Lübcke-Prozess: 8. Verhandlungstag

5. August 2020, Beginn 10:00 Uhr.

Heute ist vorgesehen, dass Stephan Ernst seine Einlassung zur Tat und weiteres abgibt. Ich denke nicht, dass er persönlich spricht, sondern dass sein Verteidiger vorlesen wird. Kurz vor 10:00 Uhr betreten die Parteiangehörigen nach und nach den Gerichtssaal. Auch der neue Pflichtverteidiger von Stephan Ernst ist dabei. Es ist ein Kanzleikollege von Mustafa Kaplan, Herr Jörg Hardies. Er ist komplett in schwarz gekleidet. Ebenso betritt Familie Lübcke den Gerichtssaal. Auch der Angeklagte Markus H. wird in den Saal geführt; 2 Minuten später der Angeklagte Stephan Ernst. Er hat zwei dicke Ordner dabei.

Anmerkung: Familie Lübcke steht jedes Mal wartend auf ihren Plätzen bis der Senat einzieht. Dabei müssen Sie automatisch den Angeklagten gegenüber stehen. Es ist sicher schwer auszuhalten, den oder die Mörder des Ehemannes und des Vaters ca. 8 bis 9 Meter vor sich zu sehen.

Der Verhandlungstag beginnt. Zuerst gestattet der Vorsitzende Richter Thomas Sagebiel dem Angeklagten Markus H. einen Laptop zu benutzen. Dieser möchte die Dateien zum Prozess mitlesen. Dieser Laptop ist speziell von der Generalbundesanwaltschaft präpariert, so dass man auf diesem Laptop nur abgespeicherte Dateien lesen kann. Es ist nicht möglich diese zu bearbeiten, zu verändern, mit dem LapTop Fotos aufzunehmen oder gar online zu gehen. Nun stellt Dr. Björn Clemens einen Ablehnungsantrag gegen den Vorsitzenden Richter. Er beanstandet, dass Auszüge aus der Video-Vernehmung mit Stefan Ernst im öffentlich-rechtlichen Fernsehen und bei YouTube zu sehen waren. Hierbei wurde gegen etliche Gesetze verstoßen, insbesondere gegen das Persönlichkeitsrecht von Stephan Ernst. Die Video-Ausschnitte können nur aus „Dienstvergehen“ stammen. Es ist auch kein Dokument der Zeitgeschichte und er befürchtet, dass zukünftige Zeugen, die dieses Video bereits gesehen haben, dadurch beeinflusst werden könnten. Er wirft dem Senat Untätigkeit vor und daher sei der Vorsitzende Richter abzulehnen. Weiter teilt er mit, dass sein Mandant Markus H. den Vorsitzenden Richter für voreingenommen hält. Der Oberstaatsanwalt Dieter Killmer gibt hierzu eine Stellungnahme ab. Er bestätigt, dass er die Veröffentlichung von Ausschnitten der Vernehmung auch nicht gut findet. Allerdings stellt er fest, dass eine Befangenheit des Vorsitzenden Richters nicht vorliegt. Das Gericht ist nicht zuständig für mögliche Vergehen in diesem Zusammenhang. Es geht um Urheberrechte, die nicht beim Gericht liegen; daher ist der Antrag abzulehnen. Die Nebenkläger folgen dieser Stellungnahme. Der Verteidiger von Stephan Ernst, Herr Mustafa Kaplan möchte hierzu keine Stellungnahme abgeben.

Um 10:29 Uhr erfolgt die lang erwartete Einlassung des Angeklagten Stephan Ernst. Wie erwartet liest Mustafa Kaplan die Einlassung vor. Ob Stephan Ernst heute noch Fragen beantwortet, wird sich erst im Laufe des Tages ergeben. Die einzelnen Punkte der Einlassung werden wie folgt vorgelesen.

1. Stephan Ernst fällt es schwer hier zu sprechen. Er hat mit seiner Tat Menschen verletzt und will nun den Anspruch erfüllen, diesen Menschen zu berichten, was passiert ist.

2. Stephan Ernst teilt seine persönlichen Daten wie Geburtsdatum, Geburtsort, Eltern, Geschwister, Kinder, Güterstand, etc. mit.

3. Der Vater von Stephan Ernst war schwerer Alkoholiker und gewalttätig. Er hat bei ihm keine Fürsorge erhalten, sondern man hat sich in der Familie nur gestritten. Er wurde oft brutal von seinem Vater und geschlagen, die Mutter ebenso. Als er etwa 12 Jahre alt war, hat er ständig mit einem Messer im Bett geschlafen. Er hatte auch den Gedanken, seinen Vater umbringen zu wollen. Das Verhalten seines Vaters hat in ihm Todesängste ausgelöst. Er hat dadurch einen psychischen Schaden erlitten. Hauptsächlich wollte er seine Mutter schützen.

4. Mit 7 Jahren ist er in die Grundschule gekommen und hatte dort einen türkischen Schulfreund. Als sein Vater davon erfährt, hat er ihm den Kontakt verboten und er wurde dafür verprügelt.

Anmerkung: Markus H. hört bedächtig zu, Stephan Ernst weint.

5. Später fand Stephan Ernst keine Freunde mehr, er hatte auch kein Selbstvertrauen mehr. Weihnachten hasste er, weil sein Vater an Weihnachten immer alle zusammen schlug. Als er neun Jahre alt war, verletzte er sich immer selbst um überhaupt noch etwas zu spüren.

6. Früher provozierte er in seinem Freundes- und Bekanntenkreis immer Schlägerreien. Die Folge war, dass er keine Freunde mehr hatte.

7. Sein Vater hatte eine starke Abneigung gegen Ausländer. Diese übernahm er, damit er dem Vater näher war. Sein Vater war SPD-Wähler. In der Schule bekam er oft Prügel von Türken. Die erste Lehre als Maurer hat er abgebrochen. Die zweite Lehre als Holztechniker nicht. Später hatte er wieder einen türkischen Freund, bis dieser ihn bei der Polizei betreffend einiger Einbrüche verriet. Er war an einem Messer-Angriff und an einem Sprengstoff-Anschlag auf ein Kfz in einem Flüchtlingsheim beteiligt. Daraufhin musste er ins Gefängnis. Dort wurde er politisch radikalisiert. Später nahm er auch Drogen. Über die NPD bekam er Kontakt zu der Kameradschaft-Kassel und weiteren rechtsradikalen Gruppen. Er empfindet sich nicht als Nazi. Nachdem er Mitte 2009 an einer Demonstration in Dortmund teilgenommen hat, stieg er aus der rechten Szene aus. Danach machte er aufgrund seiner Angstzustände eine Therapie. Markus H. kannte er aus dieser Zeit.

8. 2006 starb sein Vater mit 55 Jahren an Leberzirrhose. Er selbst hat als Vater gegenüber seinen Kindern Selbstzweifel.

9. 2014 hatte er erneut Kontakt zu Markus H. Diesen hat er bei der Arbeit in seiner Firma wiedergetroffen. Sie freunden sich an. Markus H. bot ihm an, mit ihm zum Schützenverein zu gehen. Dort konnte man Bogenschießen. Markus H. wurde sein Mentor. Er lenkte die Gespräche. Diese wurden immer politischer. Sie sprachen auch über Waffen und dass es bald bürgerkriegsähnliche Zustände in Deutschland geben wird. Sie führten im Wald Schießübungen durch. Markus H. war dominant und der Wortführer.

Anmerkung: Markus H. verzieht zwischendurch immer wieder das Gesicht oder lächelt hämisch vor sich hin.

Er war emotional von Markus H. abhängig. Vieles drehte sich um Waffen und sie waren oft gemeinsam auf Flohmärkten. Markus H. brachte für weitere Schießübungen eine Zielscheibe mit dem Gesicht von Angela Merkel und dem von Dr. Walter Lübcke mit.

Anmerkung: Während des Vorlesens lachen Markus H. und sein Verteidiger Dr. Clemens sich an. Auch dieses Verhalten ist eine große Geste der Respektverweigerung gegenüber der Familie Lübcke. Diese sitzt ihnen direkt gegenüber und bekommt das Verhalten natürlich unmittelbar mit.

Man hat sich überlegt die Merkel anzugreifen. Marcus H. sagte, dass Walter Lübcke leichter zu kriegen wäre. Immer wieder sagte er, dass Lübcke ein Volksverräter sei und man leicht an ihn „ran kommen“ könnte.

10. Am Tattag bereiteten sie sich entsprechend vor. Sie wechselten die Kfz-Kennzeichen an seinem Kfz. Dazu trafen sie sich gegen 21 Uhr in Kassel an der Waschanlage Woki. Die Waffe brachte er mit. Gegen 22:10 Uhr kamen sie in Istha an. Sie fuhren zuerst zu einem Parkplatz am Ortseingang und besprachen sich dort noch einmal etwa 20 Minuten. Sie hatten schon im April 2019 besprochen, dass sie entweder schlagen oder schießen werden. Gegen 22:30 Uhr parkten sie am Ende der Wohnstraße der Familie Lübcke und gingen zur Pferdekoppel. Er bemerkte eine Person auf der Terrasse und das Licht eines Smartphones. Markus H. hatte Dr. Lübcke ebenso erkannt. Sie gingen getrennt in Richtung Terrasse. Markus H. forderte ihn auf eventuell zu schießen. Markus H. war zuerst bei Dr. Lübcke. Er selbst spannte den Hahn am Revolver vor. Als Dr. Lübcke ein zweites Mal versuchte sich aus dem Stuhl zu erheben, schoss er. Dr. Lübcke sank in den Stuhl zurück. Danach liefen sie zum Auto und fuhren wieder zurück zur Waschanlage. Beide fuhren zum Haus von Stephan Ernst. Dort hatte er noch eine Langwaffe aufbewahrt, die Markus H. entsorgen wollte. Er selbst versteckte die Tatwaffe.

Anmerkung: Markus H. schreibt viel mit. Stephan Ernst hat sich inzwischen wieder gefangen.

11. Mit dem Messerangriff auf den irakischen Staatsbürger Esmail hat er nichts zu tun.

12. Er teilt der Familie Lübcke mit, dass sein Verhalten falsch war und es ihm leid tut. Dies wiederholt er dreimal. Niemand sollte seiner Meinung nach sterben, nur weil er eine andere Meinung hat. Sein Handeln war falsch.

13. Bei der Vernehmung am 25.6.2019 hat er ausschließlich auf den Rat seines damaligen Rechtsanwaltes Waldschmidt gehört. Dieser hatte ihm gesagt, dass er Marcus H. komplett raushalten muss. Bei den Vernehmungen am 8. Januar und am 5. Februar 2020 hat er ausschließlich auf seinen damaligen Verteidiger Frank Hannig gehört. Dieser hatte ihm geraten, Markus H. zu beschuldigen.

14. Er wendet sich an das Gericht und teilt mit, dass er an einem Aussteiger-Programm teilnehmen möchte.

15. Stephan Ernst beklagt, dass er keinen Kontakt mehr zu seiner Familie hat. Seit seiner Festnahme möchte seine Tochter ihn nicht mehr sehen.

Anmerkung: Familie Lübke scheint gefasst zu sein. Auf Bitten der Verteidigung von Stephan Ernst folgt eine 30-minütige Pause. Beide Parteien sprechen miteinander. Die Verteidiger von Markus H. werden sicherlich mit ihm das erneute Geständnis durchsprechen um eventuelle Lügen zu entlarven.

Anmerkung: Ob sich die Angaben aus der Einlassung alle als wahr bestätigen, ist kaum zu glauben. Es fühlt sich noch wie ein taktisches Geständnis an. So etwas geht meistens „in die Hose“.

Nach der Pause gibt der Verteidiger Mustafa Kaplan bekannt, dass sich sein Mandant Stephan Ernst nicht in der Lage sieht, Fragen zu beantworten. Dies möchte er auf den nächsten Verhandlungstag verschoben wissen. Stephan Ernst möchte nur Fragen des Senats, der Generalbundesanwaltschaft und der Nebenklage der Familie Lübcke, sowie dem psychologischen Sachverständigen beantworten. Der Vorsitzende Richter möchte gerne den Rest des Tages nutzen, um den Angeklagten Stephan Ernst zu seiner Einlassung zu befragen. Er fragt den Verteidiger Mustafa Kaplan ob es möglich sei, dass sich sein Mandant heute zumindest zum Tatgeschehen und zum Ablauf vor Ort äußern könnte. Diesem Vorschlag stimmt Stephan Ernst zu. Fragen der Verteidiger von Markus H. möchte er ausdrücklich nicht beantworten.

Nach der Pause beginnt der Vorsitzende Richter, Stephan Ernst über die Ausspähungsphase zu befragen. Diese Fragen beantwortet Stephan Ernst persönlich. Die erste Ausspähung hat er bereits am 1. Februar 2016 mit Markus H. durchgeführt. Die nächste Ausspähung war dann im März oder April 2017. Die hat er alleine durchgeführt. Die Ausspähung 2017 hat er mit dem Kfz eines Kollegen durchgeführt. Zu dieser Zeit war Kirmes in Istha. Im April 2018 hat er eine weitere Ausspähung zusammen mit Markus H. durchgeführt. Der Vorsitzende Richter Thomas Sagebiel spricht ihn auf die Mitnahme einer Wärmebildkamera an und auf ein Foto, welches am 1.6.2019 aufgenommen wurde. Stephan Ernst berichtet, dass er dieses eine Foto versehentlich gemacht hat. Die Wärmebildkamera hat er nur zur Identifizierung von Personen, die im Dunkeln stehen, mitgeführt. Hiernach wird direkt am Richtertisch eine Inaugenscheinnahme von Fotos des Hauses und der Umgebung durchgeführt. Die Fotos zeigen unterschiedliche Perspektiven des Hauses der Familie Lübcke. Stephan Ernst begibt sich zum Richtertisch und erläutert alles ausführlich.

Anmerkung: Markus H. bleibt auf seinem Platz sitzen. Man kann über Mikrofon alles hören was Stephan Ernst erklärt und über Monitor auch die Fotos sehen.

Anmerkung: Dass Stephan Ernst bereits am 31. Mai 2019 am Tatort gewesen sein soll, wurde ihm in einer früheren Vernehmung schon einmal vorgeworfen. Die Frage ist, woher diese Erkenntnis kommt. Kann sie über das unbeabsichtigte Foto aus der Wärmebildkamera abgeleitet werden und ist dabei das Speicherdatum in der Kamera entsprechend beachtet worden?

Stephan Ernst schildert das Tatgeschehen mit eigenen Worten sehr genau. Das Anschleichen der beiden Täter, sowie die beiden Positionen der Täter auf der Terrasse und auch den Moment der Abgabe des Schusses. Diesen Moment führt Stephan Ernst vor. Er spielt die Rolle von Dr. Lübcke und nimmt dazu in einem Gerichtsstuhl Platz. Nur zweieinhalb Meter entfernt sitzt Familie Lübcke und muss sich diese Szene anschauen. Nach der Abgabe des Schusses hieß es: „Los, abhauen“ und beide sind weggerannt. Als ihnen auf dem Rückweg zu ihrem Kfz drei Personen entgegen kamen gingen sie nur noch schnellen Schrittes. Gesprochen haben sie nicht. Die Waffe hatte er in seine Hosentasche gesteckt. Sie wollten auch herauszufinden, welches Auto Dr. Lübcke fährt. Man hatte die Idee, das Auto zu beschädigen und mit einem Drohschreiben zu versehen. Das Gericht hat noch weitere Fragen zum Umfeld des Hauses und die jeweiligen Anfahrtswege der Täter. Richterin Adlhoch möchte noch mal alles ganz genau zu den einzelnen Ausspähungsfahrten wissen. Die Daten werden durcheinandergebracht und Stephan Ernst muss mehrmals alles wiederholen.

Anmerkung: Die Frage-Methode ist taktisch gut gewählt und natürlich sind die Daten alle bekannt. Das Durcheinanderbringen ist Absicht, um herauszufinden, ob Stephan Ernst immer wieder die gleiche Antwort gibt und damit vielleicht die Wahrheit sagt, oder ob er lügt.

Stephan Ernst sagt weiter aus, dass Markus H. auch mal alleine in Istha ausgespäht hat, um herauszufinden, welches Kfz Dr. Lübcke fährt. Hierzu war Stephan Ernst auch zum Regierungspräsidium nach Kassel gefahren und hat dort nachgeschaut. Auf Befragen der Richterin sagt Stephan Ernst, dass er am 01.06.2019 zum ersten Mal mit Waffe dort war. Sie sollte nur zur Einschüchterung dienen. Der Senat möchte genau wissen, wozu die Waffe gebraucht werden sollte. Eventuell sollte ein Warnschuss abgegeben werden und die Waffe hätte bedrohlich wirken sollen, antwortet Stephan Ernst. Ein gezielter Schuss sollte nicht abgegeben werden. Die Entscheidung, auf Dr. Lübcke zu schießen, hatte er letztendlich selbst getroffen. Auch Richter Dr. Koller möchte es nun genau wissen. Er möchte wissen, in welchem Ausmaß es vorab besprochen war, das auf Dr. Lübcke geschossen werden sollte. Nun bittet Mustafa Kaplan um eine kurze Beratungspause mit seinem Mandanten. Nach der Pause teilt Stephan Ernst mit, dass die Entscheidung, die Waffen gegen Dr. Lübcke einzusetzen, von beiden geplant war. „Auf jeden Fall.“ Danach geht es dem Gericht noch einmal um eine Armbewegung von Markus H., von der Stephan Ernst berichtet hatte. Kurz vor dem Laufen auf die Terrasse hat Markus H. eine Bewegung mit dem Arm gemacht. In der Art wie ein Zeichen: Los jetzt. Dies war das Zeichen zur Aufforderung zum Loslaufen. Stephan Ernst sagt aus, wenn Markus H. diese Armbewegung nicht gemacht hätte und danach nicht unverzüglich losgegangen wäre, wäre auch er nicht sofort losgegangen. Er hätte die Tat auch nicht alleine begangen. Der Vorsitzende Richter fragt Stephan Ernst, warum er geschossen hat und was er sich dabei gedacht hat. Stephan Ernst antwortet, dass er aufgrund der Situation, dass Dr. Lübcke keine Angst gezeigt hat, sehr aufgewühlt und wütend war. Weiterhin hatte er Angst, dass jemand kommt und sie entdecken würde. Deshalb hat er geschossen. Damit ist die richterliche Befragung für den heutigen Verhandlungstag beendet.

Die Verteidigerin von Markus H., Frau Nicole Schneiders stellt einen Antrag. Der psychologische Sachverständige möchte seine Begutachtung über Stephan Ernst um den Punkt der Aussagefähigkeit erweitern. Sie teilt mit, dass es keine objektiven Beweise für die Mittäterschaft ihres Mandanten gibt. Es gibt nur den Zeugenbeweis von Stephan Ernst. Seine Glaubwürdigkeit muss überprüft werden, um so ein Fehlurteil zu verhindern. Der Vorsitzende Richter stellt fest, dass die heutige Aussage von Stephan Ernst anders ist, als die erste und die zweite es waren. Er will von ihm wissen, ob sein ehemaliger Verteidiger Frank Hannig die heutige Aussage kennen würde. Stephan Ernst teilt mit, dass sich das zweite Geständnis Frank Hannig ausgedacht hat. Er wollte dadurch den Mitangeklagten Markus H. zu einer Aussage drängen.

Ende der Verhandlung 14:54 Uhr

Bildquelle: Jan Huebner / Pool; Bericht: Stefan Bisanz

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