Plädoyer des Staatsanwaltes

Am 54. Verhandlungstag, dem 29. April 2015, sind elf Pressevertreter vor Ort.

Staatsanwalt W. führt sein Plädoyer fort und gibt zunächst einen kurzen Rückblick auf den letzten Prozesstag. Es folgen einige Wiederholungen, auch zur Beweisführung, und nochmals der Hinweis auf die widerspruchsfreie und glaubwürdige Aussage des Zeugen Stefan T. Letzteres wird vor allem aufgrund des Vorhandenseins der Realkennzeichen untermauert, denn die Aussage steht im Einklang mit den Beweisen und anderen Zeugenaussagen. Zudem hat Stefan T. auch kein Motiv für eine Falschaussage.

Im Bereich der Täterbeweiswürdigung stellt der Staatsanwalt die Frage, wie viele Täter überhaupt gesucht werden, um gleich darauf die Antwort zu geben: Ein einziger Täter. Dies erklärt sich auch dadurch, dass der Tatkomplex 1 und 2 mit dem Tatkomplex 2 und 3 verbunden werden kann. Denn in beiden Tatkomplexen gab es gleiche Geschossteile und dieselbe Waffe. Zudem war der Tathergang teilweise ähnlich, es gab eine räumliche Nähe und die Opfer waren in beiden Fällen vermögende Familien.

Plädoyer des Staatsanwaltes

Obwohl bei einer Tat der Personenschützer Torsten H. zu Schaden kam, war er nicht Ziel der Attacke, sondern eigentlich Louisa P. Dass die Tochter der betuchten Familie im Fokus war und nicht der Personenschützer, wird auch dadurch untermauert, dass Torsten H. beim ersten Angriff auf die Familie gar nicht vor Ort war. Auch am Tag seiner schwerwiegenden Verletzung durch den Täter wurde er erst kurzfristig zum Dienst vor Ort gerufen. Dass Louisa P. das Opfer sein sollte, wird auch dadurch belegt, dass der Täter nach dem Schuss auf Torsten H. noch zwei weitere Schüsse auf die fliehende und wehrlose Louisa P. abgegeben hat – eine Handlung, die der Täter nicht hätte vollziehen müssen, wenn er Louisa P. nicht als eigentliches Opfer ins Visier genommen hätte. Letztlich spricht alles dafür, so der Staatsanwalt, dass es nur einen Täter gab – und zwar den Angeklagten Mario K.

Beweismittel und Indizien

Der BGH sagt eindeutig, dass Indizien in ihrer Gesamtheit zu bewerten sind. Es darf keine unzulässige Einzelbewertung geben.

Der Staatsanwalt W. zählt etliche Indizien auf, unter anderem die folgenden: Kopfform, Stimme, Statur, das markante linke Ohr, Kajak, frühere Straftaten, Straftaten im sozialen Umfeld angedeutet, Munitionsbeschaffung, am Festnahmetag konspiratives Verhalten, Alibi-Besorgung und so weiter.

Eine zufällige Anhäufung dieser vielen Einzelindizien gibt es nicht und der Staatsanwalt habe in seinen Ermittlungen auch nichts Entlastendes feststellen können. Polizei und Staatsanwaltschaft sind überzeugt, dass Mario K. der Täter ist. Unter anderem zeigt das Phantombild die besondere Kopfform (spitz zulaufend) und ein abknickendes linkes Ohr.

Des Weiteren hat Stefan T. Mario K. erkannt, etwa an der Statur und im Stimmenvergleich. Ebenso kann Louisa P. die Täterschaft von Mario K. nicht ausschließen, genauso wie Torsten H., der aussagte, es sei durchaus möglich, dass Mario K. der Täter ist. Darüber hinaus: Es gibt kein Motiv der Nebenkläger, den falschen Täter zu verurteilen.

Der Staatsanwalt zählt weitere Indizien auf: Rechtshänder, Brille, mittleres Alter, körperlich fit, Outdoor-Typ, frühere Knieverletzung, in Wald-Lagern gelebt, Seewasser getrunken, deutsche Sprache und Berliner Akzent, Kajakfahrer, Wandelbarkeit des Angeklagten im Aussehen, Zeugenaussagen zum Tatort und Tattag, frühere Verurteilungen, Ablageort von Stefan T., Schießtraining, Unterbrechung des Schießtrainings während der Taten 1 und 2, versuchte Alibibeschaffung zum Zeitpunkt der Tat 1 und Beschaffung eines zweiten Reisepasses, merkwürdiges Verhalten am Tag der Festnahme (17. September 2013), eigene Taten im sozialen Umfeld angedeutet, Lüge bei der polizeilichen Vernehmung (er hätte kein Handy besessen, er wäre seit 2004 nicht mehr Boot gefahren, er habe keine Tarnkleidung).

Weitere Indizien: Mario K. hat großen Aufwand zur Spurenvermeidung betrieben, nach seiner Zeugenvernehmung hat er sich über seine Verwandtschaft ein neues Handy besorgen lassen, er kaufte sich Luftmatratze und Nachtsichtgerät sowie Einweghandschuhe. Mario K. hatte keinen festen Wohnsitz, sondern lebte in ständig wechselnden Wald-Lagern. Sämtliche Tatmittel wurden in Mario K.s Besitz gefunden: Messer, Klebeband, Jogginganzüge, Plastikpinzette, Sturmhaube, Plastikschläuche, Mülltüten.

Seine Motive waren der Hass auf reiche Menschen und finanzielle Notwendigkeit. Auch seine Wortwahl und Ausdrucksweise ist identisch mit der des Täters. Weiterhin ist evident, dass es seit der Festnahme von Mario K. keine ähnlichen Taten gegeben hat.

Die Ermittlungsbehörden sind über 500 Hinweisen in 40 Verdachtsrichtungen nachgegangen, man führte aufwändige Telekommunikationsüberwachung durch, hat auch die Opfer durchleuchtet sowie auch die Wachschutzfirma. Der Fall wurde in der TV-Sendung “Aktenzeichen XY … ungelöst” präsentiert.

Das wohl deutlichste Merkmal für die Schuld Mario K.s ist sicherlich, dass von keiner Seite Entlastendes zugunsten von Mario K. angeführt wurde, auch in über 50 Verhandlungstagen von der eigenen Verteidigung nicht.

Nun benennt der Staatsanwalt die fünf Säulen der Verteidigung: 1.) Stefan T. lügt. 2.) Mario K. ist körperlich nicht in der Lage, die Tat zu begehen. 3.) Der Angeklagte Mario K. ist zu groß. 4.) Die Staatsanwaltschaft wurde der Rechtsbeugung beschuldigt. 5.) Die Zeugen wurden „madig“ gemacht.

Im Weiteren erklärt der Staatsanwalt das System der Täterpyramide. Dieses theoretisch-logische Prinzip funktioniert als Ausschlussverfahren folgendermaßen: Alle Verdächtigen stehen am unteren Ende einer Pyramide. Nun dürfen im ersten Schritt zum Beispiel alle Männer eine Stufe höher steigen, da der Täter eindeutig ein Mann ist, womit alle Frauen ausscheiden. Auf die nächste Stufe dürfen nur Männer mittleren Alters, danach steigen nur die Rechtshänder höher und so weiter. Nachdem auf diese Weise diverse Stufen erklommen worden sind, bleibt am Ende allein Mario K. an der Spitze der Pyramide übrig.

Rechtliche Würdigung

Bei der ersten Tat, jener zum Nachteil von Petra P., handelte es sich um gefährliche Körperverletzung mit einer Strafforderung von zwei Jahren und sechs Monaten Haft. Die Tat zum Nachteil von Louisa P. war eine versuchte Nötigung und ein versuchter Totschlag, wofür eine Strafe von bis zu acht Jahren Haft gefordert wird. Bei der Tat zum Nachteil von Torsten H. handelte es sich um versuchten Mord, gefährliche Körperverletzung und schwere Körperverletzung, wofür lebenslängliche Haft gefordert wird. Die Tat zum Nachteil von Stefan T. war eine versuchte schwere räuberische Erpressung sowie erpresserischer Menschenraub, worauf eine Strafzumessung von zehn Jahren Haft gefordert wird.

Als Gesamtstrafmaß fordert die Staatsanwaltschaft schlussendlich: Lebenslang, allerdings ohne Sicherungsverwahrung, weil die besondere Schwere nicht erkennbar ist. Das versuchte Tötungsdelikt sei spontan begangen wurde, lautete eine Begründung dazu.

Am nächsten Verhandlungstag halten die Nebenkläger ihr Plädoyer.

Bildquelle: GG-Berlin / pixelio.de

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