Von Tätern lernen – Prozessbeobachtung eines Entführungsfalles

Mitte April 2016 entführten mehrere Männer einen Geschäftsmann aus Detern im Landkreis Leer, verschleppten ihn und hielten ihn fast zwei Tage in einem Ferienhaus in Hatzum gefangen. Das Opfer wurde geschlagen, gefoltert und mit Waffen bedroht. Nach der Zahlung eines Lösegelds in Höhe von einer Million Euro wurde der Entführte freigelassen.

Der initiierende Haupttäter, ein 67-jähriger Dortmunder und ehemaliger Geschäftspartner des Opfers, wurde von seiner 90-jährigen Mutter unterstützt sowie von mehreren polnischen Männern.

Nachdem alle Tatverdächtigen gefasst worden, wurden sie von der Staatsanwaltschaft wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung angeklagt sowie wegen erpresserischen Menschenraubs. Ihnen drohen bis zu 15 Jahre Haft. Die 90-jährige Mutter ist wegen Beihilfe angeklagt.

Von Tätern lernen – Prozessbeobachtung eines Entführungsfalles

In diesem wie in 99,9 Prozent aller Entführungsfälle liegt der Tat das Motiv „Bereicherung“ zugrunde. Vom Opfer, dessen Familie, Firma oder sonstigen Bezugspersonen sollen Werte – zumeist Geld – erpresst werden. Anders als bei Raubüberfällen geht es zumeist um immens hohe Beträge, deren Erbeutung aufwendiger vorbereitet wird. Zum Gelingen tragen ein entsprechend hohes Maß an krimineller Energie und Skrupellosigkeit bei ebenso wie verbrecherische Erfahrung und technische sowie organisatorische, aber auch geografische und psychologische Sachkenntnis bei. Derart hohe Intelligenz und Kaltschnäuzigkeit sind in dieser Kombination nicht oft vorhanden, zudem sind die Ermittlungsmethoden der Polizeibehörden auf so fortgeschrittenem Stand, dass erfolgreiche Entführungs- und Erpressungsfälle sehr selten sind. Ob erfolgreich oder nicht: Den zumeist irreparablen psychischen Schaden trägt immer das Opfer – den Rest seines Lebens.

Wohingegen krimineller Energie nur sehr schwer vorgebeugt werden kann, können potentielle Opfer jedoch durchaus Vorsorge treffen. Zunächst gilt es, den eigenen Status zu reflektieren und die Wahrscheinlichkeiten eines wie auch immer gearteten Angriffs auszuloten.

Parameter wie Bekanntheitsgrad, Reichtum, Familienstand, alltägliche Gewohnheiten, Feindschaften und Neider sind zuerst zu hinterfragen. Schon bei einigermaßen nach außen erkennbarem Wohlstand besteht die Gefahr einer Attacke auf Leib und Leben einer oder mehrerer Personen der Familie. Hier können erste Abschreckungsmaßnahmen bereits hilfreich sein, etwa der Einsatz von Kameras oder Alarmanlagen. Bei Personen, die in leitender Funktion mehr oder weniger im öffentlichen Leben stehen, ist die sicherheitsbezogene Analyse des Ist-Zustandes, Entwicklung eines Sicherheitskonzepts sowie die Etablierung eines solchen im Grunde notwendig und dringend angeraten. Zahlreiche Entführungs-, Erpressungs-, ja sogar Mordfälle belegen diesen Fakt.

Auch im Falle des entführten Unternehmers aus Leer ist von nicht vorhandenen Sicherheitsmaßnahmen auszugehen, außerdem von erheblichem Vortatverhalten der Gangster. Diese haben ihre Tat offenbar weitestgehend geplant und vorbereitet. Sie observierten ihr Opfer und kundschafteten seine Gewohnheiten aus, sie konstruierten eine Entführungssituation, verkleideten sich dafür als Polizisten und gaben vor, eine Kontrolle durchführen zu wollen. Sie mieteten im Vorfeld ein Ferienhaus, in dem sie das Opfer ungestört festhalten konnten.

Aus Sicht eines Personenschützers sind genau diese Vorfeld-Aspekte spannend und interessant. Zudem: Welche Schutzmaßnahmen gab es oder wären zur Installation geeignet gewesen? Wie haben die Täter ihre Vorgehensweise aufgebaut, welche Schwerpunkte haben sie gesetzt, was wären Gefahren-Indikatoren für das Opfer oder sonstige Außenstehende gewesen?

Da sowohl jede Opfersituation als auch jedes Tätervorgehen aufgrund der jeweiligen Persönlichkeitsstrukturen und aufgrund der jeweiligen strukturellen Gegebenheiten anders ist, lohnt sich immer eine intensive Analyse aller Vorkommnisse. Denn obwohl wesentliche Grundzüge verbrecherischen Handels je nach Tat-Genre zumeist gleich bleiben, lassen sich anhand derartiger Analysen die Wahrscheinlichkeiten von Täter-Verhalten weiter präzisieren und somit entsprechende Sicherheitsvorkehrungen treffen bzw. Empfehlungen aussprechen.

Die Prozessbeobachtung inklusive des weitestgehend genauen Berichts von Vortatabläufen – soweit die Aussagen aller Prozessbeteiligten dies sachlich ermöglichen – ist daher ein wichtiges Instrument des Kenntnisgewinns. Allein die Aussagen direkt Beteiligter wie Opfer und Täter, aber auch indirekt Beteiligter oder ermittelnder Polizisten erlauben fast schon intime Einblicke in Opfer-Gefährdungspotentiale, aber auch und vor allem in die Verbrechensplanung.

Davon ausgehend wird nun auch der Prozess zum Fall des entführten Leerer Unternehmers weitere Erkenntnisse zutage fördern, die in diesem Blog Thema sein werden.

Der Prozess am Landgericht Aurich beginnt am 26. Oktober.


Bildquelle: Stefan Bisanz

Comments are Disabled