„Wenn Blicke töten könnten.“

Der 36. Verhandlungstag beginnt etwas verspätet um 9:43 Uhr. Dieser Tag wird mindestens als frag- bis denkwürdig eingestuft werden. Hierzu im weiteren Verlauf mehr.

Heute ist der Hauptanwalt des Beschuldigten, Axel W., nicht anwesend. Er wird vertreten durch die junge Rechtsanwältin Naila W., die auch schon ein- bis zweimal hier im Prozess verteidigt hat. Warum der Rechtsanwalt Axel W. heute nicht am Prozess teilnehmen konnte und sich vertreten lässt, blieb bis zuletzt offen.

Spracherkennungsversuch weist deutlich auf mutmaßlichen “Maskenmann”

Heute stehen sechs Sachverständige im Zeugenstand. Es können allerdings nur zwei gehört werden. Die Hörung der anderen vier wird auf die nachfolgenden Prozesstage verlegt. Heute werden die Sachverständigen Dr. M. und Frau D. vom Landeskriminalamt Brandenburg, Dienststelle Eberswalde gehört, die im Fachgebiet Spracherkennung tätig sind.

„Wenn Blicke töten könnten.“

Das Opfer Stefan T. wurde am 5. Oktober 2012, gegen 19:30 Uhr vom Täter aus seinem Haus entführt und konnte erst circa 36 Stunden später fliehen. In dieser Zeit hatte es ungewöhnlich viel Kommunikation in Form von Gesprächen mit dem Maskenmann gegeben. Es wurden Themenblöcke wie die finanzielle und berufliche Situation des Opfers besprochen sowie dessen körperliche Fitness. Weiterhin wollte der Täter viel über die Ehefrau des Opfers wissen und sprach mit dem Opfer über die weitere Vorgehensweise sowie die Geldübergabe.

Da Stefan T. eine herausragende Beobachtungsgabe und auch ein sehr gutes Erinnerungsvermögen hat, entschloss sich die SOKO Imker dazu, die Sachverständigen des LKA Brandenburg mit einem Experiment zur Spracherkennung zu beauftragen. Sie erstellten einen Versuchsaufbau zur auditiven Stimmerkennung. Zuerst wurde der Zeuge Stefan T. dazu aufgefordert, die Täterstimme genauestens zu beschreiben, sowohl im Vokabular, welches gebraucht wurde, als auch in den Eigenschaften. Stefan T. beschrieb die Stimme als ruhig, gleichmäßig dunkel, ohne Akzent, regional dem Bereich Brandenburg, Berlin zuzuordnen, allerdings auch manipuliert und monoton. Zwischendurch beschrieb er, immer wieder ein Schniefen gehört zu haben. Diese Befragung ist per Videokamera aufgenommen worden und wird heute dem Gericht in einer Stunde und sieben Minuten vorgespielt.

Nachdem die Sachverständigen den Inhalt dieser Befragung ausgewertet hatten, wurden mindestens fünf Stimmen, die in etwa vergleichbar sind, benötigt. Die Sachverständigen entschlossen sich, aus 17 gecasteten Stimmen sechs Vergleichsstimmen mit gleicher Sprachprägung zum Vergleich zu nutzen. Diese Vergleichsstimmen werden vorab mindestens zwei Experten und zwei Laien zur Qualitätssicherung vorgespielt. Hierbei soll nur herausgefunden werden, ob eine dieser sechs Vergleichsstimmen zu auffällige Unterschiede zu den anderen aufweist. Zu diesen sechs Vergleichsstimmen wurde dann als siebte die des Beschuldigten beigefügt. Da der Beschuldigte Mario K. einige Monate vor seiner Festnahme observiert worden ist, konnten die Sachverständigen auf ein abgehörtes Gespräch, welches der Beschuldigte bei einen Termin in der Arbeitsagentur geführt hat, zurückgreifen. Hier wurden nun ähnliche Gespräche mit den sechs Vergleichssprechern am selben Ort unter gleichen technischen Aufzeichnungsbedingungen geführt. Da Stefan T. die Stimme des Täters auch immer als verstellt dargestellt hat, wird es jedoch besonders schwer sein, jetzt die Täterstimme unter Normalbedingungen herauszuhören.

Da die Sachverständigen dem Opfer Stefan T. mechanisch verstellte Stimmen vorgespielt haben und diese durch Stefan T. alle ausgeschlossen werden konnten, sind sie sicher, dass der Täter seine Stimme während der Kommunikation mit dem Entführungsopfer auf natürliche Weise verstellt hat.

Die Durchführung des Experiments erfolgte am 10. April 2013. Hierzu wird sich die Verteidigung noch entsprechend äußern, da die Wissenschaft ein solches Experiment nur bis zu sechs Monate nach Beendigung der Kommunikation zulässt. Die Überschreitungsfrist beträgt hier fünf Tage (etwa 3 %) und wird durch die Sachverständigen damit begründet, dass die Wissenschaft sich hier auf eine geringe Täter-Opfer-Kommunikation stützt und wir hier einen Ausnahmefall mit größtmöglicher Kommunikationsmasse vorfinden. Auch dieses Experiment wird dem Gericht am heutigen Tage per Video vorgeführt.

Wir sehen eine Bürosituation mit einer Sachverständigen und Stefan T. Jede Stimme wird circa eine Minute vorgespielt. Der Zeuge hat die Möglichkeit, sich die jeweilige Stimmprobe mehrmals vorspielen zu lassen und danach den nächsten Sprecher zu hören. Die Möglichkeit, eine bereits abgespielte Stimme erneut zu hören, gibt es nicht. Auch die Sachverständige, die das Experiment leitete, hat die Stimmen vorher noch nicht gehört. Somit ist hier eine unbeabsichtigte Einflussnahme nicht möglich.

Sprecher eins bis drei werden durch Stefan T. ausgeschlossen. Bei Sprecher vier gibt Stefan T. bekannt, dass es hier Teile gibt, die der Täterstimme entsprechen könnten. Bei Stimme fünf hat er dahingehend einen vermehrten Eindruck und gibt an, dass diese Stimme der des Täters am ähnlichsten ist. Stimme sechs wird ebenfalls ausgeschlossen und Stimme sieben wird in etwa auf dem Niveau der Stimme vier eingestuft.

Eine eindeutige Aussage, dass Sprecher fünf der Täter war, gibt es von Stefan T. nicht. Wenn man allerdings seine nonverbale Kommunikation beobachtet, so sieht man eindeutig, dass ausschließlich bei Sprecher fünf eine deutliche Reaktion durch bejahendes Kopfnicken stattgefunden hat. Bei Sprecher fünf handelt es sich um den Beschuldigten Mario K. Dass das Opfer Stefan T. diese Stimme als am ähnlichsten empfunden hat, obwohl es sich hier um eine Aufnahme eines unter Normalbedingungen geführten Gespräches handelt, und Stefan T. die Stimme des Täters nur unter manipulierten Gegebenheiten gehört hat, ist äußerst bemerkenswert und sollte seine Beachtung finden.

Bei der Videovorführung der Befragung von Stefan .T zur Stimme des Täters hat der Beschuldigte wieder einmal regungslos auf seinem Platz gesessen und sich nur hin und wieder Notizen gemacht. Bei der Vorführung der sieben unterschiedlichen Sprecher war der Beschuldigte sehr konzentriert, richtete Kopf und Körper zum Bildschirm und hörte aufmerksam zu.

Fragenmarathon der Verteidigung

Nachdem das Gericht seine Befragung beendet hat und auch die Staatsanwaltschaft und die Nebenkläger keine Fragen mehr haben, beginnt die Verteidigung ihren Fragenblock. Da das Ergebnis der Stimmerkennung nicht positiv für den Beschuldigten und dessen Verteidigung ist, kann man sich auf eine intensive Befragung einstellen. Typisch ist, dass die Partei, die aus dem Gutachten des Sachverständigen einen Nachteil erfährt, zuallererst nach dessen Ausbildung und Qualifizierung fragt. Dadurch wird versucht, das Ergebnis als solches anzuzweifeln.

Man merkt der Verteidigerin deutlich an, dass sie weitere Fragen und Lücken zum Experiment sucht, ihre Augen wandern von links nach rechts, manchmal auch nach oben. Der Sachverständige antwortet fundiert und sehr souverän. Weiterhin wird nun das gesamte Experiment in Zweifel gezogen. Auch das ist eine typische Vorgehensweise gegenüber Sachverständigen, um deren Gutachten insgesamt infrage zu stellen.

Nachdem die Verteidigerin Naila W. all ihre Fragen gestellt hat und selbst einräumt, dass sie die Antworten und Ergebnisse des Sachverständigen immer noch nicht versteht, beginnt sie nun noch detaillierter und noch penibler nachzufragen. Der Sachverständige antwortet weiterhin ruhig und souverän. Sie erreicht damit, dass ihr Mandant Mario K. inzwischen aufmerksam zuhört und den sachverständigen Zeugen sogar direkt anschaut. Ein seltener Augenblick. Sein Stirnrunzeln signalisiert, dass er dem Sachverständigen ebenfalls nicht folgen kann.

Nach der Mittagspause ist um 14:02 Uhr der Verteidiger Christian L. an der Reihe, weiter nachzufragen. Das Fragesystem bleibt entsprechend bestehen. Er stellt überwiegend Fragen, die seine Kollegin Naila W. bereits gestellt hat. Die Fragen sind erneut sehr detailliert.

Der Fakt, dass der Zeuge Stefan T. den Sprecher Nummer fünf als am ähnlichsten und damit als den wahrscheinlichen Täter herausgestellt hat, bleibt bestehen. Und auch sein nonverbales Zeichen, das mehrmalige Kopfnicken, bestätigt diese Aussage.

In diesen Fragenblock von Christian L. mischt sich Naila W. immer wieder ein und sagt insgesamt circa 50 Mal „Das verstehe ich nicht.“, so dass der Sachverständige immer und immer wieder den Sachverhalt erläutern muss. Gerade als ihr Kollege Christian L. nun selbst feststellt, „dass wir uns im Kreis drehen“, erntet er allgemeines, lautes Gelächter. Der Verteidiger behält sich vor, zum Gutachten am nächsten Verhandlungstag einen Antrag zu stellen. Dass dies ein „Ablehnungsantrag“ wird, dürfte klar sein.

Auf jedes „Das verstehe ich nicht.“ seitens der Verteidigung folgt meistens eine unerlaubte Frage; entweder eine Wiederholungs- oder eine Suggestionsfrage. Doch die Sachverständigen antworten weiterhin ruhig, besonnen, fachlich fundiert und souverän. Jegliche Antwort der Sachverständigen wird von Naila W. mit heftigem Kopfschütteln, Stirnrunzeln, gequältem Grinsen oder Augenverdrehen gewürdigt. Jede Antwort wird dadurch angezweifelt.

War das die Vorgehenstaktik, die der Hauptverteidiger Axel W. der jungen Anwältin mit auf den Weg gegeben hat, um den heutigen Tag so verstreichen zu lassen? Dass Naila W. rund 50 Mal äußert, sie habe die Antwort des Sachverständigen nicht verstanden, und, dass dieser den Sachverhalt über 27 Mal erklären muss, ergibt für mich keinen erkennbaren Sinn.

Auch der Beschuldigte Mario K. hat für sich erkannt, dass die Aussage des Sachverständigen ihm schadet. Immer, wenn solch eine Situation eintritt, reagiert er nonverbal auf den jeweiligen Zeugen. In diesem Fall schaut er den Sachverständigen böse und aggressiv an, nickt mit dem Kopf oder murmelt etwas vor sich hin. Auch ein aufmerksamer Beobachter der Polizei im Zuschauerraum erkennt diese Situation und kommentiert dies treffend: „Wenn Blicke töten könnten.“

Bildquelle: Michael Grabscheit / pixelio.de

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