Reker-Prozess: Neunter Verhandlungstag | Angeklagter ist voll schuldfähig

Am heutigen 15. Juni 2016 sind zwei Fotografen und sieben Medienvertreter anwesend.

Direkt zu Beginn fällt auf, dass fünf Justizbeamte einen engen, taktisch gut besetzen Ring um den Angeklagten Frank S. bilden. Das hat sicherlich mit der Hörung des psychologischen Sachverständigen zu tun und der Annahme, dass der Angeklagte bei diesem Vortrag eventuell überreagieren könnte.

Der Angeklagte wird weiterhin nur durch einen Anwalt vertreten. Ein weiterer, sogenannter TV-Anwalt hat sich zwar ein Besuchsrecht einräumen lassen, dieses jedoch nicht wahrgenommen.

Das Gericht teilt anfangs mit, dass die Urteilsverkündung wahrscheinlich am Freitag, den 1. Juli 2016 erfolgen wird. Anschließend möchte Frank S. weitere Anträge stellen. Unter anderem beantragt er, die heutige Beweisaufnahme mit den Zeugen zu verschieben, damit er Zeit hat, sich einen neuen zweiten Anwalt zu suchen und dieser sich entsprechend einarbeiten kann. Hierzu wird ein Gerichtsbeschluss gefasst und der Antrag abgelehnt. Des Weiteren stellt Frank S. Anträge, um neue Zeugen zu laden sowie, um ein weiteres rechtsmedizinisches Gutachten durch einen Gutachter außerhalb Kölns erstellen zu lassen.

Reker-Prozess: Neunter Verhandlungstag | Angeklagter ist voll schuldfähig

Zeugenanhörung

Als erste Zeugin wird heute die Rentnerin Gisela K. (74) aus Köln gehört. Sie war ebenfalls auf dem Braunsfelder Markt und hat einen Teil des Tatgeschehens mitbekommen. Sie hat gesehen, wie der Angeklagte auf einen jungen Mann (Pascal S.) eingestochen hat, kann allerdings auch nach der Betrachtung des kleinen Butterflymessers und des großen Jagdmessers nicht genau sagen, welches verwendet wurde. Auf Nachfragen der Verteidigung tendiert sie dann jedoch zum Butterflymesser. Auch beantwortet sie die Frage, ob Frank S. das Messer freiwillig weggeworfen habe, mit einem Ja.

Nun möchte sich das Gericht von dem Schätzvermögen der Zeugin ein Bild machen. Bei einem Test mit Angaben in Metern verschätzt sich die Zeugin jedoch um mehr als das Doppelte. Hierzu stellt Frank S. daher fest, dass es widersprüchliche Aussagen zwischen Pascal S. und der eben gehörten Zeugin gebe.

Als nächste Zeugin wird Maria-Elisabeth B. (70) gehört. Die ehemalige Lehrerin kommt aus Köln und war Wahlhelferin für die CDU auf dem Braunsfelder Markt. Sie ist ebenfalls verletzt worden. Das Tatgeschehen hat zunächst hinter ihrem Rücken stattgefunden. Doch als sie sich umdrehte und Frank S. noch bei Henriette Reker stehen sah, habe sie geglaubt, er würde weiter angreifen und habe ihn deshalb angeschrien. Daraufhin habe Frank S. aus der linken Hosentasche ein Butterflymesser gezogen und ihr damit in die linke Bauchseite gestochen. Danach habe sie unter Schock gestanden und sei lief ziellos umhergelaufen. Die Zeugin berichtet, dass die Verletzungen der anderen Opfer diesen vor der ihren zugefügt worden seien, dass also alle Verletzungen davor mit dem großen Jagdmesser herbeigeführt worden seien, alle danach mit dem kleineren Butterflymesser. Folgen der Verletzung seien der Zeugin nicht zurückgeblieben.

Der Verteidiger von Frank S. zeigt sich verwundert über den zeitlichen Ablauf der Tat, respektive über die einzelnen Verletzungen: Erst soll Frank S. noch bei Henriette Reker gestanden und danach Maria-Elisabeth B. verletzt haben – dazwischen allerdings sollen ja auch noch zwei weitere Personen verletzt worden sein.

In seiner Stellungnahme zu dieser Zeugin teilt Frank S. mit, dass das DNA-Gutachten zu den Blutspuren an den jeweiligen Messern manipuliert worden sein müsse. Dann verlautbart Frank S., dass er gern alle Gründe für die Entpflichtung seines Anwalts Dr. Christoph M. öffentlich werden lassen möchte. Das rechtsmedizinische Gutachten bezeichnet er des Weiteren als „Gesinnungsgutachten“, denn er habe nicht von oben nach unten zugestochen, sondern geradeaus, wie auch die zwei Zeugen, unter anderem Henriette Reker, ausgesagt haben. Auch, dass das medizinische Gutachten als Grundlage für das Textilgutachten dient, findet Frank S. merkwürdig. Er stellt nun außerdem nochmals fest, dass er Henriette Reker nicht habe töten wollen.

Der Generalbundesanwalt gibt seinerseits eine Stellungnahme ab, in der er ein weiteres rechtsmedizinisches Gutachten ablehnt, auch weitere Zeugen würden keine neue Beweiskraft ergeben. Die Verteidigung widerspricht dem. Weiterhin sieht der Generalbundesanwalt keinen Anlass für einen rechtlichen Hinweis bezüglich des Vorwurfs der mehrheitlichen Tötung an Frank S. Das sei nicht nachweisbar, auch wenn eine gefährliche Körperverletzung hätte tödlich sein können. Die Verteidigung schließt sich dieser Aussage an. Das Gericht verkündet daraufhin einen rechtlichen Hinweis nach § 265 der Strafprozessordnung zur mehrheitlichen Tateinheit. Bei einer Verletzten sieht das Gericht keine gefährliche, sondern nur eine einfache Körperverletzung, weitere Verletzungen zweier anderer Personen hätten keinen Tatzusammenhang. Ebenso sei die Verletzung eines vierten Opfers eine eigenständige Tat gewesen. Insofern ergeben sich drei Taten: Die an Henriette Reker und einem weiteren Opfer, eine zweite an zwei Personen und eine dritte an einer Person.

Psychologisches Gutachten zu Frank S.: Voll schuldfähig

Im zweiten Teil des Verhandlungstages erstattet der psychologische Sachverständige, Prof. Dr. Leygraf, sein Gutachten. Er teilt mit, dass er den Angeklagten Frank S. am 22. Februar 2016 und am 03. März 2016 in der Justizvollzugsanstalt Köln aufgesucht habe. Frank S. habe in den Gesprächen einen hohen Erklärungsbedarf gezeigt und sich regelrecht hineingesteigert. Der Angeklagte habe die Furcht geäußert, aufgrund seiner Kindheit in ein typisches Schema gepresst zu werden, wonach Menschen mit ähnlichen Erlebnissen automatisch als rechtsradikal betrachtet würden. Der Gutachter berichtet, Frank S. stehe sehr gerne im Mittelpunkt, verhalte sich aber auch kooperativ. Er wirke oft wie ein vorlautes Kind, welches belohnt werden möchte. Zwar seien nicht alle Angaben seitens Frank S. realitätsbasierend, doch überwiegend stimmig.

Die ersten vier bis fünf Lebensjahre sind auch für einen Sachverständigen eine Blackbox, weil es hierzu einfach keine Angaben gibt. Für Frank S. sei es jedoch sehr kränkend gewesen, dass seine leiblichen Eltern ihn verlassen haben. Dieses Verlassenwordensein sei für ihn nach wie vor prägend. Er habe die Tendenz zum Schwarz-Weiß-Denken, über viele Dinge sage er, sei er sich 100- oder 1000-prozentig sicher. Stets habe Frank S. jedoch das Gefühl, zu kurz zu kommen, Geld sei ihm besonders wichtig. Schon als Kleinkind habe er die Welt als feindselig erlebt, so sei er ein typischer Einzelkämpfer geworden. Seine Pflegefamilie sei sehr konflikt- und gewaltträchtig gewesen. Weitere Stationen in seinem Leben seien Schule, Bundeswehr, Malerlehre und Haft gewesen.

Frank S. hört interessiert zu, schüttelt den Kopf und schreibt mit.

Der Sachverständige erklärt weiter, dass Frank S. ein aggressives und dissoziales Verhalten habe, er sei ein Meister des Ausweichens. Es gebe zudem mehrere Körperverletzungsverfahren, darunter zwei, nach denen er die aktuellen Freunde seiner Ex-Partnerin verprügelt habe. Frank S. vermeide es, sich von Externen steuern zu lassen. Er habe einen eigensinnigen und halsstarrigen Charakter, Beharrlichkeit zeichne ihn aus.

Nach dem ersten Gefängnisaufenthalt habe Frank S. eigenverantwortlich seinen Umzug von Bonn nach Köln durchgeführt und sei daraufhin 15 Jahre ohne Straftat gewesen. Sein beruflicher Werdegang sei lückenhaft, insgesamt sei er jedoch vier Jahre arbeitslos gewesen – von November 2012 durchgängig bis zur Begehung des Attentats auf die damals künftige Oberbürgermeisterin. Ein depressiver Zusammenhang sei jedoch nicht erkennbar.

Die letzten drei Jahre habe Frank S. fast ohne sozialen Außenkontakt gelebt, in seiner Wohnung haben die Polizisten ausschließlich Fingerabdrücke von Frank S. feststellen können. Einige Mieter in dem Haus, in dem Frank S. wohnte, hätten nicht einmal gewusst, ob in der Wohnung ein Mann oder eine Frau wohnte. Durch diese Einsamkeit habe sich Frank S. auf seine eigenen Gedanken fokussiert und keinerlei Austausch mit anderen gehabt. Seine Gedanken hätten ihm daher als die einzig richtigen geschienen. Sein Hauptthema seien Ausländer gewesen.

Insgesamt habe Frank S. bis zuletzt ein trostloses Leben geführt und sei dabei immer der Überzeugung gewesen, stets zu kurz gekommen zu sein. Die Gründe dafür lägen in der Welt draußen, insbesondere die Politik habe Schuld.

Die Diagnose des Gutachters besagt, dass keine psychiatrische Krankheit vorliegt, ebenso keine schizophrene oder manisch-depressive Krankheit. Auch sein kognitives Handlungsvermögen sei nicht gestört. Ebenso sei er nicht wahnhaft, glaube also beispielsweise nicht, dass er Auserwählter sei. Auch seine immer wieder vorgetragenen Verschwörungstheorien seien nicht einzigartig, sondern würden von vielen anderen Menschen geteilt. Der Psychologe konnte überhaupt nichts Krankhaftes an Frank S. feststellen und hält ihn damit voll schuldfähig.

Eine tief greifende Bewusstseinsstörung sei nicht vorhanden, eine paranoide Persönlichkeitsstörung in einer notwendigen Schwere ebenfalls nicht, ebenso wenig wie eine seelische Abartigkeit. Auch die Unrechtseinsichtsfähigkeit ist nicht herabgesetzt, denn eine Hemmschwelle bei der Tatvorbereitung sei durchaus vorhanden gewesen.

Frank S. habe eine festgefahrene Lebenssituation durchlebt und diese mit einer heroischen Tat verändern wollen. Warum er auch gegen andere vorgegangen ist, sei nicht erklärlich. Mit seinen bei Gericht vorgetragenen Darstellungen der Tat schütze er sich gegen die objektive Spurenlage (z. B. DNA-Spuren am großen Jagdmesser).

Eine verminderte oder ausgesetzte Schuldfähigkeit gibt es aus psychologischer Sicht laut Gutachter nicht.

Nun fragt die Vorsitzende Richterin den Sachverständigen, ob eine Therapie dem Angeklagten helfen könne. Dieser erklärt dazu, dass Frank S. hierzu eine Bereitschaft zur Mithilfe aufbringen müsse. Dies hält er aber für nicht wahrscheinlich, da Frank S. sein ausgeprägter Narzissmus im Wege stehe.

Alle anderen Parteien, auch die Verteidigung und der Angeklagte selbst, haben keinerlei Fragen an den psychologischen Sachverständigen. Das finde ich extrem erstaunlich!

Bildquelle: Rainer Sturm / pixelio.de

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