschreiben. Der Beklagte Mario K. schaut auch diese Zeugin nicht an, schreibt aber viel auf.

Sabine T. erzählt ebenfalls zuerst von den Ereignissen vor der Tat am gleichen Tag. Darin weicht sie nicht von der Schilderung ihres Mannes ab. Sie erzählt, dass sie vor dem Zubettgehen gegen 21:30 Uhr nochmals den Hund herausgelassen hat. Ihr Mann und ihr Sohn schauten währenddessen eine DVD.

Sabine T. ließ den Hund nicht jeden Abend heraus, und auch nicht immer zur Seeseite. Doch an diesem Abend zögerte der Hund zunächst und Sabine T. dachte, es läge am nasskalten Wetter. Sie stand noch einen Moment lang in der beleuchteten Tür und ging dann zurück ins Wohnzimmer. Plötzlich bellte der Hund ganz aufgeregt und wohl auch auf eine ungewöhnliche Weise. Sabine T. nahm an, der Hund hätte auf dem Grundstück ein Reh gestellt und ging nachschauen. Doch auf einmal stand eine vermummte Gestalt vor ihr.

Sie rief laut: „Nein, nein!“, doch konnte sie den Eindringling nicht abwehren. Dann hörte sie zwei Knallgeräusche (Flasche Wein und Schuss) und sah die Gestalt breitbeinig mit Waffe vor ihr stehen. Der Täter sagte, dass es ihm nur ums Geld ginge und sich alle auf den Boden legen sollten. Er hatte Klebeband und ein Messer mitgebracht. Der Täter befahl Sabine T.: „Du fesselst jetzt deinen Mann!“ Sie antwortete: „Das kann ich nicht.“, worauf der Täter antwortete: „Doch, das musst du machen.“ Da bot sich der erst elfjährige Ricardo T. an und half seiner Mutter, den Vater Stefan T. zu fesseln. Der Täter gab Sabine T. noch die Anweisungen: „Keine Polizei, sonst schieße ich deinen Mann zum Krüppel und hole mir deinen Sohn. Nicht hinterherschauen und nicht hinterherlaufen!“

Nachdem der Täter weg war, nahm sie ihren Sohn und setzte sich mit ihm und dem Hund vor den Kamin, um einen Moment inne zu halten. Nachdem sie sich wieder gefasst hatte, rief sie die Polizei über den Notruf 110 an. Sie schilderte den Überfall und bat um diskrete Anfahrt. Danach informierte sie ihre Familie. Als nach geraumer Zeit immer noch keine Polizei vor Ort war, rief sie nochmals den Notruf an. Es war derselbe Beamte am Telefon wie beim ersten Anruf. Er teilte ihr mit, dass es nicht so leicht sei, Kräfte zu mobilisieren. Es wären allerdings Einsatzkräfte unterwegs, die dann kurze Zeit später tatsächlich kamen.

Sabine T. wollte, dass die Beamten sich ausweisen. Der männliche Beamte konnte das nicht, weshalb zuerst nur seine Kollegin ins Haus kam. Sabine T. wurde nun angewiesen, die Jalousien herunterzulassen, später wurde das Haus zusätzlich von außen gesichert. Zudem kamen zwei Beamte der Opferbetreuung aus Potsdam, die von nun an ständig anwesend waren.

Die Telefone waren alle abhörbereit verkabelt, um für einen möglichen Täteranruf vorbereitet zu sein. Als das Festnetztelefon am Sonntag klingelte (Stefan T. wollte von seiner Befreiung berichten), konnten die Polizei und Sabine T. sich jedoch nicht schnell genug einigen, wer den Anruf entgegennehmen sollte: Sabine T., ihr Sohn oder die Polizei. Damit ging dieser Anruf ins Leere. Und auch der Anruf auf das Handy von Stefan T., welches im Haus lag, verhallte ungehört, da es auf lautlos gestellt war. Doch da mit den Anrufen eine Rufnummer gesendet worden war, lag nun wenigstens eine Telefonnummer vor, mit der man hätte arbeiten können. Allerdings vergingen nun weitere 60 Minuten ungenutzt, da zunächst ausdiskutiert wurde, wie nun überhaupt mit der Nummer verfahren werden sollte.

Angesichts dieser Schilderungen seitens Frau Sabine T. bin ich über die hier offenbar sehr ungeschickte, ja fast schon destruktive Vorgehensweise der Polizeibeamten ernsthaft erschüttert.

Ein angespannter Angeklagter

Nachdem Sabine T. ihre Ausführungen beendet hat, beginnt der Vorsitzende Richter, seine Fragen zu stellen. Er erkundigt sich nach der Gestalt und der Bekleidung des Täters. Der Täter hatte eine Kopfbedeckung mit einer Gazemaske, ähnlich wie Imker sie tragen, die bis auf die Schultern herabhing. So konnte man seine Kopfform nicht erkennen. Weiterhin trug er grobe Handschuhe mit Nähten auf den Fingern und auf dem Handrücken sowie eine grüne Tarnjacke, eine Angler- oder Outdoor-Hose mit Reißverschluss und Schnürstiefel. Sabine T. schätzt den Täter auf eine Körperlänge von etwa 174 Zentimeter.

Bei der Fesselung ihres Mannes hatte sie das Messer des Täters in der Hand, mit dem sie das Klebeband abgeschnitten hat. Das beschlagnahmte Messer kann Sabine T. bei einer Inaugenscheinnahme am Richtertisch aber nicht hundertprozentig identifizieren.

All dies nimmt der Beklagte Mario K. wieder völlig regungslos zur Kenntnis und scheint kein Interesse zu zeigen. Als es am Richtertisch jedoch um die Schusswaffe geht, die zum Einsatz kam, wendet und streckt er seinen Kopf zum Richtertisch. Diese Position hält er circa zwei Minuten, was für den sonst fast teilnahmslosen Mario K. eine sehr lange Zeitspanne der bewussten Aufmerksamkeit ist. Jetzt spricht er auch noch mit der Assistentin seiner Anwälte, die wiederum sofort und in einer sehr heftigen Reaktion ihren Finger an ihre Lippen führt und dem Mandanten dadurch bedeutet, dass er unverzüglich schweigen soll.

Eine solch heftige Reaktion kommt bei Profis wie den Anwälten von Mario K. nicht einfach aus dem Bauch heraus. Stattdessen kann man davon ausgehen, dass vorher bereits besprochen worden ist, zu verhindern, dass der Beklagte von sich aus spricht. Dies kann seine Ursache in der Befürchtung haben, dass es eine Gefahr sein könnte, wenn der Angeklagte spricht: Vielleicht verrät er sich ja durch seine Reaktion? Ich mutmaße, dass die Assistentin von ihren Chefs angewiesen worden ist, den mutmaßlichen Täter zur Räson zu rufen, sollte das notwendig sein. Diese wiederum haben von der ganzen Situation nichts mitbekommen, da sie dem Richtertisch zugewandt waren.

Einblicke in Opferseelen: Von Angst und Beklommenheit

Am späten Vormittag beginnt die Staatsanwaltschaft mit ihren Fragen. Unter anderem möchte man wissen, wie es der Zeugin, aber auch ihrer Familie geht. Sabine T. sagt, dass ihr Befinden seit dem Überfall schwankt. Sehr auffällig jedoch ist, dass ihr Sohn Ricardo T. sich seitdem sehr zurückgezogen hat. Er möchte nicht über den Vorfall sprechen, ist noch in psychologischer Behandlung und hat insbesondere abends immer noch Angst. Der ganzen Familie fehlt nach wie vor die frühere Leichtigkeit. Sabine T. erzählt, dass sie versuchte, das alte Leben aufrechtzuerhalten. Doch das scheint unmöglich, das jetzige Leben ist anders.

Die Familie hatte seit dem Vorfall immer Personenschutz und mindestens sechs Polizeibeamte zum Objektschutz am Grundstück. Nachts haben sie das Licht im Haus brennen und ihr Mann Stefan T. hat jetzt immer eine Waffe griffbereit. Es gibt eine Alarmanlage mit Überfallknöpfen und einen Sicherheitsdienst, der bei Alarm kommt.

Der Staatsanwalt konfrontiert Sabine T. mit dem Gerücht, dass ihr Mann Stefan T. die Entführung nur vorgetäuscht hätte. Sie wiederum findet diese Behauptung eine unglaubliche Unverschämtheit.

Jetzt geht es der Staatsanwaltschaft darum, ob Sabine T. die Stimme des Täters wiedererkennen könnte. Sie beschreibt, dass die Stimme keinen Dialekt hatte, es war eher ein klares Hochdeutsch. Sie empfand die Stimme eher als hoch, was nicht zum kräftigen Körperbau des Täters passte. Wem Sabine T. eine solche Tat zutraue, fragt die Staatsanwaltschaft. Doch sie wisse niemanden, dem sie eine solch abscheuliche Tat zuschreiben könne. Schließlich fragt Rechtsanwalt Dr. Panos P. nach dem jetzigen Umgang mit dem Haus in Storkow. Sabine T. schildert, dass das Haus seit dem Überfall nicht mehr benutzt wird, da die Familie sich dort nicht mehr wohl fühlt. Man will mit dem Haus nichts mehr zu tun haben.

Die Beklagtenanwälte haken nach

Nun ist der Beklagtenanwalt Axel W. mit seiner Befragung an der Reihe. Er erkundigt sich zuerst nach dem Familienhund. Hier ist ihm die Sorte und die Korrektheit der Züchtung wichtig, und, ob der Hund als Schutzhund ausgebildet wurde, was nicht der Fall ist. Weiterhin fragt er Sabine T., ob sie an ihrem Handy die Einstellungen vorgenommen hat, durch die ausgehende Anrufe als anonym abgesetzt werden. Hintergrund der Frage ist, dass sie am Tattag vor dem Überfall zwar telefoniert hat, ihre Nummer allerdings nicht auf dem Gesprächsprotokoll ihres Mannes zu finden sei. Sabine T. kann das allerdings nicht erklären.

Außerdem wird durch Axel W. Sabine T.s Einschätzung zum Täter abgefragt, worauf sie unter anderem antwortet, dass der Täter nicht nervös gewirkt habe. Sie ist zudem der Meinung, dass es sich um einen Alleintäter gehandelt haben muss, da der Täter immer nur in der Ich-Form und niemals in der Wir-Form sprach. Allerdings empfand sie es als laienhaft, dass er zum einen die Handys nicht mitgenommen hat, und zum anderen, dass der Täter sie und ihren Sohn nicht ebenfalls gefesselt hatte.

Bei vielen Zeugenbefragungen fällt auf, dass die Staatsanwaltschaft, aber insbesondere die Rechtsanwälte des Beklagten bei Beginn der Befragung des einzelnen Zeugen darauf hinweisen, dass sie bei ihren Fragen leider springen müssen. So kommt es, dass gleichartige Sachverhalte öfter und zu unterschiedlichen Zeiten behandelt werden. Ist das vielleicht eine Technik der besonderen Gesprächsführung, um so festzustellen, ob der Zeuge zu unterschiedlichen Zeiten im Verlauf des Gesprächs bei gleicher oder ähnlicher Sachverhaltsfragestellung die gleiche Antwort gibt? Will man so eruieren, ob der jeweilige Zeuge die Wahrheit sagt, oder ob er unterschiedliche Antworten gibt und damit als unglaubwürdig einzustufen ist?

Axel W. möchte weiterhin wissen, ab wann der Personenschutz durchgeführt wurde. Sabine T. antwortet, dies sei seit der Rückkehr aus ihrem Kurzurlaub direkt nach dem Überfall geschehen. Seitens der Polizei gab es im Übrigen keine Sicherheitsempfehlung zum Reiseziel. Nachdem auch der zweite Beklagtenanwalt, Christian L., noch diverse Fragen losgeworden ist, wird Sabine T. aus dem Zeugenstand entlassen.

Mein Eindruck von ihr ist, dass sie eine sehr tapfere Zeugin ist, die zugleich authentisch und lebensnah berichtet hat. Das Erlebte löst bei ihr sicherlich immer noch eine besondere Drucksituation aus, mit weiterhin andauernden Folgen.

Strafverteidiger und Hauptzeuge im Clinch

Am frühen Nachmittag wird der Prozess mit einer erneuten Befragung des Zeugen Stefan T. fortgeführt. Nochmals lässt sich Rechtsanwalt Christian L. das Geschäftsmodell der Firma von Stefan T. erklären. Dieser bewegt sich nun in seinem Element, gibt sehr bereitwillig zu allen Fragen Antwort, da er der Meinung ist, damit auch zur Aufklärung des Verbrechens beizutragen.

Insbesondere geht es der Anwaltschaft von Mario K. um einen Familien-Firmen-Event im Jahr 2012. Dabei wurden bei einer kleinen Schnitzeljagd GPS-Geräte eingesetzt. Der Anwalt möchte von Stefan T. genau wissen, inwieweit er mit GPS- Geräten vertraut war und ist, und wer diesen aktiven Teil des Events geleitet hat. Stefan T. bestätigt, dass er mit GPS-Geräten nicht gut umgehen kann, und dass die Entscheidung, wie und wo der Event durchgeführt werden sollte, über eine Mitarbeiterabstimmung der Firma erfolgte.

Als Nächstes geht es um das persönliche Leben des Zeugen. Nach einigen Fragen geht der Zeuge Stefan T. den Strafverteidiger von Mario K. direkt an, er möge ihm doch bitte konkrete Fragen stellen und „nicht so rumeiern“. Die Verteidiger wehren sich gegen diesen Vorwurf.

Doch weiter geht es. Nun ist unter anderem der Freundeskreis von Stefan T. Thema, aber auch ein Gespräch am Tattag mit dem Nachbarn B. und dessen Lebensgefährtin. Beide hatten bei einer Vernehmung durch die Polizei ausgesagt, dass Stefan T. im Gespräch blass war und „angepisst“ wirkte. Warum seine Nachbarn zu dieser Einschätzung kamen, kann Stefan T. sich allerdings nicht erklären.

Zwischendurch merkt Stefan T., dass er aufgrund der vielen Fragen sehr viel erzählen muss. Insbesondere ärgert es ihn, dass der Angeklagte – und für ihn ist das auch der Täter – so viel über sein Privatleben erfährt. Dennoch fragt Christian L. beharrlich weiter und will Verschiedenes wissen über Immobilienfindung in Storkow, Golfclub-Mitgliedschaften und Restaurantbesuche in der Gegend um Storkow. Man merkt deutlich, dass hier versucht wird, einen Zusammenhang zur Familie P. herzustellen.

Ein weiterer Frageblock beschäftigt sich mit der Verbringung des gefesselten Stefan T. vom Haus zum See. Die Anwälte wundern sich, dass Stefan T. diesen Weg ohne weitere Verletzung mitgehen konnte. Stefan T. entgegnet, dass es sich hierbei ja um sein Grundstück handelt, das er gut kennt. Außerdem führte der Täter ihn mit einer Hand an der Schulter und gab knappe Kommandos. Da er dem Täter außerdem dankbar war, dass er ihn und nicht seinen Sohn oder seine Frau entführt hatte, konnte er auch relativ ruhig bleiben. Die Anwälte zweifeln das an, es entzieht sich ihrer Vorstellung.

Axel W. fragt nun, ob sich Stefan T. auch vorstellen könnte, dass es sich um zwei Täter gehandelt hat. Sie könnten in einer Aufteilung gehandelt haben: Der erste Täter führte Stefan T. aus dem Haus bis zum Boot, der zweite Täter hielt Stefan T. auf der Insel gefangen. Stefan T. verneint das klar.

Zwischendurch werden wieder bereits gestellte Fragen erneut abgefragt. Stefan T. gibt identische Antworten, ohne dass es neue Erkenntnisse gibt. Anschließend kommen die Strafverteidiger auf die zwei Treffen der Familie T. mit der Familie P. zu sprechen, die ebenfalls Opfer des mutmaßlich gleichen Täters, dem „Maskenmann“, geworden sind. Stefan T. sagt, er habe einen positiven Eindruck der Familie P.. Man sprach in den beiden Begegnungen überwiegend über die jetzige Problemsituation und nicht über den möglichen Täter oder den Tathergang. Dieses zweifeln die Anwälte des Beklagten an. Stefan T. erklärt außerdem, dass keine juristisch-taktischen Maßnahmen abgesprochen worden sind.

Ein Personenschutz-Blog im Gericht

Im weiteren Befragungsverlauf kommt sogar dieser Blog zur Sprache. Denn auf die Frage des Beklagtenanwalts Axel W., ob Stefan T. Kenntnis über die Beweisaufnahme hätte, gibt dieser an, dass er durch seinen Verteidiger ausführlich informiert wird und außerdem regelmäßig Gast meines Blogs ist: https://www.personenschutz-sachverstaendiger.de/blog. Stefan T. deutet auf mich, Axel W. lächelt und fragt verwundert, warum denn ein Sachverständiger für Personenschutz noch im Saal sitzen würde, da doch alle Personenschützer bereits ausgesagt hätten.

Hierzu erläutere ich gerne, dass es für den Fachbereich Personenschutz eminent wichtig ist, zu analysieren und zu verstehen, wie sich Schutzpersonen verhalten, in welchen Umständen sie sich befinden und welche Motive sie bewegt haben. Gleichermaßen wichtig ist es, Verhalten, Motive und Vita des Beklagten und möglichen Täters kennen zu lernen. All dies dient der professionellen Weiterentwicklung des Fachbereichs und damit der besseren Sicherheit von Schutzpersonen.

Darüber hinaus betone ich an dieser Stelle nochmals, dass die Sicherheitsmitarbeiter in ihrer Zeugenaussage mitgeteilt haben, für die Familie P. einen Objektschutzauftrag durchgeführt zu haben. Sie haben also nicht als Personenschützer, sondern als Objektschützer ausgesagt, was ein nicht zu unterschätzender Unterschied ist.

Diesem kurzen Exkurs folgen zahlreiche weitere Fragen nach möglichen Tatverdächtigen und der Festnahme des Beklagten im September 2013, zur Fesselung von Stefan T. und dessen Wahrnehmung der Witterung am Tag seiner Entführung. All diese Fragen erhellen den aktuellen Wissensstand nicht wirklich.

Schließlich endet der neunte Prozesstag, am 23. Juni geht es im Gerichtssaal weiter.

Bildquelle: twinlili  / pixelio.de

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