Reker-Prozess: Vierter Verhandlungstag | Zeugen und Ersthelfer über das Attentat auf Henriette Reker

Der vierte Verhandlungstag, dem 14 Medienvertreter beiwohnen, beginnt mit einem kleinen Eklat auf Seiten des Angeklagten: Frank S. setzt sich demonstrativ weg von seinem Anwalt und lässt drei Plätze zwischen sich und seiner Rechtsvertretung. Er hält einen Zettel in die Kamera, auf den er die Stellenbeschreibung für einen neuen Pflichtverteidiger geschrieben hat. Dieses Verhalten wird später durch die Vorsitzende Richterin gerügt.

Zeugenvernehmung: Der Hauptwahlkampfleiter

Der erste Zeuge ist der 32-jährige Hauptwahlkampfleiter Pascal S. Er richtet nur einen ganz kurzen Blick auf Frank S. Auf Aufforderung der Vorsitzenden Richterin beschreibt der Zeuge den Ablauf des Tages. Er berichtet sehr klar und deutlich.

Pascal S., der beim Attentat ebenfalls verletzt worden ist, erzählt, dass er sich zunächst am Stand der Partei Die Grünen aufgehalten habe. Dies hörend schließt der Angeklagte Frank S. die Augen und nickt zustimmend.

Diese Geste von Frank S. könnte gut dahingehend interpretiert werden, dass er sich in seiner Annahme, Henriette Reker sei nicht parteilos, durch die Aussage von Pascal S. bestätigt sieht.

Reker-Prozess: Vierter Verhandlungstag | Zeugen und Ersthelfer über das Attentat auf Henriette Reker

Von der Gesamtsituation habe Pascal S. nichts mitbekommen. Erst im Krankenwagen und später über die Medienberichte habe er realisiert, was geschehen war. Auch zur eigentlichen Tat könne Pascal S. nichts aussagen, da er mit dem Rücken zum Haupttatgeschehen stand. Er sei erst durch einen Schrei aufmerksam geworden und habe sich sofort umgedreht. Pascal S. beschreibt den Blick des Angeklagten bei der Tat, den er seitdem nicht mehr gesehen hat, als wahnsinnig, dominant und unberechenbar.

Mit dem großen Bowiemesser wurde Pascal S. dann verwundet. Er hat dadurch je eine Verletzung an seiner Schulter und am rechten Arm erlitten. Im rechten Arm hat er seitdem in einem Teil der oberen Handfläche immer noch einen tauben Bereich, Temperaturschwankungen zwischen warm und kalt empfindet er außerdem als extrem. Berührungen sind ebenfalls stark unangenehm, ansonsten hat er keine Einschränkung.

Da Pascal S. angibt, mit dem großen Messer verletzt worden zu sein, kann die Aussage des Angeklagten Frank S., wonach er sofort nach dem einmaligen Zustechen auf Henriette Reker das Messer weggeworfen hat, nicht korrekt sein.

Im Krankenhaus nahm der Hauptwahlkampfleiter zunächst den psychologischen Dienst in Anspruch. Nach dem Attentat sind jedoch keine Ängste oder Ähnliches zurückgeblieben, stattdessen hat er Positives aus dem Erlebten gezogen und an Entschlossenheit gewonnen.

Auf die Frage, ob die Tatwaffe ein großes oder ein kleines Messer gewesen sei, antwortet der Zeuge, es sei ein großes Messer gewesen, und er habe kein kleines Messer gesehen.

Posse um Pflichtverteidiger des Attentäters

Nachdem der Zeuge den Gerichtssaal verlassen hat, meldet sich der Angeklagte Frank S. zu Wort und teilt dem Gericht mit, dass er sich bei Pascal S. entschuldigen wolle, da er ja nur Henriette Reker verletzen wollte. Des Weiteren streitet er ab, ihn mit dem großen Messer verletzt zu haben, da er dieses ja unmittelbar nach dem Angriff auf Henriette Reker weggeworfen habe. Zudem entzieht er seinen Anwälten das Vertrauen, da diese mit der Presse gesprochen hätten, obwohl er ihnen dies untersagt habe.

Der Anwalt klärt daraufhin den Sachverhalt auf: Frank S. sei mit einem Artikel, der in der Zeitschrift Stern erschienen ist, nicht einverstanden. Das Gericht belehrt den Angeklagten und teilt ihm außerdem mit, dass das Gericht hier zunächst keinen Grund erkennen könne, den Advokaten zu wechseln. Da der Angeklagte immer wieder dazwischenspricht, wird es laut zwischen beiden Parteien. Am Ende gebietet die Vorsitzende Richterin Frank S. laut: „Sie halten jetzt den Mund!“

Danach folgt eine Beratungspause von circa 25 Minuten, nach der das Gericht den Antrag des Beschuldigten mit einem klaren Nein beantwortet, da keine erkennbaren Gründe vorliegen, seinen anwaltlichen Beistand zu wechseln.

Der Angeklagte beantragt nun außerdem, dass ein Sachverständigen-Gutachten erstellt werden soll hinsichtlich der Frage, ob nun ein großes oder ein kleines Messer für die Verletzungen verwendet wurde. Dabei legt Frank S. Wert darauf, dass es kein Fachmann aus Köln sein darf, der das Gutachten erstellt, da er mit der Justiz aus Köln schlechte Erfahrungen gemacht habe.

Zeugenaussagen: Wahlkämpfer und Ersthelfer berichten

Auch der Kommunikationstrainer Franz B., 55 Jahre, war Wahlkampfhelfer von Henriette Reker. Er beschreibt sein Erleben des Tatablaufs identisch zu dem von Wahlkampfleiter Pascal S. Auch er habe mit dem Rücken zum Tatgeschehen gestanden, sodass er den Ablauf nicht mitbekommen habe. Er habe Panik gehabt, als er Henriette Reker am Boden liegen sah und sei zuerst in Deckung gegangen. Den Täter habe er mit einem großen Messer wie eingefroren dastehen sehen. Franz B. selbst sei schockiert gewesen. Erst als der Täter das Messer in Richtung CDU-Stand warf, sei er zur verletzten Henriette Rieker gegangen, viele andere Personen ebenfalls. Henriette Reker habe ihn gebeten, ihren Mann zu informieren. Das sei ihm jedoch nicht möglich gewesen, da er dafür ihr Handy benötigt hätte, welches in einer Tasche in ihrem Auto gelegen habe.

Warum hat ein so wichtiger Wahlkampfhelfer nicht die Handynummer des Ehemanns der Oberbürgermeisterkandidatin in seinem eigenen Handy gespeichert?

Franz B. berichtet, dass Henriette Reker inzwischen von etwa vier Helfern umringt gewesen sei.

Wenn dem tatsächlich so war, hätte Frank S. nicht, wie von ihm behauptet, ein weiteres Mal zustechen können. Hier ist der genaue Zeitablauf sicherlich noch konkreter zu rekonstruieren.

Der Zeuge führt nun weiter aus, dass Frank S. zum Opfer gesagt habe: „Sie zerstören dieses Land.“ Das Messer habe er dabei zunächst noch in der Hand gehalten und es erst danach weggeworfen. Den Gesichtsausdruck des Täters beschreibt Franz B. als ausdruckslos und leer. Dann merkt er an, dass ihm noch viele Bilder in der Erinnerung fehlen würden.

Als weiterer Zeuge wird anschließend Martin B. (56), Taxi-Fahrer aus Köln, gehört. Er war als Wahlkampfhelfer für die Grünen vor Ort und berichtet nun auch vom Tathergang.

Frank S. guckt ihn sehr grimmig an. Das liegt vielleicht daran, dass der Zeuge Martin B. in den Medien unmittelbar nach dem Anschlag als Held gefeiert wurde, da er den Täter in Schach gehalten haben soll. Dies allerdings hat Frank S. an einem vorherigen Verhandlungstag schon abgestritten.

Auch Martin B. hat das Tatgeschehen nicht direkt gesehen, sondern ist ein sogenannter Knallzeuge. Nachdem er Schreie gehört hatte und Henriette Reker am Boden liegen sah, sei er auf den Täter zugegangen und habe ihn weggestoßen. Er habe ihm zugerufen, er solle das Messer wegwerfen, was Frank S. dann auch getan habe, um allerdings sofort ein Klappmesser aus der Tasche zu ziehen. Der Zeuge habe den Täter gefragt, warum er Henriette Reker töten wolle, woraufhin dieser geantwortet habe: „Weil sie mein Land verraten hat.“ Später habe er auch noch gesagt: „Ich ergebe mich.“

Kurze Zeit später sei die Polizei gekommen und habe sich um den Täter gekümmert. Martin B. sei wiederum nun zu Henriette Reker gegangen, habe seine Jacke auf sie gelegt und ihr Mut zugesprochen. Er habe nicht gesehen, in welcher Art und Weise sie verletzt worden war. Er sei ganz auf den Täter fixiert gewesen. Wenn er den Täter nicht vom zweiten Stich abgehalten hätte, sei Henriette Reker nun tot.

Der Generalbundesanwalt möchte daraufhin wissen, ob er Frank S. immer im Blick gehabt habe, was der Zeuge bejaht. Er habe allerdings nicht gesehen, wie der Täter andere mit dem Klappmesser verletzt hat.

Die Richterin weißt auf den Widerspruch hin, woraufhin der Zeuge antwortet, dass er sich kurz umgedreht habe, um eine Fahnenstange zu holen. Weiterhin gibt er an, mit einer dünnen Kunststoffstange auf die Schulter von Frank S. geschlagen zu haben, sodass dieser das Messer hat fallen lassen.

Der Beschuldigte hält dies offenbar für lächerlich.

Bildquelle: Michael Grabscheit/pixelio.de

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