Lübcke-Prozess: 12. Verhandlungstag
19.08.2020, Beginn 10:07 Uhr
Vor Beginn des Prozesses kann ich das übliche Treiben der Angehörigen der einzelnen Parteien beobachten. Inzwischen wirkt das alles routiniert. Die Verteidigerin von Markus H., Nicole Schneiders beantragt, weitere Zeugen in Bezug auf ihren Antrag vom 05. August zu laden. Es handelt sich um eine Psychologin, die den Angeklagten Stephan Ernst zu früheren Zeiten untersucht hat. Es geht um Erkenntnisse, die bei Stephan Ernst eine Borderline-Erkrankung diagnostiziert haben. Diese Untersuchungen stammen aus dem Jahr 1994.
Anmerkung: Wenn bewiesen würde, dass Stephan Ernst ein "Psycho" ist, hilft das ihrem Mandanten Markus H.
Danach stellt der Verteidiger Dr. Clemens einen Beweisantrag. Er möchte die ehemalige Bundestagsabgeordnete Erika Steinbach aus Berlin vor Gericht vernehmen lassen. Sie hat im Januar 2019 das Lohfelden-Video über Dr. Lübcke scharf kritisiert. Dadurch bekam dieses Video einen neuen Bekanntheitsschub. Es gab viele Reaktionen in der Öffentlichkeit. Dr. Clemens möchte über diesen Beweisantrag herausfinden, ob dieser Vorgang für Stephan Ernst der Motivationsschub war, um den Mord an Dr. Lübcke zu begehen. Sein Verteidiger Mustafa Kaplan nimmt hierzu Stellung und teilt mit, dass die Frau mit der Einlassung seines Mandanten nichts zu tun hat.
Nun erhält der Nebenkläger der Familie Lübcke, Rechtsanwalt Prof. Dr. Holger Matt das Fragerecht an den Hauptangeklagten Stephan Ernst. Zuerst möchte er von ihm wissen, ob er wirklich bereit ist auf alle Fragen zu antworten und zur Wahrheitsfindung beizutragen. Antwort: ja. Prof. Dr. Matt wiederholt einige Teile aus dem schriftlichen Geständnis und lässt sie sich nochmals von Stephan Ernst bestätigen. Stephan Ernst wirkt bewegt. Vor der Tatausführung habe er sich keine Gedanken um das Leben von Dr. Lübcke oder seiner Familie gemacht. Prof. Dr. Matt möchte wissen, ob Stephan Ernst von Markus H. zur Tat manipuliert wurde und wie dies geschah. Stephan Ernst bezieht sich darauf, dass das schon mit dem Waffen-Thema angefangen hat. Markus H. hat ihn in dieses Thema eingeführt, so dass das Tragen einer Waffe für ihn normal wurde; auch, dass "man mal was machen müsste." Markus H. hat durch Diskussionen mit ihm wieder rechtsradikales Gedankengut hervorgeholt. Er wurde auch aufgehetzt. Der Nebenklägervertreter möchte wissen, woraus Stefan Ernst denn aussteigen möchte, wenn er seit Jahren nicht mehr in der Rechten Szene ist. Die Beantwortung dieser Frage wird durch den Verteidiger Mustafa Kaplan zurückgestellt. Auch möchte Prof. Dr. Matt wissen, ob Stephan Ernst sich und seine Familie durch seine Aussagen bei Gericht gefährdet sieht und ob es weitere Anschläge gegen ähnliche Persönlichkeiten wie Dr. Lübke geben kann. Hierauf gibt es keine Antwort. Das Entdeckungsrisiko während der Tatausführung war sehr hoch. Was passiert wäre, wenn zufällig eine weitere Person zum Geschehen gekommen wäre, war beiden vorher nicht klar. Hierzu gab es keinen Plan. Auch konnten sie nicht wissen, ob Dr. Lübcke an diesen Abend wirklich auf der Terrasse sitzt. Die Annahme war, das es so ist, da er fast immer dort gesessen hat. Sie wussten auch, dass mehrere Personen im Haus wohnen.
Anmerkung: Dr. Clemens beanstandet das Frage-Format von Prof. Dr. Matt, da es zu viele Wiederholungsfragen sind. Der Vorsitzende Richter Thomas Sagebiel teilt ihm mit, dass er das großzügig halten möchte.
Nun werden wieder Bilder vom Tatort auf der großen Leinwand gezeigt. Die Parteien begeben sich teilweise zum Richtertisch. Es gibt ein verändertes Foto von der Terrasse des Hauses, auf dem Blutspuren eingezeichnet sind und die Möbelpositionen bei Abgabe des Schusses durch Stephan Ernst. Der Vorsitzende Richter möchte wissen, warum Stephan Ernst und Markus H. Dr. Lübcke erst noch auf der Terrasse angesprochen haben und nicht direkt und schnell gehandelt haben. Die Antwort von Stephan Ernst ist, dass sie ihre Botschaften noch aussprechen wollten.
Anmerkung: In der Pause wird bekannt, dass Familie Lübcke über ihren Sprecher und Anwalt eine Mitteilung zum heutigen Vormittag abgegeben hat. Die Familie teilt mit, dass sie dem Angeklagten Stephan Ernst gemäß seiner schriftlichen Einlassung (3. Geständnis) glauben. Damit steht für sie fest, dass der Angeklagte Markus H. ebenfalls Tatbeteiligter vor Ort war. Woraus sie diesen Schluss ziehen geben sie nicht bekannt.
Anmerkung: Diese Einlassung ist verwunderlich. Schon während der Vernehmung habe ich mich gefragt, warum Prof. Dr. Matt so höflich mit dem Angeklagten umgeht. Gibt es hier Absprachen zur Wiedergutmachung?
Nach der Mittagspause werden drei Polizeibeamte vom LKA Hessen als Zeugen vernommen. Alle drei waren mit der digitalen Auswertung beauftragt. Hierbei ging es ausschließlich um Handys, Laptops und PC des Angeklagten Markus H.
Anmerkung: Insbesondere die erste Zeugin, eine 27-jährige Polizeikommissarin schaut Markus H. sehr konzentriert an und hört aufmerksam zu. Stephan Ernst etwas weniger.
An allen technischen Geräten wurde festgestellt, dass viele Dateien gelöscht worden sind. Die verbliebenen Dateien hatten in keiner Art und Weise eine Tatrelevanz. Viele der gelöschten Dateien konnten wiederhergestellt werden. Sie beinhalten eine große Anzahl von Dateien zum Thema "Drittes Reich", "Adolf Hitler", "Militär", "Waffen" usw., und auch Fotos, auf denen Markus H. in Uniform den Hitler Gruß zeigte. Markus H. fragt die Zeugin, ob die Daten auf seinem Betriebssystem oder auf der Festplatte waren. Dieses wurde nicht festgestellt.
Anmerkung: Er möchte hiermit suggerieren, dass die Dateien nicht von ihm, sondern vom Vorbesitzer stammen. Merkwürdig daran ist nur, dass der Vorbesitzer Fotos von ihm hinterlassen hat. Eine Kommunikation zwischen Stephan Ernst und Markus H. konnte anhand von Chat-Verläufen, Telefon-Verbindungsdaten und sonstigen Dateien nicht festgestellt werden.
Die Verteidiger von Markus H. stellen etliche Fragen technischer Natur zum PC und den Dateien, die alle durch diese Zeugen nicht beantwortet werden können. Sie sind keine EDV-Experten, sondern "Auswerter". Zum Tatzeitpunkt konnte das Handy in der Funkzelle des Tatortes nicht nachgewiesen werden. Auch das Lohfelden-Video zur Bürgerversammlung 2015 über Dr. Lübcke konnte gefunden werden. Dr. Clemens fragt nach, wieviel Datenvolumen denn insgesamt gefunden wurde und wieviel Prozent davon einen "rechten Anstrich" haben. Diese Feststellung wurde beim LKA nicht angestellt. Grundsätzlich sagt der Zeuge POK R. aus, dass thematisch nur "Rechte Dateien“ auf dem PC gefunden wurden.
Anmerkung: Heute diskutiert Nicole Schneiders immer wieder spitzfindig mit dem Vorsitzenden Richter.
Nach der Zeugenvernehmung gibt Dr. Clemens eine Erklärung zu den Aussagen ab. Er bewertet alle Aussagen als nicht tatrelevant. Zum Schluss des Verhandlungstages gibt der Verteidiger Mustafa Kaplan bekannt, dass sein Mandant Stephan Ernst bereit ist, seinen ehemaligen Verteidigern Waldschmidt und Hannig eine Teilbefreiung der Schweigepflicht zu geben. Aus diesem Entschluss heraus wird das Gericht die ehemaligen Verteidiger zur Vernehmung laden.
Ende der Verhandlung 15:49 Uhr
Bildquelle: Jan Huebner/ Pool; Bericht: Stefan Bisanz
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