Verhandlungsauftakt gegen den Ex-Bodyguard von Verona Pooth

Angeklagter Jens H. gesteht, seine elf Jahre ältere Ehefrau getötet zu haben

Den Prozessauftakt zu diesem brutalen Mordfall verfolgten im Landgericht Düsseldorf erwartungsgemäß viele Medienvertreter, darunter vier Kamerateams, sowie circa 20 weitere Zuschauer.

Neben den Richtern waren der Staatsanwalt und ein psychologischer Sachverständiger anwesend, außerdem ein Nebenklägeranwalt, der den Bruder des Opfers vertritt. Zwar ist auch die Tochter des Opfers als Nebenklägerin bei der Kammer gemeldet, sie war zum morgendlichen Prozessbeginn allerdings noch nicht anwesend. Jens H. hingegen wird von seinen drei Verteidigern umgeben.

Anklageverlesung

Nach einer allgemeinen Einführung durch den Vorsitzenden Richter erhält der Staatsanwalt das Wort zur Verlesung der Anklageschrift. Er schildert, dass der Angeklagte seiner Ehefrau eine hohe Dosis Schlafmittel (15 mg) verabreicht und ihr dann mit Kabelbindern den Hals zugezogen hat, so dass sie erdrosselt wurde. Die Leiche trug er ins Badezimmer, legte sie dort in die Badewanne und stach zehnmal mit einem Messer in ihren Körper, sodass sie ausblutete. Danach schnitt er ihr acht Finger mit einer Rosenschere ab. Der Staatsanwalt betonte die besondere Heimtücke der Tat, da der Angeklagte sein Opfer vor dem Mord mutmaßlich betäubte.

Verhandlungsauftakt gegen den Ex-Bodyguard von Verona Pooth

Der Angeklagte im Profil

Hiernach lässt sich der Angeklagte, der von kleiner, gedrungener Statur und ganz in schwarz gekleidet ist, eine schwarz umrandete Brille und einen dünnen schmalen Bart trägt, darauf ein, die Angaben zu seinen persönlichen Daten selbst vorzutragen. Seine Äußerungen zur Tat wiederum werden durch einen seiner Verteidiger vorgelesen.

Jens H. teilt mit, dass er drei Geschwister hat und seine Eltern (der Vater ist Kaufmann) noch leben. Er hat die Schule in Velbert 1993 mit der Fachoberschulreife abgeschlossen. Danach besuchte er die höhere Handelsschule, Fachrichtung Wirtschaft. 1995 ging er als Wehrpflichtiger zur Bundeswehr, wo er sich zeitnah zum Zeitsoldaten auf zwölf Jahre verpflichte. Er beendete die Bundeswehrzeit mit dem Dienstgrad eines Oberfeldwebels. Während der Bundeswehrzeit absolvierte er eine Ausbildung zum Bürokaufmann. Nach seiner Bundeswehrzeit besuchte er eine Personenschutzausbildung und machte sich im Bereich der Sicherheit als Einzelfirma selbstständig. Zunächst war sein Unternehmen in Schwelm, danach bis zum Tattag am 23. August 2015 in Düsseldorf.

Der Beschuldigte führte zwei Firmen: Hammann Security, die im Sicherheitsgewerbe, unter anderem in der Personensicherheit, tätig war und als bekannteste Kundin Verona Pooth betreut hat. Die zweite Firma, A & J Dienstleistungen, beschäftigte sich mit der gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung, insbesondere für den Chemiepark in Dormagen.

Jens H. hat zwei Töchter aus erster Ehe. Diese Ehe wurde 2008 geschieden, inzwischen hat der neue Ehemann seiner Ex-Frau seine Töchter adoptiert. Diese Adoption wurde während seiner jetzigen Inhaftierung vollzogen. Mit seiner Ex-Frau hatte er laufend Ärger.

Am 17. Juli 2009 begann die Ehe mit Ana H., seinem Opfer – am heutigen Tag fällt u. a. auf, dass er am Ringfinger der rechten Hand einen Ring trägt. Sie brachte die 20-jährige Tochter (Anela M.) mit in die Ehe. Sie wohnten alle drei zusammen.

Seine Einkommensverhältnisse beschrieb der Angeklagte mit durchschnittlich circa 1.500 Euro netto pro Monat, bei einem Gesamteinkommen der Familie von circa 3.000 bis 5.000 Euro.

Die Tat aus Sicht der Verteidigung

Anschließend verliest einer seiner Verteidiger eine schriftliche Erklärung zum Tatgeschehen.

Darin wird zunächst ausführlich das Sucht- und Krankheitsbild des Angeklagten beschrieben. So war Jens H. seit seinem 18. Lebensjahr immer wieder intervallmäßig drogen- und alkoholabhängig. Oftmals führten diese Exzesse zu einem Krankenhausaufenthalt. Auch Kokain nahm Jens H. zu sich, insbesondere wenn er in seiner Aufgabe als Türsteher Kontakt zur entsprechenden Szene hatte. Diesbezüglich hatte er immer wieder heftige Streitigkeiten mit seiner Ehefrau, die auch zu einer Teiltrennung führten. Und immer, wenn seine Frau im Urlaub war, gab es die heftigsten Abstürze. Der Angeklagte leidet seit mindestens 2012 unter Depressionen, Angstzuständen und Schlafstörungen. Schlafmittel nimmt er seit Januar 2012 jeden Tag, des Weiteren auch Antidepressiva, die er sich teilweise illegal besorgte. Auch die entsprechenden Rezepte wurden durch ihn illegal beschafft.

Schon am ersten Verhandlungstag offenbart sich angesichts der langjährigen Alkohol- und Drogenabhängigkeit des Beschuldigten, dass bei der Personenschutzausbildung, die Jens H. durchlaufen hat, offenbar keine Tauglichkeitsprüfung stattgefunden hat. Des Weiteren stellt sich die Frage, wie professionell, glaub- und vertrauenswürdig ein derart suchtabhängiger Mensch auf sein Umfeld wirken kann, sodass man ihm sein Leben oder das seiner Kinder anvertraut. Konnte sich der Angeklagte so gut verstellen? Oder mangelte es seinem Umfeld und seinen Kunden an Menschenkenntnis? Konstante psychische und physische Stärke sind die wichtigsten Grundeigenschaften eines Personenschützers, und nicht gegeben bei durch Drogen und Alkohol geschwächten „Bodyguards“.

Das eigentliche Geschehen am 23. August 2015 wird durch den Anwalt derart geschildert, dass Jens H. und Ana H. zunächst gemeinsam und harmonisch auf dem Balkon frühstückten. Allerdings brach später ein Streit über seinen Drogenkonsum und weitere berufliche sowie private Probleme aus. Auch eine körperliche Auseinandersetzung gab es, so wie häufig, wenn der Angeklagte seine Frau, mitunter auch heftigst, geschlagen hat. Um sich zu beruhigen, nahm er am Tattag die entsprechenden Tabletten ein und wollte dann auch seine Frau beruhigen. Dazu zerstampfte er ein paar Pillen und mischte diese in ein Getränk, welches er seiner Frau reichte. Sie wurde auch sehr schnell müde und legte sich auf die Couch, um zu schlafen.

Als seine Frau kurz aufwachte, gingen die Streitigkeiten sofort weiter. Es gab zusätzlich eine weitere handfeste Auseinandersetzung, bei der er sie bis zur Bewusstlosigkeit würgte. Zufällig lagen Kabelbinder auf dem Wohnzimmertisch, die er ursprünglich für das Anbringen eines Kabelkanals für den Fernseher besorgt hatte. Damit erdrosselte er seine Frau. Obwohl der Angeklagte aufgrund sehr hohen Alkoholkonsums kaum noch Erinnerungen an diesen Nachmittag hat, kann er sich doch daran erinnern, dass er die Schlinge zu groß gewählt hatte, sodass er die Schlinge etwas in sich verdrehen musste. Als seine Frau dann tot war, entkleidete er sie und legte sie in die Badewanne. Dort stach er mit einem Messer zehnmal in ihren Körper und schnitt acht Finger mit einer Rosenschere ab.

Wichtig sei ihm, so der Anwalt, dass bei ihm zum Zeitpunkt der Verabreichung des Schlafmittels noch keinerlei Tötungsabsicht bestand.

Dies ist schon der erste taktische Schritt, um mit diesem Argument den Vorwurf der schwerwiegenden Heimtücke zu entkräften. Dahingegen lässt die Entdeckung, dass er genau einen Tag vor dem Tattag, nämlich am 22. August, im Internet nach dem Begriff Antidepressiva suchte, anderes vermuten, auch wenn der Angeklagte daraufhin zu antworten weiß, dass er sich einfach nur genauer darüber informieren wollte.

Nach Verlesung seiner schriftlichen Einlassung wird durch den Richter gefragt, ob er das so bestätigt. Hierauf antwortet Jens H.: „Ja, das ist so.“ Er wirkt stets ruhig und ohne Reue, wenn er spricht.

Der nächste Prozesstag ist für den 22. Februar angesetzt.

Bildquelle: Lutz Stallknecht / pixelio.de

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