Zweiter Verhandlungstag

Zu Beginn des zweiten Prozesstages im Auricher Landgericht am heutigen 9. November 2016 wird zunächst der Antrag der 90-jährigen Angeklagten Magdalena K. auf Abtrennung des Verfahrens als unbegründet zurückgewiesen.

Nach den Ausführungen der Kammer beginnt der Angeklagte Thomas B. mit seiner Einlassung, welche sich über den gesamten heutigen Prozesstag ziehen wird. Thomas B. versucht, die Einlassung und die Fragen der Kammer in deutscher Sprache durchzuführen. Bei sprachlichen Engpässen steht ihm aber eine Dolmetscherin zur Seite, was immer mal wieder zu Missverständnissen und Verzögerungen bei den Antworten führt.

Zweiter Verhandlungstag

Zunächst erörtert Thomas B., wie er Michael K. kennengelernt hat. Dies sei an der Kasse eines Fast-Food-Lokals in Dortmund geschehen. Michael K. sei Geld runtergefallen, Thomas B. hat es aufgehoben und Michael K. gegeben. So sei man ins Gespräch gekommen. Man habe sich dann öfter getroffen und über alles Mögliche gesprochen. Irgendwann hat man Nummern ausgetauscht und sich regelmäßig getroffen. Diese Treffen fanden zwei bis drei Mal im Monat und immer im nämlichen Lokal statt. Das alles begann mehr als ein Jahr vor der jetzt zur Last gelegten Tat.

Michael K. erzählte Thomas B. unter anderem über seine beruflichen Aufenthalte in der arabischen Welt und dem dort vorherrschenden Reichtum. Irgendwann offenbarte er auch seine finanziellen Engpässe, die dem geschuldet seien, dass er von seinem Geschäftspartner, dem späteren Opfer Heiko L. betrogen wurde.

Während der Einlassung von Thomas B. kam es immer wieder zu nicht nachvollziehbaren und zunächst unverständlichen Zwischenrufen des Angeklagten Jan I., der dabei auch häufig gestikulierte. Auf Nachfrage der Kammer gab der Verteidiger an, dass er seinen Mandanten hier nicht zur Ruhe bringen kann, da er sehr aufgewühlt sei. Ohnehin habe der Angeklagte ein Attest aus dem unter anderem hervorgeht, dass er sich nicht mehr als zwei Stunden konzentrieren kann.

Thomas B. sagt weiter aus, dass Michael K. angegeben habe, dass es zu einer Fusion seiner Firma, die er zusammen mit Heiko L. führte, mit der der arabischen Geschäftsleute kommen sollte. Im Zuge dieser Verhandlungen wurde Michael K. von den Arabern bedroht und sei schnell abgereist. Anschließend sei er aus der Firma gedrängt worden. Später habe es Forderungen vom deutschen Fiskus gegeben. Um gegen diese anzugehen, hätte er Unterlagen von seinem ehemaligen Partner Heiko L. gebraucht, diese aber nicht bekommen.

Als Schadenssumme hatte der K. immer von 400.000 bis 500.000 gesprochen, wobei sich Thomas B. aber in seiner Aussage nicht an die Währung erinnern kann.

Michael K. hätte versucht, so berichtet Thomas B. weiter, seine Forderungen gerichtlich geltend zu machen. Allerdings kam es nie zu einer Verhandlung, weil Zeugen von dem nun fusionierten Unternehmen eingeschüchtert worden seien. Letztlich wurde von den Anwälten von Michael K. und Heiko L. eine außergerichtliche Einigung vorbereitet, welche aber kurz vor dem Abschluss von Heiko L. ohne Begründung abgesagt wurde. Michael K. soll hierüber sehr enttäuscht gewesen sein. Er soll Thomas B. gesagt haben, dass es ihm schwerfalle, damit zu leben. Erschwerend kommt hinzu, dass sich Michael K. in den arabischen Ländern eine Krankheit geholt haben soll, die nicht diagnostiziert werden kann und sich sein Zustand zusehens verschlechterte. Michael K. ging davon aus, dass er daran sterben würde.

In seiner Verzweiflung fragte Michael K. Thomas B., ob er nicht Leute kenne, die ihm helfen könnten, durch Inkasso an sein Geld zukommen . Diese Leute sollten gut gekleidet bei Heiko L. auftauchen und ihn an die Forderungen von Michael K. erinnern. Michael K. wolle aber keine Gewalt angewendet wissen, Heiko L. sollte lediglich überredet werden. Thomas B. sagte Michael K., dass er solche Leute nicht kenne, sich aber gerne umhören kann.

Die Zwischenfrage der Kammer, ob es denn noch gegen andere Personen Forderungen gab, bejaht Thomas B., allerdings sei dies nach Angaben von Michael K. alles auf seinen ehemaligen Partner Heiko L. zurückzuführen. So sei Michael K. auch aus einer Firma in Flensburg rausgedrängt worden. Hier sei bei einem Krankenhausaufenthalt von Michael K. ein Anwalt am Bett erschienen, der ihn unter dem Vorwand von Forderungen des Finanzamtes überredete, seine Anteile für einen Euro zu verkaufen, um Schaden von ihm abzuwenden. Michael K. tat dies und will erst später bemerkt haben, dass dies ein Trick von Heiko L. war.

Thomas B. berichtet nun weiter, dass er sich von Michael K. dazu überreden ließ, zum Schuldner nach Flensburg zu fahren, um das Geld einzutreiben. Hier soll noch ein weiterer Mann, der über Michael K. kam, dabei gewesen sein sowie drei Leute aus Polen und Russland, die Thomas B. aber nicht bekannt waren. Thomas B. berichtet, dass der Flensburger Schuldner ihn in einem Gespräch davon überzeugte, dass es keine Schulden gäbe und die Gruppe daraufhin unverrichteter Dinge abgefahren seien.

Michael K. fragte Thomas B. nun, ob er das nicht auch bei seinem ehemaligen Partner Heiko L. machen kann, was Thomas B. aber verneinte. Er wolle sich allerdings weiter umhören.

Nun soll es vor dem Fitnessstudio von Thomas B. zu einem Gespräch mit dem Angeklagten Piotre M. gekommen sein. Man kannte sich sehr lose von früher. Piotre M. fragte Thomas B. nach Arbeit. Thomas B. konnte hier zwar nicht helfen,, berichtete allerdings von einem Deutschen, der ein Problem hat und Hilfe benötige. Piotre M. sagte daraufhin, er wolle sich mit Michael K. treffen. Daraufhin koordinierte Thomas B. ein Treffen, bei dem dann neben Michael K. und Piotre M. auch der dritte Angeklagte Jan I. dabei gewesen sein soll. Thomas B. habe als Dolmetscher fungiert. Thomas B. hatte den Eindruck, dass Jan I. das Sagen hatte und Piotre M. machen würde, was Jan I. will. Michael K. schilderte also den beiden „Neuen“ die Situation, worauf Jan I. angab, dass er Leute in Polen anrufen müsse und dann entscheiden würde, ob sie die Sache übernehmen.

Nach dem Termin sagte Michael K. zu Thomas B., dass er eigentlich lieber nicht mit solchen Leuten arbeiten wolle und er die Sache absagen würde. Als Thomas B. dies einen Tag später Piotre M. mitteilte, erwiderte dieser, dass das nicht mehr ginge. Die Leute in Polen hätten schon jetzt Aufwendungen, die Michael K. dann bezahlen müsse. Auch hier hatte Thomas B. das Gefühl, dass Piotre M. nur ein Mittelsmann sei und die Leute in Polen gar nicht kennen würde. Er hätte sich immer telefonisch Jan I. abgesichert.

Es kommt wiederholt zu Ausbrüchen von Jan I., die die Kammer veranlassten, Jan I. einen Verweis aus dem Saal anzudrohen.

Thomas B. führt nun weiter aus, dass es zu einem weiteren Treffen gekommen sei, wobei diesmal einer der Männer aus Polen dabei war. Es handelt sich hierbei um den späteren Chef der Entführer. Neben Michael K. waren auch Piotre M. und Thomas B. – nach seiner Angabe wieder als Dolmetscher – dabei. Jan I. war nicht anwesend.

Alle Treffen fanden übrigens immer in dem Fast-Food-Lokal statt, in dem sich Thomas B. und Michael K. kennenlernten.

Der Mann aus Polen machte am Ende des Treffens noch keine Zusage, da er erst mit seinen Jungs in Polen sprechen wollte. Auf die Nachfrage von Michael K., wie sie denn das Geld holen wollten, soll er gesagt haben: „Das sind Profis, die wissen was sie tun und du brauchst das nicht zu wissen.“

Bei einem nächsten Treffen mit dem späteren Chef der Entführer, berichtet Thomas B. weiter, ging es dann um die „Leistungsvergütung“, wobei Michael K. den Entführern 20 Prozent der geforderten 400.000 Euro angeboten habe. Sein Gegenüberantwortete, dass seine Jungs nicht für unter 100.000 Euro tätig würden und verlangte, dass die Forderung auf eine Million Euro erhöht wird, so dass 600.000 Euro für ihn und seine Jungs seien. Das Opfer sei schließlich reich,  das sei kein Problem.

Darüber sei Michael K. sehr geschockt gewesen. Es habe aber keinen Ausweg mehr gegeben, keinen Weg zurück. Thomas B. hatte den Eindruck, dass Michael K. nun Angst vor den Polen hatte.

Bei einem weiteren Treffen wurden nun Details besprochen. Zunächst sollte Michael K. ein Wohnmobil anmieten, was dieser aber ablehnte. Man einigte sich auf das Anmieten einer Ferienwohnung bzw. eines Ferienhauses. Michael K. sollte sich um die Anmietung kümmern, wobei das Haus für vier Personen sein sollte, möglichst billig und so gelegen, dass Nachbarn und Andere keine Einsicht haben. Michael K. solle eine Barzahlung vereinbaren und angeben, dass das Haus für Freunde aus Polen sei, selbst ein polnischer Name als Mieter wurde ihm vorgegeben.

Für das nächste Treffen bereitete Michael K. eine Liste mit potentiellen Mietobjekten vor. Die Kammer verlas die Liste im Zuge der Einlassung des Thomas B., die wiederum bei Durchsuchungen nach der Festnahme von Michael K. beschlagnahmt worden ist.

Wie Thomas B. nun dem Gericht angibt, soll Michael K. die Objekte nach einer Vorauswahl während des Treffens abtelefoniert haben. Allerdings sollte Michael K. die Vermieter hinhalten, damit sich der Mann aus Polen die Objekte vor der endgültigen Anmietung noch anschauen kann. Die Dauer der Anmietung sollte ein bis zwei Wochen betragen.

Auf Fragen des Richters sagt Thomas B. nun aus, dass für ihn klar war, dass es zu einer Entführung kommen würde. Direkt darüber gesprochen wurde allerdings nicht. Wie Michael K. darüber dachte, wusste er auch nicht. Ebenfalls waren ihm alle tatvorbereitenden Handlungen unbekannt. Der Mann aus Polen habe immer nur gesagt: „Wir sind noch nicht so weit.“ Vom Tatablauf erfuhr Thomas B. erst später. Gelegenheit dazu gab es nach seiner Festnahme, als er in eine andere JVA verlegt werden sollte und hierfür einen Zwischenstopp für eine Nacht in der JVA Oldenburg einlegen musste. Hier kam er in eine Zelle mit dem Angeklagten Piotre M.

Eine äußerst unglückliche Entscheidung der Justiz! Auch das Gericht muss wiederholt nachfragen, ob sich Thomas B. an das Geschilderte aus der Vortatzeit erinnert, oder ob das Information sind, die ihm Piotre M. in dieser Nacht gegeben hat.

Piotre M. erzählte Thomas B., dass man das Fahrzeug des Opfers als Polizisten getarnt anhielt, weil er telefonierte. Ob das Opfer freiwillig oder mit Gewalt mitgenommen wurde, wusste Thomas B. nicht. Piotre M. habe gesagt, er habe während der Entführung in einem Bett mit dem Opfer geschlafen. Piotre M. erzählte des Weiteren, dass das Opfer habe sich mit dem Chef der Entführer angefreundet habe, man habe sogar zusammen gefeiert. Nähere Angaben hierzu gab es allerdings nicht.

Thomas B. kann zur Tat selbst keine weiteren Auskünfte erteilen. Allerdings kam es nach seinen Angaben nach der Freilassung des Opfers noch zu einem Besuch des Chefs der Entführer mit dem Angeklagten Jan I. bei Thomas B. zu Hause. Diese führten ein Schreiben von einem Anwalt mit sich, aus dem hervorging, dass das Lösegeld gezahlt worden sei. Die Männer wollten nun die Nummer von Michael K., um Geld für die Aufwendungen zu erhalten. Thomas B. wollte die Nummer besorgen. Und so kam es zu einem zweiten Besuch des Chefs der Entführer, der aber diesmal einen Mann dabei hatte, der sich als Bruder von Jan I. vorstellte. Zu diesem Zeitpunkt war Jan I. bereits in Haft. Erneut forderte man Geld und wollte Michael K. sprechen.

Nun berichtet Thomas B. von einem Schuldschein, der ebenfalls bei einer Durchsuchung beschlagnahmt worden ist. Dieser sei von Michael K. erstellt worden , der den Chef der Entführer zugleich Aufforderte, den Schuldschein vom Opfer unterschreiben zu lassen. Die Forderung auf dem Schuldschein belief sich auf 600.000 Euro. Diesen Betrag kann Thomas B. auf Nachfrage des Gerichts allerdings nicht erklären, er sei immer von 400.000 Euro ausgegangen.

Nach der Mittagspause bittet das Gericht Thomas B. um die Schilderung seines Tagesablaufs am Entführungstag. Thomas B. gibt dazu an, dass alles wie immer war. Er war arbeiten und gegen Mittag im Fitnessstudio. Hier rief Michael K. ihn an und wollte mit aufgeregter Stimme ein sofortiges Treffen mit dem Chef der Entführer. Das Treffen fand gegen 15,16 Uhr statt. Bis zu diesem Zeitpunkt will Thomas B. nicht gewusst haben, dass Heiko L. entführt worden ist. Michael K. wiederum erzählte nach dem Treffen, dass es Streit wegen einer Kontonummer gegeben habe. Michael K. wollte den Namen des Kontoinhabers des eigens eingerichteten Kontos nicht benennen. Michael K. hatte auf Drängen des Mannes aus Polen, dem Chef der Entführer, ein Konto eingerichtet und sich hierzu des Kontosseiner Mutter bedient. Michael K. habe seine Konten aufgrund der Forderungen des Finanzamtes nicht verwenden können. Nun aber wollte Michael K. den Namen der Mutter nicht preisgeben. Er war der Meinung, die IBAN reiche aus. Letztendlich gab er den Namen per SMS preis. Gegenüber Thomas B. sagte Michael K., er habe der Bank den Eingang einer größeren Zahlung avisiert.

Auf die Frage des Gerichts nach den eingesetzten Handys räumte Thomas B. ein, am ersten Tag der Suche nach den Ferienhäusern ein Prepaid-Handy besorgt zu haben, dies auf Drängen des Mannes aus Polen. Eine weitere Frage drehte sich um den Verbleib des Schuldscheins. Thomas B. gab an, dass ihm der Angeklagte Piotre M. in der gemeinsamen Nacht in der Zelle gesagt haben soll, er -also hielte diesen in einem sicheren Versteck. Dann wollte das Gericht wissen, warum Thomas B. das alles für Michael K. tat. Darauf gab Thomas B., er habe nie Geld für seine Leistungen haben wollen, Michael K. versprach ihm lediglich, sich um eine Arbeitsstelle zu kümmern. Außerdem sei Michael K. für Thomas B. ein fast väterlicher Freund gewesen und Freunden helfe man eben.

Anschließend befragte die Staatsanwaltschaft Thomas B., wobei es zunächst wieder um die Karten der Prepaid-Handys ging. Hierzu räumte Thomas B. ein, er habe am Tag der Ferienhaussuche zwei bis drei dieser Karten besorgt und dann nochmals zwei bis drei an dem Tag, an dem beim Treffen die Bankverbindung Thema war. Die Karten seien immer vom Anbieter Otelo gewesen, diese seien sehr günstig und vor allem sofort aktiv.

Er selbst, Thomas B., hätte aber immer nur die Nummer genutzt, die er schon seit Jahren hat. Der Staatsanwalt nannte Thomas B. eine Nummer, die man auf einem SIM-Kartenhalter seiner Wohnung gefunden hatte. Thomas B. äußert dazu, nicht zu wissen, was für eine Nummer das ist. Auch als der Staatsanwalt ihm vorhielt, dass mit dieser Nummer am Tag der Entführung die Entführer angerufen wurden, konnte Thomas B. nichts Erhellendes beitragen.

Der Staatsanwalt fragte so häufig nach der Nummer, dass es selbst die Prozessbeteiligten zu nerven schien.

Jetzt verlas der Staatsanwalt eine WhatsApp-Nachricht von der Nummer von Thomas B., in der auf Polnisch seine neue Nummer übermittelt wurde – eben genau jene, die bei der Durchsuchung gefunden wurde. Nach kurzem Hin und Her räumte Thomas B. letztlich ein, dass es seine Nummer sei und er auch am Tag der Entführung versucht hatte die Entführer mit dieser Nummer zu erreichen. Michael K. habe gewollt, dass er, Thomas B., den Polen mitteilt, dass das Treffen erst um 15:30 Uhr stattfinden kann. Thomas B. wusste also zu dem Zeitpunkt angeblich noch nichts von der Entführung. Er habe seine eigentliche Nummer für das Telefonat nicht nutzen wollen und er habe das vor Gericht verschwiegen, damit er nicht mit der eigentlichen Entführung zusammengebracht wird, schließlich habe er damit ja nichts zu tun.

Nun sollten auch die anderen Prozessbeteiligten die Möglichkeit haben, ihre Fragen zu stellen, wobei der Verteidiger von Thomas B. angab, diese nicht beantworten zu wollen so lange nicht auch die anderen Angeklagten sich äußern wollten.

Weiter geht es am 14. November


 

Bildmotiv: Ferienhaus, in dem das Entführungsopfer festgehalten worden ist.

Bildquelle: Stefan Bisanz

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