Zehnter Verhandlungstag | Dummheit ist gefährlich

Am 18. August 2016 beginnt der zehnte Verhandlungstag um 9:10 Uhr, bei dem zehn Journalisten, zwei Fotografen und circa 15 Zuschauer anwesend sind, ebenso alle Parteien.

Ursprünglich war dieser Verhandlungstag für gestern angesetzt, wurde aber auf heute verschoben. Gestern jährte sich erstmals das Auffinden von Anneli R. Insofern ist es gut und löblich, dass das Gericht diese mögliche Pietätlosigkeit bemerkt und entsprechend reagiert hat.

Das Gericht gibt vorab bekannt, dass der Angeklagte Norbert K. nun in die JVA Dresden überführt worden sei.

Als erster Zeuge wird der Polizeibeamte Ralf B. aus Dresden gehört. Er berichtet über den Bereich der Funkzellen-Datenauswertung und hatte den Auftrag, ein entsprechendes Bewegungsbild der Angeklagten zu erstellen.

Der Angeklagte Norbert K. macht einen teilnahmslosen Eindruck. Ab und zu sieht er verstohlen auf die gegenüberliegende Seite, wo die Familie R. sitzt. Markus B. hingegen wirkt beschäftigt, er wälzt in den vor ihm liegenden Akten, macht sich Notizen und vermeidet den Augenkontakt mit der Opferfamilie.

Als nächste Zeugin sagt Sandra G. (33) aus, Büro-Servicekraft aus Klipphausen. Sie kennt Markus B. über die Kinder der Familien, die gemeinsam im Verein Fußball gespielt haben. Markus B. habe versucht, näheren Kontakt zu ihr aufzubauen. Er habe über Facebook und WhatsApp Kontakt mit ihr gehalten und einige Annäherungsversuche unternommen. Zu einem Körperkontakt sei es aber nicht gekommen.

Der Angeklagte Markus B. möchte nun mit seinem Anwalt rechts von ihm sprechen. Diesen Moment will er nutzen, um einen kurzen Augenkontakt mit der Zeugin aufzunehmen. Dies jedoch geht von der Zeugin unbemerkt an ihr vorbei.

Täter bei zwei Schwerverbrechen: Markus B.

Als nächster Zeuge wird Kriminaloberkommissar (KOK) Kurt H. von der Polizeidirektion Heilbronn vernommen. Er ermittelte in einem Erpressungsverfahren gegen die Firma Lidl vom 28. Juli 2015.

Der Erpresser forderte per Anruf über die Hotline der Lidl Stiftung 1,2 Millionen Euro, die auf ein Offshore-Konto auf Malta überwiesen werden sollten. Genau in diesem Umstand sah der ermittelnde Beamte eine Parallele zum Entführungsfall Anneli R., da Markus B. den zu erpressenden Betrag ebenfalls auf ein Offshore-Konto auf Malta überwiesen haben wollte. Daher beschäftigte sich KOK Kurt H. nun auch mit dem Fall Anneli R. Der Lidl-Erpresser wiederum drohte bei Nichtzahlung mit präparierten Produkten in mehreren Filialen. Des Weiteren kündigte er an, eine Äther-Bombe zu zünden, wobei der Einsatz von Äther eine weitere Parallele der beiden Fälle darstellt.

Nun wird ein zweiter Anruf des Lidl-Erpressers – mutmaßlich Markus B. – im Gericht vorgespielt, der deutlich zeigt, wie gefährlich Dummheit sein kann: Es ist zu hören, wie sich der mutmaßliche Erpresser Markus B. an eine Teamleiterin der Hotline der Lidl Stiftung weitervermittelt lässt, die tatsächlich allerdings eine gut ausgebildete Polizeibeamtin ist. Markus B. lässt sich auf ein Gespräch ein und beantwortet auch jegliche Nachfragen.

Dieses Gespräch vermittelt den Eindruck, dass der Anrufer wie ein Ochse mit einem Ring in der Nase in der Arena vorgeführt wird.

Akustikspezialist Dr. K. vom Bundeskriminalamt stellt nun im Nachhinein fest, dass es sich hinsichtlich der Anrufe bei der Lidl Stiftung sowie im Fall Anneli R. um ein und denselben Anrufer handelt: mutmaßlich Markus B.

Beweisantrag der Verteidigung

Nun stellt die Verteidigung von Markus B. einen erneuten Beweisantrag und fordert, zu ermitteln, auf welche Art und Weise DNA-Spuren an den Spanngurt, der um den Hals des Opfers gelegt worden war, gekommen sein könnten. Hintergrund dieses Antrags ist die Aktenlage, wonach auf dem Spanngurt nur DNA-Spuren von Anneli R. gefunden wurden. Da die Verteidigung nun davon überzeugt ist, dass Markus B. keine Handschuhe getragen hat, hätten dessen DNA-Spuren zu finden sein müssen, wäre er tatsächlich der Mörder. Da es laut Akten offenbar keine DNA-Spuren von Markus B. auf dem Spanngurt gibt, mutmaßt die Verteidigung, dass er auch nicht der Mörder sein kann.

Die Verteidiger des Angeklagten Norbert K. antworten sofort auf diesen Beweisantrag und halten ihn nicht für hilfreich. Der Spanngurt, von dem Norbert K. gesprochen hat, sei nicht schwarz-orange gewesen wie jener, der dem Opfer um den Hals gelegt wurde, sondern blau.

Aussage der Halbschwester von Markus B.

Hiernach sagt die Zeugin Carla Andrea H. (54) aus. Sie ist die Halbschwester von Markus B., eine von insgesamt fünf Geschwistern des Angeklagten. Als ihr Halbbruder geboren wurde, war die Zeugin 14 Jahre alt. Da sie mit 18 ausgezogen sei, habe sie nur vier gemeinsame Jahre mit dem Angeklagten unter einem Dach gelebt. Sie habe den Kontakt zu ihm schon lange komplett eingestellt, da Markus B. im Alter von 15 Jahren ein neunjähriges Mädchen aus der Verwandtschaft im Intimbereich angelangt habe. Da ihre gemeinsame, kürzlich verstorbene Mutter Markus B. in dieser Sache immer nur in Schutz genommen habe, habe sie den Kontakt von sich aus abgebrochen.

Es gibt zwischen den Halbgeschwistern keinen einzigen Blickkontakt.

Hiernach gibt das Gericht zwei Beschlüsse bekannt. Zuerst wird der Antrag der Verteidigung von Norbert K. abgelehnt, wonach es eine erneute Hörung der Sekretärin der Polizei geben sollte, die in einem Bericht das Wort „Beschuldigter“ in Anführungsstriche geschrieben hatte. Begründung: Das ist für die Urteilsfindung bedeutungslos.

Dem heutigen Antrag der Verteidigung von Markus B. bezüglich der DNA-Feststellung wiederum wird insofern stattgegeben, als dass zum morgigen Verhandlungstag ein DNA-Sachverständiger des LKA Sachsen gehört werden soll.

Somit endet der heutige Verhandlungstag um 14:50 Uhr.

Bildquelle: Stefan Bisanz

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