Fünfter Verhandlungstag | Aussagen weiterer Zeugen

Die Beweisaufnahme wurde am heutigen Prozesstag am 6. Dezember 2016 mit dem Zeugen Manfred M. fortgesetzt. Er ist Geschäftsführer der Reederei, die dem Opfer zum Zeitpunkt der Tat als Gesellschafter anteilig gehörte.

Die Tat aus Sicht des Geschäftsführers des Opfers

Zum Sachverhalt befragt gab Manfred M. an, dass er am 19. April 2016 um 12:26 Uhr (aus der Anrufliste ersichtlich) einen Anruf des Opfers Heiko L. erhielt. Dieser teilte mit, dass er für drei Tage weg sei und Manfred M. solle eine Million Euro überweisen. Heiko L. habe in dem Gespräch verwirrt gewirkt, der gesamte Gesprächsverlauf glich eher einer Mitteilung und wirkte auf den Zeugen sehr sonderbar. Dies und diverse Vorfälle in der nahen Vergangenheit veranlassten Manfred M., umgehend zur Polizei zu gehen.

Fünfter Verhandlungstag | Aussagen weiterer Zeugen

13 Minuten später erhielt Manfred M. eine SMS mit den Kontodaten, allerdings fehlte der Name des Kontoinhabers. Weitere zwei Minuten später erhielt der Zeuge eine WhatsApp-Nachricht mit einem Foto auf dem die schon per SMS übersendeten Kontodaten zu sehen waren, wieder ohne Name des Empfängers. Der Zeuge fragte per WhatsApp, wer der Empfänger sei. Diese Nachricht wurde gelesen, aber nicht beantwortet. Um 12:53 Uhr fragte der Zeuge wieder per WhatsApp, diesmal, von welchem Konto er überweisen solle. Diese Nachricht wurde diesmal nicht gelesen. Die Kommunikation lief hier bereits nur noch in Abstimmung mit der Polizei.

Noch bei der Polizei erhielt der Zeuge am Nachmittag einen Anruf des Opfers. Heiko L. fragte, ob das Geld überwiesen sei, es sei sehr wichtig. Wieder fragte Manfred M. nach dem Empfänger, erhielt aber keine Antwort.

Manfred M. gab gegenüber der Polizei sofort an, er habe den Verdacht, dass Michael K. hinter der ganzen Sache stecke. Manfred M. wusste, dass es schon in den vergangenen zwei Jahren immer wieder Vorfälle gab, bei denen Heiko L. angesprochen wurde, er solle doch Michael K. das Geld, welches er ihm schulde, bezahlen. So sei Heiko L. auch nach einer Beerdigung angesprochen worden, aber auch bei ihm zu Hause seien Leute wegen der vermeintlichen Forderung gewesen.

Leider fragt die Kammer an dieser Stelle nicht nach, ob Heiko L. oder das Unternehmen etwas unternommen hat, um solche Vorfälle künftig zu unterbinden bzw., um sich zu schützen.

Der letzte Vorfall habe im Oktober 2015 stattgefunden, hier seien Leute wegen der Forderung im Büro der Reederei erschienen. Manfred M. und Herr Heiko L. waren zu dieser Zeit in Hamburg, sodass man sich telefonisch auf einen Termin am Nachmittag vereinbart hat und dazu umgehend die Polizei verständigte. Die Beamten nahmen die Täter, die beim vereinbarten Termin auftauchten, fest, ließ sie allerdings später wieder laufen. Zu den Festgenommen wurden heute keine Angaben gemacht.

Am 20. April blieb Manfred M. im Beisein der Polizei zu Hause und erwartete weitere Instruktionen zur Überweisung. Am Nachmittag wollte er kurz frische Luft schnappen und verließ hierfür kurz das Haus. Sein Handy hatte er nicht dabei. Dieses klingelte allerdings in seiner Abwesenheit, sodass ein Polizist ihm nacheilte, um es ihm zu bringen. Der Anrufer legte aber auf, noch bevor Manfred M. den Anruf annehmen konnte.

Dass die Polizei hier nicht darauf bestanden, hat Manfred M. zu begleiten, ist bemerkenswert.

Manfred M. rief umgehend die angezeigte Nummer zurück und Heiko L. nahm das Gespräch an. Er sagte, Manfred M. müsse das Geld unbedingt überweisen, sonst sei er, Heiko L., morgen tot. Wieder fragte Manfred M. nach dem Namen des Empfängers und hörte, wie aus dem Hintergrund gerufen wurde: Magdalena K.

Manfred M. teilt dem Gericht an dieser Stelle mit, Heiko L. schon lange zu kennen, weswegen er dessen Todesangst rausgehört habe.

Nun wartete Manfred M. auf die Entscheidung der Polizei, ob er die Überweisung ausführen könne, was für ihn unerträgliche zwei Stunden des Wartens bedeutete. Bei Ausführung der Überweisung um ca. 19:30 Uhr war klar, dass diese erst am nächsten Morgen vollzogen werden wird. Allerdings generierte das System schon bei der online abgeschickten Überweisen eine Bestätigung. Diese wurde abfotografiert und auf Anweisung der Polizei um ca. 21:45 Uhr den Tätern übermittelt.

Gegen 2:00 Uhr wurde Manfred M. durch die Polizei informiert, dass man Heiko L. weitestgehend unverletzt aufgegriffen habe.

Das Geschehen nach der Entführung

Ein weiterer Tatkomplex begann am 29. April. Auch hier waren wieder Personen in der Firma und wollten Heiko L. sprechen. Der Empfang sagte, dass dieser nicht da sei, woraufhin die Personen ihre Telefonnummer hinterließen mit dem Hinweis, Heiko L. solle sich melden, er wisse, worum es ginge. Die Mitarbeiterin des Empfangs übergab Manfred M. die Nummer, die ihm sofort verdächtig war, weil sie bis auf die letzte Zahl mit der Nummer der Entführer identisch war. Er informierte umgehend die Polizei, um dann in Absprache mit dieser den Kontakt zu der Nummer herzustellen. Die Angerufenen bestanden darauf, mit Heiko L. zu sprechen, was die Polizei letztendlich zusagte und alles Notwendige hierfür einleitete.

Manfred M. gibt an, dass er während der Telefonate Fahrgeräusche hörte und er das Gefühl hatte, es seien mehrere Personen, die sich in einem Fahrzeug bewegten. Die Person, mit der er sprach, hatte einen osteuropäischen Dialekt.

Auf Fragen des Gerichts, ob er denn die Forderung des Haupttäters an das Opfer für gerechtfertigt halte, äußert der Zeuge nun absolutes Unverständnis. Er schildert den Ablauf des Verkaufs der gemeinsamen Firma in Saudi-Arabien und teilt mit, dass nicht der gesamte vereinbarte Kaufpreis gezahlt wurde. Die gezahlte Summe wurde allerdings vereinbarungsgemäß an Heiko L. und Michael K. ausgeschüttet. Dies wurde mehrfach gegenüber Michael K. belegt.

Weiterhin räumte Manfred M. ein, dass sich nach den Vorfällen im Oktober das spätere Opfer mit dem späteren Täter treffen wollte, um eine Einigung zu erzielen. Das wiederum lehnte der Zeuge, Manfred M., rigoros ab. Die Begründung: Es gäbe keine gerechtfertigte Forderung, also müsse man sich auch nicht einigen, schon gar nicht nach diesen Vorfällen.

Auf die Frage warum denn Heiko L. das wolle, gibt Manfred M. an, dass Heiko L. ein sehr sozialer Mensch sei und häufig Gutes für andere tue, was für Außenstehende schwer nachzuvollziehen ist.

Aussage der Vermieter des Ferienhauses

Im Anschluss sagt jetzt das Vermieter-Ehepaar der Ferienwohnungen aus, die für die Entführung angemietet wurden. Zunächst Ento W., später seine Ehefrau Else W.

Für beide verlief die Anmietung normal, obwohl die Herrschaften erst sehr spät zur Schlüsselübergabe kamen und die Vermieter schon dachten, die kämen nicht mehr. Zunächst wurde nur eine Wohnung angemietet, später die zweite unter dem Vorwand, dass die Frauen der vier polnischen Mieter nachkommen würden. Der Mann hatte die Möglichkeit, kurz alle vier Mieter zu sehen, als er kurz in der Wohnung war, um die Heizung zu entlüften. Die Frau sah während der gesamten Zeit nur eine Person.

Während der Zeit der Anmietung hatte der Ehemann ein Foto von den Fahrzeugen der Mieter gemacht. Er hatte vergessen, sich etwas Schriftliches von den Mietern, auch zur WLAN-Nutzung, geben zu lassen. So hatte er wenigstens etwas in der Hand.

Obwohl die Wohnungen für eine Woche angemietet waren, stellte der Vermieter fest, dass sie schon am Donnerstag verlassen waren. Unter den zurückgelassenen Gegenständen war auch eine Sturmhaube. Dies und die öffentliche Berichterstattung über die Entführung veranlassten beide, zur Polizei zu gehen. Auf den vorgelegten Lichtbildern konnte der Ehemann eine Person sicher identifizieren, die Frau keine Person. Die Angeklagten wurden von keinem der Eheleute erkannt.

Zeuge schildert Observation

Nach dem Ehepaar wird ein Nachbar des Opfers befragt, der eine Beobachtung schilderte, welche er ca. einen Monat vor der Tat machte. So habe er am 15. März zwei Personen beobachtet, die sich langsam durch die Siedlung bewegten und immer wieder vor den Häusern, auch dem Haus des Opfers, stehen blieben und diese lange beobachteten. Er hatte den Verdacht, dass es sich bei den beiden Personen um Einbrecher handele, die ihre nächsten Ziele ausspähen. Der Zeuge machte sogar ein Foto von den Personen, wobei hierauf der Angeklagte Jan I. zu erkennen sein soll. Auch im Saal zeigt er auf den Angeklagten, als der Richter ihn fragte, ob einer der Männer hier im Saal sei.

Schließlich werden noch der Filialleiter und die Bankangestellte der Bank befragt, bei der das Konto für das Lösegeld angelegt wurde. Neben den schon bekannten Fakten ist hier noch erwähnenswert, dass die heute angeklagte Magdalena K. als Grund für den zu erwartenden Geldeingang das Erbe ihres verstorbenen Sohnes angab. Das Geld käme aus Frankreich.

Weiter geht es am 13.12.2016


Bild: Entführungshaus innen | Bildquelle: Stefan Bisanz

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