Reker-Prozess: Siebter Verhandlungstag | Paukenschlag: Anwalt entpflichtet!

Am siebten Verhandlungstag am 6. Juni 2016 sind lediglich zehn Journalisten anwesend – und das, obwohl Herausragendes geschieht: Einer der zwei Rechtsanwälte des Angeklagten Frank S., Dr. Christof M. wird von seinem Mandant entpflichtet. Dies ist ein außergewöhnlicher Vorfall.

Als der Angeklagte den Gerichtssaal betritt, ist nur sein Anwalt Jasper M. vor Ort. Der Stuhl auf dem sonst sein zweiter Anwalt saß, ist frei geblieben und nun von Frank S. besetzt. Nachdem die Vorsitzende Richterin Barbara H. das mitbekommen hat, fordert sie ihn auf, sich einen anderen Platz zu nehmen.

In der heutigen Verhandlung wird sodann im Zusammenhang mit der Entpflichtung berichtet, dass eine Bekannte, von Frank S., die er vor etwa zehn Jahren kennengelernt und die nun wieder Kontakt mit ihm aufgenommen hat, auch in regem E-Mail-Kontakt mit seinem zweiten Anwalt Dr. Christof M. stand. Die Bekannte hat diesen E-Mail-Verkehr dem Gericht offengelegt, dessen Inhalt den Angeklagten aufregt und den er „schweinisch“ nennt.

Reker-Prozess: Siebter Verhandlungstag | Paukenschlag: Anwalt entpflichtet!

Frank S. erweiterte seinen Antrag auf Entpflichtung des Anwalts und möchte zusätzlich auch seinen zweiten Anwalt Jasper M. entpflichten lassen, weil dieser von den „Machenschaften“ von Dr. Christof M. wusste und Frank S. für „verblödet“ hält. Zusätzlich wirft der Angeklagte seinem Ex-Anwalt Dr. Christof M. Alkoholmissbrauch während der Gerichtspausen vor. Sein zweiter Anwalt Jasper M. wiederum hätte keine Ideale.

Hierzu nimmt auf Aufforderung des Gerichts auch der Generalbundesanwalt Stellung. Eine Entpflichtung von Jasper M. hält dieser für nicht relevant. Einer Entpflichtung von Christof M. in Bezug auf die E-Mails mit der Bekannten von Frank S. stimmt er jedoch zu. Daraufhin gibt es eine Beratungspause für das Gericht.

Nach dieser Pause liest das Gericht einen Antrag des Rechtsanwalts Dr Christof M. vor, indem er selbst um Entpflichtung von seinem Mandanten Frank S. bittet, da sowohl das Vertrauensverhältnis gestört sei, als auch die Kommunikation nicht mehr stattfindet. Danach teilt das Gericht seinen Beschluss mit: Dr. Christof M. wird entpflichtet, Rechtsanwalt Jasper M. jedoch nicht, da hierfür keine Gründe vorliegen. Des Weiteren wird durch das Gericht festgestellt, dass nun einige Zeugen nochmals gehört werden müssen, da der verbleibende Anwalt Jasper M. teilweise nicht am Prozess teilgenommen habe und somit einige Zeugen nicht persönlich erlebt hat.

Nun wird die erste Zeugin des heutigen Tages vernommen, Dr. Konstanze J. (60), Psychiaterin aus Köln. Sie hatte den ersten ärztlichen Kontakt zum Beschuldigten nach dem Attentat. Hierzu wurden sie von der Polizei angerufen und beauftragt. Es galt, die Frage zu klären, ob der Beschuldigte in einen normalen Strafvollzug und gebracht werden kann, oder ob er in eine entsprechende Anstalt eingeliefert werden muss. Zur Aufsicht war eine Polizeibeamtin beim Gespräch anwesend.

Dr. Konstanze J. teilt mit, dass Frank S. kooperativ war und alles verstanden hat. Er sagte ihr, dass er ein politisch motivierter Straftäter sei, aber nicht geistesgestört. Seine politische Richtung sei rechts. Er mache sich Sorgen wegen der Flüchtlingskrise. Die Flüchtlinge seien die neuen „Sklavenkräfte“. An Henriette Reker hat ihn die „extreme Verlogenheit“ gestört. Auch sei er „arbeitslos aus Überzeugung“.

Während dieser Aussage schüttelt Frank S. immer wieder den Kopf.

Zum Befund äußerte Dr. Konstanze J., dass eine wahnhafte Störung nicht zu erkennen sei. Im Gespräch war Frank S. bewusstseinsklar. Sein Denken war etwas ausufernd und eingeengt. Er war nicht paranoid. Es gab keinen pathologischen Befund und auch Suizidgefahr bestand nicht. Seine Stimmungslage während des Gesprächs war zuerst zurückhaltend, danach geriet er in gute Stimmung. Er war weder betroffen noch nachdenklich, eher etwas stolz.

Nun stellt Frank S. selbst auch eine Frage und möchte wissen, ob die Zeugin unabhängig sei, was wiederum bejaht wird. In seiner nachfolgenden Stellungnahme streitet Frank S. die gesamte Aussage der Zeugin ab.

Hiernach wird als Zeugin die Kriminaloberkommissarin gehört, die beim Gespräch mit der Psychologin anwesend war. Sie teilt mit, dass Frank S. schockiert war, als er gehört hat, dass es mehrere Verletzte gab. Sie fand diese Aussage allerdings nicht glaubhaft, sie wirkte sehr aufgesetzt. Weiterhin teilte Frank S. im Gespräch mit Dr. Konstanze J. mit, dass er Henriette Reker nicht töten, sondern nur verletzen wollte. Er habe diese Tat für die Zukunft unserer Kinder und für Deutschland getan. Er hätte im Vorfeld länger über das Attentat nachgedacht und festgestellt, dass diese Handlung notwendig sei. Frank S. hat der Kriminaloberkommissarin gegenüber einen klaren Eindruck hinterlassen und war sehr redselig.

In seiner anschließenden Stellungnahme äußert Frank S. seine Verwunderung darüber, dass er im Streifenwagen etwas anderes gesagt haben soll als nur zwei Stunden später bei seiner Vernehmung. Denn im Streifenwagen, so sei ihm unterstellt worden, habe er noch ausgesagt, dass er Henriette Reker hat töten wollen.

Im weiteren Verlauf des Verhandlungstages fordert Frank S. sein zweiten Anwalt Jasper M. dazu auf, sich wie sein Rechtsanwaltskollege Dr. Christof M. entpflichten zu lassen und sein Mandant Mandat abzulegen. Jasper M. erklärt, dass er das nicht machen wird, woraufhin Frank S. einen erneuten Antrag zur Entflichtung seines Anwalts stellt. Das Gericht wiederum gibt als Beschluss bekannt, diesem Antrag nicht statt zu geben. Auch wird keine Beiordnung eines weiteren Anwalts angewiesen.

Bildquelle: I-vista  / pixelio.de

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