Verteidigung offenbart den Einsatz von Taschenspielertricks

Heute, am 8. Juni, dem mittlerweile 58. Verhandlungstag, hat der zweite Anwalt der Verteidigung, Christian L., seinen großen Tag und hält sein Plädoyer.

Anfangs macht er einen aufgeregten Eindruck, seine Stimme zittert.

In seinem Vortrag arbeitet der Anwalt alle Indizien durch, die durch die Staatsanwaltschaft und die Nebenklägervertreter bereits dezidiert vorgetragen worden sind. Einzeln analysiert Christian L. die Verdachtsmomente und dividiert sie voneinander.

Anschließend jedoch trägt der Verteidiger wiederum ganze Indizienblöcke vor, beschreibt zu jedem von diesen allerdings nur ein einziges Verdachtsmoment – was natürlich immer ein positives ist, sodass es der Strategie der Verteidigung dient. Alle anderen Indizien, wie z. B. die angedachte Auswanderung nach Griechenland genau zu den Tatzeiten zum Erhalt eines vorgetäuschten Alibis, oder die unbedingte Beschaffung eines nicht nachverfolgbaren Handys über seine Verwandten, oder auch den Besitz sämtlicher Tatgegenstände in unterschiedlichen Lagern, die ebenfalls von Staatsanwaltschaft oder Nebenklägervertretern genannt worden sind, ersetzt Christian L. durch diverse, recht fantasiereiche Möglichkeiten, die er ungeprüft in den Raum stellt.

Verteidigung offenbart den Einsatz von Taschenspielertricks

Zum Beispiel stellt der Verteidiger erneut die These auf, dass bei der Tat gegen Petra P. zwei Täter vor Ort waren. Begründung: Beim nachträglichen Spürhundeeinsatz hat einer der Hunde auch eine Spur in eine andere Richtung verfolgt.

Der Staatsanwaltschaft hält er nun pauschal vor, nur Bruchstücke von Zeugenaussagen bewertet zu haben.

Kurios, dass die Verteidigung der Staatsanwaltschaft nun genau den Lapsus vorwirft, den sie sich selbst über den kompletten Prozessverlauf immer wieder geleistet hat: nur gewählte, vermeintlich geeignete Aspekte in den Mittelpunkt zu rücken.

Auch zum Schießtraining und zur Mitgliedschaft des Angeklagten in der Betriebssportgemeinschaft äußert sich Christian L. Er behauptet nämlich, dass es Mario K. niemals möglich war, über seinen Schießsportverein unberechtigterweise Munition zu beschaffen. Auch teilt er mit, dass Mario K. ja ein Anfängerschütze gewesen sei, was an dessen Fußstellung beim Schießen ersichtlich gewesen wäre: ein Fuß stand etwas weiter vorn, der andere schräg dahinter. Dies sei eine typische Anfängerposition, denn beim Schießen stünden beide Beine immer parallel.

Diese Aussage ist in vielerlei Hinsicht falsch, denn nur Sportschützen stehen so. Duellschützen etwa stehen genauso, wie Mario K. als er geschossen hat. Insofern wäre sein Training auch als eine mögliche Tatvorbereitungshandlung zu sehen.

Weiter führt Christian L. aus, bei den Verbrechen sei zwar dieselbe Waffe eingesetzt worden, aber es könne durchaus auch sein, dass diese zwischen den Taten den Besitzer gewechselt hat. Der Beschuldigte habe niemals eine Waffe besessen.

Der Verteidiger äußert sich des Weiteren zum Audio-Experiment, in dem Stefan T. die Stimme des Täters aus sieben Stimmenproben herausgehört hat. Stefan T. habe die Stimme nicht wirklich erkannt, das Experiment sei nicht geeignet gewesen und auch ein Erkennen des Täters anhand seiner nonverbalen Kommunikation stellt Christian L. in Abrede. Natürlich zweifelt der Anwalt auch die Sachkunde der Spezialisten des Landeskriminalamtes an.

Christian L. beschuldigt außerdem die gesamte Familie P., vor Gericht unwahre Aussagen getätigt zu haben. Auch habe die Entführung von Stefan T. nie stattgefunden, wiederholt er eine der Thesen der Verteidigung.

Die Reaktion der anwesenden Opfer ist dementsprechend.

Der Anwalt macht das unter anderem an der Einschätzung der Körpergröße des Täters fest, welche die Opfer vornehmen sollten. Hierzu berichtet er, dass er am Wochenende eine Ausgabe von Men’s Health gelesen hat. Er zitiert nun einen Artikel zum Thema Waffen und Männer, in dem auch der Kriminalpsychologe Prof. Dr. Heubrock mit diversen Aussagen erwähnt wird, der wiederum in der jüngeren Vergangenheit ebenfalls als Zeuge im „Maskenmann“-Prozess auftrat.

Den Artikel vor Augen zitiert Christian L. nun Prof. Dr. Heubrock zum Thema Waffen-Fokussierung mit der Aussage, dass ein Täter, der einen Überfall mit einer Waffe durchführt, auf die Opfer oft größer wirkt und in den anschließenden Aussagen oft auch größer beschrieben wird.

Was der Verteidiger bei dieser Ausführung jedoch unterschlägt, ist, dass sich das Zitat von Prof. Dr. Heubrock auf eine Pumpgun bezieht, die bekanntermaßen deutlich größer ist, als eine Pistole. Christian L. verschweigt ebenfalls die in diesem Artikel von Prof. Dr. Heubrock getätigten Aussagen, wonach Menschen die Benutzung einer Waffe mit Macht, Einfluss und Dominanz assoziieren, und, dass Waffen auf Fetischisten eine Art erotische Faszination ausüben können. Alle vier Attribute passen auf den Angeklagten.

Es ist nicht verwunderlich – denn wir haben es schon an sämtlichen vorherigen Verhandlungstagen so erlebt –, dass die Verteidigung nur einen Teil der vorhandenen Informationen auf den Tisch legt.

Des Weiteren beklagt Rechtsanwalt Christian L. eine schlechte Arbeit der Staatsanwaltschaft, auch die Polizei habe eklatant schlechte Ermittlungsarbeit geleistet.

Der Staatsanwaltschaft unterstellt der Verteidiger, dass die handelnden Personen aufgrund der exponierten Stellung der Opfer hohem Druck ausgesetzt gewesen wären, was deren Leistung erkläre.

Hiernach zählt Christian L. diverse Zeugen auf und geht deren Aussagen durch, die er allesamt mit einem „Beweiswert gleich Null“ einschätzt. Diese Zeugen – die zum Nachteil des Angeklagten ausgesagt haben – beschimpft Christian L. als „Wichtigmacher“, „Hilfssheriffs“ und „Hobbyzeugen“.

Nun aber geschieht schier Unglaubliches: Während der Anwalt sich ereifert, entfährt Christian L. eine sehr unbedachte und fahrlässige Einlassung: Er gibt nämlich offen zu, dass die Verteidigung die Zeugen mit Taschenspielertricks beeinflusst hat, um auf diese Weise ihre Glaubwürdigkeit in Abrede zu stellen.

Nach diesem Offenbarungseid geht der Anwalt ebenso offenherzig auf einen zentralen Vorwurf der Staatsanwaltschaft und der Nebenklägervertreter ein, wonach die Verteidigung nichts zur Entlastung des Angeklagten beigetragen habe. Christian L.: „Die Verteidigung weiß nichts Entlastendes und der Angeklagte Mario K. kann sich an nichts erinnern.“

Den Spieß nun einfach umdrehend fragt Christian L.: „Was ist entlastend?“ und gibt umgehend die Antwort: „Es gibt nichts Belastendes.“

Insgesamt ist der der Vortrag von Christian L. nichts anderes als ein mehr oder weniger geschicktes Wechselspiel, das aus dem Weglassen wichtiger Teile des Sachverhalts und dem Hinzufügen möglicher, aber ungeprüfter Varianten besteht.

Der Verteidiger teilt im Gerichtssaal nun mit, dass er einen sehr ausgeprägten Gerechtigkeitssinn habe und ihn daher die Ignoranz der Staatsanwaltschaft und der Nebenklägervertreter erheblich störe. Zum Ende seines Plädoyers, das er rhetorisch besser und engagierter als sein Anwaltskollege Axel W. vorgetragen hat, stellt er einen Antrag auf Freispruch seines Mandanten.

Im Anschluss gibt der Verteidiger Axel W. eine kurze Zusammenfassung, wobei er heute wesentlich besser auf seinen Beitrag vorbereitet wirkt als bei seinem Plädoyer.

Axel W. betont, dass nicht er für glaubhaft befinden muss, ob die Entführung von Stefan T. stattgefunden hat oder nicht. Er ermahnt das Gericht allerdings dazu, die Entführung von Stefan T. zumindest in Frage zu stellen. Er müsse auch nicht darüber befinden, ob es andere Täter in diesem Verbrechenskomplex gegeben haben könnte. All dies muss einzig und allein das Gericht für sich prüfen.

Doch nun streut der Verteidiger erneut heftige Zweifel, in dem er wiederum ausschließlich ausgewählte Aspekte aus Zeugenaussagen oder aus den Tatgeschehen hervorhebt. Schlussendlich, gibt er zu, sei sein Mandant Mario K. zwar ein schwieriger Typ, der aber unschuldig sei.

Wäre ich nicht an jedem einzelnen Verhandlungstag bei Gericht gewesen, könnte ich anhand dieser „Weichzeichnung“ des Beschuldigten durch seine Verteidiger tatsächlich annehmen, hier säße ein komplett Unschuldiger.

Am Ende hat die Verteidigung zumindest in einem Punkt recht: allein das Gericht muss die endgültige Entscheidung treffen und zwar am nächsten Freitag, den 12. Juni 2015.

Das Gericht schließt diesen Verhandlungstag bereits um 11:30 Uhr, nachdem zuletzt auch der Beschuldigte Mario K. gefragt wurde, ob er sich äußern möchte. Wir hören vom Angeklagten ein kaum wahrnehmbares Nein. Auch an dieser letzten Stelle hat der Beschuldigte die Möglichkeit nicht wahrgenommen, etwas Entlastendes zu den Vorwürfen zu äußern oder sich den Opfern zuzuwenden.

Bildquelle: Michael Grabscheit / pixelio.de

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