Reker-Prozess: Dritter Verhandlungstag | Henriette Reker sagt aus
Der heutige Tag ist natürlich vom Zeugenauftritt des Hauptopfers, Oberbürgermeisterin Henriette Reker, geprägt. Sie stellte sich vor dem eigentlichen Prozessbeginn der Presse, die heute sehr stark vertreten ist, und gab circa ein bis zwei Statements ab, in denen sie erklärte, kein Problem hinsichtlich der Gegenüberstellung mit dem Täter im Gerichtssaal zu haben. Ihre Arbeit werde durch den Prozess nicht beeinträchtigt und sie freue sich, nach ihrer Aussage wieder an ihren Schreibtisch in Köln gehen zu können. Des Weiteren bedankte sie sich auch für die Unterstützung der Medien.
Heute sind etwa 70 Medienvertreter im Zuschauersaal zugegen. Neben den üblichen acht Justizangestellten ist zu Beginn des Verhandlungstages kurzzeitig auch noch ein uniformierter Polizist im Gerichtssaal.
Der Angeklagte Frank S. wird hineingeführt, er trägt schwarze Halbschuhe, eine schwarze Jacke, darunter ein blaues Oberhemd und eine olivfarbene Cargohose. Danach betritt Henriette Reker den Gerichtssaal. Sie wirkt sehr konzentriert und bewegt sich direkt zu ihrem Stuhl in der Mitte des Saals, gegenüber der Vorsitzenden Richterin. Sie trägt einen blauen Hosenanzug und wird durch das Gericht formal belehrt.
Ein Augenkontakt zum Täter findet nicht statt.
Die Richterin möchte, dass Henriette Reker vom Tattag erzählt. Sie beginnt damit, dass sie um 6:30 Uhr aufgestanden sei und gefrühstückt habe. Um 8:45 Uhr sei sie abgeholt und zum Braunsfelder Markt gefahren worden. Dort habe sie die anwesenden Menschen begrüßt.
Der Angeklagte Frank S. sei dann auf sie zugekommen und habe sie freundlich nach einer Rose gefragt. In der gleichen Sekunde habe er mit einem großen Messer zugestochen. Sie sei sehr schnell zu Boden gegangen und habe sich selbst in eine stabile Seitenlage gebracht. Geistesgegenwärtig habe sie ein einen Finger in die klaffende Stichwunde am Hals gesteckt. Sie habe gemerkt, dass sie aus Nase und Mund blutete.
Der Angeklagte hört interessiert zu und schaut Henriette Reker ständig an.
Eine weitere Wahlkämpferin, so Henriette Reker weiter, habe sich um sie gekümmert und auf sie eingesprochen. Als sie im Krankenwagen abtransportiert werden sollte, habe sie noch gesehen, dass ihr Wahlkampfkoordinator Pascal S. ebenfalls in ärztlicher Behandlung war. Sie sei froh gewesen, ihn lebend gesehen zu haben. Ihr Bewusstsein habe sie erst im Krankenhaus verloren.
Den Ärzten habe sie aber vorher noch ihren Wunsch mitgeteilt, am nächsten Tag auf jeden Fall wählen gehen zu wollen. Sie habe Angst gehabt, aufgrund der Verletzung mit einer Lähmung rechnen zu müssen.
Henriette Rieker berichtet flüssig und klar.
Vor dem Moment der Tat habe sie sich mit Wahlkämpferinnen der anderen Parteien unterhalten. Den ihr unbekannten Angeklagten habe sie im Augenwinkel gesehen und wahrgenommen, wie er sich auf sie zubewegte. Es sei bei all ihren öffentlichen Auftritten auch ihr ausdrücklicher Wunsch gewesen, einen entsprechenden Bürgerkontakt wahrzunehmen – so auch in diesem Falle. Und der Gesichtsausdruck von Frank S. sei freundlich und ihr zugewandt gewesen. Für sie habe es keine Misstrauensanzeichen gegeben.
Dann habe sie kurz das Messer gesehen und wahrgenommen, dass Frank S. ihr durch den Hals gestochen hatte. Der Messerstich sei von oben herab und schnell durchgeführt worden und sehr, sehr schmerzhaft gewesen. Anschließend sei sie nach hinten gefallen. Den Täter habe sie danach nicht mehr wahrgenommen. Die Ärzte haben ihr im Nachhinein nur mitgeteilt, dass es einen glatten sauberen Schnitt gegeben hat, und daher das Messer sehr scharf gewesen sein muss.
Der Angeklagte hat an einem vorherigen Verhandlungstag ausgesagt, dass das Messer keine Mordwaffe sei, ja es sei nicht mal scharf genug, um Tomaten zu schneiden!
Im Krankenhaus war sie froh, so Henriette Reker, dass sie zwei der behandelnden Ärzte kannte, was sie beruhigte. Ihr Mann sei sehr schnell ins Krankenhaus geeilt. Nach der OP sei sie bis zum folgenden Mittwoch im künstlichen Koma gehalten worden. Zu ihren Verletzungen haben ihr die Ärzte gesagt, dass sie sehr großes Glück gehabt hätte.
Dass sie währenddessen die Kölner Bürgermeisterwahl gewonnen hatte, habe ihr wiederum ihr Mann mitgeteilt. Über einen Rücktritt habe sie nie nachgedacht.
Ihre Wirbelverletzung war nach zwei Monaten einigermaßen verheilt, ihre Luftröhre etwa 16 Tage nach dem Durchschnitt. Insgesamt war Henriette Reker zehn Tage im Krankenhaus. Danach musste sie wieder zu Kräften kommen, denn am 21. November wartete ihr offizieller Amtsantritt. Körperliche Folgeschäden wird es keine geben. Die psychologischen Belastungen hingegen waren da und sind immer noch ein wenig vorhanden. Insbesondere machen Henriette Reker schlimme Albträume zu schaffen. Sie sei aber nicht misstrauischer geworden und habe auch keine Angst vor Menschenmengen.
Die Richterin stellt ihre Fragen sehr rücksichtsvoll. Henriette Reker hingegen hat die Beine überkreuzt, der rechte Fuß wackelt.
Während der Wahlkampfzeit war sie noch die Sozialdezernentin der Stadt Köln und damit auch für die Unterbringung von Flüchtlingen zuständig. Das war auch in der Öffentlichkeit bekannt. Sie hat ihren Standpunkt zu Flüchtlingsunterbringungen bei öffentlichen Veranstaltungen und in Medieninterviews stets bekannt gemacht. Für diese Haltung ist sie auch schon mal beschimpft worden. Persönlich hat sie sich jedoch nie bedroht gefühlt.
Der Angeklagte oder sein Umfeld sind bisher nie an sie herangetreten, um sich zu entschuldigen.
Die Verteidiger von Frank S. fragen Henriette Reker, ob der Angeklagte Worte der Entschuldigung an sie richten dürfe. Dies lehnt sie mit der Bemerkung ab, dass dies noch nicht der richtige Zeitpunkt sei.
Henriette Reker würdigt den Täter keines Blickes. Insgesamt ein sehr starker Auftritt der Kölner Oberbürgermeisterin. Nach der Pause im Anschluss an die Aussage von Henriette Reker sind nun nur noch 20 Medienvertreter im Saal.
Auf Nachfrage der Vorsitzenden Richterin möchte Frank S. nichts sagen, auch eine Entschuldigung kommt von ihm nicht.
Hiernach werden Lichtbilder in Augenschein genommen. Sowohl von Tatort und Täter, als auch von der Tatwaffe, mit dreißig Zentimeter Klingenlänge und fünfzehn Zentimeter Grifflänge, und dem Butterflymesser, mit neun Zentimeter Klingenlänge. Darüber hinaus kommen Bilder der weiteren Verletzten zur Ansicht. Auch die Täterbekleidung wird nochmals ausführlich besprochen. Hiernach wird auf einem großen Foto der handgeschriebene Zettel des Angeklagten mit den Wahlkampfterminen gezeigt. Darauf stehen sechs Termine. Vor dem ersten Termin steht die Ziffer 1, vor dem dritten Termin eine 2. Es gibt auch Anmerkungen bezüglich der Reisemöglichkeiten zu den möglichen Tatorten. Der Täter wollte den Ort der besten Tatausführungsgelegenheit auskundschaften.
Frank S. wird gefragt, wann ihm das erste Mal der Gedanke kam, dass Henriette Reker Symbolfigur seiner Tat, sein Opfer werden sollte. Hierzu sagt Frank S., dass die Idee aufgekommen sei, als er die ersten Wahlplakate für die Bürgermeisterwahl gesehen hatte. In seinen Augen ist die deutsche Flüchtlingspolitik falsch, und Henriette Reker war für ihn die deutschlandweite Symbolfigur dafür. Er wollte ein Zeichen setzen. Auch habe ihn die Parteilosigkeit von Henriette Reker wütend gemacht, da es sich hierbei nur um einen Beitrag der Grünen handeln könne. Deshalb hat er gezielt Henriette Reker angegriffen, denn die grüne Bundespolitik störte ihn sehr.
Zuerst habe er auch an ein friedliches Zeichen gedacht, die Gewalt sei für ihn dann nur das letzte Mittel gewesen. Hier fragt die Vorsitzende Richterin nach. Anfangs, so der Angeklagte daraufhin, habe er Antifa-Plakate abgerissen oder mit im Internet bestellten Aufklebern beklebt. Er habe jedoch nicht demonstrieren wollen, weil es für ihn keine Meinungsfreiheit in Deutschland gebe. In diesem Punkt widerspricht ihm die Richterin und hält ihm vor, dass er seine Meinung nie öffentlich geäußert habe. Friedliche Mittel hätten ihm nichts genutzt, also habe er direkt zur Gewalt gegriffen. Die Richterin fragt weiter nach seinen sozialen Kontakten. Hierzu möchte sich der Angeklagte nicht äußern, weil er niemanden mit hineinziehen möchte. Zu diesem Themenkomplex verweigert Frank S. nun die weitere Aussage, da es ihn nerve. Er habe mit dem Attentat einen Politikwechsel herbeiführen und Aufmerksamkeit erzeugen wollen.
Nach der Mittagspause sagt ein weiteres Opfer aus, die Wahlkampfhelferin Katrin H. aus Köln.
Ihr Mann, der ebenfalls Politiker ist, sitzt im Zuschauerraum. Die Zeugin wirkt etwas nervös und unsicher, Augenkontakt zum Täter nimmt sie ebenfalls nicht auf.
Sie wird formal belehrt und durch die Vorsitzende Richterin aufgefordert, vom Tattag zu erzählen. Sie beginnt damit, dass sie mit einer Bürgerin gesprochen habe und dabei von Henriette Reker begrüßt worden sei. Sie berichtet, dass jemand von links auf sie zugekommen sei und von Henriette Reker eine Rose wollte. Er habe dann die Rose mit der linken Hand angenommen, unvermittelt ein Messer gezogen und sofort mit Wucht zugestochen. Als der Angeklagte das Messer zurückzog, habe er die Zeugin an der Wange verletzt. Da sie kurz zuvor mit einer Ärztin gesprochen und gewusst habe, dass diese auf dem Markt einkaufen war, sei sie zum Markt gelaufen und habe nach der ihr bekannten Ärztin gefragt. Hierauf sei Henriette Reker erstversorgt worden. Die Zeugin sei bei ihr geblieben. Ihre körperliche Verletzung sei gering gewesen, erzählt die Zeugin. An der Wange ist kaum noch eine Narbe zu sehen.
Der Angeklagte habe nach seiner Tat etwas abseits gestanden und die Hände hochgehoben. Er habe gesagt: „Ich ergebe mich, ich ergebe mich.“ Die Zeugin wurde später ebenfalls zur Versorgung ihrer Wunde ins Krankenhaus gefahren.
Zum Gesichtsausdruck des Täters kann die Zeugin nichts sagen, da sie ihn nicht direkt angeschaut hat. Das Messerziehen und -stechen war für sie ein einzelner Vorgang.
Der Angeklagte hört interessiert zu und schaut die Zeugin von der Seite aus an.
Psychologisch muss die Zeugin das Tatgeschehen verarbeiten und hat hierzu professionelle Gespräche mit einer Psychologin geführt. Heute sei das nicht mehr notwendig, aber es gebe immer wieder Belastungsmomente. Wenn sie Menschen in ihrer Nähe hat, die ihre Hände in den Taschen verstecken, erzeuge das bei ihr Angst. Es gebe auch Momente, in denen sie plötzlich Angst habe, insbesondere bei Situation in ihrem Leben, die mit dem Attentat in Zusammenhang stehen. Auch unter Schlafstörungen leide sie.
Die Verteidiger befragen sie nochmals zur Messerführung. Sie bestätigt, dass das Messer gerade und mit voller Wucht geführt worden sei.
Beim Hinausgehen aus dem Gerichtssaal sucht sie mit ihren Augen ihren Mann und lächelt ihm zu. Sie ist offenbar sehr erleichtert, dass Sie diese Aussagesituation gemeistert hat.
Dann kommt ein weiteres Opfer als Zeugin, Annette V. W. aus Köln. Sie war ebenfalls im Wahlkampf aktiv. Sie erzählt, dass sie den Wahlstand für ihre Partei aufgebaut und die interessierten Menschen begrüßt habe. Sie habe in der Nähe von Henriette Reker gestanden und den Täter auf die Gruppe zukommen, unter seine Jacke greifen und unmittelbar zustechen sehen. Sie selbst wurde auch verletzt.
Beim Erzählen bemerkt man, dass sie immer noch sehr beeindruckt ist von dem, was geschehen ist. Ihre Stimme ist zwar kräftig, allerdings eher bewusst und sie zittert.
Sie erzählt, sie habe nach dem Attentat telefonieren wollen, sei aber nicht in der Lage gewesen, das Handy zu bedienen. Daraufhin habe sie sich in eine naheliegende Buchhandlung begeben, da sie auch befürchtet habe, dass ihr Kreislauf zusammenbricht.
Alle drei heute gehörten Zeugen sagen aus, dass der Täter das Messer aus dem Inneren der Jacke geholt hat, und nicht wie der Beklagte aussagte, von der rechten Beinseite her.
Die Zeugin erzählt weiter, dass sie das warme Blut am Körper gespürt und dann sehr starke Schmerzen gehabt habe. Das Bewusstsein habe sie nicht verloren. Verletzt worden sei bei ihr die Arterie und ein Muskel in Höhe des Rippenbogens. Sie sei ebenfalls ins Krankenhaus eingeliefert worden. Heute habe sie noch Ohrenschmerzen und Schmerzen an den Armen. Sie sei auch immer noch in psychologischer Behandlung, habe Albträume, Ängste und Schlafstörungen, sie sei kaum ausgegangen und misstrauischer und ängstlicher geworden. Der Aufenthalt in Menschenmengen sei für sie immer noch schlimm. Manchmal sei sie panisch und schreckhaft und nicht mehr so unbedarft wie früher.
Nach dieser Zeugenaussage verliest das Gericht die Festnahmeanzeigen. Des Weiteren wird ein Wert von 0,21 Promille Alkohol um 9:20 Uhr bekannt gegeben, eine weitere Blutprobe um 15:00 Uhr ergibt keine nachweisbaren Alkoholspuren. Zum Zeitpunkt der Tat war der Täter 93 Kilo schwer, 184 Zentimeter groß, hatte eine mittlere Körperstatur und war an Neurodermitis erkrankt. Seine Urinprobe ergab keine Auffälligkeiten bis auf nachweisbare Spuren von Cannabis. Diese Spuren waren allerdings so gering, dass sie auf die Tat keinen Einfluss hatten. Auf Befragen sagt der Beschuldigte aus, dass er zuletzt circa ein bis zwei Wochen vor der Tat Cannabis konsumiert habe.
Der Prozess endet um 15:38 Uhr.
Bildquelle: Stefan Bisanz
Comments are Disabled