Beamtenvernehmung: Neue Details zum Maskenmann

Der Verhandlungstag am 6. November 2014 beginnt um 9:38 Uhr. Heute werden wiederum einige Polizeibeamte und Angestellte befragt.

Als erster Zeuge wird der Leiter der Kriminaltechnik der Polizeidirektion Ost in Frankfurt (Oder) vernommen. Er war mit einer Durchsuchung bei Familie K. in Ahrensfelde beauftragt. Die Familie K. sind die Eltern der ehemaligen Lebensgefährtin des Angeklagten. Der Angeklagte hatte auch nach der Beziehung zur Tochter immer noch Kontakt zu den Eltern, und das über mehrere Jahre.

Beamtenvernehmung: Neue Details zum Maskenmann

Auf dem Grundstück der Eltern stand ein großer Container von circa 3 × 18 Metern, in dem der Angeklagte Sachen aufbewahrt hatte. Auch Gegenstände unter einem Schleppdach direkt am Container wurden eindeutig dem Angeklagten zugeordnet. Der Zeuge kann berichten, dass ein Taschenmesser in den Sachen des Täters aufgefunden wurde und zudem ein Briefmarkenträger mit sechs Marken mit dem Motiv „600 Jahre Universität Leipzig“. Marken mit diesem Motiv nutzte der Täter bei den potentiellen Erpresserbriefen zur Lösegeldübergabe im Fall Stefan T.

Als nächster Zeuge wird der Kriminalkommissar Michael N. befragt. Er war ebenfalls bei der Durchsuchung des Hauses der Familie K. anwesend und mit der Abklärung der aufgefundenen Jogginganzüge, die dem Angeklagten zugeordnet werden konnten, beauftragt. Ähnliche Modelle musste das Opfer Stefan T. an seinem Lagerort tragen. Es handelte sich um einen Jogginganzug der Firma Aldi und um einen, noch originalverpackten der Firma Lidl. In diesem Zusammenhang kann Michael N. berichten, dass der Angeklagte während der monatelangen Observation nicht ein einziges Mal Billigjogginganzüge für circa zehn Euro getragen hatte. Er trug immer hochwertige, eng anliegende Sportkleidung.

Hier stellt sich die Frage, wofür der Angeklagte diese Jogginganzüge dann gebrauchen wollte?

Hiernach wird der Kriminalkommissar Frank B., ebenfalls von der Polizeidirektion Ost in Frankfurt (Oder), befragt. Er war an einer Durchsuchung der Wohnung und des Kellers von Josephine L. beteiligt. Hier fand man Sachen, die dem Angeklagten zugeordnet werden konnten. Es handelte sich hierbei um Kabel, Seile, Taschen, Tauchgeräte, Lüfter und ebenfalls Briefmarken mit dem Motiv „600 Jahre Universität Leipzig“.

Auch wenn es dieses Motiv hunderttausendfach gibt, so ist doch auffällig, dass gerade dieses sich in allen Lebensbereichen des Angeklagten wiederfindet.

Darüber hinaus war der Zeuge damit beauftragt, die Decke, die am Ablageort des Opfers Stefan T. aufgefunden wurde, nach DNA-Spuren zu untersuchen und diese Spuren abzuklären. Eine DNA-Spur konnte Mohamad B. zugeordnet werden. Außerdem hatte Frank B. dem Zeugen Adel E.-B. Lichtbildvorlagen mit 15 Bildern vorgelegt, darunter vier Fotos vom Angeklagten (das wird durch den Verteidiger Axel W. explizit betont).

Bei dieser Aussage seines Verteidigers schaut der Beschuldigte Mario K. den Zeugen sehr, sehr böse an.

Die Verteidigung fragt weiter intensiv nach den Protokollen zur Lichtbildvorlage und deren Umgang. Weiterhin sind die Verteidiger der Meinung, dass man des Inhabers der gefundenen DNA entsprechend habhaft werden sollte.

Dass es hierzu keine juristische Grundlage gibt, scheint die Verteidigung in diesem Fall nicht zu interessieren. Als Täter würde der DNA-Träger wahrscheinlich auch nicht infrage kommen, da er kein Wort deutsch spricht.

Anschließend kommen zwei weitere Polizeibeamten, Annegret P. und Peggy G. zur Vernehmung, die beide ebenfalls an der Durchsuchung der Wohnung der Josephine L. beteiligt waren. Da Josephine L. von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht hat, dürfen die Zeugen nichts über das vor Ort von Josephine L. Gesprochene berichten. Annegret P. kann noch erzählen, dass die für die Wohnung des Beschuldigten zuständige Hausmeisterin erwähnt hat, Mario K. sei sehr neugierig und sehr aggressiv gegenüber den Nachbarn gewesen. Auffällig war auch, dass er sein Fahrrad immer wieder mit dem Staubsauger abgesaugt hat. Überdies hatte er der Hausverwaltung einen Brief geschickt, ebenfalls mit der Briefmarke mit dem Motiv „600 Jahre Universität Leipzig“.

Die Wartezeit bis zum Erscheinen des nächsten Zeugen wird vom Gericht durch Vorlesen von Kontoauszügen des Beschuldigten genutzt. Der letzte Zeuge dieses Verhandlungstages, der Polizeikommissar Alexander S. vom LKA Brandenburg, war auch bei der oben aufgeführten Durchsuchung eingesetzt. Da er keinerlei Erinnerung an diesen Einsatz mehr hat, ist seine Vernehmung schnell beendet und somit auch der heutige Verhandlungstag.

Bildquelle: Stefan Bisanz

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