Fünfter Verhandlungstag | Ehefrau des Mörders gibt Einblicke in dessen Persönlichkeit

Der heutige Prozesstag (23. Juni) beginnt um 9:10 Uhr. Anwesend sind zwei Kamerateams, zehn Journalisten, fünf Fotografen und 22 Zuhörer. Es wird wie immer beim Zugang des Gerichtssaals überprüft, ob mitgebrachte Mobiltelefone ausgeschaltet sind.

Zu Beginn überreicht die Oberstaatsanwältin ein Gutachten des LKA Sachsen. Danach kündigt die Vorsitzende Richterin an, dass im Zuge der Prozesspause verschiedene Akten im Rahmen des Selbstleseverfahrens übergeben werden. Die genauen Akten wird sie am Ende des Prozesstages benennen. Nun will die Richterin den ersten Zeugen aufrufen, doch bevor dies geschieht, bittet der Vater der Getöteten um die Möglichkeit, eine Stellungnahme zu verlesen.

Der Vater bezieht darin auf den gestrigen 18. Geburtstag seiner Tochter. Er spricht die vermeintlichen Täter direkt an, nennt ihren Auftritt feige und erbärmlich. „Stehen Sie zu Ihrer Tat“, fordert er Norbert K. und Markus B. auf. Auf die Anmerkung der Richterin „Ich nehme an, Sie wollen dazu nichts sagen“, schweigen die Angeklagten.

Anschließend ruft die Richterin den ersten Zeugen, Christoph A., auf. Christoph A. war einen Tag nach der Entführung auf dem Dreiseitenhof, den Markus B. verkaufen wollte, um sich denselben als Interessent anzuschauen. Vor Ort waren ein Makler, vier weitere Parteien und die Täter. Der Dreiseitenhof war damals auf 230.000 Euro taxiert worden.

Erhellendes zu Norbert K. sowie Markus B. kann der Zeuge nicht beitragen. Interessanterweise wird jedoch nicht erwähnt, dass nicht Markus B. Eigentümer des Hofs war, sondern die Schwiegermutter. Darüber hinaus kann Christoph A. – selbst auf Nachfragen der Prozessbeteiligten – keinerlei Angaben dazu machen, ob ihm der Zugang zu verschiedenen Bereichen des Hofs verweigert wurde. Auch zum Verhältnis der beiden Angeklagten untereinander kann er keinen Beitrag leisten.

Noch-Ehefrau über den Lügner und Mörder Markus B.

Die nun aufgerufene Zeugin ist die Noch-Ehefrau des Angeklagten Markus B., Anne B. Sie ist 33 Jahre alt und nur deshalb noch mit dem Ehemann verheiratet, da eine eingereichte Härtefall-Scheidung aufgrund des noch nicht rechtskräftig verurteilten Beschuldigten nicht anerkannt wurde.

Die Zeugin und der Angeklagte haben sich 2004 in Heidelberg kennengelernt und kurz darauf ihre Rückkehr nach Sachsen beschlossen. 2006 kam das erste gemeinsame Kind zur Welt, 2007 folgte das zweite. Der Angeklagte war zu diesem Zeitpunkt als Koch tätig, ging dann in die Selbstständigkeit und hatte anschließend diverse verschiedene Jobs.

Der Angeklagte habe damals Lügenmärchen erzählt. Er sei, so Markus B., studierter Diplom-Gastronom, habe keinen Kontakt zu seiner Familie, aber fünf Geschwister, die die Ehefrau jedoch nie kennenlernte. Sein Vater sei Großunternehmer und die Mutter Hausfrau. Der Vater wiederum sei sehr vermögend und hätte für alle seine Kinder ein Konto angelegt mit einem Vermögen von jeweils einer Million Euro. Das Vermögen würde nach dem Tod des Vaters zugeteilt. Der Vater sei angeblich 2007 oder 2008 verstorben, doch beide Eheleute waren nicht bei der Beerdigung. Die Legende über die Auszahlung des väterlichen Vermögens sei nur im Hinblick darauf korrigiert worden, dass das Erbe erst zugeteilt würde, wenn auch die Mutter verstorben sei. Zudem habe der Angeklagte seiner Ehefrau erzählt, er sei vier Jahre wegen eines kleineren Betrugs im Gefängnis gewesen und er wolle mit ihr ein neues Leben anfangen. Mit dem noch nicht zugeteilten Vermögen seines Vaters seien verschiedene Häuser in der Planung gewesen. Diese Häuser seien mit diversen Hausbau-Unternehmen sogar bereits geplant worden, und es habe schon von ihm unterzeichnete Verträge gegeben.

Generell sei es in der Ehe klar geregelt gewesen, dass er sich um alle Finanzen kümmere. So habe sie keinerlei Überblick über Finanzen, Versicherungen, Lohn oder Steuer gehabt. Diese Dinge habe sich der Angeklagte Markus B. zu Eigen gemacht und ihr außerdem verboten, die Post, die an ihn gerichtet war, zu öffnen.

Im September 2014 habe sie eine neue Anstellung in Erlangen in Bayern angenommen. Von da an habe die Familie eine Wochenendbeziehung geführt. Die Kinder seien vorerst bei ihrem Vater gewesen. Sie habe zu diesem Zeitpunkt das Familieneinkommen verdient, zumal er an Hautkrebs erkrankt sei. Man sei sich schnell einig geworden, in Erlangen eine gemeinsame Bleibe zu suchen. Die Suche nach der Immobilie habe der Angeklagte übernommen. Letztendlich habe man sich für eine Immobilie im Wert von 350.000 Euro entschieden. Hinzu sollten Kosten für Umbau, Renovierung und Küche kommen. Insgesamt habe der Angeklagte hierfür nach Aussage der Zeugin, seiner Ehefrau, 800.000 Euro eingerechnet. Sämtliche Aufträge für die oben genannten Leistungen habe der Angeklagte beauftragt. Keine dieser Leistungen und das Haus seien je bezahlt worden. Für die Zeugin habe dies bedeutet, dass sie das Haus Hals über Kopf verlassen musste. Sie lebe heute mit den Kindern und ihrer Mutter in einer Mietwohnung bei Erlangen. Dies alles sei noch vor seiner Festnahme geschehen. Nach seiner Festnahme habe sie jedoch die Möglichkeit eingeräumt bekommen, die Unterlagen, welche sich noch im Haushalt befanden, zu sichten.

Ab diesem Zeitpunkt sei für sie eine Welt zusammengebrochen. Neben den finanziellen Schwierigkeiten und der damit verbundenen wirtschaftlichen Schieflage, habe sich herausgestellt, dass alles, was die Zeugin mit dem Angeklagten bisher erlebt hatte, auf einem Lügengerüst aufgebaut gewesen sei. Das Studium sowie sämtliche Einkommen, die er von seinem Vater zu haben schien, seien erlogen gewesen. Außerdem habe er sie während der Ehe mit verschiedenen Frauen betrogen. Die Kinder habe er bei den Tête-à-Têtes mit den benannten Frauen dabei gehabt. Er habe diese vor den Fernseher im Wohnzimmer gesetzt, während er sich mit den Frauen im Schlafzimmer vergnügte. Den Kindern habe er danach mit dem Entzug des Spielzeugs oder mit der Scheidung von der Mutter und dem alleinigen Sorgerecht gedroht. Die Zeugin Anne B. gibt an, er habe den Kindern sogar mit einem Messer gedroht, sollten sie der Mutter sagen, dass er fremdgeht. Nach eigener Aussage ist der Ehefrau danach der „Boden unter den Füßen“ weggezogen worden. Sie wisse nicht, wie das Leben weitergehen solle. Auch die Kinder seien aktuell mit Hilfe des Jugendamtes in psychologischer Betreuung.

Die komplette Aussage der Ehefrau ist schwer zu ertragen. Zu beachten ist hierbei, dass sie diese Aussage aufgrund des aktuellen Status der Ehefrau nicht hätte tätigen müssen, da sie dem Zeugnisverweigerungsrecht unterliegt. Zu hinterfragen bleibt, welche Bank den Kredit über 350.000 Euro für das Haus gewährt hat, zumal Anne B. zum Zeitpunkt des Immobilienkaufes über ein Einkommen von 1.500 Euro netto, und er über ein Einkommen von 1.300 Euro netto verfügte.

Die Staatsanwältin bringt noch weitere zwielichtige Details ans Tageslicht, von denen die Zeugin keine Kenntnis hatte. So habe der Angeklagte angeboten, in der Kindertagesstätte für die Kinder zu kochen und hierbei lediglich den Aufwand der Zutaten in Rechnung zu stellen. Die Rechnung habe sich anschließend auf 15.000 Euro belaufen. Nach den Befragungen der Nebenklage und der Verteidiger, welche keine neuen Erkenntnisse bringen, wird die Verhandlung für 15 Minuten unterbrochen.

Nach dieser Unterbrechung wird die Zeugin nicht weiter zur Person des Angeklagten befragt, sondern jetzt konkret zum Tattag. Anne B. gibt zu Protokoll, der Angeklagte habe nach seiner Rückkehr aus Sachsen, also am Samstag nach der Entführung, direkt nach seiner Ankunft in der Familie gefragt: „Habt ihr schon gehört: bei uns hat es eine Entführung gegeben, es ist die Anneli.“ Zu diesem Zeitpunkt hatte es allerdings keinerlei öffentliche Berichterstattung über eine vermeintliche Entführung gegeben. Darüber hinaus gibt Anne B. zu Protokoll, sie habe ihn am 13. August 2015 über einen längeren Zeitraum gar nicht erreicht. Sein Handy sei ausgeschaltet gewesen, dies sei für den Angeklagten sehr ungewöhnlich. Am Tag der Durchsuchung des Dreiseitenhofs durch das Sondereinsatzkommando in Sachsen habe die Mutter von einem Nachbarn darüber Bescheid bekommen. Als sie daraufhin die Familie informierte, sei der Angeklagte äußerst nervös gewesen. Er habe sofort gesagt, er würde seinen Anwalt kontaktieren, „was das denn alles solle“ und er würde sich umgehend ins Auto setzen und dahinfahren.

Die Zeugin wird über zwei Stunden gehört. Anschließend wird ihre Mutter, die Schwiegermutter des Angeklagten, befragt, deren Aussage deckungsgleich mit der ihrer Tochter ist. Bemerkenswert ist jedoch, dass sie zu Protokoll gibt, Markus B. habe noch heute diverse Vorhaltungen und Briefe an die Kinder geschrieben, in denen er behauptet, dass sowohl seine Schwiegermutter als auch seine Ehefrau die Kinder gegen ihn aufhetzen würden. Nach Vernehmung der Schwiegermutter setzt die Richterin die Mittagspause bis 14:00 Uhr an.

Erstvernehmende Beamtin sagt aus zum Verhör von Norbert K.

Nach der Mittagspause betritt Kriminalhauptmeisterin W. den Zeugenstand. Sie soll zu den Umständen der Festnahme aussagen und wird um eine freie Rede gebeten. Die Kriminalhauptmeisterin W. sei am Tag der Festnahme des Angeklagten Norbert K. in die Behörde einberufen worden, um die erste Beschuldigtenvernehmung durchzuführen. Zum Zeitpunkt der Vernehmung sei das vorrangige Ziel die Rettung des Entführungsopfers gewesen.

Mit dieser Einleitung beginnt die Aussage der Kriminalhauptmeisterin und schon hier bricht ihre Stimme. Sie muss eine längere Pause einlegen, da sie ihre Aussage unter Tränen macht.

Die komplette erste Vernehmung habe sich sehr schwierig gestaltet, zumal die Zeugin habe feststellen müssen, dass der Angeklagte Norbert K. während der gesamten Vernehmung unter einer erheblichen Anspannung stand. Sie habe immer das Gefühl gehabt, nach der nächsten Frage würde er „kippen”.

Die Zeugin räumt anfängliche Probleme mit der digitalisierten Mitschrift ein. Es habe sich als sehr ungünstig herausgestellt, dass ein Beamter die Befragung durchführte und der andere mitschrieb. Entgegen dem Protokoll habe die Vernehmung nicht um 6:13 Uhr, wie protokolliert, sondern erst später begonnen. Das habe daran gelegen, dass der Rechner zwar um 6:13 Uhr gestartet und die Vernehmung mit Öffnung des Protokolls vorbereitet worden sei, die Vernehmung selber habe jedoch um 06:30 Uhr begonnen. Nach der Feststellung, dass die Mitschrift nicht funktionierte, habe man entschieden, die Vernehmung mit Diktiergeräten fortzusetzen. Die übliche Korrektur der Vernehmungsprotokolle habe die Zeugin erst am 27. August durchführen können. Dies sei der Tatsache geschuldet gewesen, dass sie im Anschluss an die Vernehmung in die einberufene BAO (Besondere Aufbauorganisation) stark eingebunden war.

Die Befragung habe kurz und knapp erfolgen müssen, zumal der Angeklagte Norbert K., der zu diesem Zeitpunkt Beschuldigter war, noch nicht polizeilich in Erscheinung getreten sei. Das bedeute, man habe keinerlei Spurenmaterial, wie die DNA oder anderes, zur Verfügung gehabt. Man habe daher beschlossen, die Vernehmung für die erkennungsdienstliche Behandlung zu unterbrechen und sie danach fortzusetzen. Anschließend habe sich auch die zweite Vernehmung sehr schwierig gestaltet. Nach wie vor habe die Zeugin den Eindruck gehabt, der Beschuldigte Norbert K. verhalte sich wie das sprichwörtliche „schlechte Gewissen auf zwei Beinen“.

Dann sei die Befragung für eine Raucherpause unterbrochen worden. Währenddessen habe der vernehmende Beamte in Anwesenheit der Zeugin gefragt, ob das Mädchen noch lebe. Daraufhin habe der Angeklagte mit „Nein“ geantwortet, er habe sie umgebracht. Die Zeugin weint bei dieser Aussage. Dann gibt sie an, Markus B. habe Geld gebraucht und diverse Millionäre ausgekundschaftet. Dabei sei er auf die Familie R. gekommen. Daraufhin sei die Vernehmung, in der der Beschuldigte Norbert K. den Tathergang detailliert erzählte, fortgesetzt worden, wie schon mit der Anklageschrift verlesen wurde.

Ich erspare mir an dieser Stelle die Wiederholung der Details. Im Gerichtssaal muss es für die Angehörigen von Anneli unerträglich gewesen sein, diese Details wieder und wieder zu hören. Bei der Schilderung der Umstände flossen auch bei dem einen oder anderen Zuhörer die Tränen.

Bei der zweiten Vernehmung gibt Norbert K. an, versucht zu haben, den Angeklagten Markus B. von dem Opfer wegzustoßen. Aber, so wörtlich, „das Schwein war zu schwer“. Er habe ihn auch verbal an der Tötung zu hindern versucht, es sei ihm nicht gelungen. Die gesamte Tötungshandlung habe er nicht gesehen, weil er immer wieder rausgegangen sei.

Die Zeugin beschreibt grausame Details, deren Schilderung ich hier nicht wiedergeben möchte.

Nach der Tötung habe der Angeklagte Markus B. ihn angewiesen, Getränke kaufen zu fahren. Bei seiner Rückkehr habe er die nun unbekleidete Anneli gesehen. Markus B. habe ihn anschließend aufgefordert, ihn bei der Verbringung des Leichnams zu unterstützen.

Auch dies muss für die Angehörigen der Anneli unerträglich sein, mit anzuhören.

Nun haben die Staatsanwaltschaft und die Nebenklagevertreter die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Allerdings muss diese Vernehmung kurz unterbrochen werden, weil die Zeugin (eine erfahrene, durchaus belastbare Kriminalbeamte, welche seit 15 Jahren in der Mordkommission tätig ist) um diese Unterbrechung bittet.

Die Fragen der Nebenklagevertreter erbringen keine erhellenden Erkenntnisse, somit ist nun die Verteidigung an der Reihe. Im Kern geht es bei der Befragung der Verteidiger um Widersprüche oder Fehlleistungen in den Vernehmungsprotokollen. So sei der Beginn der Vernehmung in einem Zeugenprotokoll, nicht aber in einem Protokoll für einen Beschuldigten niedergeschrieben worden. Darüber hinaus sei die Aussage des Beschuldigten Norbert K. zum einen sinngemäß, dann wiederum wörtlich wiedergegeben worden.

Die Art der Befragung der Verteidigung und auch deren Inhalt sind aus meiner Sicht erschreckend und ein Hohn für die Opfer, zumal die Zeugin mehrfach eingelassen hat, dass es der Polizei zum Zeitpunkt der Befragung nicht in erster Linie um die Überführung des Täters ging, sondern vielmehr darum, das Opfer der Entführung lebend wiederzufinden. Sicherlich ist es nun im Nachhinein sehr leicht, die geschriebenen Protokolle zu verreißen, doch es ist deutlich, dass dies an der Sache nichts ändert. Das Ansinnen der Polizei, das Entführungsopfer lebend wiederzufinden, ist mehr als nachvollziehbar. Eine Einlassung der Verteidigung im Nachhinein mag rechtlich relevant sein, die Art und Weise jedoch ist mehr als fragwürdig.

Die Verteidigung des Norbert K. beginnt ihre Einlassungen mit der Bemerkung, dass die Zeugin in den vergangenen Minuten keinerlei Blickkontakt zur Verteidigung gehabt habe. Damit bezieht man sich auf eine Aussage der Zeugin, wonach sie das Verhalten des Angeklagten seltsam fand, weil er nie den Blickkontakt gesucht habe.

Dieser Vergleich ist so lächerlich wie er in einem Gerichtsprozess nur sein kann. Ich bin mir absolut sicher, dass auch die Verteidigung weiß, dass dieser Vergleich nur der Versuch ist, Nebelbomben zu zünden. Auch die folgenden Fragen rund um die Festnahme des Norbert K. sind überflüssig und dienen lediglich der Verunsicherung der Zeugin, vor allem, da von vornherein klar war, dass sie lediglich die erstvernehmende Beamte war. Mit der Festnahme hatte die Zeugin nichts zu tun, so dass man sich gern fragen darf, was bitte der Sinn dieser Fragen sein soll.

Zur Erleichterung aller ist die Befragung der Zeugin hiermit beendet. Die Richterin gibt vor Beendigung beziehungsweise Unterbrechung des Prozesses noch bekannt, dass sie im Rahmen der Prozesspause nach dem morgigen Prozesstag diverse Unterlagen zum Selbstleseverfahren freigeben wird, hierzu gehören fünf Berichte der Polizeidirektion, drei Protokolle der kriminaltechnischen Untersuchung, zwei DNA-Gutachten, zwei Untersuchungsberichte des LKA Sachsen sowie ein kriminaltechnischer Bericht des LKA Berlin.

Bildquelle: Stefan Bisanz

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