Lübcke-Prozess: 7. Verhandlungstag

28. Juli 2020, Beginn 10:16 Uhr

Heute ist der Medien- und Zuschauerbereich wieder komplett voll besetzt. Alle warten sicherlich auf die Entscheidung des Gerichts zur Entpflichtung des Verteidigers Frank Hannig.

Der Angeklagte Markus H. wird in den Saal geführt und unterhält sich direkt mit seinen beiden Anwälten. Die Atmosphäre ist entspannt, es wird viel gelacht. Danach wird Stephan Ernst in den Saal geführt. Frank Hannig zeigt Stephan Ernst sofort eine Ausgabe der Bild Zeitung - wahrscheinlich die aktuelle Tagesausgabe mit dem Bericht zum Prozeß - und einen Eintrag auf seinem iPad. Er redet eindringlich auf Stephan Ernst ein. Stephan Ernst schaut skeptisch und nachdenklich. Als Mustapfa Kaplan plötzlich den Saal betritt bricht Frank Hannig sein Gespräch mit Stephan Ernst ab und versteckt die Bild Zeitung und sein iPad unter einer Akte. Mustafa Kaplan fordert ihn eindringlich auf nicht mehr mit Stephan Ernst zu sprechen. Frank Hannig geht daraufhin zum Rechtsanwalt Dr. Clemens (Verteidiger von Markus H.) und redet mit ihm. Hierfür erntet er Unverständnis und Kopfschütteln.

Der Verhandlungstag beginnt und der Vorsitzende Richter Thomas Sagebiel teilt einen Beschluss mit: die Bestellung von Rechtsanwalt Frank Hannig als Pflichtverteidiger von Stephan Ernst wird hiermit aufgehoben, da der Angeklagte kein Vertrauen mehr zu ihm hat. Stephan Ernst missbilligt die Anträge des letzten Verhandlungstages und gab bekannt, dass sie in keinster Weise mit ihm besprochen worden sind. Damit wird festgestellt, dass die Verteidigung durch Frank Hannig unsachlich ist und dem Angeklagten Stephan Ernst schadet. Es wird ein neuer Pflichtverteidiger bestellt. Um 10:22 Uhr ist Frank Hannig seiner Aufgabe entbunden und verlässt unverzüglich den Gerichtssaal.

Um 10:25 Uhr betritt der erste Zeuge des Prozesses den Zeugenstand. Es ist der jüngste Sohn von Dr. Walter Lübcke, Herr Jan-Hendrik Lübcke. Ordnungsgemäß wird er zur Wahrheitspflicht belehrt. Nachdem er seine persönlichen Daten wie Alter (30), Wohnort (Istha), etc. bekannt gegeben hat, spricht er über seine Lebenssituation. Er wohnt mit Frau und Kind im ersten OG des Elternhauses. Seine Mutter, und früher auch sein Vater, wohnen im Erdgeschoss. Der Keller und die Garagen werden gemeinsam genutzt. Seit 2009 ist er mit seinem Bruder und seinem Cousin Eigentümer der BLG Projekt GmbH, die sich mit Photovoltaikanlagen beschäftigt. Sein Vater hat zwischen Politik und Unternehmen immer strikt getrennt. Am Tattag selbst hat er am Kfz seiner Frau die Winterreifen gewechselt und war mit einem Freund Radfahren. Abends war er auf der Kirmes. Sein Bruder war mit seiner Frau ebenfalls dort. Die Eltern haben auf das Kind seines Bruders aufgepasst. Tagsüber arbeitete sein Vater im Garten und hat eine Probefahrt mit einem VW Tiguan durchgeführt. Am Sonntag wollten seine Eltern in einen Kurzurlaub fahren. Während der Dauer der Kirmes hängt er immer zwei große Strahler an die Vorderwand des Hauses. Das führt dazu, dass Besucher der Kirmes nicht aufs Grundstück laufen und dort ihren Unrat hinterlassen. Das Grundstück war bis zum Tattag noch nicht komplett eingezäunt, so dass es möglich war, sich ungehindert Zutritt zum Grundstück zu verschaffen.

Anmerkung: Schade, dass immer erst nach einem Verbrechen Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden. Leider kommt dies immer wieder vor. Ich verstehe nicht, warum das so ist. Zumal Dr. Lübcke massiv bedroht wurde.

Die Terrasse selbst ist nur sehr schwach durch drei Wandleuchten beleuchtet. Bewegungsmelder gibt es keine.

Anmerkung: Es wird am Richtertisch eine „Inaugenscheinname“ einer Bildermappe vom Haus durchgeführt. Markus H. ist mit nach vorne getreten, um sich die Bilder anzuschauen. Stephan Ernst tat das nicht, schaut sich aber diese Szene interessiert an.

Jan-Hendrik Lübcke berichtet weiter, dass die Eltern üblicherweise im vorderen Bereich der Terrasse unter seinem Balkon saßen. Aus dieser Position konnten Sie auch den Straßenbereich einsehen. Er ist am 01.06.2019 um ca. 21:15 Uhr zur Kirmes gegangen und hatte sich vorgenommen keinen Alkohol zu trinken. Er trinkt schon länger keinen Alkohol. Am Sonntag war auch noch ein Ausflug geplant. Sein Vater saß wie üblich auf der Terrasse auf seinem Stammplatz und hatte Besuch. Auf der Kirmes hat er viele Bekannte und Freunde getroffen (Istha hat ca. 850 Einwohner); auch seinen Bruder und seine Schwägerin traf er dort. Der Geräuschpegel auf der Kirmes war hoch.

Anmerkung: Stephan Ernst und Markus H. schauen und hören Jan-Hendrik Lübcke interessiert und aufmerksam zu.

Gegen 0:23 Uhr ist er nach Haus gegangen. Für den Weg nach Hause benötigte er 2-3 Minuten. Am Haus angekommen hat er wahrgenommen, dass in der Küche noch Licht brannte. Alle anderen Fenster des Hauses waren mit Rollläden geschlossen. Die Küche hat eine Terrassentür nach außen, die oftmals nicht richtig verschlossen war. Das hat er seinen Eltern oft gesagt und sie gebeten doch darauf aufzupassen. Seinen Vater konnte er aus diesem Blickwinkel noch nicht sehen, u.a. wegen der hellen Strahler, in die er sehen musste. Er ging ins Haus, über den Flur in die Küche und von dort auf die Terrasse. Dann rechts um die Ecke zu den „Stammplätzen“ seiner Eltern. Dort sah er seinen Vater im Stuhl sitzend und dachte er würde schlafen. Der Kopf war nach hinten gekippt, an der Wand anglehnt, und der Mund war geöffnet. Die Hände waren beide nach außen liegend gerichtet. Links hielt er noch eine angezündete Zigarette in der Hand. Sein Vater sah für ihn ganz normal aus. Als er ihn wecken wollte, damit er ins Bett ging, berührte er ihn leicht und stellte fest, dass sein Vater sich kühl anfühlte. Sein Vater reagierte nicht. Er dachte sofort, dass sein Vater einen Herzinfarkt hatte und rief die 112 an. Über Telefon erklärte man ihm wie er seinen Vater reanimieren muss. Zunächst holte er ihn aus dem Stuhl und legte ihn vorsichtig auf dem Boden. Der Kontakt zur Rettungsstelle blieb ständig aufrecht. Nachdem die Rettungskräfte eintrafen, holte er seine Mutter und seine Frau dazu. Die Rettungskräfte brauchten etwas länger für die Anfahrt, da die Straße aufgrund der Kirmes zum Haus zugeparkt war. Seinen Bruder konnte er nicht erreichen. Über einen Freund, den er auf der Kirmes anrief, konnte sein Bruder verständigt werden. Dieser kam sofort nach Hause. Andere Familienangehörige kamen nach und nach dazu. Dass sein Vater blutete hatte er erst später bemerkt. Das Blut kam aus Nase und Mund. Auch das Blut an der Wand hatte er erst später gesehen. Das blutige Spritzmuster sah aus wie ein Tannenbaum. Etwa auf der Höhe von 60 cm. Die Reanimation durch den Notarzt dauerte ca. 40 Minuten. Auch der Notarzt konnte sich den Blutfluss nicht erklären: „Wo kommt denn das ganze Blut her?“ Dr. Walter Lübcke wurde ins Kreisklinikum nach Wolfhagen gefahren. Dort wurde der Tod festgestellt. Die Todesursache aber nicht. Da diese ungeklärt war, kamen zwei Kriminalpolizisten aus Kassel ins Krankenhaus. Einer der Polizisten rief ihn aus der Gruppe der Familie heraus und teilte ihm mit, dass ein Gegenstand im Kopf seines Vaters festgestellt worden war. Zu diesem Zeitpunkt wurde noch nicht von einem Verbrechen gesprochen. Der Sohn berichtet weiter, dass sein Vater etwa 80-90 % der Abende auf seinem Stammplatz auf der Terrasse gesessen hat. Immer mit seinem iPad auf dem Schoß und einer Zigarette. Er beschreibt seinen Vater als gut, weltoffen, interessiert und motiviert. Die Aufgabe als Regierungspräsident war seine Erfüllung. Seine politische Einstellung war christlich konservativ - CDU. Er hat sich sehr für die Interessen von Flüchtlingen eingesetzt. Er hat die Familie über konkrete Drohungen nicht informiert. Ängstlich war er grundsätzlich nicht, aber nach dem Abend in Lohfelden (2015) war er beunruhigt. Im September 2019 wollte er in Rente gehen und sich der Familie widmen. Der Vorsitzende Richter fragt den Zeugen Jan-Hendrik Lübcke interessiert, was denn diese Tat mit der Familie gemacht hat. Die Familie wurde innerlich zerrissen. Der Mord an seinem Vater ist unbegreiflich, so die Aussage von Jan-Hendrik Lüdtke. „Wir werden das nie verarbeiten und sind noch weit entfernt von der Normalität. Arbeiten kann ich auch noch nicht wieder richtig.“ So erzählt Jan-Hendrik Lübke weiter. Unmittelbar nach dem Mord wollte er auch aus dem Haus ausziehen. Nun bleiben die Familien aber dort; sie glauben dass der Vater das so gewollt hätte. Hiernach gibt es eine 5-minütige Pause. Nach der Pause ist der Senat pünktlich im Saal zurück, allerdings die Familie Lübcke noch nicht. Der Nebenkläger Verteidiger Prof. Dr. Matterhält erhält vom Vorsitzenden Richter die dringende Bitte zur Pünktlichkeit. Die Zeugenvernehmung ist um 12:23 Uhr beendet. Hiernach folgt eine Mittagspause. Unmittelbar nach der Pause teilt der Rechtsanwalt Dr. Björn Clemens mit, dass es sich nach Zeugenaussage von Jan-Hendrik Lübcke nur um einen Täter handeln kann. Prof. Dr. Matt teilt mit, dass er das Fehlen der Lübcke-Söhne nach der Pause dadurch erläutert, dass sie die nächste Zeugenaussage (Obduktionsbericht) nicht anhören möchten. Hierfür zeigt das Gericht Verständnis. Rechtsanwalt Mustafa Kaplan teilt auf Befragen des Vorsitzenden Richters mit, dass die Einlassung von Stephan Ernst für den 30. Juli nicht gewährleistet werden kann. Er schlägt hierfür den 5. August vor.

Nach einer Beratungspause wird um 13:04 Uhr Prof. Dr. Dr. R. B. Dettmeyer, Leiter Institut für Rechtsmedizin am Standort Gießen und Sachverständiger für Pathologie vernommen. Er hat die Obduktion von Dr. Walter Lübcke durchgeführt. Er teilt mit, dass er eine Wunde hinter dem rechten Ohr festgestellt hat. Das war eine Schussverletzung.

Anmerkung: Da Prof. Dr. Dr. Dettmeyer das Mikrofon nicht eingeschaltet hatte und dadurch die Zuschauer nicht alles hören konnten, müssen die ersten 10 Minuten der Vernehmung wiederholt werden. Wenn dies nicht geschehen würde, wäre damit die Öffentlichkeit ausgeschlossen worden. Das darf nicht passieren. Stephan Ernst hört sich den Bericht des Zeugen zu den Verletzungen nahezu teilnahmslos an. Markus H. zeigt sich eher angewidert.

Der Zeuge teilt weiter mit, dass es einen horizontalen Schusskanal gab und keine Ausschusswunde. Das Projektil steckte noch im Kopf, ein sogenannter Kopfsteckschuss. Es war ein relativer Nahschuss ( Entfernung zwischen 0,3 und 2 m ). Die Zeugenvernehmung endet um 14:05 Uhr.

Dr. Björn Clemens weist noch mal daraufhin, dass es sich aufgrund des horizontalen Schusskanals nicht um mehrere Täter handeln kann, sondern um einen gezielten Einzelschuss.

Anmerkung: Auch wenn es ein Einzelschuss war, heißt das nicht, dass Markus H. nicht auch vor Ort war.

Ende des Verhandlungstages um 14:28 Uhr.

Bildquelle: Frank Röth / F.A.Z./ Pool; Bericht: Stefan Bisanz

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