Weitere Indizien zur Täterschaft von Mario K., dem mutmaßlichen „Maskenmann“ (Teil 2)
Zahlreiche weitere Auffällig- und Merkwürdigkeiten, die die Täterschaft des Beschuldigten belegen könnten, wurden im Blog-Beitrag vom 20. März bereits vorgestellt und sollen nachfolgend weiter vervollständigt werden:
35. Beide, Täter und Angeklagter, sind keine Ausländer.
36. Beide haben einen ortsüblichen Dialekt.
37. Beide haben „unendliche Geduld“.
38. Fasern vom Pullover des Opfer Stefan T. sind auch am Kajak des Täters gefunden worden.
39. Stefan T. hat unter fünf verschiedenen Kajaks mit verbundenen Augen das richtige rausgefunden.
40. Der Zeuge Hendrik H. hat den Beschuldigten mehrfach in ungewöhnlichen Situationen in der Tatortregion angetroffen, obwohl Mario K. ausgesagt hat, er sei noch nie in dieser Region gewesen.
41. Am Festnahmetag räumte der Angeklagte, nachdem er über Handy von der
_ _Durchsuchung seiner Wohnung erfahren hatte, sein Konto komplett leer. Er war sehr nervös. Er wollte sich
_ _auch nicht von einem Arbeitskollegen, wie sonst immer, zu Hause absetzen lassen.
42. Theaterschminke und Kunsthaarteile wurden an drei unterschiedlichen Aufenthaltsorten des Angeklagten
_ _aufgefunden und ihm zugeordnet.
43. Der Angeklagte wollte über seinen Schießverein keinen Sachkundenachweis beantragen. Das ist sehr ungewöhnlich,
_ _da es ein übliches Verfahren ist. Für den Angeklagten allerdings ergab diese Handlung einen Sinn, da er durch
_ _diesen Nachweis behördlich überprüft worden wäre.
44. Gegenüber der Zeugin Susanne H. (Lebensgefährten des Beschuldigten) hat er folgende Äußerungen getätigt:
_ _„Wenn du wüsstest, was ich gemacht habe … “ und „Es gibt etwas, das noch nicht verjährt ist …“.
45. Die bei der Zeugin Yvonne B. (Halbschwester des Beschuldigten) gefundene Plastikpinzette gehörte Mario K.
_ _Genau diese Art von Pinzette wurde ebenfalls bei der Entführung von Stefan T. vom Täter eingesetzt.
46. Der Entführer drohte Stefan T.: „Ich schieße dir ins Knie.“ Normal wäre wohl gewesen: „Ich schieße dir in
_ _die Beine.“ Da Mario K. schon mal ins Knie geschossen worden ist, lag für ihn diese Äußerung allerdings nahe.
47. Wie der Entführer von Stefan T. benutzte auch Mario K. bei seinen Straftaten aus den Jahren 2003/04
_ _verschließbare Behältnisse, wie zum Beispiel Tupperware oder Deckelgläser, um Gegenstände wie die Pinzette
_ _oder Briefumschläge aufzubewahren.
48. Das gesamte private Umfeld von Mario K. traut ihm die Taten aufgrund seiner charakterlichen Eigenschaften,
_ _seines Verhaltens, seiner Äußerungen, sowie seiner Lebensweise vorbehaltlos zu.
49. Die Verteidigung rät allen Familienangehörigen, die Aussage zu verweigern. Noch vor diesem Rat haben allerdings
_ _alle Familienangehörigen eine Aussage bei der Polizei getätigt. Warum wurde dieser Rat ausgesprochen?
50. Sowohl der Täter als auch der Angeklagte sind Rechtshänder.
51. Die Verteidigung versucht mit fragwürdigen Methoden, weitere Zeugen in den Prozess einzubinden.
52. Der Angeklagte hat zu keinem der zahlreichen Daten ein Alibi.
53. Die Verteidigung hat in 52 Verhandlungstagen nichts zur Entlastung ihres Angeklagten vorgetragen, sondern immer
_ _nur versucht Zweifel zu streuen.
Bildquelle: Michael Grabscheit / pixelio.de
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