Lübcke-Prozess: 10. Verhandlungstag

10. August 2020, Beginn 10:06 Uhr

Um 10 Uhr wird Markus H. in den Saal geführt. Seinen Verteidiger, Dr. Björn Clemens, begrüßt er nur knapp. Seine Verteidigerin, Frau Nicole Schneiders, lächelt er schon aus der Entfernung an. Man begrüßt sich herzlich und lacht sich an. Eine vertraute Atmosphäre.

Nachdem der Vorsitzende Richter den Verhandlungstag eröffnet hat, führt die Richterin Miriam Adlhoch die Vernehmung des Hauptangeklagten Stephan Ernst weiter. Es geht um die Umstände die zur Teilnahme von Stephan Ernst an der Bürgerversammlung 2015 in Lohfelden geführt haben. Auf dieser hat der damalige Regierungspräsident Dr. Lübcke zur Flüchtlingsproblematik gesprochen. Stephan Ernst berichtet, dass ihn Markus H. auf die Veranstaltung aufmerksam gemacht und ihn auch mit dort hingenommen hat. Markus H. hat einen Teil der Rede mit seinem Handy gefilmt. Dr. Lübcke hat die Werte der Gesellschaft verteidigt. Insbesondere hat er geäußert, dass es wichtig ist, sich um die Aufnahme der Flüchtlinge zu kümmern und "das diejenigen die damit nicht einverstanden sind, jederzeit das Land verlassen können." Dieser Ausspruch führte zu Buhrufen im Saal. Markus H. war überglücklich, dass er genau diese Stelle gefilmt hatte. Er wollte sie unverzüglich ins Netz stellen.

Anmerkung: Das Video von Markus H. wurde zurechtgeschnitten und hatte im Netz eine große Aufmerksamkeit. Der Videoausschnitt wurde im Gerichtssaal noch einmal gezeigt.

Nun führt die Vernehmung Richter Dr. Koller weiter. Er teilt mit, dass er etwas verwirrt ist über die Ausspähungstage von Stephan Ernst die er am Tatort verbracht hat Daher fragt er hier nochmal nach.

Anmerkung: Das Dr. Koller verwirrt ist, habe ich noch nicht erlebt.

Stephan Ernst teilt mit, dass er im Januar/Februar 2016 zusammen mit Markus H. vor Ort war und im März 2017 alleine. An diesem Tag hat er mit einer Dashcam die Umgebung aufgenommen. Auch im Sommer 2017 war er zur Zeit der Kirmes alleine in Istha. Er hat Markus H. von seinen Ausspähungsversuchen erzählt; dieser forderte ihn auf "dran zu bleiben." Auch im März/April 2018 war er vor Ort. Nun teilt Stephan Ernst mit, dass er nicht, wie vorher ausgesagt, vor der Haustür der Familie Lübcke gestanden hat. Bei seiner ersten Vernehmung hat er absichtlich übertrieben, um als Psycho-Nazi zu gelten. Stephan Ernst berichtet über seine Gespräche mit seinem ehemaligen Anwalt Waldschmidt. Dieser riet ihm zum Geständnis, da er auf jeden Fall zu Mord verurteilt würde, da seine DNA-Spuren an Dr. Lübcke`s Kleidung gefunden worden sind.

Anmerkung: Markus H. schreibt seitenweise mit.

Die BRD Eliten würden ihn im Gefängnis verrotten lassen. Deshalb ist es wichtig, Markus H. raus zu halten. Man verrät niemanden, trichtert ihm sein damaliger Anwalt waldschmidt ein. Einige Tage danach hat er dann mit der Polizei gesprochen und hat versucht, Markus H. rauszuhalten. In Bezug auf die Waffenbeschaffung konnte er Markus H. nicht raushalten. Nach seinem Geständnis hat er nochmals mit Rechtsanwalt Waldschmidt gesprochen. Dieser hatte ihm Hilfe über die "Gefangenenhilfe" zugesagt. Im letzten Gespräch ging es Stephan Ernst wieder um die Unterstützung seiner Familie. Herr Waldschmidt teilte ihm mit, dass er ihn nur weiter verteidigen würde, wenn der Rechtsanwalt Frank Hannig nicht sein Verteidiger ist. Frank Hannig kam nach dem Geständnis zu ihm ins Gefängnis. Er riet ihm, dass Geständnis zu widerrufen. Zu seinem "zweiten Geständnis" hatte Frank Hannig die Idee, Markus H. stärker zu belasten, damit Markus H. endlich aussagt. Frank Hannig meinte, dass es in den Akten viele Widersprüche gibt. Hiernach bittet Rechtsanwalt Dr. Clemens um eine fünfminütige Beratungspause, die gewährt wird.

Anmerkung: Stephan Ernst spricht in der Pause sehr konzentriert und angestrengt mit seinen Verteidigern. Ebenso Markus H. mit seinen. Diese Partei gibt sich entspannt und siegessicher. Ich bin sehr gespannt und interessiert, was von dieser Seite noch kommt.

Stephan Ernst berichtet, dass die erste Vernehmung am 25.06.2019 ohne Anwalt durchgeführt worden ist, obwohl er darum gebeten hatte. Er wollte Angaben zu den Waffen, die er vergraben hatte, machen. Die Kriminalpolizei hat ihm mitgeteilt, dass die beiden Anwälte, die er haben wollte, telefonisch nicht erreichbar sind. Daraufhin stellt Dr. Clemens den Antrag, die Aussage von Stephan Ernst: "Ich wollte schon, dass mein Rechtsanwalt Herr Waldschmidt bei der Vernehmung dabei ist, habe aber durch das zureden der Kripobeamten davon abgelassen." wörtlich protokolliert wird. Dieses lehnte der Senat ab. Es gibt eine Pause, da Dr. Clemens den Antrag schriftlich einreichen muss. Nach der Pause liest Dr. Clemens den schriftlichen Antrag vor. Richter Dr. Koller fragt weiter nach den Ausspähungsversuchen. Schon 2016 war klar, dass sie Dr. Lübcke auf seiner Terrasse schlagen könnten führt Stephan Ernst aus. Dr. Koller fragt nach der politischen Einstellung von Markus H. Stephan Ernst sagt, dass seine Einstellung in Richtung "Reichsbürger" geht.

Anmerkung: Als Markus H. das hört, lacht er still vor sich hin.

Es werden Fotos aus der Wohnung von Markus H. gezeigt. Wir sehen Bücher und kleine Figuren aus der Nazizeit. Weiterhin hatte Markus H. eine Original "Zyklon B Dose" auf dem Schreibtisch. Stephan Ernst hat auch an AfD-Stammtischen teilgenommen. Diese fanden einmal wöchentlich statt. Auch auf Kundgebungen und Demonstrationen war er dabei. Die Richterin Adlhoch möchte wissen, was es mit den Waffen auf sich hatte.

Anmerkung: Von fünf anwesenden Justizwachtmeistern, spielen drei an ihrem Handy, einer hat die Augen zu und einer passt auf.

Stephan Ernst berichtet, dass er einige Waffen besaß, aber auch etliche verkauft hatte. Zum Beispiel an seine Arbeitskollegen. (Die werden sicher hier noch als Zeugen zu hören sein). Insgesamt ging es um eine allgemeine Waffen-Aufrüstung, damit man wehrhaft ist. Richter Dr. Rohde möchte wissen, wann der Entschluss gefasst wurde, Dr. Lübcke zu erschießen. Stephan Ernst sagt, nach einer Beratung mit seinem Anwalt Mustafa Kaplan, aus, dass dieser Entschluss im April 2019 während eines Gespräches mit Markus H. auf dem Parkplatz der Firma SMA in Kassel gefasst wurde. Nun werden Bilder vom Firmengelände des damaligen Arbeitgebers von Stephan Ernst, der Firma Hü., gezeigt. Es geht um den genauen Platz der vergrabenen Waffen. Stephan Ernst erklärt die Fotos. Zuerst sehen wir eine umfangreiche Verpackung der einzelnen Waffen. Danach die einzelnen Schritte der Ausgrabung. Dann wird Stephan Ernst zu einem Vorfall am 6. Januar 2016 befragt. Hier hat er vor einem Edeka-Geschäft ein Wahlplakat der Grünen zertreten. Stephan Ernst macht hierzu keine Einlassung. Weiter fragt Richter Dr. Koller nach dem Threema-Chat mit Alexander SCH. Dieser Chat war nur technischer Art und hatte nichts mit Dr. Lübcke zu tun.

Nach der Mittagspause bittet der Vorsitzende Richter Thomas Sagebiel den Psychologischen Sachverständigen Prof. Dr. Norbert Leygraf ein kurzes Gutachten zu der Aussagetüchtigkeit des Angeklagten Stephan Ernst zu geben. Dieser erklärt, dass er bei seiner Exploration keine psychischen Erkrankungen bei dem Angeklagten festgestellt hat. Angst- und Depressionzustände während der U-Haft und unter dem Eindruck einer Mordanklage sind keine Anzeichen auf eine psychische Krankheit. Es liegen auch keine Hirnschäden vor. Daher sieht er keine Begründung dafür, dass sich das Gericht eines Psychologen für Aussagefähigkeit bedienen sollte. Verteidigerin Nicole Schneiders, die diesen Antrag gestellt hatte, möchte eine Beratungspause. Nach der Pause stellt sie Fragen an den Zeugen Prof. Dr. Leygraf zur Borderlinestörung des Angeklagten Stephan Ernst. Dieser sagt aus, dass diese Störung niemals bei Stephan Ernst festgestellt worden ist und auch er hat keine Hinweise darauf gefunden. Der Oberstaatsanwalt Dieter Killmer gibt eine Stellungnahme zu dem o.a. Antrag von Nicole Schneiders ab. Er plädiert für die Ablehnung des Antrages, da die Aussage von Prof. Dr. Leygraf keine Notwendigkeit eines speziellen Psychologen für Aussagefähigkeit vorgesehen hat. Grundsätzlich hat das Gericht die notwendige Sachkunde.

Gegen 14:00 Uhr beginnt Oberstaatsanwalt Dieter Killmer die Befragung des Angeklagten Stephan Ernst. Er möchte wissen, was Stephan Ernst mit der so genannten "Prapper-Szene" (Überlebenstraining) zu tun hatte. Im Großen und Ganzen nichts, er hat sich nur Filme dazu bei YouTube angeschaut. Zum Schießen war er mit Markus H. ca. zehn Mal im Wald und noch einige Male in Schützenvereinen (Sandershausen und Grevenstein Germania). Auch Frau D. war mehrmals mit dabei. Den Kontakt zu Alexander Sch. hat er über Markus H. erhalten. Auf die Frage, was die beiden denn miteinander verband, sagt er: „eigentlich nichts“. Alexander Sch. war ein Freund von Markus H. Er hat für Alexander Sch. ein paar Metallteile gefräst. Er war auch bei einigen Demos dabei. Auch der Oberstaatsanwalt möchte wissen, wie oft Stephan Ernst am Haus von Dr. Lübcke war. Stephan Ernst wiederholt seine Aussage von vorhin.

Nun geht es um die Wärmebildkamera. Oberstaatsanwalt Killmer möchte wissen, wo er die Kamera gekauft hat. Gekauft wurde sie bei Frankonia in Kassel; so die Antwort. Sie ist von der Kripo beschlagnahmt worden. Am Tatort selbst, hatte er sie für ca. 3-4 Minuten eingesetzt. Bevor sie Dr. Lübcke auf der Terrasse entdeckt hatten, standen sie ca. 30 Minuten vor dem Haus. Oberstaatsanwalt Killmer fragt nach, warum er in seinem ersten Geständnis auch zur Waffenmitnahme gelogen hat. Stephan Ernst teilt mit, dass er das heute auch nicht mehr rational nachvollziehen kann, warum er in seinem ersten Geständnis so übertrieben hat. Er wollte sein Geständnis damit glaubwürdiger machen. Der Entschluss gegen Dr. Lübcke vorzugehen, wurde schon im April 2016 getätigt. Weiter möchte er wissen, wie der Entwicklungsweg vom Vorhaben, Dr. Lübcke "zur Rede zu stellen", "Scheiben einwerfen", "schlagen" bis zum Mord war. Markus H. hatte den Mord als Erster vorgeschlagen. Stephan Ernst wird weiter nach der genauen Organisation der Tat gefragt und warum nicht beide bewaffnet waren, das wäre doch noch bedrohlicher gewesen.

Anmerkung: Bevor Stephan Ernst antwortet berät er sich mit seinen Anwalt Mustafa Kaplan.

Die Antwort ist, dass einer (Markus H.) Dr. Lübcke schlagen und der andere (Stephan Ernst) auf ihn schließen sollte. Warum das so nicht geschehen ist und Markus H. nicht auf Dr. Lübcke eingeschlagen hat, kann er sich nur damit erklären, dass Markus H. gehemmt war. Die Stimmung nach der Tat im Kfz war aufgedreht. Oberstaatsanwalt Killmer möchte, dass Stephan Ernst die Armbewegung von Markus H., die dieser kurz vor dem Angriff auf Dr. Lübcke als Zeichen zum Start gemacht hat, noch einmal wiederholt. Dazu steht Stephan Ernst auf und führt die Bewegung mehrmals vor.

Anmerkung: Hierzu dreht sich (erstmalig) Markus H. zu Stephan Ernst um und beobachtet ihn dabei.

Oberstaatsanwalt Killmer möchte wissen, warum es zwischen den beiden nach dem Mord an Dr. Lübcke keine Kommunikation gab. Stephan Ernst kann diesen Umstand nicht ausreichend erklären.

Anmerkung: Wir "Nicht-Täter" versuchen, uns solche Umstände immer rational zu erklären, da wir "Nicht-Täter" dies so machen würden. Täter sind schon deshalb nicht rational, weil sie Täter sind. Daher ist ein Vergleich unserer Verhaltensmuster hier nicht angesagt.

Oberstaatsanwalt Killmer fragt Stephan Ernst, warum er bei seiner letzten schriftlichen Einlassung ausgesagt hat, dass der Waffeneinsatz eine Alternative gewesen ist und dann später nach Befragung durch die Richter gesagt hat, dass schon seit April 2019 feststand, dass auf Dr. Lübcke geschossen werden soll. Stephan Ernst teilt mit, dass die schriftliche Einlassung nur eine Vorformulierung war und er es dann mündlich klargestellt hat.

Ende der Verhandlung 15:17 Uhr

Bildquelle: Frank Röth / F.A.Z./ Pool; Bericht: Stefan Bisanz

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