Zwölfter Verhandlungstag | Urteilsverkündung

Der zwölfte und letzte Verhandlungstag am 6. Februar 2017 beginnt um 9:22 Uhr. Heute wird das Urteil gesprochen. Es sind drei Fernsehteams , drei Hörfunksender, fünf Bildfotografen und zehn Pressevertreter anwesend. Insgesamt sind circa 15 Zuschauer im Saal.

Vor der Urteilsverkündung stellt der Vorsitzende Richter die Vollständigkeit der Parteien fest, dann erheben sich alle im Saal, weil das Urteil bekannt gegeben wird.

Piotr. M. muss für sechs Jahre und vier Monate ins Gefängnis wegen erpresserischen Menschenraubes, gefährlicher Körperverletzung, Raub, und Urkundenfälschung. Thomas B. erhält zwei Jahre und sechs Monate Freiheitsstrafe wegen Beihilfe zum erpresserischen Menschenraub. Jan I. bekommt zwei Jahre auf Bewährung und 1.200 Euro Geldstrafe wegen versuchter räuberischer Erpressung. Magdalena K. erhält zwei Jahre auf Bewährung und eine Geldstrafe von 3.000 Euro wegen Beihilfe zum erpresserischen Menschenraub.

Zwölfter Verhandlungstag | Urteilsverkündung

Der Vorsitzende Richter erläutert noch einmal das gesamte Tatgeschehen. Zu den Hauptfehlern der Tätergruppe zählt er insbesondere die Anweisung, das Lösegeld als Überweisung auf das Konto von Magdalena K. zu avisieren. Des Weiteren hatte das polnische Mietfahrzeug der polnischen Täter einen GPS-Peilsender, der durch die Polizei sehr gut ausgewertet werden konnte. Auch das Verhalten von Magdalena K. und ihrem Sohn Michael K. am Telefon war entlarvend, da deren Anschluss bereits nach dem ersten Täterkontakt der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) unterlag.

Hiernach erläutert der Vorsitzende Richter die Täter Beteiligung im Einzelnen.

Er beginnt mit Piotr M., der an der Planung und an der Ausspähung teilgenommen hat, Kontaktmann zu Michael K. war und an der Freilassung beteiligt war. Ihm wird Vorsatz zum erpresserischen Menschenraub unterstellt. Das Strafmaß dafür wären fünf bis 15 Jahre. Strafmildernd ist zu bewerten, dass er auf seinen Anteil des Lösegelds verzichtet hat. Damit gibt es eine Strafrahmenverschiebung auf zwei Jahre bis elf Jahre und drei Monate. Negativ ist auszuführen, dass er sieben Vorstrafen – alles Vermögensdelikte – hat und somit als Berufskrimineller zu bezeichnen ist. Positiv bewertet das Gericht sein spätes Geständnis, dass er frei gesprochen und Reue gezeigt hat und er zusätzlich Nachfragen zugelassen hat. Somit wurde das Strafmaß auf fünf Jahre und neun Monate für die Entführung festgelegt und ein Jahr und drei Monate für die Urkundenfälschung. Daraus ergibt sich eine Gesamtstrafe von sechs Jahren und vier Monaten.

Der Täter Thomas B. war an der Vorplanung beteiligt und kannte die Umstände. Da er jedoch keine eigenen Tatbeiträge zu verzeichnen hat, sondern nur in der Helferrolle für Michael K. agierte, ist der lediglich zur Beihilfe verurteilt worden. Positiv ist ihm anzurechnen, dass er sofort ein Geständnis abgegeben hat und sich umfangreich eingelassen hat. Die Beihilfe ist im Strafmaß ebenfalls mit fünf bis 15 Jahren angesiedelt. Da Thomas B. jedoch einer Kronzeugenregelung unterliegt, gab es eine Strafrahmenverschiebung auf zwei Jahre und sechs Monate.

Bei Jan I. wurde positiv bewertet, dass er nicht direkt an der Entführung beteiligt war und er außerdem mittlerweile auf einen Rollstuhl richtiggehend angewiesen ist. Negativ wird ihm angerechnet, dass es von ihm keine Einlassung zur Tat gab und er vor Gericht auch gelogen hat. Er ist voll schuldfähig und außerdem vorbestraft (12 Verurteilungen). Aufgrund der mildernden Umstände verurteilte ihn das Gericht zu zwei Jahren auf Bewährung und zu einer Geldstrafe von 1.200 Euro.

Zuletzt kommt der Vorsitzende Richter zu der Täterin Magdalena K. Vorab stellt er fest, dass sie, wie sie selbst ausgeführt hat, kein Monster ist – so wie auch alle anderen in diesem Gerichtssaal keine Monster sind. Negativ sei jedoch, dass sie vor Gericht gelogen hat und auch kein Geständnis abgegeben hat. Sie kannte die Situation ihres Sohnes Michael K. ganz genau, auch ist ihr eine Tatbeteiligung hinsichtlich der Bereitstellung ihres Kontos anzurechnen und sie wusste durchaus von der Entführung. Und so trifft auf sie ein minder schwerer Fall zu, wobei aufgrund ihres Alters und der geringen Tatbeteiligung ein Strafmaß von einem Jahr bis 15 Jahren möglich ist. Letztlich wird sie zu zwei Jahren auf Bewährung und einer Geldstrafe von 3.000 Euro verurteilt.

Als Fazit erklärt das Gericht, dass dieser Fall aufgeklärt worden ist und dazu insbesondere die gute Mitarbeit des Kollegen des Opfers, Geschäftsführer Manfred M. beigetragen hat, aber auch die aufmerksamen Nachbarn der Ferienwohnung.

Fazit des Tages: Das Opfer erhält lebenslänglich. Drei weitere Täter sind nahezu frei. Nur einer verbleibt im Vollzug. Gegen den Haupttäter kann nicht verhandelt werden. Zwei Täter sind noch auf der Flucht. Ein Täter ist in polnischer Auslieferungshaft.

Bildquelle: Thorben Wengert / pixelio.de

Comments are Disabled