Heiß erwartet und enttäuschend: Das erste Plädoyer der Maskenmann-Verteidigung
Am 57. Verhandlungstag, dem 4. Juni, haben 14 Medienvertreter und 15 Zuschauer den Weg in den Gerichtssaal gefunden, wo an diesem Tag erneut das Plädoyer der Verteidigung erwartet wird, welches eigentlich schon am letzten Verhandlungstag gehört werden sollte.
Und warten ist auch wieder das richtige Stichwort: Wiederum kommt die Verteidigung zehn Minuten zu spät. So beginnt der Prozess erst um 9:42 Uhr.
Da Verteidigeranwalt Christian L. heute nicht zum Prozess erscheinen kann, hat Axel W. die Drittverteidigerin Naila W. mitgebracht. Sie trägt neben ihrer Umhängetasche einen leeren Karton mit sich, der üblicherweise für Kopier- oder Druckerpapier genutzt wird. Die Leere dieses Kartons wird uns über den gesamten Prozesstag hin begleiten. Was das Stück Pappe jedoch über die Taktik der Verteidigung erzählen kann und zu welchem Zweck es heute benötigt wird, offenbart es uns erst gegen Ende dieses Prozesstages.
Weitere Verzögerungsversuche der Verteidigung
Doch zu Beginn teilt das Gericht zunächst einen Beschluss mit, dass dem Antrag der Verteidigung vom 56. Verhandlungstag stattgegeben wird. Danach wird nun das DNA-Profil des neuen Verdächtigen Andreas K. (nachzulesen im letzten Blogbeitrag) und das seiner Frau, Margret K., mit den Spuren abgeglichen, die sich insbesondere auf der Decke vom Ablageort des Entführungsopfers Stefan T. sowie am Projektil der Geschosshülse befunden haben. Damit wird für diesen kleinen Ausschnitt der Verhandlung wieder in die Beweisaufnahme eingetreten. Hierzu hatte das Gericht der Polizei den Auftrag erteilt, bei Andreas und Margret K. DNA-Proben einzuholen.
Zu diesem Vorgang hat die Polizei einen Vermerk geschrieben, den das Gericht verlesen will. Doch bevor dies geschehen kann, erhebt die Verteidigerin Naila W. Einspruch. Die Verteidigung gibt bekannt, dass sie mit der Verlesung nicht einverstanden ist, sondern darauf drängt, die Personen Andreas K. und Margret K. sowie die zuständigen Polizeibeamten als Zeugen hören zu wollen. Dieser Einspruch bezieht sich nicht nur auf die Notizen aus der DNA-Beschaffung. Breit gefächert und ausschweifend werden außerdem viele andere Themen auf den Tisch gebracht.
Der Richter liest den polizeilichen Vermerk bzgl. der DNA-Beschaffung anschließend dennoch vor, wenn auch in Auszügen. Daraufhin wird deutlich, dass beide Personen freiwillig eine DNA-Probe abgegeben haben und außerdem eine Übereinstimmung mit einer offenen Spur völlig auszuschließen ist. Ein Fakt, den die nun zu hörende Zeugin bestätigen wird. Denn nach dem Widerspruch und der Verlesung der polizeilichen Notiz wird um 10:14 Uhr die Sachverständige Sabine S. vom Kriminaltechnischen Institut des LKA Brandenburg, Eberswalde gehört. Sie hat die DNA-Proben als Vergleichsmaterial mit den offenen Spuren abgeglichen und teilt nun nochmals mit, dass beide Personen als Täter auszuschließen sind. Das Gericht, die Staatsanwaltschaft und die Nebenklägervertreter haben bei dieser Eindeutigkeit keine weiteren Fragen an die Zeugin. Nicht so die Verteidigung.
Die Anwesenden im Gerichtssaal erleben nun letztmalig die allseits bekannte Fragestunde. Die Rechtsanwältin Naila W. stellt Fragen zu Formalien rund um die Spurenüberprüfung und möchte Diverses zum Verfahren erfahren. Die Eindeutigkeit des Ausschlusses von Andreas und Margret K. wird jedoch nicht thematisiert.
Nach der Befragung teilt die Verteidigung mit, dass sie ihren Einspruch gegen das Verlesen des Vermerks weiterhin aufrecht erhält. Dazu nimmt nun der Nebenklägeranwalt Dr. Panos P. Stellung. Insbesondere hebt er hervor, dass die Verteidigung wohl vergessen hätte, dass in diesem Vermerk auch die Mitteilung von Margret K. steht, dass die Zeitung „Tagesspiegel“ ihre Aussage völlig falsch wiedergegeben hat.
Das ist natürlich ein brisantes Detail, weil ja gerade der „Tagesspiegel“ mit seiner Story vom 16. Mai 2015 einen erheblichen Wirbel veranstaltet und somit indirekt Einfluss auf die Verzögerung, ja Verschleppung des Prozesses genommen hat.
Ich bin auf die Durchführung und den Umfang der Richtigstellung im „Tagesspiegel“ gespannt.
Nach einer Beratung gibt das Gericht seinen Beschluss bekannt, dass dem Widerspruch nicht stattgegeben wird. Auch Zeugen werden nicht mehr gehört, weil dies für die Beweisführung unerheblich ist.
Doch auch hierzu äußert die Verteidigung eine Widerspruchsbemerkung und fordert, dass die DNA der jetzigen Lebensgefährtin von Andreas K., Johanna M., und von deren Vater, Klaus H., eingeholt werden solle, um diese mit den Spuren zu vergleichen.
Der Nebenklägervertreter Dr. Panos P. erwidert, dass dieser Antrag ebenfalls abzulehnen sei, denn eine Überprüfung dieser Personen sei für die Beweiserhebung unbedeutend. Wieder einmal stelle die Verteidigung Anträge „ins Blaue“. Eine Einschätzung, die auch Nebenklägervertreter Dr. Jakob D. teilt und unterstreicht, dass sich die Verteidigung ausschließlich im „luftleeren Raum“ bewege.
Weil das Gericht dies offenbar ähnlich sieht, wird nun auch dieser Antrag der Verteidigung abgelehnt, denn es sei keinerlei Tatzusammenhang zur jetzigen Freundin von Andreas K., mit der er seit Mitte 2013 liiert ist, zu erkennen. Auch aus diesem Grund sind die Persönlichkeitsrechte der jetzigen Lebensgefährtin und die ihres Vaters zu schützen. Es sei nicht hinnehmbar, so das Gericht, dass die Verteidigung verlangt, gegen jede beliebige Person solle ermittelt werden. Damit wird die Beweisaufnahme erneut geschlossen.
Das Plädoyer des Verteidigers Axel W.
Nach der Mittagspause ist es dann tatsächlich soweit, die Verteidigung in Person von Rechtsanwalt Axel W. beginnt ihr Plädoyer. Nun kommt auch der leere Pappkarton zum Einsatz – als Unterlage für das ausgedruckte Plädoyer.
Interessant ist, dass Axel W. diesen Karton am letzten Verhandlungstag nicht bei sich hatte, und das, obwohl die Verteidigung bereits an diesem Tag ihr Plädoyer hätte halten sollen. Damit scheint nun auch klar, dass Axel W. zuletzt tatsächlich nicht vorhatte, sein Plädoyer zu halten. Stattdessen provozierte er eine Verzögerung – erfolgreich, wie sich zeigte. Auch die plötzlichen Kopfschmerzen seines Mandanten erscheinen in diesem Zusammenhang als Farce.
Gleich zu Beginn seines Vortrages stellt der Verteidiger fest, dass Mario K. unschuldig sei, da kein Fingerabdruck und auch keine DNA-Spur als Direkt-Beweis gegen ihn vorlägen. Auch Zeugen hätten ihn nicht erkannt.
Dass unter anderem die Zeugin Petra P. den Beschuldigten Mario K. erkannt hat, und, dass auch das Entführungsopfer Stefan T. bei einem Audio-Experiment den Beschuldigten klar erkannt hat, wird nicht erwähnt.
Bevor Axel W. weiter sein Plädoyer ausführt, möchte er nun jedoch einige persönliche Bemerkungen machen.
Zunächst spricht er den Opfern Petra P., Louisa P. und Torsten H. sein Bedauern aus. Ausgeschlossen davon ist Stefan T., da Axel W. immer noch die Meinung vertritt, dass dessen Entführung nicht stattgefunden hat.
An dieser Stelle stellt sich mir die Frage, warum wir dann den gesamten Vormittag damit verbracht haben, DNA-Spuren von Andreas K. und Personen aus dessen Umfeld zu analysieren, um sie als mögliche Täter oder Tatbeteiligte zu entlarven? Warum hat die Verteidigung hierzu unzählige Anträge gestellt, wenn doch die Entführung nach Meinung von Axel W. gar nicht stattgefunden hat? Absolut unschlüssig.
Interessant ist auch, dass Axel W. zwar die verschiedenen Taten bedauert, er aber keinerlei Bedauern zeigt, was sein persönliches Verhalten gegenüber den Opfern während des Prozesses anbelangt. Mehrfach wurde seine mangelnde, nahezu nicht vorhandene Empathie angesprochen. Nun hatte er letztmalig die Chance sich für dieses Verhalten demütig zu zeigen. Genutzt hat Axel W. sie nicht!
Nach seinen Eingangsworten greift er unmittelbar die Arbeit der Staatsanwaltschaft an. Ihm erschien die Vollständigkeit der Akten und die Zuarbeit der Staatsanwaltschaft als nicht optimal. Unmittelbar danach nimmt er die Medien in Schutz, um wiederum sofort danach die Staatsanwaltschaft anzugreifen und ihr vorzuwerfen, Dinge weggelassen oder hinzugefügt zu haben. Anschließend lobt Axel W. wieder die Arbeit der kritischen Journalisten, die ihm in seiner Argumentation gefolgt sind.
Kritik ernten bei Axel W. auch die Polizeibeamten und deren Aussagen, denn diese hätten der Verteidigung geschadet. Wiederum erhalten die vier oppositionellen Polizisten (vier von siebzig Beamten) ausdrückliches Lob.
Dass diese vier Beamten jedoch einige Dienstvergehen begangen haben und dank ihres inkompetenten und unfachlichen Handelns vor Gericht eher dazu beigetragen haben, dass polizeiinterne Grabenkämpfe in aller Öffentlichkeit ausgetragen wurden, lässt Axel W. unerwähnt. Einen nennenswerten Beitrag zur Erhellung der Sachlage haben die vier Polizisten jedenfalls nicht geleistet.
Im nächsten Komplex stehen nun die Nebenklägervertreter im Fokus.
Der Verteidiger versucht, sich anhand der Indizien, die alle ausschließlich durch die Staatsanwaltschaft und die Nebenklägervertreter vorgetragen worden sind, durch sein Plädoyer zu hangeln. Das führt dazu, dass der Vortrag kein in sich geschlossener wird. Stattdessen greift Axel W. immer nur einzelne Indizien heraus und ereifert sich dann in der Wortklauberei hinsichtlich einzelner Sätze oder gar Wörter, die entweder von Staatsanwaltschaft oder Nebenklägervertreter verwendet worden sind. Alles wirkt wie aus dem Zusammenhang gerissen, unvollständig und einseitig.
Natürlich hält er auch sämtliche Rekonstruktionen der Polizei für unzureichend und stellt noch mal heraus, wie toll seine eigenen Rekonstruktionen waren, und dass er damit auch die Unmöglichkeit der Entführung von Stefan T. bewiesen hat. Allerdings: Dass seine Rekonstruktion des Wassertransportes des Entführungsopfers Stefan T. schon nach zehn Minuten abgebrochen werden musste, da sein Kajakfahrer – ein Kanu-Polo-Bundesligaspieler – erschöpft aufgeben musste, erwähnte Axel W. tunlichst nicht.
Immer wieder verwendet Axel W. Worte wie „wäre“, „wenn“ und „aber“. Und wie schon im gesamten Prozess trägt der Verteidiger auch in seinem Plädoyer nichts zur Entlastung des Beschuldigten Mario K. vor. Stattdessen folgt er weiterhin ausschließlich seiner bisherigen Strategie, Zweifel zu streuen. Viele seiner vorgetragenen Logiken erweisen sich zudem als absolut lebensfremd und können nur in seiner Fantasie funktionieren.
Drückte Axel W. noch zu Beginn seines Plädoyers Bedauern gegenüber den Opfern aus, stellt er nun am Ende sämtliche Aussagen aller vier Opfer komplett infrage.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Verteidigung hier einen schwachen Vortrag hält. Dass Plädoyer ist in sich unschlüssig und es werden nur aus dem Zusammenhang gerissene Details, die zudem die Sachverhalte nur lückenhaft oder falsch darstellen, vorgetragen.
Am Ende spricht Axel W. sowohl Gericht als auch Schöffen direkt an und erklärt insbesondere der Schöffengruppe, dass bei ihrer aktuellen Besetzung ein Stimmenverhältnis von vier zu eins erreicht werden muss, will man den Angeklagten schuldig sprechen. Man solle sich im Klaren darüber sein, dass zwei Stimmen für einen Freispruch genügen würden.
Hier nutzt Verteidiger Axel W. nun die einzige Möglichkeit, auf die Schöffen manipulativ einzuwirken, indem er die „Mitleidsnummer“ spielt.
Am Montag, den 8. Juni wird der Verteidiger Christian L. sein Plädoyer vortragen.
Bildquelle: Stefan Bisanz
Comments are Disabled