Das Urteil

Am 59. Verhandlungstag (12. Juni 2015) erfolgt nun endlich die Urteilsverkündung, der fünf Kamerateams und 25 Medienvertreter beiwohnen. Weiterhin sind circa 35 Zuschauer anwesend, sodass der Saal bis auf den letzten Sitzplatz belegt ist.

Der Vorsitzende Richter gibt das Urteil bekannt: Lebenslange Haftstrafe und 250.000 Euro Schmerzensgeld. Das ist die Strafe, zu der der Angeklagte Mario K. verurteilt wird.

Der Richter erläutert detailliert die einzelnen Tatgeschehnisse und die jeweilige individuelle Beteiligung des Verurteilten. Auch hat das Gericht die Prüfung unternommen, ob die Ereignisse tatsächlich so hätten stattfinden können.

Das Urteil

Beim ersten Tatgeschehen zum Nachteil von Petra P. bestehen seitens des Gerichts keinerlei Zweifel. Die Aussagen sind glaubhaft und passen ausnahmslos zum Spurenbild. Hinsichtlich des zweiten und dritten Tatgeschehens, zum Nachteil von Louisa P. und von Torsten H., verhält es sich gleichermaßen: Hier passen alle Aussagen zu den Spuren am Tatort. Auch beim vierten Tatgeschehen, zum Nachteil von Stefan T., sind alle Aspekte stimmig.

Die Mutmaßungen der Verteidigung, dass Stefan T. lügt, sind völlig unsinnig, so der Vorsitzende Richter. Es ist nicht anzunehmen, dass Stefan T. sich selbst entführt oder die gesamte Geschichte gar erfunden hätte. Es liegt auch keinerlei Motiv für diese Variante des Geschehens vor. Stefan T. brauchte weder Geld, noch ist er so veranlagt, dass er sich in der Öffentlichkeit oder in den Medien präsentieren wollte oder möchte. Ebenso gab es keinerlei Probleme in der Familie oder im Arbeitsumfeld. Des Weiteren hat sich durch die Tat das Leben des Opfers Stefan T. und das seiner Familie negativ verändert, die Folgeschäden sind gravierend.

Auch die forensische Analyse der Aussagen von Stefan T. hat klar ergeben, dass er die Wahrheit gesagt hat und die Aussagen stimmig waren. Der Richter erklärt nochmals, dass die Realkennzeichen in den Aussagen von Stefan T. in sich stimmig waren und es keine Brüche oder Widersprüche gab. Alles fasste sich logisch und es gab lebensnahe Ungewöhnlichkeiten. So etwa die Interaktion zwischen Stefan T. und Mario K., ein wichtiges Realkennzeichen, war nachvollziehbar.

Stefan T. hatte alle Sachverhalte sprunghaft geschildert. Lügengeschichten hingegen werden linear erzählt. Er hat auch keine Übertreibungen eingeflochten, stattdessen aber von Komplikationen bei seiner Entführung gesprochen, was bei einer Lügengeschichte nicht der Fall wäre. Auch die Originalität der Einzelerlebnisse spricht für die Glaubhaftigkeit der Aussagen, ebenso wie die geschilderten Emotionen zum jeweils Erlebten. Und selbst Erinnerungslücken hat Stefan T. eingestanden, auch dies ein wichtiges Realkennzeichen. Auch die überwachten Telefonate von Stefan T. haben untetstützt, was hier im Gericht geschildert worden ist. Nicht zuletzt wurde durch die Rekonstruktionen der Polizeibehörden der geschilderte Sachverhalt bestätigt, ebenso wie durch die Aussagen von Ehefrau, Sohn und den Sachverständigen Dr. V., der ausgesagt hatte, dass das Geschehen ungewöhnlich aber möglich und denkbar ist. Schließlich untermauerte auch Familie E., zu der Stefan T. unmittelbar nach seiner Flucht gekommen war, dass dieser schmutzig, nass und zitternd in ihrer Tür stand. All dies zusammengenommen schenkte das Gericht letztlich dem Zeugen Stefan T. uneingeschränkt Glauben.

Während der Verurteilung und der Erläuterung durch den Richter gibt es auf Seiten der Verteidigung, aber auch auf Seiten der Staatsanwaltschaft und der Nebenkläger unterschiedliche Reaktionen. Der Verurteilte rührt sich nur sehr wenig, er hält weiter seinen Stift in der rechten Hand, schreibt nun aber nicht mehr seitenweise mit, sondern bewegt sich mit seinem Stift nur am oberen Rand des vor ihm liegenden Blattes Papier. Die Verteidigung, die heute mit allen drei Verteidigern anwesend ist, wirkt zunehmend resigniert infolge des Gehörten, macht aber auch einen leicht angesäuerten Eindruck. Bei den Opfern, so sollte man meinen, müsste Zufriedenheit erkennbar sein. Doch bei diesem Tatkomplex und der Tortur bis zum heutigen Tag stellt sich eine Zufriedenheit natürlich nicht so schnell ein.

Das Gericht führt weiter aus, man sei überzeugt, dass bei allen Taten derselbe Täter am Werk war, denn das Schema war bei allen Taten ähnlich. Dafür sprechen mehrere Aspekte, unter anderem der Fakt, dass immer dieselben Geschosse an den Tatorten gefunden worden sind, aber auch, dass bei den Täterbeschreibungen unterschiedlicher Zeugen immer wieder markante Ähnlichkeiten ein und desselben Täters festgestellt wurden: Der Täter war immer maskiert und hatte Tarnkleidung an. Zudem fanden die Taten immer im Radius des gleichen Gebietes statt, allesamt innerhalb eines Jahres, und auch die Opfer kamen alle aus ähnlichen Verhältnissen. Das Motiv war Geldbeschaffung und Reichenhass.

Die Täterschaft von Mario K. ist über die Gesamtschau der Indizien eindeutig. Opfer und Zeugin Petra P. hat klar die besondere Kopfform von Mario K. erkannt und ebenso sein abstehendes linkes Ohr. Weiterhin hat sie die eigenartige Bewegung des Täters beschrieben, die aufgrund seines lädierten Beins besonders hervorstach.

Opfer und Zeuge Stefan T. wiederum hat in einem Audiovergleich die Stimme von Mario K. als die Stimme des Täters klar erkannt, wobei ihm sowohl Stimmlage als auch Stimmklang vertraut waren.

Viele Zeugen haben Mario K. gesehen: Einer im Juni 2012 im Tatortbereich, eine andere Zeugin am Tattag, gegen 17:00 Uhr, mit einem Kajak. Weitere Zeugen haben Mario K. in Ortsnähe wiedererkannt.

Ein zusätzliches wichtiges Indiz sind die ähnlich gelagerten Vorstrafen des früher schon mehrfach Verurteilten Mario K. Insbesondere bei seinen Verbrechen im Jahr 2004 lässt sich die Ähnlichkeit zu den heute verhandelten Straftaten erkennen. Wie zuletzt hat Mario K. auch 2004 wild in einem Sumpfgelände gelebt, ein Kajak sowie eine Luftmatratze, Frischhaltedosen, Schminke und eine LED-Lampe verwendet. Schon 2004 hat er eine Pistole benutzt wie sie auch bei den jüngsten Taten zum Einsatz kam, obgleich er seinerzeit während der Tatzeiträume nicht beim Schießtraining war.

Des Weiteren traut ihm auch sein soziales Umfeld die Tat zu und mehrere Widersprüche und Auffälligkeiten sprechen gegen die Unschuld des Verurteilten. So etwa, dass er sich für die Tatzeiten ein Alibi verschaffte, indem er angab, nach Griechenland auswandern zu wollen. Er besorgte sich im Juni 2011 auch einen Reisepass, so dass er ins außereuropäische Ausland reisen konnte. Allerdings gab es während dieser Zeit auf seinem Konto nur Abhebungen, die in Deutschland getätigt wurden.

Auf dem Grundstück der Familie K., den Eltern seiner Ex-Freundin, hatte er einen Container als Lager stehen. Dort fand sich Einsatzmaterial für eine Entführung, zum Beispiel ein Fernglas, ein Pistolenholster und eine Magazintasche sowie ein originalverpackter, billiger Jogginganzug in einer Grüße, die dem verurteilten Mario K. nicht passte.

Seiner jetzigen Lebensgefährtin H. gegenüber hat er verlauten lassen „wenn Du wüsstest, was ich gemacht habe“ und „das ist noch nicht verjährt“. Weiterhin äußerte er gegenüber dem Entführungsopfer, dass er ihm ins Knie schießen würde, eine sehr ungewöhnliche Formulierung; intuitiv hätte man wohl gesagt „ich schieß dir in die Beine“. Doch Mario K. wurde 1998 ins Knie geschossen, er hatte also speziell diesen Sachverhalt vor Augen.

Zusätzlich führte er täglich Spuren vernichtendes Verhalten durch und verhielt sich konspirativ. Auch am Festnahmetag zeigte er sich merkwürdig: er stellte sein Handy aus und wollte nach der Arbeit nicht nach Hause. Stattdessen fuhr er zu seiner Bank und räumte sein Konto leer.

Bei der Erläuterung der einzelnen Strafzumessung zu den jeweiligen Taten führt der Richter zum Tatkomplex Petra P. aus, dass hier eine gefährliche Körperverletzung vorliegt. Das Gericht hat keine Entführungs- oder Tötungsabsicht erkannt, daher wird diese Tat mit vier Jahren Freiheitsstrafe bemessen. Bei der Betrachtung des Tatkomplexes zu Louisa P. liegt eine geplante Entführung und versuchter erpresserischer Menschenraub vor, aber kein versuchter Mord. Der Tatkomplex zu Torsten H. hingegen ist ein versuchter Mord. Als Mordmerkmal nennt das Gericht die Ermöglichkeitsabsicht. Der versuchte Mord an Torsten H. wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bemessen. Der erpresserische Menschenraub zulasten des Opfers Stefan T. wird mit zehn Jahren Freiheitsstrafe aufgeführt.

So ergibt sich folgende Gesamtstrafe: lebenslange Freiheitsstrafe, die Sicherungsverwahrung wird nicht angeordnet. Die Parteien wurden belehrt, dass sie eine Woche Zeit haben, um eine Revision zu beantragen.

In den kommenden Tagen folgen in diesem Blog noch weitere Einträge, in denen Bewertungen und Stimmungen im Mittelpunkt stehen werden.

Bildquelle: I. Rasche / pixelio.de

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