Vergebliche Anträge
Am 11. März 2015 beginnt der 50. Verhandlungstag mit der Hörung des Zeugen Bastian M., einem Polizeitaucher aus Potsdam. Er war bei der Suche am Steg nach dem Hausschlüssel von Stefan T. im Einsatz. Der Zeuge berichtet, dass er mit seinem Kollegen W. und unter Verwendung eines Metallsuchgeräts einen vorgegebenen Bereich mit Schilfbewuchs und einem kleinen Steg in unmittelbarer Nähe des Wohnhauses der Familie T. abgesucht hat.
Bei seinen Angaben zur Wassertiefe wechselt er von zuerst 80 bis 90 Zentimeter auf dann 60 bis 70 Zentimeter. Den Nebenklägervertretern gibt er auf Nachfrage zur Antwort, die Unterschiede lägen in der unterschiedlichen Sichtweite zum Grund, zum Schilfbewuchs sowie in der individuellen Absuche nach dem Schlüssel.
Die Anwälte des Beschuldigten möchten ebenfalls Angaben zum Untergrund, etwa wie weit man dort eingesunken ist. Weiterhin interessiert, an wie vielen Suchen der Zeuge beteiligt war und, ob es noch weitere Aufträge außer der Suche nach dem Schlüssel gab.
Der Zeuge teilt mit, dass auch auftragsgemäß nach Verpackungsmaterial wie Dosenbecher oder Ähnlichem gesucht wurde. Doch bei der Absuche in der Nähe der Ablageortes des Entführungsopfers war der Zeuge wiederum nicht beteiligt.
Zu diesem Komplex gibt es noch eine Bildermappe, die der Zeuge, auf Antrag der Verteidigung, in Augenschein nehmen soll. Dazu tritt der jeweilige Zeuge normalerweise auf Aufforderung des Richters nach vorne. In diesem Fall nimmt der Verteidiger Axel W. das Geschehen in die Hand und sagt kurz und knapp zum Zeugen: „Kommen Sie mal nach vorne.“ Unterstrichen wird diese Aufforderung mit einer Bewegung der rechten Hand, die man üblicherweise Hundebesitzern zuordnet, die gerade ihren Hund rufen.
Nachdem der Zeuge entlassen worden ist, möchte das Gericht eigentlich die Beweisaufnahme schließen. Doch Axel W. trägt noch einen weiteren Beweisantrag vor. Er bezieht sich auf die Einträge in den Lageberichten, die über die Zeugenaussage der Kriminaloberkommissarin (KOKin) Yvonne B. in den Prozess eingeführt worden sind. Er möchte als weiteren Zeugen den Phantomzeichner R. aus dem Fall Petra P. noch einmal hören. Dieser soll bezeugen, dass es eine Ähnlichkeit zwischen den Bildern 320-12 und 317-12 gibt. Des Weiteren wurde eine Änderung an den Bildern durchgeführt, die der Zeichner aufgrund der Aussage des Zeugen Harald P. vornahm. Weiterhin soll er bezeugen, dass er durch den Kriminaldirektor (KD) K. angewiesen wurde, diese Änderung wieder aus den Bildern herauszunehmen. Axel W. will hierdurch einen Zusammenhang zur Aussage des KD K. vom 45. Verhandlungstag herstellen. Damals sagte dieser aus, dass er niemanden angewiesen hat, entlastende Umstände aus den Akten zu nehmen oder aber zu ändern.
Auch dieser Antrag dient der Irreführung, denn der KD K. hat an den Bildern nur eine Korrektur durchführen lassen, da der Phantomzeichner eine bereits durch einen anderen Zeugen bestehende Zeichnung 320-12 aufgrund der Aussage des Zeugen Harald P. ändern wollte. KD K. wies den Phantomzeichner an, die Zeichnung im Original zu belassen.
Auch Jakob D. gibt eine Stellungnahme ab, die mit meinem obigen Hinweis überwiegend im Einklang ist.
Nach einer Beratungspause wird der Beweisantrag durch einen Beschluss des Gerichts abgelehnt.
Doch auch nach diesem Antrag kann die Beweisaufnahme noch nicht geschlossen werden, da die Verteidigung erneut einen Beweisantrag stellt. In diesem Antrag wiederum wird gefordert, dass zumindest das Phantombild 317-12 in den Prozess eingeführt wird. Auch dieser Antrag wird nach kurzer Beratungspause durch das Gericht mit der Begründung „keine Relevanz“ abgelehnt.
Gegen diesen Beschluss stellt die Verteidigung jedoch einen Gegenantrag. Da dieser Antrag schriftlich eingereicht werden soll, gibt es eine einstündige Pause. Der Verteidiger Axel W. wiederholt in drei Sätzen seinen vorherigen Antrag mit dem Gebot der Aufklärungspflicht. Das Gericht zieht sich abermals zur Beratung zurück. Der Gegenantrag wird zurückgewiesen, da die Kammer keinen Tatzusammenhang erkennen kann, der zur Hinzuziehung der Bilder drängen würde. Damit findet der heutige Verhandlungstag sein Ende.
Bildquelle: Rainer Sturm / pixelio.de
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