Säureanschlag auf ein Vorstandsmitglied

Am Freitag wird am Landgericht Wuppertal das Hauptverfahren gegen einen Angeklagten wegen des Säureangriffs auf den Manager (Bernhard Günther) eröffnet.

Mit Eröffnungsbeschluss vom 11. Mai 2022 hat die 2. große Strafkammer des Landgerichts Wuppertal die Anklage der Staatsanwaltschaft Wuppertal vom 5. April 2022 gegen einen Angeklagten zur Hauptverhandlung zugelassen.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagtem vor, am 04. März 2018 in Haan gemeinsam mit einer weiteren Person dem damaligen Finanzvorstand der RWE-Tochter innogy aufgelauert zu haben.

Das Opfer war, wie fast jeden Sonntag joggen. Um gleichzeitig auf der ständigen Joggingstrecke, Brötchen für das Familienfrühstück zu holen.

Säureanschlag auf ein Vorstandsmitglied

Die Täter lauerten dem Opfer in einer parkähnlichen Anlage ca. 300 bis 400 Meter vom Wohnhaus entfernt auf. Gemeinsam sollen sie den Mann hinterrücks angegriffen, zu Boden gebracht und dort festgehalten haben. Der Angeklagte soll dann hochkonzentrierte Schwefelsäure in das Gesicht des 51-jährigen geschüttet haben. Hierdurch soll der Mann Verletzungen in Gestalt ausgedehnter tiefgreifender Verätzungen am Kopf (insbesondere im Gesicht und den Ober- und Unterlidern der Augen), am Hals, an der linken oberen Rumpfpartie, den Beuge- und teilweise Streckseiten der oberen sowie den Streckseiten der unteren Extremitäten erlitten haben. Das Opfer soll aufgrund seiner Verletzungen bereits mehrere Male operiert worden sein und sich auch zukünftig weiteren Operationen unterziehen müssen. Er soll seither im Augenschluss, seiner Mimik sowie seiner allgemeinen körperlichen Belastbarkeit erheblich eingeschränkt sein. Durch die Verletzungen am Kopf soll er laut der Anklage dauerhaft entstellt sein.

Der 42-jährige Angeklagte (Belgier) konnte im Dezember 2021 in der belgischen Provinz Limburg festgenommen werden. Eine gesicherte DNA-Probe am Tatort konnte ihm zugeordnet werden.

Weder sein Anwalt noch der Angeklagte selbst äußern sich zu den Vorwürfen. Falls es zu einer Verurteilung wegen schwerer Körperverletzung kommt, ist ein Strafmaß von drei bis fünfzehn Jahren möglich.

Zur Motivation der Tat gibt es viele Gerüchte und Spekulationen. Auch das Opfer scheint etwas zu ahnen, möchte aber keine Namen nennen.

Es bleibt spannend und abzuwarten, was die kommenden Verhandlungstage bringen.

Foto: Stefan Bisanz
Quellen: Landgericht und Staatsanwaltschaft Wuppertal sowie eigene Recherchen.