14. Verhandlungstag | Die Urteile und die Begründung

Heute werden die Urteile verkündet. Im Saal befinden sich ca. 80 Zuschauer, eine große Zahl Interessierter wartet davor. Die Medien sind mit acht Kamerateams, zehn Fotografen und weiteren 30 Journalisten vertreten.

Die Familie betritt, komplett in Schwarz gekleidet, den Saal. Sie sehen alle sehr erschöpft und müde aus. Die Fotografen stürzen sich auf die Familie, diese wird regelrecht „abgeknipst“.

Dann betritt der Angeklagte Markus B. den Saal wie immer mit einem Ordner in der Hand. Auch hier geht ein regelrechtes Blitzlichtgewitter los. Seine beiden Anwälte stellen sich hinter ihm in Pose, so dass sie mit auf die Bilder kommen. Die Familie schaut mit verachtenden Blicken auf den Angeklagten. Beim Mitangeklagten Norbert K. läuft dasselbe Spiel.

Der Bruder der getöteten Anneli R. sitzt heute bei seiner Familie.

Die Urteile

Nun gibt die Vorsitzende Richterin das Urteil bekannt: Markus B. wird mit lebenslanger Haft bestraft, zudem wird die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Norbert K. erhält eine Freiheitsstrafe von acht Jahren und sechs Monaten. Verurteilt wird Norbert K. wegen Mordes durch Unterlassung und erpresserischen Menschenraubes mit Todesfolge.

Als der Anwalt von Norbert K. das Urteil für seinen Mandanten hört, sieht man in seinem Gesicht ein kleines Grinsen.

Die Urteilsbegründung

Die Richterin kommt zur Urteilsbegründung und erklärt zuerst die Aufgaben des Gerichtes in einem Rechtsstaat und auch die Aufgabe der Verteidigung. An dieser Stelle nimmt sie die Verteidigung in Schutz und stellt fest, dass fair verhandelt worden sei. Des Weiteren geht sie auf die Bewältigungsstrategie der Familie ein und meint damit ihre aktive Rolle in diesem Prozess. Sie betont, beide Täter seien extrem feige gewesen und haben keinerlei Verantwortung gezeigt. Der persönliche Mut fehle den Angeklagten komplett. Sie führt mit der Vorgeschichte zur Tat weiter aus und erläutert, dass insbesondere die Lebensgeschichte des Markus B. sehr dünn gewesen sei. Aber auch alles, was bekannt geworden war, habe sich als erlogen herausgestellt, sowohl die Ausbildung als auch die beruflichen Stationen.

Markus B. habe früh mit seiner kriminellen Laufbahn begonnen, er habe betrogen und unterschlagen. Ehrlich sei das Leben von Markus B. nie gewesen. Die Richterin zählt nochmals alle Lügen in Bezug auf das Leben von Markus B. auf. Auch alle sogenannten Fakten zum Hauskauf in Burgebrach seien erfunden gewesen. Nur kurze Zeit vor der Tat an Anneli R. habe Markus B. noch versucht, den Großkonzern Lidl auf 1,2 Millionen Euro zu erpressen. Er habe sich nicht getraut, sich seiner Ehefrau gegenüber bzgl. seiner finanziellen Schwierigkeiten zu offenbaren. Was besonders heraussticht, ist die Äußerung der Richterin, dass Markus B. ein besonders dummer Mensch sei.

Zu Norbert K. führt sie lediglich aus, er sei nicht vorbestraft gewesen, im Leben soweit zurechtgekommen und habe sehr angepasst gelebt. Finanziell sei er in der letzten Zeit allerdings nicht klargekommen, da er Hartz-IV-Empfänger gewesen sei. Angeblich habe er bei der Tat nicht mitmachen wollen, auch seine Beziehung zu Markus B. könne man sicherlich nicht Freundschaft nennen. Sein Anteil am Lösegeld habe 400.000 Euro betragen sollen. Seine Einlassung, das Geld nicht nehmen zu wollen, hält das Gericht für lachhaft. Zudem wurde nochmals festgestellt, dass seine Festnahme und Vernehmung rechtens gewesen seien.

Während der Urteilsverlesung schaut Markus B. nur stur auf die Tischplatte vor sich. Norbert K hat seinen Kopf auf seine Hand gestützt und klopft mit dem Zeigefinger seiner linken Hand nervös auf die Tischplatte.

Die Richterin schildert nun den Tatablauf und nimmt dabei immer wieder Bezug auf den jeweiligen Anteil der Täter.

Während dieses Vortrages der Richterin halten sich Uwe und Ramona R. an den Händen.

Der Entführungstag war im Übrigen ein Donnerstag! Wie so oft findet ein solches Verbrechen an einem Donnerstag oder an einem Freitag statt.

Am Tatort und am Abgreifort von Anneli R. wurden DNA-Spuren an zwei Papiertaschentüchern gefunden und eine DNA-Spur an einem Kopfhörer von Anneli R. sowie an einer der Folien. Auch hierin sieht das Gericht eine besonders hohe und ausgeprägte Dummheit des Angeklagten Markus B. Die – nicht weniger dümmliche –

Nicht-Maskierung der Täter bei der Entführung hatte für Opfer und Täter entsprechende Konsequenzen.

Interessant ist, dass die Richterin die Sichtweise zum Thema „Sicherheit der Familie R.“ erklärt und auch die Sichtweise vom Täter Markus B. zum Lebensstil der Familie.

Entscheidend für die Opferauswahl und die Durchführung eines solchen Verbrechens ist immer nur die Sichtweise des Täters.

Das Gericht unterstellt Norbert K., am Entführungstag gewusst zu haben, worum es ging. Auch er habe das Geld für seine Zukunft gewollt. Hörig gegenüber dem Mittäter Markus B. sei er zwar nicht gewesen, aber die Kammer sieht auch bei Norbert K. einen absoluten Täterwillen und eine Tatherrschaft. Norbert K. sei zumindest ein verlässlicher Mittäter gewesen. Markus B. hingegen habe der Tatablauf sowie die mögliche Lösegeldübergabe überfordert. Dilettantisch, dumm und unprofessionell stellt die Richterin deutlich fest.

Norbert K. hab bei seinen Aussagen immer wieder versucht, seinen Tatbeitrag zu minimieren. Zum großen Teil habe er auch unsinnige Aussagen getätigt, diese ausschließlich zum Selbstschutz. Ihm sei ganz bewusst gewesen, dass Anneli. R. getötet werden sollte, und zwar durch einen Kabelbinder.

Die genaue Todesursache habe zwar nicht festgestellt werden können, theoretisch denkbar seien als Täter allerdings sowohl nur einer von beiden, entweder Markus B. oder Norbert K., oder doch alle beide. Das Vortatverhalten und die Motivation weisen jedoch erheblich auf Markus B. als Täter hin. Auch die Persönlichkeitsmerkmale deuteten auf seine Haupttäterschaft. Das aktive Tun erfolgte durch Markus B., das ist die Überzeugung der Kammer. Auch Vorsatz sei gegeben gewesen. Allerdings sei die Tötungsabsicht erst aufgekommen, nachdem Markus B. bewusst geworden war, dass Anneli R. ihn hätte erkennen können. Hiermit sei die Verdeckungsabsicht als Mordmerkmal gegeben. Die Unterlassung sei wiederum bei Norbert K. gegeben, da auch er eine Verdeckungabsicht gehabt habe. Auch er wäre erkannt worden. Er habe auch gewusst, dass Anneli R. sterben wird.

Bei dieser Aussage schüttelt Norbert K. seinen Kopf.

Das Töten habe Norbert K. nicht aktiv unterstützt, aber er habe auch nichts aktiv dazu beigetragen, den Mord zu verhindern. Er habe Angst gehabt, entdeckt zu werden. Zum Nachtatverhalten sei zu sagen, dass beide Täter die Leiche verbracht haben.

Während des Vortrages der Richterin nimmt einer der Verteidiger (Rechtsanwalt S.) von Markus B. zwischenzeitlich eine Liegestellung in seinem Stuhl ein und schaut sich die Decke an. Auch dieses Verhalten zeigt die durchgängige Respektlosigkeit gegenüber dem Opfer, dessen Familie und in diesem Falle insbesondere auch gegenüber dem Gericht.

Die Richterin stellt fest, Norbert K. habe gegenüber Anneli R. eine Garantenpflicht gemäß § 13 Strafgesetzbuch innegehabt. Das pflichtwidrige Vortatverhalten sei die Entführung. Auch sei ein Einschreiten zum Wohle der Anneli R. zumutbar gewesen. Die Frage hiernach beantworte sich ausschließlich mit einem Ja und unbedingt. Die innere Haltung von Norbert K. entspreche somit einer Täterschaft durch Unterlassen.

Beurteilung von Strafmaß und Schuld

Wenn man die Schuld und das Strafmaß in Bezug auf den Täter Markus B. beurteilt, so könne festgestellt werden, dass es keinerlei pathologische Auffälligkeiten gab. Sicherlich habe Markus B. narzisstische Persönlichkeitsmerkmale. Daher sei eine Freistrafe von 15 Jahren unangemessen gewesen und insofern die Entscheidung auf lebenslange Freiheitsstrafe deutlich. Seine insgesamt über zwölf Vorstrafen beeinflussen das Gesamtbild zusätzlich negativ. Seine Tat habe eine Nähe zur Habgier. Das Leid des Opfers und der Opfer-Familie sei ausgesprochen groß und die Folgen der Tat besonders schlimm, da es hier viele Opfer gebe. Strafmildernd müsse man die Krebsdiagnose (inzwischen geheilt) bei Markus B. berücksichtigen.

Der Bruder von Anneli R. schüttelt bei dieser Aussage deutlich den Kopf.

Die Richterin stellt fest, dass das Schlimme und Schlechte bei Markus B. insgesamt überwiege.

Zu Schuld und Strafmaß bei Täter Norbert K. gibt das Gericht bekannt, dass es bereits entsprechende Urteile des BGH und des Verfassungsgerichts gebe, die in solchen Fällen zu berücksichtigen seien. Norbert K. sei weniger aktiv gewesen, dadurch gebe es eine sogenannte Strafrahmen-Verschiebung auf drei bis fünfzehn Jahre. Eine weitere Strafrahmenverschiebung erfolge, weil er Aufklärungsmithilfe zur Tat geleistet habe. Diese Verschiebung bedeute ein Strafmaß von sechs Monaten bis elf Jahren und drei Monaten. Damit habe das Gericht einen Ermessensspielraum von zwei Jahren bis elf Jahren und drei Monaten. Negativ zu bewerten sei, dass er an der Tat beteiligt war. Positiv zu bewerten sei, dass Norbert K. nicht vorbestraft ist. Er habe Reue gezeigt und ein Teilgeständnis abgegeben. Zusätzlich bedeute sein Alter von 62 Jahren, dass er eine gewisse Haftempfindlichkeit habe.

Für die Haft ist Norbert K. zu empfindlich, aber für eine solche grausame und brutale Ermordung nicht?

Das Ergebnis ist schlussendlich eine Freiheitsstrafe von acht Jahren und sechs Monaten.

Nach dem Verlesen der Urteilsbegründung wendet sich die Richterin noch mit ein paar persönlichen Worten an die Opferfamilie. Mit diesen Worten versucht sie, Trost zu spenden, doch leider wählt sie aus meiner Sicht die falschen Worte, sodass der Trost nicht bei der Familie ankommt. Die Richterin erklärt beiden Parteien, dass eine Revision innerhalb einer Woche möglich ist.

Der letzte Prozesstag endet um 16:03 Uhr.

Innerhalb der genannten Wochenfrist haben die Anwälte des Beschuldigten Markus B. Revision eingelegt. Des Weiteren hat die Staatsanwaltschaft Revision in Bezug auf beide Täter eingelegt.

Bildquelle: Thorben Wengert / pixelio.de

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