Darf Friedrich Merz als Kanzler noch sein Flugzeug steuern?
Berlin. Friedrich Merz hebt gern ab. Wie sicher ein Kanzler ist, wenn er selbst Flugzeuge steuert, erklären zwei ehemalige Personenschützer.
Bild: Anna Zvereva from Tallinn, Estonia, CC BY-SA 2.0, via Wikimedia Commons
Sicherheit des Bundeskanzlers: Zuständig ist das Bundeskriminalamt
Zuständig für die Sicherheit des jeweiligen Bundeskanzlers oder der Bundeskanzlerin ist die Abteilung Sicherungsgruppe des Bundeskriminalamtes (BKA). Bis zu 600 Menschen schützen laut BKA die „Verfassungsorgane“ vor Gefahren: also den Bundespräsidenten, den Bundeskanzler, die Bundesregierung, Mitglieder des Bundestags, den Bundesrat sowie das Bundesverfassungsgericht. Dabei gibt es verschiedene Sicherheitsstufen. Medienberichten zufolge soll Friedrich Merz schon durch seine Kanzlerkandidatur im September 2024 in eine der höchsten Sicherheitsstufen gerückt sein.
Der Personenschutz umfasse bei besonders gefährdeten Personen eine Rund-um-die-Uhr-Begleitung, erklärt eine Sprecherin des BKA. Als Noch-Kanzler Olaf Scholz (SPD) etwa am Tag der Bundestagswahl 2025 durch Potsdam joggte, lief auch sein Personenschützer mit. Auch Wohn-, Dienst- und Veranstaltungsräume werden durch das BKA gesichert.
Wie stark eine Person bewacht werde, hänge immer von der „individuellen Gefährdungslage“ ab. Diese bewertet die Sicherungsgruppe. Zu den notwendigen Sicherheitsvorkehrungen für Friedrich Merz – und insbesondere zum Thema Fliegen – könne das BKA sich nicht äußern. „Aus einsatztaktischen Gründen“, heißt es von der Sprecherin des Amtes.
Merkels ehemaliger Personenschützer: „Niemand kann Merz das Fliegen verbieten“
Einer, der Hintergründe zur Sicherheit von Politikerinnen und Politikern kennt, ist Rainer Schanz. Er war jahrelang als Personenschützer tätig, etwa für Angela Merkel (CDU), Gerhard Schröder (SPD) oder Willy Brandt (SPD). Schanz sagt: „Niemand kann Friedrich Merz verbieten, weiterhin sein Flugzeug zu steuern.“ Er gibt aber zu bedenken: Um seinen Flugschein zu behalten, müsse Merz mehrere Flugstunden sowie Starts und Landungen im Jahr vorweisen. Ungewiss ist, ob er als Bundeskanzler überhaupt die Zeit dafür hätte.
Leibwächter: Merz‘ Flugzeug wird „das am besten bewachte Flugzeug im deutschen Flugraum sein“
Der ehemalige Personenschützer geht davon aus, dass bereits Gespräche mit der Sicherungsgruppe stattgefunden haben. In dem Flugzeugmodell, das Merz fliegt, ist Platz für bis zu sieben Personen. „Es könnten also auch Sicherheitskräfte mitfliegen“, sagt Schanz. Er vermutet: „Merz wird auch als Kanzler das ein oder andere Mal fliegen können.“ Zu offiziellen Terminen werde Merz mit seiner Delegation aber wahrscheinlich den Regierungsflieger nutzen. Bei einem ist Schanz sich sicher: „Wenn der Kanzler selbst fliegt, wird es das am besten bewachte Flugzeug im deutschen Flugraum sein.“
Anders schätzt Stefan Bisanz die Lage ein: Der Sachverständige für Personenschutz und ehemalige Personenschützer gibt Merz „ein klares Nein“. Bisanz verfasst für öffentliche Institutionen regelmäßig Sicherheits-Gutachten. Er wolle die Flugfertigkeiten von Friedrich Merz keinesfalls schmälern, sagt Bisanz. „Aber man wird ihm das Fliegen verbieten müssen. Dieses Risiko geht kein Staat ein.“
In der Luft sei Merz kaum zu schützen: Ist er abgelenkt oder müde, was bei den langen Arbeitstagen von Bundeskanzlern nicht ausgeschlossen ist, stelle das ein enormes Risiko dar. Bisanz ist sicher: „Mein Gutachten würde lauten: Es sollte definitiv nicht passieren, dass Friedrich Merz als Kanzler selbst ein Flugzeug steuert.“
Will Friedrich Merz überhaupt als Kanzler weiterhin fliegen?
Ob Friedrich Merz weiterhin selbst fliegen will, ist dabei eine andere Frage. Auf eine Anfrage dieser Redaktion schwieg das Konrad-Adenauer-Haus. Im „Zeit“-Podcast aus dem Januar 2025 trug Merz noch mit Nachdruck ein Zitat von Leonardo da Vinci vor: „Wenn du das Fliegen einmal erlebt hast, wirst du für immer auf Erden wandeln, mit deinen Augen himmelwärts gerichtet. Denn dort bist du gewesen und dort wird es dich immer wieder hinziehen.“
Artikel von Vivien Valentiner | 15.03.2025 | © Hamburger Abendblatt
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