Affront: Verteidiger Axel W. zeigt Opfern kalte Schulter

Plädoyer von Jakob D., Anwalt des Opfers Petra P.

Am 11. Mai 2015 beginnt der 55. Verhandlungstag, den Rechtsanwalt Dr. Jakob D. mit seinem Plädoyer für seine Mandantin Petra P. einleitet. Er erläutert die Rolle der Nebenkläger in diesem Prozess und mahnt erneut an, dass die Medienberichte die Nebenkläger zu Opfern gemacht haben.

Dass der Angeklagte Mario K. zu allen Vorwürfen schweigt, bezeichnet er zwar als eine legitime Prozesstaktik. Er weist aber auch deutlich darauf hin, dass alle Opfer sich einig sind und Mario K. für den Schuldigen halten. Neben den vielen Indizien ist auch zu beachten, dass die Ermittlungsbehörden nichts Entlastendes gefunden haben.

Weiterhin sei auffällig, dass es keinen Menschen gibt – auch keinen aus seinem sozialen Umfeld – der für ihn eintritt und deutlich sagt: „Er ist es nicht.“ „Warum lügt der Angeklagte?“, fragt Jakob D. Er trägt bedächtig, einfühlsam, aber auch sehr engagiert vor.

Affront: Verteidiger Axel W. zeigt Opfern kalte Schulter

Der Verteidiger Axel W. hört dem Nebenklägervertreter nicht zu. Stattdessen liest er demonstrativ in seinem Laptop. Ein erneuter und leider immer wiederkehrender Affront gegenüber den Opfern und ihren Anwälten.

Jakob D. erläutert, dass seine Mandantin Petra P. und viele andere Zeugen den Angeklagten klar erkannt haben. Er beschreibt die Tatgeschehnisse und macht auf die Lügen des Angeklagten gegenüber Zeugen und Behörden aufmerksam. Auch lenkt er die Aufmerksamkeit des Gerichts auf die Fähigkeiten, Vorkenntnisse und Neigungen von Mario K., welche sich in den Taten gegenüber seiner Mandantin wiedergefunden haben.

Herauszustellen ist hier vor allem der unabdingbare Vernichtungswille von Mario K., denn dieser habe, so ist Jakob D. überzeugt, seiner Mandantin mit einem Gegenstand (Schlagstock) mehrfach gezielt auf den Kopf geschlagen und sie außerdem gewürgt.

Zwischendurch spricht Jakob D. den Angeklagten Mario K. mit lauter Stimme direkt an. Mario K. hat dazugelernt und lässt keine Reaktion zu – scheinbar, denn wenn er so angesprochen wird, nimmt er den Kugelschreiber in beide Hände und dreht ihn. Dies ist eine Ablenkungshandlung, um nicht auf die direkte Ansprache der Nebenklägervertreter reagieren zu müssen.

Auch die Indizienlage zum Tatvorgang gegen Louisa P. und Torsten H. wird nochmals vorgetragen. Dabei stellt Jakob D. klar fest, dass es sich hier um einen eindeutigen Mordversuch gehandelt hat. Und zur Frage der Täterschaft lässt der Rechtsanwalt verlauten, dass Louisa P. eine Brille unter der Maske erkennen konnte. Das weist einmal mehr auf Mario K. hin, denn auch der Schießleiter des Schießsportvereins sagte aus, dass Mario K. nur mit Brille schoss. Auch die jeweiligen Tätermuster von Mario K. werden erklärt.

Einige der Zeugenauftritte hier vor Gericht kommentiert Jacob D. als „dümmliche Kommentare und Borniertheit von teilnehmenden Personen, die in diesem Prozess viel zu lange ein Podium hatten“. Der Verteidigung unterstellt er fehlende Empathie und mangelnde Rechtskenntnis. Man habe nicht nur den Opferschutz außer Acht gelassen, sondern die Opfer auch noch verhöhnt und sie selbst zum Täter gemacht. Dies nur zum Zweck, eine erhöhte Aufmerksamkeit der Presse zu erlangen und vom eigentlichen Täter abzulenken.

Dabei sieht die Beweislage anders aus, so Jakob D.: Warum wurden in einem Containerlager des Angeklagten Dinge wie Gummistiefel, Schnüre, Plastikschläuche, Briefmarken und ein original verpackter Jogginganzug gefunden?

Dieser Jogginganzug war ein Billigprodukt in der Größe XXL. Der Angeklagte jedoch trug nachweislich nur hochwertige Markenjogginganzüge, auch die Größe XXL ist zu groß für seine Statur. Warum also hat er so einen Jogginganzug in seinem Lager? Die wahrscheinlichste Antwort darauf lautet, dass dieser Jogginganzug für das Entführungsopfer Stefan T. gedacht war.

Als Jakob D. beginnt, die Aussage der jetzigen Freundin von Mario K. zu erläutern, fragt der Angeklagte über seine Verteidigung prompt nach einer Pause. Ein Novum, denn das hat es während des gesamten Prozesses, der mittlerweile schon über ein Jahr andauert, noch nicht gegeben. Er scheint den Vortrag des Nebenklägers über seine Freundin schlichtweg nicht auszuhalten.

Jakob D. befindet des Weiteren, dass auch gekränkte Eitelkeiten einzelner Polizeibeamten im Zeugenstand keine Zweifel streuen konnten, denn objektiv betrachtet gibt es seiner Ansicht nach keine Zweifel.

Bei der Strafmaßzumessung fordert der Rechtsanwalt eine lebenslange Strafe mit anschließender Sicherungsverwahrung. Er stellt deutlich heraus, dass die Gesellschaft vor Mario K. geschützt werden muss. Hierzu wiederholt er unter anderem sämtliche früheren Verurteilungen des Beschuldigten. Er führt weiter aus, dass Mario K. nicht therapierbar ist und dissoziales Verhalten aufweist. Er habe einen Hang zum Verbrechen, sei gefährlich und uneinsichtig – eine verheerende Prognose.

Bei diesen Schlussworten nimmt Mario K. erneut den Kugelschreiber in die linke und rechte Hand und dreht diesen vor sich hin.

Plädoyer von Manuel O., Anwalt des Opfers Louisa P.

Hiernach hält der Rechtsanwalt und Nebenklägervertreter von Louisa P., Manuel O., sein Plädoyer. Er jedoch wiederholt nicht den gesamten Prozessverlauf, sondern nutzt die Gelegenheit, die Opfer aufmerksamkeitsstark in den Mittelpunkt zu rücken. Auch dankt er im Namen seiner Mandanten allen redlichen Helfern bei der Polizei, in der Justiz und an anderen Stellen.

Doch er beschreibt auch klar das Empfinden und Leben der Opfer. Ein Leben mit Personenschutz. Er kritisiert außerdem das zum Teil tendenziöse Verhalten der Medien. In diesem Zusammenhang kommt Manuel O. auf das unsägliche Verhalten von Angeklagtem und Verteidigung zu sprechen, die die Opfer durch selbstherrliche Darstellungen, abstruse Rekonstruktionen und abenteuerliche Beweisanträge erneut in einer Opferrolle gedrängt haben. Die deutlich fehlende Empathie bei der Verteidigung, habe unter anderem dazu geführt, dass seine Mandantin nicht in der Lage war, an jedem Verhandlungstag teilzunehmen. Sie hat es schlichtweg nicht ausgehalten, Rechtsanwalt Axel W. zu ertragen.

Des Weiteren zielt Manuel O. auf einzelne Polizeibeamte ab, die insbesondere auch durch ihr eitles Verhalten aufgefallen sind. Direkt benennt er den Kriminaloberrat Sch., Kriminaloberkommissar B., Kriminaloberkommissarin Be. und Kriminaloberkommissarin Bo. Auch vergisst der Anwalt den beschämenden Auftritt der Gutachterin G. aus Magdeburg nicht, die ihren Part in seinen Augen ahnungslos und inkompetent vorgetragen hat.

Dieses Plädoyer machte noch einmal das besondere und zusätzliche Leiden der Opfer deutlich, das durch einige merkwürdige Zeugen und das unangemessene Verhalten der Verteidigung hervorgerufen wurde.

Plädoyer von Dr. Panos P., Anwalt des Opfers Stefan T.

Nach der Mittagspause hält Dr. Panos P., der Nebenklägervertreter von Stefan T., sein Plädoyer. Zur Einführung gibt er einige Bemerkungen über die Länge des Prozesses ab. Nach seiner Meinung lag dies nicht an der Beweislage, sondern vielmehr am hinderlichen Vorgehen der Verteidigung. Insbesondere der stete Zweifel der Verteidigung an der Aussage von Stefan T. sowie das katastrophale Aussageverhalten einiger ahnungsloser Polizeibeamten, aber auch das der Gutachterin G. aus Magdeburg trugen dazu bei. Bemerkenswerterweise wurde dieses destruktive Verhalten von den Medien vorbehaltlos übernommen, nur, um eine Sensationsmeldung liefern zu können. Allerdings, so fügt der Anwalt hinzu, hat sich nur ein kleiner Kreis derartig verhalten. Es gab hingegen auch sehr viele äußerst professionelle Polizeibeamte.

In diesem Zusammenhang greift er nochmals den Vorwurf auf, es wäre einseitig ermittelt worden und weist diesen als falsch zurück. Vielmehr haben die wenigen ahnungslosen und eitlen Polizeibeamten hier im Prozess interne Polizeistreitigkeiten auf dem Rücken von Stefan T. ausgetragen.

Zur Beweiswürdigung wiederum stellt Dr. Panos P. fest: Mario K. ist der Täter aller Taten. Die Beweislage zur Anwesenheit von Mario K. zu den Tatzeiten am jeweiligen Tatort sei eindeutig. Um das zu verschleiern, habe die Verteidigung im Gerichtssaal Scheingefechte geführt, zum Beispiel bei den Themen Entführungsweg von Stefan T., Stefan T.s Schätzungen, Sachverhalt Brille, Fesselung von Stefan T. sowie bei den Themenbereichen Briefumschläge, Unterkühlung, Silikonschlauch, mögliche Verletzung durch die Flucht.

Auch konnte die Verteidigung, wie schon Dr. Panos P. schon mehrfach feststellte, keine Entlastungsgründe zugunsten ihres Mandanten vortragen.

Die Wiedererkennung des Täters in der Person von Mario K. durch seinen Mandanten Stefan T. und Petra P anhand der Ohren des mutmaßlichen Täters sowie anhand seiner Kopfform und seiner Stimme war eindeutig.

Die Indizienlage – exzessive Spurenvermeidung des mutmaßlichen Täters, Begegnungen mit Zeugen in der Tatregion, Sprache sowie Statur des mutmaßlichen Täters, Vorstrafen und Ähnliches – wird nochmals vorgetragen.

Zusätzlich gibt es, so Dr. Panos P., etliche weitere weiche Kriterien, die ebenfalls berücksichtigt werden müssen. Beispielhaft sei hier die Wortwahl des Beschuldigten Mario K. genannt, der Formulierungen wie „ins Knie schießen“, „Mann zum Krüppel schießen“, „hässliche Bilder“, „das glaubst aber auch nur du“ verwendete. Alle diese Äußerungen sind sowohl nach Ansicht des Anwalts von Stefan T. sowohl dem Täter, als auch dem Beschuldigten zuzuordnen. Dr. Panos P. listet weiter auf, dass der mutmaßliche Täter Mario K. keine Furcht vor Hunden hat, er sich recht konspirativ verhielt und auch am Festnahmetag verdächtiges Verhalten an den Tag legte.

Als harte Indizien führt er auf, dass Mario K. eine komplette Tatausrüstung besaß, außerdem die Möglichkeit hatte, sich Munition zu besorgen, sich angebliche Alibis für die Tatzeiten verschaffte und daher schlussendlich auch nichts Entlastendes zu seiner Person zu ermitteln war.

Rechtliche Würdigung: Dr. Panos P. fordert eine lebenslange Haftstrafe plus Sicherungsverwahrung. Die formellen Gründe dafür sind gegeben: Mario K. ist eine Gefahr für die Allgemeinheit, da er bereits schwerste Straftaten begangen hat. Auch nach der Tat zu Lasten von Stefan T. spähte er weitere mögliche Opfer in der Tatregion aus. Es ist zu befürchten, dass es bei zukünftigen Straftaten des Mario K. Tote geben wird.

Plädoyer von Evelyn R., Anwältin von Opfer Torsten H.

Nach dem Plädoyer von Dr. Panos P. spricht die Rechtsanwältin Evelyn R. das Plädoyer  für ihren Mandanten Torsten H. Dieser hält für eindeutig, dass Mario K. der Schuldige ist. Daher schließt sich die Anwältin den Anträgen und Würdigungen der Staatsanwaltschaft und der anderen Nebenklägervertreter vollends an. Sie fügt hinzu, dass festzustellen sei, dass Mario K. erhebliche psychopathische Tendenzen hat. Der psychologische Gutachter habe hierzu die folgenden 22 von 40 Merkmalen bei Mario K. festgestellt:

1. Blender mit oberflächlichem Charme

2. übersteigertes Selbstwertgefühl

3. Arroganz

4. exzessiver Erlebnishunger

5.Lügner

6. manipulatives Verhalten

7. Fehlen von Reue

8. Fehlen von Schamgefühl

9. Unbarmherzigkeit

10. fehlendes Mitgefühl

11. fehlendes Einfühlungsvermögen

12. Bindungsschwäche

13. Einzelgänger

14. Emotionslosigkeit

15. häufig wechselnde Partnerinnen

16. Zwang zum Sex

17. parasitärer Lebensstil

18. Verantwortungslosigkeit

19. Verhaltenskontrolle

20. aufbrausend

21. schwerste Vorstrafe

22. hohe Rückfallquote

Die Rechtsanwältin Evelyn R. erklärt nun, dass eine Sicherungsverwahrung für Mario K. notwendig sei und weist auch darauf hin, dass Torsten H. kein Mitleid will, sondern es für dringend hält, den Täter zur Verantwortung zu ziehen. Schlussendlich fordert sie für ihren Mandanten ein Schmerzensgeld in Höhe von 250.000 Euro.

Während die Nebenklägervertreter ihre Plädoyers vortragen, zeigt der Verteidiger Axel W. den Opfern demonstrativ die kalte Schulter. Er hat seinen Laptop halb nach links gedreht, abgewandt von den Opfern, und liest auf dem Bildschirm stundenlang Akten oder Sonstiges. Obwohl er mehrfach von den Nebenklägervertretern auf seine deutlich fehlende Empathie angesprochen wurde, kann er sich den Opfern nicht zuwenden. Ein von mir sehr geschätzter Psychologieprofessor würde jetzt wohl die Frage stellen: „Welches Trauma arbeitet Axel W. hier ab?“

Bildquelle: Gerhard Frassa / pixelio.de

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