„Bodyguard schießt“-Prozess: 1. & 2. Verhandlungstag | Anklageverlesung & Ausgleichsangebot

Am ersten Verhandlungstag wird zunächst die Anklageschrift verlesen. Der Staatsanwalt wertet den von Bodyguard Uwe K. abgegebenen Schuss eindeutig als gefährliche Körperverletzung. Zudem wird ihm vorgeworfen, für den Schutzauftrag bei Klient Erwin S. nicht die erforderliche Erlaubnis besessen zu haben, eine Waffe mit sich führen zu dürfen.

Der Bodyguard jedoch hat der Polizei gegenüber eine andere Aussage getätigt: Er sieht sich im Recht der Nothilfe, denn der Angriff auf seine Schutzperson sei deutlich massiver gewesen, als man ihm nun vorwerfe. Daher sei der Schuss als Notwehr zu beurteilen. Dies bestätigte auch sein Augsburger Verteidiger Stefan Mittelbach.

„Bodyguard schießt“-Prozess: 1. & 2. Verhandlungstag | Anklageverlesung & Ausgleichsangebot

Die Schutzperson Erwin S. betrieb zum Zeitpunkt der Tat in Augsburg eine Firma zur Finanzierung von Luxusautos, die zu erstaunlich günstigen Konditionen angeboten wurden. Im Internet wurde vor dieser Firma gewarnt. Geleitet wurde das Unternehmen von seiner 28-jährigen Lebenspartnerin. Der 58-jährigen Geschäftsmann, gilt in der Branche wohl als nicht ganz unumstritten. Zwischenzeitlich sitzt die Firma nicht mehr in Augsburg, als Geschäftsführer fungiert mittlerweile eine andere Person.

Über die umstrittenen Geschäftsgebaren seiner Schutzperson hätte sich Uwe K. sehr leicht über eine einfache Internetrecherche informieren können. Hat hier die Aussicht auf eigenen wirtschaftlichen Erfolg die übergeordnete Rolle gespielt und einer gründlichen Vorbereitung entgegengewirkt?

Am zweiten Verhandlungstag gibt der Verteidiger von Uwe K. eine Erklärung ab, worin er mitteilt, dass der Bodyguard zwischenzeitlich erkannt hätte, dass er sich in keiner Notwehr-Situation befunden habe. Damit räumt der Angeklagte ein, dass er sich einer gefährlichen Körperverletzung schuldig gemacht hat.

Ein geschickter Schachzug, da er durch sein Geständnis nun mit einer Bewährungsstrafe rechnen kann.

Genau das stellt der Vorsitzende Richter in Aussicht und konkretisiert, dass die Bewährungsstrafe im Bereich zwischen einem und zwei Jahren liegen könnte.

Dann wird Erwin S. um seine Aussage gebeten. Er berichtet zunächst über seine Firmen und seine Geschäftsideen im Bereich der Autofinanzierung, dann geht es um den Abend der Schussabgabe. Erwin S. wollte mit seiner Freundin in dem italienischen Lokal zu Abend essen. Er habe außerdem circa 40.000 Euro in einer Aktentasche bei sich gehabt. Zufällig wurde er von Gläubigern in dem Restaurant angesprochen und man begab sich zur Aussprache vor die Tür. Dort kam es zum Streit und kurz darauf zur Abgabe des Schusses.

Nach der Aussage der Schutzperson Erwin S. stellt das Gericht die Frage, ob der Bodyguard, der ein erfahrener Kampfsportler ist, sich in der Situation nicht auch anders hätte verhalten können. Hier sei die Frage der Verhältnismäßigkeit, außerordentlich zu prüfen.

Zwischenzeitlich konnte ich in Erfahrung bringen, dass der Bodyguard dem Opfer Mirnis A. nun ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 Euro bezahlen möchte. Der Verteidiger des Bodyguards möchte mit dem Anwalt des Opfers bis zum nächsten Prozesstag einen Täter-Opfer-Ausgleich vereinbaren. Damit könnte am nächsten Verhandlungstag auch bereits ein Urteil fallen. Der Angeklagte muss mindestens mit einer Haftstrafe auf Bewährung rechnen.


Angeklagter / Quelle Bildfoto: Stefan Bisanz

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