Erster Verhandlungstag

Am ersten Verhandlungstag im Prozess gegen die Mörder von Anneli R. am 30. Mai 2016 sind über 40 Zuschauer und mehr als 30 Journalisten (sechs Kamerateams) anwesend. Während alle Beteiligten den Saal betreten und ihren Platz suchen, ist es etwas hektisch.

Es herrscht eine große Unruhe im Publikum, was vermutlich damit zusammenhängt, dass sich unter den Zuschauern eine große Zahl Angehöriger oder Freunde der Familie R. befindet, der Familie des Opfers.

Die Zugehörigen der Parteien betreten nach und nach den Verhandlungssaal und nehmen ihren Platz ein. Vorn rechts sitzt die Oberstaatsanwältin Karin D., neben ihr die Familie mit den Nebenklägern. Auch die beiden psychologischen Sachverständigen, pro Täter einer, haben vorn rechts ihren Platz. Ebenfalls ganz vorn, jedoch auf der linken Seite, sitzen die Verteidiger des Täters Markus B., rechts daneben die zwei Verteidiger von Norbert K.

Als die Eltern und die Schwester des Opfers den Saal betreten, bricht ein Blitzlichtgewitter los. Die Frauen sind komplett in schwarz gekleidet. Ihnen ist die Last ihres schweren Ganges auf ihre Plätze deutlich anzumerken. Sie zittern und ringen um Fassung. Der Vater des Opfers ist dunkelblau gekleidet und kaut in sehr schnellem Tempo Kaugummi. Die Familie braucht eine Weile, bis sie an ihrem Platz angekommen ist und sich ein wenig sortiert hat.

Nun wird der erste Täter in den Gerichtssaal geführt. Es handelt sich um Norbert K. (62), geboren in Berlin, eine Tochter (34). Er hat Forstwirt und Florist gelernt. Zurzeit sitzt er in der JVA Görlitz ein. Er trägt eine Jeans mit einem hellblauen Hemd, hat den Kopf leicht nach unten geneigt, diesen aber nicht bedeckt. Danach wird Markus B. (40) in den Saal geführt. Er hat zwei Söhne, acht und neun Jahre alt, und wurde in Pforzheim geboren. Er trägt eine Jacke mit hochstehendem Kragen, ein Basecap verdeckt seinen Kopf, ein Aktenordner verdeckt sein Gesicht.

Nachdem das Gericht ebenfalls Platz genommen und die Richterin Birgit W. eine allgemeine Begrüßung und Belehrung durchgeführt hat, ist die Oberstaatsanwältin Karin D. mit dem Verlesen der Anklage dran.

Die Anklage

Laut derselben haben sich die Täter sich Anfang 2014 kennengelernt. Norbert K. hat Hilfsdienste für Markus B. durchgeführt. Zu Beginn des Jahres 2015 wurde der Entschluss zur Erpressung und Entführung gefasst. Es konnte mithin nachgewiesen werden, dass der dabei verwendete Kabelbinder am 23. Mai 2015 in einem Baumarkt sowie eine 250 ml Flasche Ethanolam 23. Juni 2015 in einer Apotheke gekauft wurden. Nachgewiesen wurde auch, dass die Familie vorab im Internet und aktiv vor Ort über mehrere Wochen observiert worden war. Die Täter hatten sich auf ein Lösegeld von 1,2 Millionen Euro geeinigt, davon sollte Markus B. 800.000 Euro erhalten und Norbert K. 400.000 Euro.

Zur Observation hielten sie sich regelmäßig am Grundstück und an den Feldwegen um den Wohnort der Familie R. auf. So registrierten sie, dass das Opfer Anneli R. regelmäßig in den Abendstunden mit dem Familienhund Gassi ging. Nachdem Markus B. Anneli R. am Tattag, dem 13. August 2015, von ihrem Fahrrad gestoßen hatte, sollte sie mittels Kabelbindern an Händen und Füßen gefesselt und in den Kofferraum des Fluchtfahrzeugs, einem BMW, verbracht werden. Da dies nicht gelang, stießen sie Anneli R. auf die Rücksitzbank. Markus B. setzte sich dazu, um sie zu fixieren. Um 19:57 Uhr riefen die Täter über das Handy von Anneli R. ihren Vater Uwe R. an, bevor es später in eine naheliegende Talsperre geworfen wurde.

Da Markus B. bei dieser Entführung keine Maske trug, sprach Norbert K. ihn darauf an und fragte: „Bist du doof?“ Markus B. antwortete: „Da habe ich wohl einen Fehler gemacht.“ In diesem Moment wurde der Entschluss zur Tötung des Opfers gefasst.

Markus B. rief dann nochmals Uwe R. an und sprach mit etwas verstellter Stimme auf dessen Mailbox.

Norbert K. war nun klar, dass Markus B. Anneli R. töten wollte. Anneli R. wurde an einem Stuhl festgebunden. Zuerst versuchte B., sie mit Ethanolzu betäuben. Als das nicht gelang, stülpte er ihr eine Plastiktüte über den Kopf, um sie zu ersticken. Auch das schlug fehl, sodass er ihr einen Kabelbinder um den Hals legte und zuzog. Auch dieser Versuch misslang. Hiernach nahm Markus B. einen Spanngurt, womit er letztendlich den Tod von Anneli R. herbeiführte. Norbert K. hielt ihn nicht davon ab.

Hiernach wurde Uwe R. nochmals angerufen und aufgefordert, ohne die Polizei einzuschalten, 1,2 Millionen Euro auf ein maltesisches Konto zu überweisen. Auf die Frage von Uwe R. wie das funktionieren sollte, sagte Markus B., man solle sich eben entsprechend erkundigen.

Die Leiche von Anneli R. wurde komplett entkleidet und die Kleidung verbrannt. Man vergrub die Leiche von Anneli R. in einer Mulde und deckte diese mit Sand zu.

Die Obduktion ergab Tod durch Ersticken.

Markus B. wird gemäß § 211 Strafgesetzbuch wegen Mordes, nach § 239 wegen Freiheitsberaubung und nach § 253 wegen Erpressung angeklagt. Norbert K. wiederum wird nach § 239 a Strafgesetzbuch wegen erpresserischen Menschenraubs und nach § 253 wegen Erpressung angeklagt.

Markus B. und Norbert K. wurden am 17. August 2015 festgenommen und sind seit dem 18. August 2015 in Haft.

Anträge und Angaben der Angeklagten

Nach dem Verlesen der Anklage wird durch das Gericht bekannt gegeben, dass der Verteidiger von Markus B. einen Antrag gestellt hat, wonach die Verhandlungsunfähigkeit seines Mandanten festzustellen sei, der ein Schmerzsyndrom hat und an Neurodermitis und Hautkrebs erkrankt ist. Dieser Antrag wurde relativ kurzfristig vor Verhandlungsbeginn gestellt. Das Gericht hatte jedoch noch die Zeit, ein rechtsmedizinisches Gutachten erstellen zu lassen, was ergab, dass es keinerlei Anzeichen für irgendeinen Befund gibt. Der Hautkrebs wurde im Jahr 2007 erfolgreich operativ behandelt.

Unter anderem wird durch das Gericht darauf hingewiesen, dass für Markus B. eine Belastung von bis zu acht Stunden am Tag aushaltbar ist, da der Angeklagte ja auch in der Lage war, einen in der JVA belegten PC-Kurs, der täglich acht Stunden dauerte, zu besuchen.

Hiernach erfolgt zunächst die Belehrung der Angeklagten, anschließend sollen diese sich erstmals äußern. Das verweigert Markus B. komplett, weder zu seiner Person noch zur Sache macht er Angaben. Norbert K. hingegen lässt über seinen Anwalt Andrej K. zu seiner Person und zu einem Teil der Tat berichten. Dieser räumt das Fahren des Flucht- und Entführungsfahrzeuges durch Norbert K. ein. Ansonsten teilt er mit, dass sein Mandant von nichts gewusst habe, weder von der Erpressung, noch von der Tötung Anneli R.s. Zuvor habe er sich nur um den Hund von Markus B. gekümmert.

Des Weiteren stellt der Verteidiger einen Antrag auf ein Verwertungsverbot der Zeugenaussage während der zweiten polizeilichen Vernehmung mit der Begründung, Norbert K. sei zu diesem Zeitpunkt bereits 40 Stunden ohne Schlaf gewesen. Dadurch habe er eine seelische Entkräftigung erlitten und konnte der Vernehmung auch physisch nicht mehr folgen. Außerdem rügt Andrej K. die Fragestellung der Polizei. Ein weiterer Antrag bemängelt die vorläufige Festnahme nach § 127 der Strafprozessordnung (StPO); diese sei nicht berechtigt gewesen, da keine Gefahr im Verzug war. Norbert K. sei die komplette Zeit bereits observiert worden und es habe keinerlei Tatverdacht gegeben. Der Anwalt unterstellt den Ermittlern, dass sie die Vorschriften vorsätzlich umgangen haben, um so bewusst eine Haftrichter-Vorführung umgehen und Norbert K. weiter vernehmen zu können. Das Gericht wird über diesen Antrag entscheiden. Die Vorsitzende Richterin bemerkt allerdings, dass Norbert K. während der gesamten Vernehmung nicht einmal geäußert hätte, das er am Ende sei.

Da hierzu noch Polizei-Zeugen gehört werden, wird dieser Sachverhalt sicherlich zeitnah aufgeklärt werden.

Die anschließend abgefragten Angaben zu seiner Person gibt der Angeklagte Norbert K. der Richterin direkt.

Seine Mutter war Inhaberin eines Blumenladens, sein Vater Arbeiter, Norbert K. hat drei ältere Geschwister. Die Schule in Berlin besuchte er von 1960 bis 1969, bis 1972 durchlief er eine Försterlehre, ebenfalls in Berlin, danach arbeitete er 17 Jahre in diesem Beruf. Hiernach begann er eine Lehre als Florist im Blumenladen seiner Mutter. 1974 ist er aus dem Elternhaus ausgezogen. 1978 heiratete er das erste Mal, dem folgte 1982 die Geburt seiner Tochter. 1985 wurde die Ehe geschieden. 1990 zog er wegen einer neuen Frau nach Verden an der Aller und eröffnete dort einen eigenen Blumenladen. Die Trennung kam nach drei Jahren. Ein Jahr später lernte er eine neue Frau kennen, die er auch heiratete. Nun zog Norbert K. aus Verden nach Ruhpolding, doch nach sieben Jahren wurde auch die zweite Ehe getrennt.

Während all dieser Vorgänge im Gerichtssaal sitzt der Angeklagte Markus B. ganz ruhig auf seinem Stuhl, die Unterarme leicht auf dem Tisch aufgelegt und den Kopf tief nach unten geneigt. Den Angeklagten gegenüber sitzt die Mutter des Opfers und schaut ihn ständig an. Markus B. versucht, den Blickkontakt zu vermeiden.

Aussage des Vaters von Anneli R.

Nun wird der Vater von Anneli R. befragt.

Uwe R. berichtet, die Familie hätte zum Zeitpunkt der Tat keine Ahnung oder Vermutung gehabt, wer der Täter hätte sein können. Am Samstagmittag, dem 15. August 2015, habe sich die gesamte Familie versammelt, um das Geschehen zu besprechen. Das LKA habe ihnen versicherte, dass man Anneli lebend wiederhaben wolle.

Vater Uwe R. habe schon immer ein ungutes Gefühl gehabt, wenn Anneli mit dem Hund Gassi gegangen war, denn Anfeindungen aufgrund des gehobenen Lebensstandards der Familie gab es immer wieder mal. Anneli wiederum sei der Wohlstand aber eher peinlich gewesen. Die Geschäftszahlen seiner Firma seien im Internet problemlos zu recherchieren und „wer eins und eins zusammenzählen kann, weiß Bescheid“, so Uwe R. Er selbst ginge zur Jagd und sammle das eine oder andere Auto. Angst, dass seine Kinder entführt werden könnten, habe er nie gehabt, jedoch sei er sowohl privat als auch geschäftlich schon öfter bestohlen worden. Im Haus aber habe er keine Überwachungsanlage.

Befragt nach psychischen Problemen seit dem Mord an seiner Tochter antwortete Uwe R. der Richterin, dass sich sein Leben komplett verändert habe. Den Verlust lebenslang ertragen zu müssen, sei für ihn unerträglich. Die Familie habe ärztliche Hilfe (ambulante psychologische Beratung) in Anspruch genommen, er selbst funktioniere nur noch.

Zu diesem Zeitpunkt versagt seine Stimme, er weint.

Seine Leistungsfähigkeit sei nicht mehr vorhanden, allerdings wohnen sie noch im alten Haus. Die Oberstaatsanwältin fragt, ob es denn irgendwelche Auffälligkeiten am Haus gegeben hätte, was Uwe R. verneint.

Nachdem die offizielle Zeugenaussage beendet ist, steht Uwe R. auf, geht zuerst zum Angeklagten Norbert K. und fordert ihn auf, auszusagen. Danach geht er auch zu Markus B. und fordert auch ihn auf, endlich die Wahrheit zu sagen. Aus dem Publikum ist zu hören, wie jemand laut ruft „du Dreckschwein“.

Aussage von Anett R.

Nach der Pause geht es mit der Aussage der Schwester von Anneli R., Anett R., weiter. Sie ist 33 und arbeitet als Ingenieurin im Betrieb ihres Vaters. Sie sei von ihrer Schwester auf dem Handy angerufen worden und habe sich sofort zum Elternhaus begeben. Hier habe sie mit ihrer Mutter die Freunde von Anneli angerufen, um sich zu erkundigen wo sie sein könnte.

Den zweiten Anruf der Entführer habe sie per Diktiergerät aufnehmen wollen, da sie die Lage sehr ernst genommen habe. Dass Anneli mit dem Hund täglich Gassi ging, sei ihr bekannt gewesen. Irgendwelche mysteriösen Beobachtungen habe sie jedoch nicht mitbekommen.

Natürlich haben die Familienangehörigen keine Ausspionierung durch Verdächtige mitbekommen, denn offenbar hat nie eine Sicherheitsberatung oder eine Sensibilisierung stattgefunden.

Die Schwester berichtet, Anneli sei überall beliebt gewesen, ihr familiärer Hintergrund entsprechend bekannt gewesen. Anneli habe sich davon jedoch nicht beeindrucken lassen.

Das Geschäft im Betrieb sei trotz der Entführung weiter gelaufen, wesentliche Mitarbeiter seien entsprechend informiert worden. Auch sei über Facebook eine Botschaft an die Entführer geschickt worden; diese sei allerdings nicht wahrgenommen worden. Bei der Tätersuche sei ihr unangenehm gewesen, dass alle verdächtigt werden mussten, auch Freunde oder Familienangehörige.

Aufgrund psychischer Belastungen habe sie für zwei Wochen eine Arbeitspause eingelegt. „So wie es war, wird es nie wieder sein“, sagt Anett R., „es gibt nichts Grässlicheres.“ Sie mache sich Sorgen um die eigenen Eltern und um die Freunde von Anneli. Sie denkt, dass sie die Auswirkungen noch nicht komplett überstanden hat. Sie spüre jeden Tag das Elend, habe aber noch keine psychologische Hilfe in Anspruch genommen. Auch ihre Kinder (neun und sieben Jahre) seien wahnsinnig mitgenommen.

Dass das Lösegeld von ihrem Vater bezahlt werden sollte, ist laut Anett R. zweifelsfrei. Die Oberstaatsanwältin Karin D. möchte wissen, wie lange die Hundespaziergänge von Anneli R. gedauert haben, was Anett R. mit „20 bis 30 Minuten“ beantwortet.

Zum Abschluss erklärt die Vorsitzende Richterin der Mutter von Anneli R., dass sie nicht als Zeugin gehört werden müsse, um sie nicht weiter zu belasten. Das nimmt Ramona R. dankbar an.

Damit endet der erste Verhandlungstag im Mordfall Anneli R. um 14:00 Uhr.

Bildquelle: Stefan Bisanz

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