Anneli-Prozess: Dritter Verhandlungstag | Ausspähen: Wie Täter ihre Opfer finden

Am 9. Juni, dem dritten Verhandlungstag im Anneli-Prozess, sind circa 25 Zuschauer im Saal und 15 Journalisten.

Ich bin heute befördert worden, von Platz 25 in der dritten Reihe auf Platz drei in der ersten Reihe.

Dann kommen die Parteien in den Saal. Ramona R. ist wie zuletzt auch in Schwarz gekleidet, Uwe R. in Schwarz-Grau, Anett R. hingegen in Creme-Weiß.

Vor Beginn der Verhandlung wird ein bisschen gelächelt und auch ein bisschen gelacht, das ist ein gutes Zeichen und absolut erlaubt.

Doch als die Beschuldigten den Raum betreten, schauen die Familienangehörigen nicht hin.

Antrag auf Beweisverwertungsverbot

Zu Beginn des Verhandlungstages verliest der Verteidiger von Norbert K. eine Erklärung gemäß Paragraf 257, Absatz 1 der Strafprozessordnung. Er wiederholt seinen Antrag zum Verwertungsverbot der Aussagen seines Mandanten während der zweiten polizeilichen Vernehmung, und stellt ebenfalls die Rechtswegwidrigkeit der vorläufigen Festnahme fest. Er stellt damit die gesamte Beweiskraft in Frage.

Wahrscheinlich rechnet der Verteidiger mit der Ablehnung seines Antrages und möchte sicherlich schon zu einem frühen Zeitpunkt des Gesamtprozesses einen möglichen Revisionsgrund schaffen.

Die Oberstaatsanwältin Karin D. nimmt hierzu nur ganz kurz Stellung und empfiehlt der Verteidigung, doch nochmals die 16 Aktenbände zu lesen. Dort würde alles Notwendige zu dem Antrag stehen. Die Nebenkläger-Vertreter schließen sich dieser Erklärung an.

Zeugenaussagen

Nun kommt der erste Zeuge des heutigen Tages zur Befragung. Es ist der Student Lukas S. (23). Er war am Entführungstag als Jäger in dem Gebiet unterwegs, im dem die Entführung stattgefunden hat. Dort hat er das Täter-Fahrzeug, einen grauen BMW-Kombi, gesehen. Zu den Personen, die im Kfz saßen, kann er nichts sagen, weil er zu weit entfernt war.

Danach wird die nächste Zeugin befragt, Julie B. (16). Da die Schülerin sehr große Angst vor den Tätern hat, kommt sie in Begleitung ihrer Mutter. Beide sind komplett in Schwarz gekleidet. Julie B. kannte Anneli R. und ihre Familie persönlich. Sie erzählt, dass sie am Tattag auf dem Feldweg gefahren ist, direkt am stehenden BMW vorbei, und nun Markus B. eindeutig identifizieren kann. Er hat auf dem Beifahrersitz gesessen. Das Fenster war heruntergelassen, ein Arm hing heraus. Auch bei einer Bildervorlage erkennt sie Markus B. sofort. Nach ihrer Aussage gibt Julie B. noch eine persönliche Erklärung ab, die ihrer Trauer um Anneli Ausdruck verleiht. Auch ihre Mutter wird noch spontan vernommen und bestätigt die Angaben ihrer Tochter.

Anett R. ist durch die Aussage der Schülerin sehr mitgenommen. Auch die Zeugin selbst ringt sehr um Fassung.

Danach kommt der 37-jährige angestellte Landwirt Thomas H. als Zeuge. Er berichtet über ungewöhnliche Treffen mit Markus B. in der Nähe und am Haus der Familie R. Er kennt Markus B. persönlich und ist mit dessen Bruder zusammen zur Schule gegangen. Da das Haus der Familie R. vom Wohnort des Markus B. sehr weit entfernt ist, hat er sich gewundert, was Markus B. denn da wohl zu tun hätte. Allerdings hatte er kein großes Interesse an Markus B., da er – wie auch viele andere in dem Dorf – der Meinung war, Markus B. sei ein Spinner, der sehr viel Falsches erzählt.

Die Familie von Markus B. wohnte im Haus seiner Schwiegermutter. Dieses sollte verkauft werden, da die Ehefrau von Markus B. in einer anderen deutschen Stadt eine Anstellung gefunden hatte.

Die Körpersprache der beiden Angeklagten ist eindeutig die von Schuldigen.

Erneute Befragung der Polizeibeamten

Nun wird nochmals der Zeuge Sven M. vom Landeskriminalamt Sachsen gehört. Hierbei geht es um entsprechende Berichte des eingesetzten SEK-Kommandos und um den Umstand, ob der Angeklagte Norbert K. bei seiner Festnahme müde und verschlafen angetroffen worden ist oder putzmunter. Es werden zur Klärung dieses Sachverhalts circa zwei Minuten vom Einsatzfilm gezeigt. In diesem ist zu sehen, dass der Angeklagte liegend auf der Couch mit einer Decke angetroffen worden ist. Natürlich ist er durch das Aufbrechen der Haustür geweckt worden, er macht aber immer noch einen sehr verschlafenen Eindruck. Er kann den Anweisungen der SEK-Beamten nur nach mehrmaligem Nachfragen folgen.

Die Verteidigung von Norbert K. versucht nun nochmals, wie schon am vorangegangenen Verhandlungstag, durch Fragen, die nicht zu beantworten sind, die Zeugenaussage des SEK-Beamten zu durchlöchern. Dieses gelingt nicht, denn das Gericht verliest nun das rechtsmedizinische Gutachten bezüglich der körperlichen Untersuchung von Norbert K. vom Festnahmetag. Norbert K. war damals 61 Jahre alt, 96 Kilo schwer bei einer Körperlänge von 1, 80 Meter. Er wies keine Anzeichen einer Einnahme von Rauschmittel auf und war bei der ärztlichen Untersuchung wach.

Nach der Mittagspause nimmt das Gericht zum Verwertungsverbot auf Antrag der Verteidigung Stellung. Der Antrag wird abgelehnt, weil es keine Beeinträchtigung der Vernehmungsfähigkeit von Norbert K. gab. Auch die Festnahme war rechtens, da Gefahr im Verzug bestand.

Zeugen über das Vortat-Verhalten der Täter: Ausspähen und Auswahl der Opferfamilie

Als nächster Zeuge wird nochmals der Kriminalhauptmeister Rüdiger P. gehört. Er ist derjenige, der auch zwei Berichte beim SEK angefordert hatte und gibt hierzu Aufklärung.

Bei der Vernehmung von Norbert K. hat dieser auf den vorgeworfenen Sachverhalt mit Ausweichen reagiert, auf das Bild von Anneli R. mit einer verzögerten Reaktion. Der Zeuge beschreibt die Tatbeteiligung von Norbert K. eher als Beihilfe, so sein Eindruck. Markus B. habe alles umgesetzt und bestimmt. Norbert K. wiederum wollte nie den Tod von Anneli R. Rüdiger P. vermutet, dass auch Norbert K. durch Markus B. hätte getötet werden sollen. Er stellt allerdings heraus, dass dies ist nur eine Vermutung ist.

Laut Rüdiger P. gab Norbert K. an, dass er erst ungefähr eine Woche vor der Tat von der Entführung erfahren hat. Neben der Familie R. seien auch andere Familien ausspioniert worden, insbesondere ein Millionär aus der Gemeinde Grumbach. Dieser Unternehmer hatte allerdings entsprechende Sicherheitsmaßnahmen wie Alarmanlagen am Haus, ein sondergeschütztes Fahrzeug und Personenschutz. Deswegen hat Markus B. hier eine Entführung samt Erpressung ausgeschlossen.

Norbert K. hat dem Ermittler Rüdiger P. die Entführungssituation sehr ausführlich beschrieben. Danach hat sich Markus B. in einem Gebüsch versteckt mit einem mit Ethanol getränkten Tuch. Er selber saß im Auto und hat die Situation abgewartet. Aus dem Gebüsch heraus hat sich Markus B. dann auf die mit ihrem Fahrrad vorbeifahrende Anneli R. gestürzt. Sie hatte keine Chance, da sie den Angriff nicht hätte vermuten können. Dann hat Markus B. versucht, sie mit Kabelbinder an Armen und Beinen zu fixieren, um sie sodann in den Kofferraum des grauen BMW-Kombis zu legen. Da dies nicht gelang, weil Anneli R. sich heftig wehrte, wurde sie auf die Rückbank gelegt und dort von Markus B festgehalten.

Das Gericht befragt den Zeugen nun, in welcher Art und Weise die Tatbeteiligung von Norbert K. im Zusammenhang mit der Tötung von Anneli R. stand. Doch da der Todeszeitpunkt nicht genau bekannt ist, ist diese Frage nicht zu beantworten. Allerdings ist fraglich, warum Norbert K. überhaupt mitgemacht hat, wenn er doch all dies nicht wollte.

Markus B. scheint von dieser Aussage unbeeindruckt zu sein, er schaut mal nach links, mal nach rechts zu seinen Anwälten.

Die Zeugenaussage von Rüdiger P. suggeriert, dass Norbert K. Markus B. hörig gewesen sein könnte und daher nichts für sein Verhalten kann. Doch diese Schlussfolgerung wäre wohl zu weit gegriffen.

Emotionale Eskalationen im Gerichtssaal

Hiernach erfolgt eine in Augenscheinnahme am Richtertisch. In dieser Situation, da alle Beteiligten der Parteien mit dem Rücken zum Gerichtssaal stehen, nutzt Ramona R. die Gelegenheit, die Beschuldigten direkt anzusprechen. Sie fordert beide auf, doch endlich ihre Aussagen zu machen und beschimpft die Täter. Die Oberstaatsanwälten Karin D. zieht Ramona R. von den Beschuldigten weg. Norbert K. wiederum läuft nach dieser direkten Ansprache der Mutter von Anneli R. rot an. Auch der Verteidiger geht dazwischen.

Da der aktuell befragte Zeuge Rüdiger P. in seinen Antworten sehr viel interpretiert und sich nicht so sehr an die Fakten hält, fordert ihn der Nebenkläger-Anwalt von Uwe und Ramona R. auf, Vermutungen künftig sein zu lassen und sich nur noch an die Fakten zu halten. Auch der Verteidiger von Norbert K. geht auf die übersteigerte Interpretationsdarstellung des Zeugen ein. In diesen findet der Verteidiger natürlich genügend Ansätze, die Aussage des Zeugen zu hinterfragen. Beispielsweise fragt der Anwalt Rüdiger P. nach der Logik der Entführung – die es natürlich nicht gibt, da Verbrechen nie logisch sind.

Unter anderem teilt der Zeuge mit, dass auch der Präsident der Polizei gesagt hätte, die Entführung sei „grottig schlecht“ gewesen.

Das ist natürlich eine ganz schlimme und schwer auszuhaltende Aussage im Hinblick auf die Ermordung von Anneli R. Ihre Eltern und ihre Schwester reagieren entsprechend.


Bildquelle: Martin-Schemm / pixelio.de

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