Ende der Beweisaufnahme, die Plädoyers beginnen –herbe Medienkritik des Staatsanwaltes
Am Vormittag des 53. Verhandlungstags am 17. April 2015 geht die Beweisaufnahme zunächst mit drei weiteren Beweisanträgen der Verteidigung weiter. Alle drei Beweisanträge werden jeweils nach Beratung durch das Gericht abgelehnt.
Der erste Antrag der Verteidigung betrifft den Zeugen Mohammed P. Hier unterstellt die Verteidigung, das Gericht hätte nicht genügend Aufwand betrieben, um den Zeugen ausfindig zu machen.
Der zweite Antrag beinhaltet die Inaugenscheinnahme der Videovernehmungen von Stefan T. Hierdurch möchte die Verteidigung anhand von nonverbalen Reaktionen des Zeugen seine Unglaubwürdigkeit beweisen. Dieser Antrag wird abgelehnt, da der Zeuge Stefan T. ausreichend in den Hauptverhandlungstagen gehört worden ist. Dadurch ist die Kammer in die Lage versetzt worden, die Glaubwürdigkeit von Stefan T. hinreichend zu prüfen und festzustellen.
Der dritte Antrag beinhaltet die Zeugenvernehmung des in Verdacht geratenen Polizeibeamten. Dieser Antrag wird ebenfalls abgelehnt, da es keinerlei Ansätze in den Akten gibt, die den Schluss zulassen, dass es zwischen diesem ehemaligen Polizeibeamten und dem Tatgeschehen einen Zusammenhang gibt.
Es ist allen Parteien, also auch der Verteidigung, bekannt, dass dieser Zeuge mindestens an einem Tattag (6. Oktober 2012) ein nachgewiesenes Alibi hat.
Danach wird die Beweisaufnahme endlich durch den Vorsitzenden Richter geschlossen. Anschließend fordert derselbe die Staatsanwaltschaft auf, ihr Plädoyer zu halten. Doch bevor Staatsanwalt W. sein Plädoyer beginnt, möchte er seine Entrüstung über das Verhalten der Medien in diesem Prozess in einigen persönlichen Bemerkungen vortragen.
Medienschelte
Die Medien haben seiner Auffassung nach schon recht früh ein Urteil gesprochen: „Der Angeklagte ist freizusprechen.“ Erstmalig, so der Staatsanwalt, ist ein Opfer / Zeuge (Stefan T.) einer solchen medialen Hetzjagd ausgesetzt worden. Initiiert wurde diese Hetzjagd durch die Verteidigung. Es gab keine objektive Berichterstattung der Medien mehr, wilde Theorien geisterten ohne genaue Kenntnis der Akten oder juristischen Hintergrund durch die Blätter und Kanäle. Der Staatsanwalt ruft die angesprochenen Medien auf, selbst zu überprüfen, in welcher Art und Weise sie die Behandlung der Opfer betreiben. Es sei durchweg ein respektloser und unwürdiger Umgang gewesen. Bevor er mit seinem echten Plädoyer beginnen könne, müsse er nun „Nebel und Dreck“ entfernen. Dieser ist durch Prozessbeteiligte und Medienvertreter, aber auch durch Zeugen und Sachverständige entstanden, nicht selten auch nur aus persönlicher Empfindlichkeit.
Abgelenkt vom Fokus wurde unter anderem dadurch, dass hunderte Fragen gestellt wurden; zum Beispiel, ob es in einem Dienstzimmer einen Safe gab oder nicht, welche Farbe dieser hatte oder wie lang ein Tisch in einem Besprechungsraum war. Dadurch sollte eindeutig abgelenkt und Zeit verschwendet werden.
Bei dieser Ansprache spricht er auch den Angeklagten Mario K. direkt an. Dieser bleibt ohne Reaktion und schaut teilnahmslos im Raum umher. Die beiden Verteidiger schreiben fleißig mit.
Der Staatsanwalt W. führt weiter aus, dass es keine einseitigen Ermittlungen gab, es wurde objektiv ermittelt, ohne Druck oder persönliche Empfindlichkeiten. Die Beweisführung zum Tatkomplex 3 beruht auf den Aussagen von Stefan T. Diese Aussagen sind absolut glaubwürdig.
Kritik an „kritischen“ Beamten
Leider kamen ein paar Polizeizeugen mangels Kenntnis der Aktenlage zu einer katastrophalen Fehleinschätzung. Formulierungen aus deren Mündern wie: „ich hätte“, „ich würde“, „ich könnte“ sind völliger Unsinn, da es nicht darum geht, was „ich“ mache, sondern um die Vorstellung, was andere Menschen, anderen Menschen antun können. Die Beurteilung liegt in dem eigenen Fähigkeit, sich in die Täter hineinversetzen zu können. Opfer- und Täterverhalten sind nicht rational und daher schwer oder nicht nachzuvollziehen. Deshalb müssen wir uns davon trennen, ob zum Beispiel eine Polizeibeamtin B. oder eine Sachverständige G. die Entführung so oder so durchgeführt hätte. Die Zeugenaussagen der vier kritischen Polizeibeamten müssen als frech und als Ohrfeige für die Opfer gewertet werden.
Glaubwürdigkeit der Zeugenaussage von Stefan T.
Auch wurde der Zeuge Stefan T. im Gegensatz zum Angeklagten Mario K. nicht einmal beim Lügen erwischt. Alle Realkennzeichen waren eindeutig bei Stefan T. erkennbar. Der Ablauf ist sinnvoll und ohne Lücken im Verlauf geschildert worden. Natürlich gibt es Abweichungen in den Aussagen, das ist normal, zum Beispiel bei der Erinnerung des Ablaufs seiner Fesselung oder im Bereich der Wetterverhältnisse, zu den Komplexen Schlüssel oder Brille. Stefan T. hat logisch und widerspruchsfrei erzählt. Der Staatsanwalt W. führt weiter die Zeugenaussagen von Stefan T. aus und erklärt anhand derer, dass ein Lügner eine solche Story nicht erzählen würde, da es zu viele Details gab, zu viel wörtliche Rede, zu viele Komplikationen in der Einführung. Ein Lügner würde eher eine durchdachte, immer gleiche, aalglatte Story erzählen.
Es gibt keine Logik beim Täter. Logisch ist es, keine Straftaten zu begehen. Logisch, vielmehr noch typisch für den Angeklagten Mario K., ist z. B., dass er die Tat mit dem Kajak durchgeführt hat, da Mario K. keinen Führerschein und auch kein Auto besitzt.
Die Verteidiger des Angeklagten hören dem Staatsanwalt Kaugummi kauend, manchmal gähnend, aber doch andächtig zu und schreiben mit.
Aussagepsychologische Einschätzungen
Nach aussagepsychologischen Grundsätzen ist die Zeugenaussage von Stefan T. glaubhaft. Das wird auch durch die anderen Zeugen bestätigt. Staatsanwalt W. erklärt, warum der Vorwurf der Lüge an Stefan T. rechtlich unzulässig gewesen wäre. Das hätte nämlich dazu geführt, dass er als Beschuldigter hätte gelten müssen. Damit hätte man ihn erstens psychisch schwer belastet, zweitens hätte er belehrt werden müssen, dass er keine Aussage machen muss. Diese juristische Logik haben im Übrigen insbesondere auch die vier kritischen Polizeibeamten außer Acht gelassen. Auch zu den weiteren Tatkomplexen führte der Staatsanwalt W. aus und bestätigte nochmals, dass alle glaubhaft vorgetragen wurden und die Schilderungen der Zeugen der Spurenlage entsprachen.
Bildquelle: Stefan Bisanz
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