Befragung des Kriminaldirektors

Der nunmehr 45. Verhandlungstag startet mit dem Verlesen eines Aktenvermerkes der Mordkommission Eberswalde vom 23. Januar 2013. Hierin wird dargestellt, wie die Schlüssel des Opfers Stefan T. aufgefunden wurden. Dieser hat das Schlüsselbund bei seiner Entführung circa vier Meter hinter dem Steg ins Wasser fallen lassen. Am Schlüsselbund hingen sechs Schlüssel.

Befragung des Kriminaldirektors

Stellungnahme der Nebenklägervertreter zum aktuellen Antrag der Verteidigung

Hiernach verliest der Nebenklägervertreter, Rechtsanwalt Manuel O., eine Stellungnahme zum Beweisantrag der Verteidigung vom 22. Januar 2015. Dabei ging es um die weitere Vernehmung zweier Polizisten der Polizeitauchgruppe. Der Rechtsanwalt Manuel O. hält darin fest, dass der Antrag der Verteidigung insgesamt abzuweisen ist. Hierfür hat er den Beweisantrag der Verteidigung in neun Teile seziert. Er stellt unter anderem deutlich klar, dass dieser Antrag keinerlei neuerliche Beweise erbringen wird. Weiterhin wertet er es als Versuch der Verteidigung zur Verzögerung des Prozesses. Es wird wiederholt darauf hingewiesen, dass Tatsachen massiv mit Verteidigerwünschen verwischt werden. Am schwerwiegendsten ist jedoch, dass diese erneute Verlängerung des Prozesses die traumatisierten Opfer unangemessen belasten wird. Die Behauptung der Verteidigung, dass diese Zeugen für die Entscheidung des Gerichts und den Ausgang des Prozesses unerlässlich seien, hält der Nebenklägervertreter für schlichtweg nicht gegeben.

Natürlich mokiert der Verteidiger Axel W. die Stellungnahme der Nebenkläger und besteht weiterhin auf seinem Antrag. Im weiteren Verlaufe des Tages wird das Gericht seinem Antrag stattgegeben.

Hörung des Zeugen Siegbert K., Kriminaldirektor und K-Leiter PD Ost

Der erste und einzige Zeuge des heutigen Tages ist Kriminaldirektor (KD) Siegbert K. Er ist K-Leiter bei der Polizeidirektion Ost in Frankfurt (Oder). Zur Zeit des Bestehens der Besonderen Aufbauorganisation (BAO) war er der dortige Einsatzleiter. Auf Aufforderung des Gerichts beschreibt er seine Tätigkeiten beim Strafverfahren, die hier vor Gericht verhandelt werden.

Er war beim ersten Treffen mit Stefan T. dabei. Es wurden dabei allerdings nur wenige Fragen zum Täter und zum Ablageort gestellt, da Stefan T. hiernach umfänglich vernommen werden sollte. Stefan T. machte auf Siegbert K. einen euphorischen Eindruck. Während Stefan T. redete, zog er blitzartig Falzumschläge aus seiner Hose. Diese waren notdürftig gefaltet, leicht geknüllt und auch feucht. Da es sich hierbei um Spurenträger hätte handeln können, wurden die Briefe nicht weiter angeschaut oder angefasst, da sie von der KTU noch nicht behandelt worden waren. Stefan T. hatte weiterhin etwas Restklebeband in der Hand.

Da er keinen Satz ordentlich zu Ende führen konnte, stufte der Zeuge Stefan T. als schwer traumatisiert ein. Bei der Schilderung der Tat zeigte er starke emotionale Schwankungen. Weiterhin beschreibt Siegbert K., dass Stefan T. stolz war, sich selbst befreit zu haben. Eine totale Erschöpfung konnte er an Stefan T. nicht feststellen, wohl aber ein immer wieder auftretendes Zittern.

Im Weiteren möchte das Gericht vom Zeugen wissen, ob er die Beamtin B. angewiesen hat, aus dem Bericht entlastende Fakten zum Beschuldigten Mario K. herauszustreichen. Der Zeuge weist diese Behauptung mit aller Entschiedenheit zurück und bemerkt dazu, dass er von diesem Vorwurf bereits aus den Medien und aus diesem Blog erfahren hat. Hierzu nickt der Verteidigeranwalt Christian L. zustimmend. Der Zeuge empfindet diese Behauptung als Ehrverletzung. Die Beamtin B. hatte ebenfalls ausgesagt, dass dieser Sachverhalt nicht existiert. (Dieser Vorwurf wurde über die kritischen vier Beamten in den Prozess eingebracht: Kriminaloberkommissar (KOK) Lutz B. hat es vorgetragen und KOKin Kerstin B. hatte es angeblich von der Beamtin B. gehört.) Der Zeuge berichtet, dass sich die Beamtin B., als der besagte Bericht erstellt wurde, im Urlaub befand.

Die Vermutung einer möglichen Abwesenheit der Beamtin hatte ich bereits in einem früheren Blogbeitrag angestellt. Nun wird diese durch den heutigen Zeugen bestätigt.

Der Nebenklägerrechtsanwalt Dr. Panos P. teilt anschließend mit, dass der Notarzt als Ergebnis seiner Untersuchung einen leichten Schock und eine leichte Unterkühlung festgestellt hat.

Der Verteidiger Axel W. fragt heute wieder einmal sehr viel. Der Zeuge beantwortet heute bis zu 300 Fragen. Der bisherige Prozessverlauf hat gezeigt, dass die Verteidigung immer dann derart viele Fragen stellt, wenn sie einen Zeugen als gefährlich für ihre Strategie einstuft. Daher wird versucht, den Zeugen durch viele Fragen – oftmals Wiederholungsfragen in einer anderen Wortzusammenstellung – in Widersprüche zu verwickeln. Dieses gelingt bei dem heutigen Zeugen nur sehr eingeschränkt. Der Zeuge KD K. antwortet klar, ruhig und besonnen.

Auf die Frage nach der Notwendigkeit der gerichtsmedizinischen Untersuchung von Stefan T. antwortet der Zeuge, dass dieses Verfahren gemäß einer Dienstvorschrift eine optionale Maßnahme ist und kein Muss. Warum er, KD K., der Meinung sei, dass Stefan T. vielleicht unterkühlt gewesen sein muss, will nun die Verteidigung wissen. Dieses habe er durch das Zittern des Opfers festgestellt.

Nun wird der Zeuge durch die Verteidigung nach seiner beruflichen Qualifikation befragt. Auch die Qualifikationsfrage gehört inzwischen zum Standardprozedere der Verteidigung. Sie wird immer dann gestellt, wenn es sonst keine Fragen mehr gibt und dient der Ablenkung und der Verunsicherung des jeweiligen Zeugen. Heute kann ich feststellen, dass die Strategie bei diesem Zeugen nicht greift.

Im Übrigen sitzt heute ebenfalls der Polizeibeamte und Zeuge KOK Lutz B. im Zuschauerraum und schreibt fleißig mit.

Des Weiteren geht es um die Erstellung eines gerichtsmedizinischen Gutachtens. Dazu stellt der Zeuge KD K. fest, dass Polizeioberrat (POR) Sch. in seiner Funktion auf der Dienststelle alle erforderlichen Maßnahmen zur Durchführung eines gerichtsmedizinischen Gutachtens selbst hätte anordnen können. Warum er dieses nicht getan hat und sich im Nachhinein darüber beklagt, warum das gerichtsmedizinische Gutachten nicht erstellt worden ist, kann sich der Zeuge auch nicht erklären. KD K. hat erst im März 2013 erfahren, dass ein gerichtsmedizinisches Gutachten oder eine gerichtsmedizinische Untersuchung nicht erfolgte. Der POR Sch. hatte ihm hingegen bereits eine Woche nach der Tat zum Nachteil des Opfers Stefan T. eindeutig mitgeteilt, dass er an eine Vortäuschung der Entführungstat glaubt. Diesen Standpunkt teilte wiederum der heutige Zeuge, auch nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft, nicht, denn es gab eine klare Spurenlage zu wesentlichen Teilen der Entführung. Auch konnte der POR Sch. keine echten Ansatzpunkte, Kritik oder Vorschläge zu seinem Vorhalt äußern.

Der Zeuge KD K. wird mehrfach bei seinen Antworten durch den Verteidiger Axel W. unterbrochen. Weiterhin versucht der Anwalt den Zeugen durch die Formulierung seiner weiteren Fragen zu einer von ihm gewünschten Antwort zu führen. Seine Fragen stellt der Verteidiger nicht in Themenblöcken, sondern er wechselt diese häufig.

Anschließend geht es um den Hausschlüssel, den Stefan T. bei seiner Einführung am Steg ins Wasser hat fallen lassen. Da auch hier der Verteidigung die Antwort des Zeugen nicht gefällt, zweifelt der Rechtsanwalt Axel W. sogar die kriminalistische Erfahrung des Zeugen an. Der Zeuge zeigt sich jedoch unbeeindruckt und erklärt klar und deutlich die strukturierte Polizeiarbeit. Axel W. seinerseits sucht sich jeweils ein Wort aus der Zeugenantwort heraus und legt dieses auf die Goldwaage. Diese hat heute viel zu tun.

Nochmals geht es nun um das gerichtsmedizinische Gutachten. Der Zeuge teilt dazu mit, dass POR Sch. jederzeit in einer Lagebesprechung, an der im Übrigen auch öfter die Staatsanwaltschaft teilgenommen hat, diese Untersuchung hätte anordnen können; auch dieses hatte er versäumt. Rechtlich hätte er das gedurft.

Der Zeuge wird erneut befragt, woher er seine Informationen zum laufenden Prozess erhält. Hierauf antwortet Kriminaldirektor K., dass er diesen Blog liest und dieser für ihn sehr aufschlussreich ist. Diese Antwort wird von der Verteidigung mit „Begeisterung“ entgegengenommen.

Nun geht es um Berichte des von der Polizei entsandten Prozessbeobachters (Prozessbeobachtung dient der Einsatz- und Prozessnachbereitung), insbesondere um einen Bericht über die Zeugin KOK B. Der Zeuge stellt dazu fest, dass der Bericht keinerlei Aussageinhalte, sondern ausschließlich die dienstrechtliche Verhaltensweise der Beamtin vor Gericht beschreibt. In diesem Zusammenhang muss auf Verlangen der Verteidigung der im Zuschauerraum sitzende Prozessbeobachter der Polizei den Saal verlassen. Die Verteidigung behält sich vor, diesen als Zeugen zu hören.

Immer wieder gibt es aus den Reihen der Nebenkläger Beanstandungen hinsichtlich der Fragen der Verteidigung. Hierauf reagiert insbesondere Axel W., der wie erwähnt gegenüber dem Zeugen jedes einzelne Wort ganz genau nimmt, allergisch. In seiner Antwort an die Nebenkläger wirft Axel W. diesen vor, alles viel zu wörtlich zu nehmen. Komisch!

Axel W. fragt weiter zu den Themenblöcken „Gespräch mit Polizeipräsident“, „Gutachten der Magdeburger Sachverständigen“, „Verdachtsrichtung gegen einen Polizeibeamten“. Letzteres hat sich übrigens erledigt, da dieser Beamte zur Tatzeit im Dienst war und somit ein Alibi vorweisen kann.

Am Nachmittag beginnt der zweite Verteidigeranwalt Christian L. den Zeugen zu befragen. Insbesondere geht es ihm um einen abschließbaren Schrank im Dienstzimmer von Kriminalhauptkommissar (KHK) K. Ihn interessiert, in welcher Art und Weise hier Verschlusssachen auf der Dienststelle verwahrt wurden. Auch die „wichtige“ Frage, ob der Safe im Dienstzimmer eine Schiebetür hatte, wird durch Christian L. gestellt.

Außerdem wird in der Befragung offenbar, dass KD K. von der gemeinsamen Besprechung jener Polizeibeamten, die Zeugen im Prozess sein werden, aus diesem Blog erfahren hat. So eine Besprechung muss aber nicht unüblich sein, wenn Polizeibeamten das wünschen, so wie es in diesem Fall war.

Es wird weiter zur Unterstützung durch die Beamten der Mordkommission Potsdam gefragt und zum Auslandsaufenthalt von Stefan T. direkt nach der Tat. Hierzu bemerkt der Zeuge, dass sich Vor- und Nachteile die Waage hielten. Weiterhin möchte der Rechtsanwalt Christian L. wissen, wer in diesem Fall der Vorgesetzte von KD K. war – selbstverständlich die Staatsanwaltschaft, so der Zeuge.

Zum Schluss dieses Verhandlungstages gibt das Gericht noch weitere mögliche Termine zur Fortführung des Prozesses bekannt.

Bildquelle: Georg Sander / pixelio.de

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