Anklageerhebung im Fall des Attentats auf Henriette Reker

Die Bundesanwaltschaft hat jetzt gegen den 44-jährigen Attentäter Frank S. Anklage wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung erhoben.

Am Morgen des 17. Oktober 2015 hatte der Beschuldigte auf einem Wochenmarkt in Köln-Braunsfeld versucht, die damalige Kandidatin für das Kölner Oberbürgermeisteramt heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen zu töten. Mit der Tötung von Henriette Reker wollte der Angeschuldigte ein Zeichen setzen und ihre Wahl zur Oberbürgermeisterin verhindern. Bei der Tat verletzte er vier weitere Menschen zum Teil schwer.

Der Fall ging bundesweit durch die Medien und erzeugte ebenso im Ausland ein großes Echo. Auch aufgrund der politischen Brisanz der Tat bzw. wegen ihres „spezifischen staatsgefährdenden Charakters“ ging die Ermittlungsarbeit von der Staatsanwaltschaft Köln auf die Bundesanwaltschaft über, die nun auch die Anklage erhoben hat.

Anklageerhebung im Fall des Attentats auf Henriette Reker

In meiner Funktion als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Personenschutz werde ich auch diesem Prozess als Beobachter beiwohnen und darüber hier im Blog berichten, sobald das Verfahren offiziell eröffnet wird. Insbesondere gilt es, die spezielle Tätermotivation, das Vortatverhalten des Täters, Opferauswahl und auch ein mögliches Versäumnis der Staatsschutzbehörden durch Verzicht auf Schutzmaßnahmen zu beleuchten.

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