Reker-Prozess: Erster Verhandlungstag | Aufsehen erregender Auftakt

Ich werde den Prozess, der von großem öffentlichen Interesse begleitet wird, beobachten, wobei mich besonders die Motivation und die Vita des Täters interessiert.

Worum geht es? Frank S. wird vorgeworfen, anlässlich einer Wahlkampfveranstaltung am 17. Oktober 2015 die damalige Kandidatin für das Kölner Oberbürgermeisteramt Frau Henriette Reker heimtückisch, aus niedrigen Beweggründen und mit Mordabsicht mit einem Messer angegriffen zu haben. Frau Reker wurde durch den Angriff des Angeklagten lebensgefährlich verletzt. Die Anklage lautet daher auf versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung. Zusätzlich wurden weitere Beteiligte des Wahlkampfteams durch den Angeklagten durch Messerstiche verletzt.

Reker-Prozess: Erster Verhandlungstag | Aufsehen erregender Auftakt

Der Prozess in Düsseldorf – 1. Verhandlungstag

Ort: Das Gerichtsgebäude des Oberlandesgerichts in Düsseldorf – ein innen wie außen einfach gehaltener, grauer Betonbau, der speziell für Prozesse aus dem Bereich der Schwerstkriminalität oder des Terrorismus gebaut wurde .
Das Interesse der Medien vor Ort ist groß: Etwa 10 Fernsehteams und weitere 40 Journalisten sind anwesend.

Zivile Zuschauer kann ich hingegen nicht identifizieren. Mich interessiert neben der Tätermotivation und dessen Vita natürlich auch, wer die Sicherheitsmaßnahmen für die jetzige Oberbürgermeisterin Frau Henriette Reker geplant hat, und wie diese verantwortlich entschieden worden sind. Beide Aspekte sind wichtig für den Bereich des Personenschutzes.

Der Prozess wird durch den 6. Strafsenat, der für Staatsschutzverfahren zuständig ist, geführt. Neben der Vorsitzenden Richterin Frau H. nehmen vier weitere Richter als Beisitzer teil. Die Bundesanwaltschaft wird durch zwei Ankläger vertreten. Der Angeklagte wird ebenfalls durch zwei Rechtsanwälte, Dr. Christof M. aus Köln und Herrn M. aus Krefeld, vertreten. Des Weiteren sind drei Anwälte für die Nebenklage anwesend. Unter anderem Rechtsanwalt M. aus Köln für Frau Henriette Reker.

Der Angeklagte Frank S. betritt in Begleitung von vier Justizbeamten den Saal. Er ist weder an den Händen noch an den Füßen gefesselt.  Er trägt eine Bluejeans sowie ein langärmliges, blauweiß-kariertes Hemd und dazu Sportschuhe. Der Angeklagte, mit Glatze und einem Kinnbart, macht einen überwältigten und überforderten Eindruck. Er hört sehr aufmerksam zu, hat hektische Augenbewegungen und vermittelt den Eindruck, dass er glaubt, jederzeit angegriffen zu werden.

Nach der allgemeinen Begrüßung und grundsätzlichen Belehrung wird die Generalbundesanwaltschaft (GBA) zur Klageverlesung aufgefordert. Es wird kurz die heimtückische und niederträchtige Tat des Angeklagten erläutert. Für die GBA steht eindeutig fest, dass hier ein Mensch getötet werden sollte. Die Motive des Angeklagten lagen offenbar in der Einschätzung einer verfehlten Flüchtlingspolitik in Deutschland. Nach Recherchen im Internet hatte er sich Frau Henriette Reker ausgesucht, da diese zum Zeitpunkt der Tat Sozialdezernentin der Stadt Köln war – und somit zuständig für die Flüchtlinge. Er brachte ein 30 cm langes Buschmesser und ein 19 cm langes Butterflymesser zur Tat mit, die er verborgen bei sich trug. Als er Frau Reker nach einer Blume fragte und diese abgelenkt war, stach er ihr in den Hals. Die Klinge drang 10 cm in den Hals ein und die Luftröhre war verletzt: Frau Reker konnte nur durch eine Notoperation gerettet werden. Zusätzlich wurden weitere Beteiligte durch Messerstiche verletzt.

Nun wird der Angeklagte Frank S. nochmals zu seinem Zeugnisverweigerungsrecht belehrt. Er spricht mit klarer und fester Stimme und will sich zur Tat äußern. Meine Einschätzung  nach dem bisherigem Auftritt: Frank S. ist eine Person, die sich ausdrückt. Er sitzt nicht still im Saal und lässt alles um sich herum geschehen.

Bevor die Beweisaufnahme beginnt, möchte sein Anwalt, Dr. M., eine kurze Erklärung abgeben. Er erklärt, dass dieser Fall eine sehr starke Pressepräsenz gehabt habe und dass eine objektive Aufklärung damit kaum gegeben gewesen sei. Zudem zweifelt er die Befragung durch die Polizei an, da es einige Gespräche ohne Anwesenheit der Verteidigung gegeben hat. Auch den Tötungsvorsatz seines Mandanten sieht er nicht. Er führt aus, dass der Täter ja durchaus ein zweites Mal hätte zustechen können und somit der Tod des Opfers sicher eingetreten wäre. Da er dieses aber nicht getan hat, sieht Anwalt Dr. M.  auch keine Tötungsabsicht, sondern nur den Tatbestand einer gefährlichen Körperverletzung. Hierzu führt er einige Beispiele entsprechender Urteile an. Des Weiteren behauptet er, dass es sich hier um einen politischen Prozess handele. Wäre das Opfer ein nicht in der Öffentlichkeit stehender Mensch gewesen, wäre sein Mandant auch nur der gefährlichen Körperverletzung angeklagt worden. Hierzu erklärt die Vorsitzende Richterin, dass es sich keinesfalls um einen politischen Prozess handele, sondern der 6. Senat sich um Staatsschutzverfahren kümmere. Hiernach findet eine 20-minütige Pause statt.

Um 11:30 Uhr beginnt die Vernehmung von Frank S. Die Vorsitzende Richterin H. fordert ihn auf, zu erzählen. Frank S. bittet jedoch darum, dass er jeweils einzeln gefragt wird. Er macht einen nervösen Eindruck, beantwortet die Fragen allerdings normal. Zuerst kommt die Aufarbeitung seiner Vita. Frank S. ist im Juni 1971 in Düsseldorf geboren. Seine letzte Anschrift (vor der JVA)  war die Hohlbeinstraße 32 in Köln. Er ist nicht in einem Kindergarten gewesen und kam mit circa fünf Jahren in eine Pflegefamilie. Kontakt zu seinen leiblichen Eltern oder Geschwistern hatte er danach nicht mehr. In der Pflegefamilie waren sechs Pflegekinder und vier leibliche Kinder. Frank S. bringt die hohe Anzahl der Pflegekinder mit den entsprechenden Zahlungen der Behörden in Zusammenhang. Mit sechs Jahren wurde er in Bonn eingeschult und erreichte nach Abschluss der zehnten Klasse an der Gesamtschule in Bonn-Beuel seinen Hauptschulabschluss.

Seine schulischen Leistungen bezeichnet er selbst als normal. Als er sein 18. Lebensjahr erreicht hatte,  wurde er nach eigener Aussage durch seine Pflegeeltern aus dem Haus geworfen. Daher musste er mit Aushilfsjobs über die Runden kommen. In dieser Zeit war er auch zwölf Monate als Wehrpflichtiger bei der Bundeswehr, als Funker. Im Rückblick empfindet er diese Zeit als „nicht schlecht“, wollte sich aber auch nicht als Zeitsoldat verpflichten. Danach  durchlief er eine Ausbildung zum Maler und Lackierer. Die Abschlussprüfung konnte er nicht durchführen, da er zu dieser Zeit wegen mehrerer Delikte (körperliche Gewalt) eine 30-monatige Gefängnisstrafe in der JVA Rheinbach absaß. Hier arbeitete er in der Wäscherei, sortierte Müll oder lud Lkw ab. Kontakt zu seinen leiblichen Eltern oder Geschwistern hatte er nie. Seine Pflegeeltern seien schwierig gewesen und die Erziehungsmethoden aus dem Mittelalter, es gab viele Schläge. Nach der Zeit im Gefängnis wollte er mit seinem rechtsradikalen Umfeld in Bonn nichts mehr zu tun haben und zog deshalb nach Köln. Dort suchte und bekam er Arbeit als Maler und Lackierer und wurde auch von den unterschiedlichen Arbeitgebern als Geselle eingestellt.

Hinweis: der zweite Anwalt von Frank S., Herr M. aus Krefeld, scheint etwas müde zu sein. Er streckt sich, legt den Kopf weit zurück und schließt einige Zeit die Augen.

Die Vorsitzende Richterin möchte noch etwas zu dem Privatleben von Frank S. hören, insbesondere in welcher Art und Weise er liiert war. Frank S. berichtet, dass er zwischen 1988 und 1993 eine fünfjährige Beziehung hatte. Danach dauerten seine Beziehungen nicht mehr so lange, etwa ein bis zwei Jahre, und immer wieder habe er einige Affären gehabt. Da er ein sehr freiheitsliebender Mensch sei, wurden ihm die Beziehungen oftmals zu eng, so dass er sie gar nicht erst eingehen wollte oder beendete.

Weiterhin möchte die Richterin wissen, warum er eine Gefängnisstraße erhalten hatte. Frank S. begründet dies mit einigen Schlägereien, in der er der Gejagte war und sich immer wieder wehren musste. Er sei  immer sehr politisch interessiert gewesen, habe viel gelesen und sich auch in der rechten Szene aufgehalten. Deshalb habe er sehr viel Ärger mit der Antifa gehabt,  die ihm immer wieder auflauerten. Einer rechten Gruppierung gehörte er nicht an. Er war Mitglied einer Clique, die sich „Berserker“ nannte. Er selbst hat eine sehr große Tätowierung mit diesem Namen auf dem Rücken. Damit war er der einzige in dieser Gruppe. Er hat eine eigene Vorstellung zum rechten Gedankengut. Er hat einen Freiheitsgedanken für alle Menschen auf dieser Welt und bezeichnet sich selbst als „wertkonservativen Rebell“. Er sagt aus, dass er sich nichts vorschreiben lässt, sondern selbst entscheidet, was er macht. Er denke sehr logisch und informiere sich im rechten und linken Lager sowie im Mainstream. Danach entscheide er, was ihn am meisten überzeugt und handelt danach eigenständig und eigenverantwortlich.

Die Vorsitzende Richterin fragt sehr gut und auch viel nach. Der Angeklagte vermutet hinter jeder Frage eine Falle.

Nach der Mittagspause, die von 13:08 Uhr bis 14:15 Uhr  angesetzt war, kann die Verhandlung erst um 14:37 Uhr neu beginnen, da die Verteidiger des Angeklagten unentschuldigt zu spät kommen. Der Verteidiger M. aus Krefeld scheint sehr belustigt darüber zu sein. Beide erhalten eine deutliche Ermahnung des Gerichts. Nur noch etwa die Hälfte der zum Prozessauftakt anwesenden Journalisten kommt nach der Mittagspause zurück in den Saal. Der Angeklagte wird weiter durch die Vorsitzende Richterin befragt. Er selbst erzählt über sich, dass er ein sehr lebensfroher Mensch sei, er habe viel Zeit am PC verbracht und viel gelesen. Er sei gerne alleine und seine letzte feste Freundin habe er zwei Jahre vor der Tat gehabt. Er bilde sich immer eine eigene Meinung und ließe sich nicht vorschreiben, was er zu denken habe. Zu seiner Tatmotivation will er noch ausführlich aussagen. Dieses wolle er selber machen und nicht durch seine Verteidiger, von denen er sagt, dass sie „nix damit zu tun haben wollen“. Er gibt an, dass seine Motivation die verfehlte Politik und der nach eigener Einschätzung millionenfache Rechtsbruch gewesen sei. Hiernach ist zunächst die Befragung des Gerichts beendet.

Die GBA möchte nun noch etwas zu seiner nicht durchgeführten Gesellenprüfung wissen und, warum er sich nicht darum gekümmert habe. Dies beantwortet der Angeklagte damit, dass er sich nicht beschweren wollte und sehr frustriert war. Die Frage nach möglichen Krankheiten führt zu der Antwort, dass er keinerlei Krankheiten habe und gesund sei. Mögliche Fragen der Nebenkläger und des Gutachters werden heute nicht durch die Verteidigung beantwortet.

Um 16:09 Uhr ist der erste Verhandlungstag zu Ende.

Bildquelle: Stefan Bisanz

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