Reker-Prozess: Sechster Verhandlungstag | Attentäter verliert die Nerven

Heute haben sich die rabiaten Tendenzen in der Persönlichkeit des Angeklagten, die über die Dauer des bisherigen Prozessverlaufs immer wieder durchschimmerten, klar bestätigt.

Im Zeugenstand sind heute die Polizeibeamten, die Frank S. unmittelbar nach seiner Festnahme im Streifenwagen zum ersten Verhör ins Polizeipräsidium Köln gefahren haben.

Doch noch bevor die Zeugen aussagen können, versucht der Angeklagte über eine geschlagene Stunde lang dem Gericht zu erklären, warum er seine Anwälte Dr. Christoph M. und Jasper M. nicht mehr an seiner Seite haben möchte. Er wirft ihnen Lügen, mangelnden Einsatz, Alkoholprobleme sowie Verletzung der Schweigepflicht vor. Dieses in seiner altbekannten beleidigenden Art. Die Vorsitzende Richterin Barbara H. belehrt ihn immer wieder und bittet ihn, nicht so viel Unsinn zu reden. Auch der Bundesanwalt Dr. Lars O. wird deutlich und kontert gegenüber Frank S., dass hier nicht alle nach seiner Pfeife tanzen. Eine Entpflichtung der Anwälte hat an diesem Verhandlungstag im Übrigen nicht stattgefunden.

Reker-Prozess: Sechster Verhandlungstag | Attentäter verliert die Nerven

Alle drei Zeugen sagen danach gleichermaßen aus, der Beschuldigte habe freimütig, locker und entspannt gesprochen. Er habe herausgestellt und deutlich gesagt –das wird auch auf Nachfrage der Vorsitzenden Richterin nochmals durch die Zeugen bestätigt – dass er gerne die Bundeskanzlerin Angela Merkel getötet hätte. Es sei ihm aber zu schwierig gewesen, an sie heran zu kommen. Daraufhin habe er sich als Ziel die damalige Kölner Sozialdezernenten Henriette Reker ausgesucht, da sie ein leichteres Ziel zu sein schien. Er habe durch die Tötung Henriette Rekers ein Zeichen setzen wollen. Auch diese Aussage bestätigen alle drei Zeugen nochmals.

Weitere Äußerungen des Täters seien gewesen: „Ich habe sie gezielt in den Hals gestochen. Einmal. Ich war der Meinung, dass das gereicht hat.“ Und weiter: „Ich hoffe, dass sie stirbt.“

Diese Aussagen sind für den Angeklagten besonders prekär. Bisher hatte er immer angegeben, dass er sie nicht habe umbringen wollen. Doch mit diesen Zeugenaussagen ist diese Behauptung nun widerlegt. Er wird deshalb nun sicherlich wegen versuchten Mordes verurteilt, bei Urteilsbestätigung droht ihm lebenslange Haft.

Auf diese Aussagen hin beschimpft der ohnehin schon recht aufgebrachte Frank S. die Polizisten als „verlogene Schweinehunde“.

Dieser verbale Ausfall bleibt auch über das Ende des heutigen Prozesstages in Erinnerung.

Bildquelle: NicoLeHe / pixelio.de

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