Lübcke-Prozess: 15. Verhandlungstag

03.09.2020, Beginn 10:00 Uhr.

Heute wurde der Angeklagte Markus H. schon sehr früh in den Gerichtssaal geführt. Dort bespricht er sich intensiv mit seinen Verteidigern. Die Stimmung ist gut.

Anmerkung: Das Verhältnis mit seiner Verteidigerin ist sogar sehr gut, man lächelt sich an. Auch mit den Augen. Auch Stefan Ernst bespricht sich mit seinen Verteidigern. Auch die Nebenklage Lübcke hat Gesprächsbedarf und bespricht sich angeregt mit Oberstaatsanwalt Killmer von der Generalbundesanwalt.

Anmerkung: Der älteste Sohn Christoph Lübke ist heute, wie schon am 14. Verhandlungstag nicht anwesend.

Die Verteidigung von Markus H. gibt Anträge zur Zeugenaussage des letzten Verhandlungstages ab. Rechtsanwältin Nicole Schneiders hat Widersprüche in der Vernehmung des Zeugen A. festgestellt. Es geht um Gespräche in der U Haft mit dem Angeklagten Stephan Ernst und um Einträge in die Schießklatte des Schützenvereins. Auch Rechtsanwalt Mustafa Kaplan gibt eine Erklärung zu der Zeugin Anna E. des letzten Verhandlungstages ab. Er erklärt, dass sie die Einlassung seines Mandanten mehrfach durch ihre Zeugenaussage bestätigt hat. Auch der Zeuge A. hat in seiner Vernehmung bestätigt, dass es einen engeren Kontakt zwischen Stephan Ernst und Markus H. gab.

Um 10:24 Uhr wird der Zeuge E. in den Saal geführt. Da dieser Zeuge zur Zeit in der JVA Bruchsal sitzt, in Handschließen. Hasan E. sitzt wegen Steuerhinterziehung drei Jahre im Gefängnis. Gebürtig ist er Schweizer. Er ist heute als Zeuge geladen, weil er ein paar Monate zusammen mit dem Angeklagten Markus H. in der JVA Frankfurt eingesessen ist. Er hat zu berichten, dass Markus H. ihm erzählt hat, dass er Stephan Ernst eine Waffe gegeben hat auch, dass er am Tattag eine Motorradtour gemacht hätte und von der Tat an Dr. Lübcke erst danach im Fernsehen erfahren hat.

Anmerkung: Schon am letzten Verhandlungstag ist mir aufgefallen, dass gerade Zeugen die nicht Deutsch als Muttersprache haben, die Fragen des Gerichts und der Verteidiger, auf grund des gehobenen und gewählten Wortschatzes, oft missverstehen. Im Deutschen gibt es oft mehrere Worte für ein und die selbe Bedeutung. Der Wortschatz dieser Zeugen ist im Deutschen eher gering.

Der Zeuge wollte keine Aussage vor Gericht machen, weil er Angst hat, irgendwo hinein zu geraten. Er möchte keine Probleme bekommen. Von oder vor wem kann er nicht erklären. Inhaltlich gibt es nicht viel Neues zu erfahren. Über Politik hat er sich nie mit Markus H. unterhalten. H. hätte ihm gesagt, dass Stephan Ernst ein guter Junge ist und er hätte ihm den Mord an Dr. Lübcke nie zugetraut.

Anmerkung: Während Mustafa Kaplan seine Fragen an den Zeugen stellt, schüttelt die Rechtsanwältin Schneiders oft den Kopf.

Der zweite Zeuge des heutigen Verhandlungstages ist aus gleichem Grund hier. Es ist Yusef E. Er kommt ursprünglich aus Marokko, hat nun aber die niederländische Staatsbürgerschaft. Und da er nicht so gut Deutsch spricht ist ein Dolmetscher für Niederländisch an seiner Seite. Er sitzt in der JVA 1 Frankfurt wegen eines Drogendelikts. Während der ersten Fragen des Gerichts „eiert“ der Zeuge eher rum. Das verärgert den Vorsitzenden Richter Thomas Sagebiel sehr. Er ermahnt den Zeugen und dieser ist deutlich gesprächsbereiter. Er hat sich damals auch handschriftliche Notizen zu den Aussagen von Markus H. gemacht. Diese werden nun auf der Leinwand gezeigt. Er hat sie angefertigt, weil er sich daraus Vorteile versprochen hat. Markus H. hat ihm gesagt, dass er Stephan Ernst die Waffe verkauft hat. Am Tattag war er auf Motorradtour und gegen 21:00 Uhr wieder zu Hause. Dafür hat Markus H. aber keine Zeugen. Die größte Befürchtung von Markus H. war, dass seine DNA an der Waffe oder an den Auto von Stephan Ernst gefunden werden konnte und dass Stephan Ernst ihn mit darein zieht. Markus H. hatte Angst, dass die Kommunikation von ihm und Stephan Ernst von der Polizei gefunden wird. Diese hatte er allerdings verschlüsselt über eine App geführt. Politisch war er sehr Rechts. Er ist ein Rechtsextremist.

Anmerkung: Nach einer kurzen Beratungspause stellt das Gericht seine Fragen gegenüber diesem Zeugen ein.

Der Oberstaatsanwalt möchte vom Zeugen wissen, ob er noch weiß wie Markus H. von der Tat erfahren hat. Das weiß dieser nicht. Markus H. hatte ihm auch gesagt, dass Stephan Ernst hm die Anschrift und eine Karte vom Wohnort von Dr. Lübcke gezeigt hat. Markus H. war voller Hass gegen Ausländer. Die Fragen von Mustafa Kaplan und Rechtsanwalt Harries bringen nichts Neues. Der Zeuge berichtet weiter, dass Markus H. nicht von seiner Festnahme überrascht gewesen sein.

Anmerkung: Oft fragen die unterschiedlichen Parteien, die gleichen Fragen und manchmal nervt es auch. Trotzdem bleibt festzuhalten, dass die Zeugen die gleichen Fragen immer wieder mit anderen neuen Details beantworten. Diese Details sind oftmals wichtig.

Nach der Vernehmung dieser beiden Zeugen stellen die unterschiedlichen Parteien wiederrum Anträge zu den Aussagen. Naturgemäß hat jede Partei andere Widersprüche in den jeweiligen Zeugenaussagen herausgefunden. Am Nachmittag kommen zwei Zeugen der Polizei. Einer ist zur Zeit beim Bundeskriminalamt, der andere beim Hessischen Landeskriminalamt. Beide sind vorgeladen worden, weil sie der Tatortgruppe angehört haben. Ihre Aufgabe war es das Tatgeschehen als digitale interaktive Darstellung auszuarbeiten. Grundlage hierfür sind 3 D-Bilder die im Radius von 360° angefertigt worden sind. Danach erfolgt die Animation der Täter und des Opfers.

Anmerkung: Bevor dies alles geschieht, verlässt Frau Braun Lübcke den Gerichtssaal.

Die Animation ist aufgrund der Täteraussagen und der Spuren-Lage vor Ort erstellt worden. Die Animation, die aufgrund der Aussage von Stephan Ernst erstellt worden ist wird so in 3-D gezeigt, dass man als Zuschauer das Geschehen aus der Tätersicht erlebt.

Ende des Verhandlung 16:24 Uhr.


Bildquelle: Jan Huebner/ Pool; Bericht: Stefan Bisanz

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