Lübcke-Prozess: 14. Verhandlungstag

01.09.2020, Beginn 10:00 Uhr.

Der Verteidiger von Markus H., Dr. Clemens stellt einen Befangenheitsantrag gegen den gesamten Senat, da ihm als Verteidiger am letzten Verhandlungstag das Wort entzogen ist und er dadurch seine Tätigkeit als eingeschränkt ansehen musste.

Nachdem dieser Antrag vorgetragen wurde wird die erste Zeugin des Verhandlungstages in den Saal gebracht. Es ist die Ehefrau von Stephan Ernst. Sie ist eine kleine zierliche Frau, 45 Jahre alt, trägt eine Brille und erscheint in guter Freizeitkleidung. Sie trägt eine dünne graue Jacke, schwarze Schuhe und eine Jeans. Ihr Beruf ist Pharmazeutisch-Technische Assistentin und sie lebt in Kassel. Sie trägt ihren Ehering und ist in der Glaubensgemeinschaft Zeugen Jehovas.

Anmerkung: Stephan Ernst schaut ständig seine Ehefrau an.

Anmerkung: Als Ehefrau hat sie ein Zeugnisverweigerungsrecht. Trotzdem erscheint sie vor Gericht, hat aber über den Verteidiger ihres Mannes Mustafa Kaplan eine Absprache mit dem Gericht ausgearbeitet, nach der sie nur eingeschränkt aussagt. Etliche Fragen zum Thema der Biografie ihrer Person oder der ihres Mannes oder des gemeinsamen Lebens werden ausgespart.

Zu Beginn berichtet sie von der Tatnacht und dass sie im Bad war um dort Zähne zu putzen. Sie hörte zuerst ein Kfz sehr schnell vorfahren, stark abbremsen und dann vor dem Haus parkend. 5-10 Sekunden später traf ein zweites Kfz vor dem Haus ein. Dieses fuhr relativ langsam vor. Ca 5 Minuten später betrat ihr Mann das Haus. Dass ihr Ehemann mit Markus H. befreundet war wußte sie nicht. Sie hat ihn auch nie gesehen.

Anmerkung: Auch Markus H. schaut Frau Ernst immer wieder an.

Der ehemalige Verteidiger ihres Mannes Herr Rechtsanwalt Waldschmidt hat Kontakt mit ihr aufgenommen und ihr auf den Anrufbeantworter gesprochen. Dort hat er die Botschaft hinterlassen, dass sie sich keine Sorgen machen muss und die Kameraden helfen werden. Einmal war er auch bei ihr zu Hause und hat sich nach ihrer Aussage die sie gegenüber der Polizei getätigt hat, erkundigt. Erst später wusste sie, dass es sich bei Herrn Rechtsanwalt Waldschmidt um einen Rechts extremen handelt. Obwohl zwischen allen Parteien abgeklärt war, dass sich die Ehefrau von Stephan Ernst nicht zu familiären Themen äußern möchte, versucht es Frau Rechtsanwälten Nicole Schneiders natürlich trotzdem. Sie fragt nach gemeinsamen Urlauben und ob es Eheprobleme gab. Diese Fragen beantwortet die Zeugin alle nicht. Es gibt weitere Fragen zu dem zweiten Kfz welches sie an dem Abend gehört haben wollte. Dies ist auch ein wichtiges Detail, da es ein wichtiges Indiz zum Thema „ein oder zwei Täter“ sein könnte. Auf Befragen des Gerichts ob ihre Aussagen die sie bei der Polizei getätigt hat im Prozess eingeführt werden dürfen antwortet Frau Ernst mit Nein.

Der zweite Zeuge wird am Nachmittag vernommen. Es ist ein Freund von Stephan Ernst und heißt Habil H. Er ist 35 Jahre alt und Zerspanungsmechaniker. Er wohnt in Kassel und hat seit 2012 mit Stephan Ernst zusammen gearbeitet. Er ist im Iran geboren. Er wird heute verhört, weil er Stephan Ernst für den Tatzeitraum ein Alibi gegeben hat. Allerdings wusste er nicht, dass Stephan Ernst in dieser Zeit Dr. Walter Lücbke ermordet hat. Für ihn war Stephan Ernst immer ein großer Bruder, insbesondere war er sehr hilfsbereit. Er war ebenfalls im Schützenverein Sandershausen. Dort hat er Luftgewehr geschossen. Politisch hat er Stephan Ernst nie als Rechten oder Nazi gesehen. Auch über Dr. Lübcke haben sie nie gesprochen.

Anmerkung: Der Zeuge spricht frei weg. Stephan Ernst schaut ihn konzentriert an. Markus H. schreibt viel mit.

Er meint, dass Stephan Ernst und Markus H. gute Freunde waren. Die Rechte Neigung von Markus H war ihm sofort aufgefallen. Er hat Stephan Ernst auch 2 - 3 in der JVA besucht. Beim ersten Mal haben sie nur geweint. Er hat nicht geglaubt, dass Stephan Ernst solch eine Tat begangen hat. Außer Marcus H. hat er keine anderen Freunde bei Stephan Ernst kennengelernt. Stephan Ernst hat nur gearbeitet, war beim Schützenverein oder hat am Haus gehabt. Weitere Fragen vom Oberstaatsanwalt Killmer und Rechtsanwältin Schneiders bringen keine weiteren Details zu Tage. Auch die Fragen von Dr. Clemens sind wenig erhellend.Viele der Fragen kann der Zeuge gar nicht wissen und damit auch nicht beantworten.

Anmerkung: Wenn der Angeklagte Marcus H. einen schicken Anzug mit schwarzer Robe tragen würde, würde man denken, in dieser Bank würden drei Rechtsanwälte sitzen. Markus H. arbeitet richtig mit, durch sucht die Akten nach Hinweisen und gibt sie dann immer wieder Dr. Clemens, der mit diesen Hinweisen weitere Fragen an den Zeugen Habil A. stellt. Er berichtet von einer Situation, anlässlich eines Tag der offenen Tür im Schützenverein, zwischen Stephan Ernst und Markus H., die er beobachtet hat. Er hat nur einen Satz von Markus H. gehört: „Dem sollte man in den Kopf schießen.“ Er sagte den beiden daraufhin nur: „Das bringt doch nix.“ Markus H antwortete: „Dann würde es nicht so viele dich in diesem Land geben.“ Dann lachten beide. Er hat sich über diese Antwort sehr aufgeregt, aber später wieder beruhigt.

Anmerkung: Einen echten Erkenntniswert hatte diese Zeugenaussage auch nicht.

Ende der Verhandlung 17:20 Uhr


Bildquelle: Jan Huebner/ Pool; Bericht: Stefan Bisanz

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