Sechster Verhandlungstag | Erneute Schilderung des Grauenhaften

Der heutige sechste Verhandlungstag beginnt um 9:10 Uhr. Neben zehn Zuhörern sind sechs Pressevertreter, ein Kamerateam sowie vier Fotografen anwesend.

Zu Beginn gibt die Vorsitzende Richterin die heutige Abwesenheit von Professor G. bekannt, der als Gutachter den Prozess begleitet. Anschließend gibt der Verteidiger von Norbert K. eine Erklärung ab.

Hierbei bezieht er sich auf die gestrige Zeugenaussage der Kriminalhauptmeisterin W. und bemängelt, diverse Zeiten in den Protokollen würden nicht stimmen bzw. seien nachträglich verändert worden. So beispielsweise die durch Kriminalhauptmeisterin W. eingeräumte Änderung des Vernehmungsprotokolls. Die Beamtin hatte das Protokoll erst lange nach der Vernehmung geprüft und verändert. Sie begründete dies damit, dass es Fehler in der Mitschrift gegeben habe, die ihr unlogisch erschienen und die sie deshalb habe ändern wollen. Außerdem geht es dem Verteidiger in seiner Erklärung um die seines Erachtens fehlende Grundlage der vorläufigen Festnahme des Norbert K. bzw. um die fehlende Dokumentation der Grundlage. Gefahr im Verzug habe seiner Ansicht nach nicht vorgelegen. Auch die Fortführung der Vernehmung sei einer rechtswidrigen Beugehaft nahe gekommen. Sein Mandant hätte vorher einem Haftrichter vorgeführt werden müssen. Dass die Gründe für die Fortführung nur auf dem Gefühl der Kriminalhauptmeisterin W. beruhten, Norbert K. „kippe gleich“, reiche nicht aus.

Maskenmann-Prozess

Während der Erklärung gibt es diverse „Kopfschüttler“ bei den Prozessbeteiligten.

Zeugenbefragungen

Um 9:20 Uhr wird der erste Zeuge aufgerufen. Wolfgang H. war der Nachbar des Angeklagten Markus B. Der einzig tatrelevante Fakt der Befragung ist, dass Wolfgang H. Markus B. am 14. August 2015 sehr früh auf dem Grundstück gesehen hatte, was wohl sehr ungewöhnlich war.

Um 9:52 Uhr wird der Polizeihauptmeister S. in den Zeugenstand gerufen. Dieser war am Tag der Entführung der diensthabende Kriminaltechniker und als solcher als erster Ermittler am Auffindeort des Fahrrades. Polizeihauptmeister S. lässt sich bei seiner Aussage klar und allumfassend ein. Fragen beantwortet er gewissenhaft und ohne zu zögern. Inhaltlich wird das meiste am Richtertisch, bei der Inaugenscheinnahme der Fotomappe erörtert.

Um 10:55 Uhr wird Dr. L. als Zeuge belehrt und befragt. Dr. L. sitzt dem Prozess auch als Gutachter bei, soll aber jetzt nicht als Gutachter, sondern als Zeuge zur Einlassung des Angeklagten Norbert K. anlässlich der Erstellung des psychologischen Gutachtens aussagen. Dr. L. interviewte Norbert K. für dieses Gutachten am 28. November 2015; namentlich hat Norbert K. seinen Kumpel Markus B. – den zweiten Angeklagten – nicht erwähnt. Er sprach immer von „dem Typen“ oder „der“.

Die dann folgenden Passagen des Interviews stellen wieder alle Zuhörer auf eine harte Probe, für mich unvorstellbar, wie schwer dies für die anwesende Familie des Opfers sein muss.

Zeugenbericht des Gutachters von Norbert K.

Dr. L. berichtet weiter, dass die beiden Angeklagten sich 2012 kennenlernten. Norbert K. sei bei einem Autodiscounter angestellt gewesen und Markus B. dort Kunde. Beide seien sauer auf den Geschäftsführer gewesen, Norbert K. wegen ausstehender Lohnzahlungen, Markus B. wegen einer falschen Reparatur. So sei man sich nähergekommen. Norbert K. habe es als lockeren Kontakt beschrieben, eine enge Freundschaft sei es nicht gewesen. Im Jahr 2014 sei der Kontakt enger geworden, weil Norbert K. Markus B. chauffierte. Markus B. sei wegen der Krebsmedikamente fahruntüchtig gewesen.

Circa eine Woche vor der Entführung habe Markus B. Norbert K. erzählt, dass er eine Millionärsfamilie kenne, in der sowohl der Mann als auch die Frau Millionäre seien und er wisse, wo die Tochter immer mit dem Hund lang gehe. Diese solle man entführen. Norbert K. soll hierauf gesagt haben „da mache ich nicht mit“. Zwei Tage vor der Entführung habe Norbert K. wieder Fahrdienste geleistet, wobei Markus B. ihn in den Feldweg (späterer Tatort) und zum Haus der Familie gelotst habe. Wieder will K. abgelehnt haben. Auch am Tattag habe Markus B. einen Vorwand erfunden und sich von Norbert K. fahren lassen.

Erneut sei Norbert K. in den Weg gelotst worden und ihm sei klar gewesen, dass es dann passieren sollte. Auch zu diesem Zeitpunkt will er mehrfach gesagt haben, er mache nicht mit. Als er das Opfer sah, habe er abhauen wollen, habe dies dann doch nicht getan und sei im Auto sitzengeblieben. Markus B. soll Anneli R. alleine überwältigt und mit Kabelbindern an den Händen gefesselt haben. Anneli R. habe nicht geschrien. Zuerst habe Markus B. Anneli R. in den Kofferraum gelegt, sie habe sich dann aber selber auf die Rückbank gesetzt. Norbert K. sei gefahren, während Markus B. ihm die Richtung gewiesen habe.

Es sei zu einem ersten Halt gekommen, bei dem Markus B. vom Handy des Opfers den Vater angerufen habe. Hierfür sei Markus B. aus dem Fahrzeug ausgestiegen, aber zurückgekommen, um Anneli R. anzuweisen, einen Laut von sich zu geben. Bei der Weiterfahrt habe Markus B. das Handy in eine Talsperre geworfen. Anschließend seien sie im Zickzack zum Hof von Markus B. gefahren, wobei es vor Erreichen einen weiteren Halt gegeben habe und Anneli R. in den Kofferraum habe steigen müssen.

Norbert K. habe angegeben, er habe nicht fassen können, was passiert und völlig neben sich gestanden. Nach Ankunft sei Anneli R. in der Scheune auf einem Gartenstuhl gefesselt worden. Norbert K. sei dann nach Hause gefahren. Er habe überlegt, die Polizei anzurufen, es aber nicht getan. Um 2:30 Uhr habe ihn Markus B. angerufen, er solle sofort kommen, Markus B. schaffe das alles nicht alleine. Erneut habe sich Norbert K. überreden lassen. Als er auf dem Hof auf einen gesunden Markus B. getroffen sei, habe er wieder fahren wollen. Markus B. habe ihm noch gesagt, „das Mädel“ mache Probleme und sei wieder im Kofferraum. Norbert K. will nur 15 Minuten da gewesen sein. Am nächsten Morgen sei er abermals nach einem Anruf von Markus B. hingefahren und um 10:00 Uhr angekommen. Anneli R. sei noch im Kofferraum gewesen. Gegen 11:00 Uhr habe Markus B. weggemusst und Norbert K. habe auf die nun wieder am Gartenstuhl gefesselte Anneli R. aufpassen sollen. Das habe Norbert K. nicht gewollt, es aber trotzdem getan. Als Markus B. um 12:00 Uhr zurückgekommen sei, habe er Anneli R. gesagt, das alles gut werde und ihr Vater zahlen werde. Er müsse sie allerdings bewusstlos vor der Übergabe machen, dies sei mit dem Vater so abgesprochen. Anneli R. soll dem zugestimmt haben. Allerdings ging der Versuch mit dem Äther schief, weil Anneli R. sich gewehrt habe. Daraufhin soll Markus B. dem Opfer vorgeschlagen haben, es mit einer Plastiktüte zu versuchen, aber auch das habe nicht geklappt. Danach soll Markus B. Norbert K. zum Einkaufen geschickt haben. Als er 40 Minuten später zurückgekommen sei, habe das tote Mädchen nackt auf dem Boden gelegen.

Norbert K. habe das alles nicht verstanden, worauf Markus B. gesagt habe, der Vater zahle nicht. Die Sachen habe Markus B. in einer Tonne verbrannt. Auch dann habe sich Norbert K. von Markus B. überreden lassen, ihm bei der Verbringung des Leichnams in die Grube zu helfen. Zugeschüttet haben soll diese Markus B. alleine, Norbert K. sei nach Hause gefahren. Er habe das alles jedoch alleine nicht verarbeiten können.

Die Entführung habe am 13. August 2015 stattgefunden und am 14. August 2015 will er gegen 12:45 Uhr die tote Anneli gesehen haben. Am 15. August 2015 sei Norbert K. trotz allem wieder zum Grundstück gefahren, um sich um den Hund zu kümmern. Es sei ihm alles wie im Film vorgekommen und er habe immer wieder an der Ablagestelle nachsehen müssen. Markus B. sei auch vor Ort gewesen und habe den Hof mit Makler und Kaufinteressenten begangen.

Auch am 16. August 2015 habe sich Norbert K. wieder um den Hund gekümmert. Am 17. August 2015 sei er dann gegen 4:00 Uhr festgenommen worden. Er habe sich nicht erklären können, warum er nicht eingeschritten sei. Des Weiteren habe er weder etwas mit der Konzeption der Entführung noch mit der Erpressung oder der Tötung zu tun gehabt.

Dr. L. stellte hiernach fest, dass es sich bei der Befragung nicht um eine Ermittlungsmaßnahme gehandelt habe, sondern um ein Interview im Rahmen der Schuldfähigkeitsbegutachtung. Im Wesentlichen habe Norbert K. die Angaben ausführlich und ruhig gemacht, ohne dass der Eindruck entstanden sei, er rede nach einem vorgefertigten Konzept. Norbert K. sei in einer bilanzierenden Verfassung gewesen. Die Aussage von Dr. L. dauert bis 11:30 Uhr, womit der Prozesstag endet.

Bildquelle: Lutz Stallknecht / pixelio.de

Comments are Disabled